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Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben

Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen
Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen: Wichtig zu wissen
  • Haftpflichtversicherungen zählen in der Steuererklärung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können demnach abgesetzt werden.
  • Dazu werden die Beiträge der Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Berufs- und Betriebshaftpflicht werden als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt.
  • Eine Voraussetzung ist ein steuerpflichtiges Einkommen im jeweiligen Steuerjahr.
  • Auszubildende, Studierende, Personen in Rente sowie Angestellte können jährlich maximal 1.900 Euro an Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Höchstgrenze für Selbstständige liegt bei 2.800 Euro (Stand: 2023).
  • Ehepaare können die Summe aus den jeweiligen Maximalgrenzen beider Personen in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung geltend machen.

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Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung – Grundlagen

Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden auf, die Sie Dritten versehentlich zufügen, etwa im Rahmen eines Unfalls. Da Beiträge für die Haftpflichtversicherung – genau wie die Altersvorsorge oder die Krankenversicherung – per Definition zu den Vorsorgeaufwendungen zählen, ist die Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar. Anders ist es mit Prämien für Sachversicherungen wie etwa die Hausratversicherung.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können daher alle Arten der Haftpflichtversicherung in der Steuerklärung geltend machen. Auch dann, wenn diese als freiwillige Vorsorgeaufwendung abgeschlossen wurden, auch wenn diese freiwillig sind.

Nur bestimmte Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, etwa die Kfz-Haftpflicht oder Versicherungen für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberaterinnen, Steuerberater und Rechtsanwälte und Juristinnen. Der Gesetzgeber empfiehlt dennoch einen zusätzlichen Schutz – insbesondere im Bereich der Privathaftpflicht.


Voraussetzungen und Höchstgrenzen beim Absetzen

Um die Beiträge der Privathaftpflicht als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen zu können, benötigen Sie neben einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung steuerpflichtige Einnahmen.

Für die steuerliche Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten gesetzliche Höchstgrenzen, die sich nach dem Beschäftigungsgrad richten:

  • Auszubildende, Studierende, Angestellte und Menschen in Rente: Hier ist der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro erreicht.
  • Selbstständige: Die Höchstgrenze für Selbstständige ist mit 2.800 Euro höher. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Unternehmerinnen, Unternehmer sowie Freiberufliche für die gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen wie Krankenkassenbeiträge selbst aufkommen.
  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner können die Summe ihrer jeweiligen Höchstgrenzen in einer gemeinsamen Steuererklärung veranlagen lassen. Auch dann, wenn nicht beide denselben Beschäftigungsgrad haben. Ist ein Partner selbstständig und der andere in einem Anstellungsverhältnis, ergibt sich ein Höchstbetrag von 4.700 Euro.

Diese Höchstgrenzen gelten nur für die steuerliche Berücksichtigung sonstiger Vorsorgeaufwendungen wie der privaten Haftpflichtversicherung. Sind die Höchstbeträge bereits durch die vorgeschriebenen Vorsorgeaufwendungen wie der Basiskranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht, kann kein weiterer Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden.

Die Basiskranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung werden in der Steuererklärung jedoch in vollem Umfang berücksichtigt, ungeachtet der Höchstbeträge für sonstige Aufwendungen.


Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung eintragen

Die im jeweiligen Steuerjahr gezahlten Beiträge der Privathaftpflichtversicherung werden als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt. Dazu tragen Sie sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 48 unter weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.

Einen Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge müssen Sie in der Regel erst dann einreichen, wenn das Finanzamt diesen erbittet. Sie erhalten den Beitragsnachweis direkt vom Versicherer. Alternativ reicht als Beleg für gewöhnlich eine Kopie des Vertrags Ihrer Haftpflichtversicherung mitsamt einem Kontoauszug.


Verschiedene Haftpflichtversicherungen und ihre steuerliche Behandlung

Neben der Privathaftpflicht sind unter anderem diese Haftpflichtversicherungen in der Steuererklärung absetzbar:

  • Kfz-Haftpflicht,
  • Bauherrenhaftpflicht,
  • Berufshaftpflicht,
  • Tierhalterhaftpflicht,
  • Wassersporthaftpflicht,
  • Jagdhaftpflicht,
  • Bootshaftpflicht,
  • Betriebshaftpflicht.

Daneben gibt es weitere absetzbare Versicherungen, wie die Hundehaftpflicht, die Pferdehaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen werden dabei steuerlich gleich behandelt. Private Haftpflichtversicherungen werden in der Regel als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Die Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht werden im Rahmen der Steuer andernorts berücksichtigt.

Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzen

Angestellte tragen die Beiträge der Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten in die Anlage N der Steuerklärung ein.

Selbstständige hingegen können sie als Betriebsausgaben geltend machen.

Betriebshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung

Wie die Berufshaftpflicht ist auch die Betriebshaftpflichtversicherung absetzbar und voll abzugsfähig. Dazu müssen Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer die gezahlten Beiträge als Betriebsausgabe in die Steuererklärung eintragen.


FAQ – häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung

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