Drohnenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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Drohnenversicherung – Versicherungspflicht in Deutschland
Drohnen gelten als sogenannte Luftfahrzeuge
nach der Definition von Paragraph 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Demnach unterliegen die Flugobjekte der Haftpflichtversicherungspflicht für die sogenannte weitreichende Gefährdungshaftung.
Die Versicherungspflicht gilt dabei für alle Drohnenarten beziehungweise Multicopter. Der Abschluss der Haftpflicht ist sowohl für die Drohnennutzung im privaten, als auch im gewerblichen Gebrauch notwendig. Es gibt dabei jedoch Unterschiede bezüglich des notwendigen Versicherungsschutzes für Hobbypiloten & Co.:
- Drohnen für den privaten Gebrauch: Nutzen Sie Ihre Drohne nur im Rahmen Ihrer Freizeit, dann können Sie die Drohne in der Regel über einen Zusatzbaustein Ihrer Privathaftpflichtversicherung absichern. Voraussetzung ist, dass die Drohnenart den Tarifvorgaben der Versicherung entspricht. So versichern viele Versicherer keine Drohnen ohne elektrischen Antrieb und mit mehr als zwei oder fünf Kilogramm Startgewicht. Auch setzen einige Versicherer voraus, dass die Drohne nur für Flüge auf einem Modellflugzeuggelände etc. genutzt wird.
- Drohnen für den gewerblichen Gebrauch: Gewerblich wäre die Drohnennnutzung beispielsweise, wenn Sie mit der Drohne Luftaufnahmen machen, die Sie anschließend verkaufen oder mit dem Gerät ein Gelände genau vermessen. In diesem Fall reicht ein Zusatzbaustein der Privathaftpflichtversicherung nicht aus. Sie benötigen stattdessen eine separate Drohnenversicherung, die auf Ihr Drohnen-Modell beziehungsweise Ihren Kopter zugeschnitten ist.
Zentral bei privat und gewerblich versicherten Drohnen ist die Höhe der Deckungssumme: Bei dem externen Haftpflichtversicherungsvergleich können Sie bei den zusätzlichen Angaben Besitzen Sie privat genutzte Drohnen?
ankreuzen. Die Tarife listen Ihnen dann detailliert auf, bis zu welchem Gewicht und welcher Summe Drohnen beziehhngsweise Sie als Pilotin oder Pilot im Rahmen des Tarifs haftpflichtversichert sind. Die Deckungssumme sollte dabei möglichst hoch sein und mindestens im mittleren zweistelligen Mio.-Eurobereich liegen. Oft ist bei der Privathaftpflicht im Schadenfall keine Selbstbeteiligung vorgesehen.
Wichtig: Nur Drohnenbesitzer und -besitzerinnen sind versichert
Achten Sie beim Abschluss der Versicherung genau auf die Tarifbedingungen. Oft sind nur die im Vertrag genannten Personen dazu berechtigt, Ihre Drohne zu nutzen. Verleihen Sie Ihre Drohne oder nutzt der Kumpel Ihres Teenagers das Gadget, muss die Versicherung oft keine Leistungen erbringen.
Verleihen Sie Ihre Drohne regelmäßig und/oder gewerblich, dann stellen Sie sicher, dass Ihre Drohnenversicherung im vollen Umfang alle Schäden mitversichert, die zum Zeitpunkt des Verleihs entstehen können.
Drohnenversicherung – Versicherungsumfang und Versicherungsbedingungen
Die Drohnenversicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung erbringt weitaus weniger Leistungen als die separate Drohnenversicherung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die beiden Versicherungen.
Leistungen der Privathaftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen
Die Versicherung von Drohnen im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden, die aufgrund des Drohnenflugs bei Dritten verursacht werden. Kasko-Schäden sind also nicht mitversichert:
- Personenschäden: Wenn Ihre Drohne auf einem der Flüge beispielsweise auf die Straße fällt und dabei einen Fahrradkurier verletzt, ist ein Personenschaden entstanden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Krankenhausbehandlungen sowie etwaige Rehabilitationsmaßen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Sachschäden: Nehmen wir an, das Fahrrad des Kuriers wurde ebenfalls beschädigt. Auch für diesen Sachschaden, also die Reparatur oder, wenn nötig, den Ersatz des Gefährts übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten.
- Vermögensschäden: Kann der Fahrradkurier aufgrund seiner Verletzungen in absehbarer Zeit nicht arbeiten, ist ihm ein Vermögensschaden entstanden. Auch für diesen Verdienstausfall kommt die Haftpflicht auf.
Wichtig ist weiterhin, dass das Drohnen-Modell den Tarifbedingungen entspricht und die Nutzung der Drohne den legalen Bestimmungen. Steuern Personen die Drohne beispielsweise illegal über den Flugraum eines Flughafens und es entsteht dann ein Schaden, fällt dies nicht in den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung.
Generell gilt bezüglich des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht: Bei Schäden, die die Drohne bei einem selbst oder einem versicherten Familienmitglied verursacht, gibt es keine Leistungen. Wenn die Drohne beispielsweise das eigene Eigentum beschädigt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, beschädigt sie hingegen das Eigentum Nachbarn oder der Nachbarin, dann kommt die Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten auf, sofern die Drohne entsprechend der Tarifbedingungen genutzt worden ist.
Ein Hinweis: Achten Sie bei Bedarf darauf, ob der Schutz auch für andere Länder gilt. Wichtig ist auch, sich mit den Drohnen-Bestimmungen der Länder vertraut zu machen, in denen Sie die Drohne nutzen möchten.
Leistungen der Drohnenversicherung für privat oder gewerblich genutzte Drohnen
Der Versicherungsumfang der separaten Drohnenversicherung ist weitgehender als der Schutz im Rahmen der Privathaftpflicht und hat je nach Versicherungsbedingungen und Tarif folgende Bestandteile:
- Haftpflichtversicherung: Dieser Bestandteil für Schäden an Dritten ist gesetzliche Pflicht. Die Drohnenhaftpflicht beinhaltet Leistungen bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
- Diebstahlversicherung: Dieser optionale Kasko-Bestandteil ersetzt Ihnen den Schaden, wenn Ihre Drohne entwendet wird.
- Kaskoversicherung: Ähnlich wie bei Kfz, können Sie für Ihre Drohne auch einen erweiterten Kaskoschutz vereinbaren. Bei versehentlichen Schäden an Ihrer Drohne oder bei einem Komplettschaden durch einen Unfall erhalten Sie Kaskoleistungen. Der Kasko-Schutz ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Ihre Drohne besonders hochwertig ist oder Sie beruflich auf das Gerät angewiesen sind.
Mit der Drohnenversicherung können Sie zudem Geräte mit einer größeren und schwereren Startmasse versichern als mit einer Privathaftpflicht. Entscheidend ist auch bei dieser Versicherung die Höhe der Deckungssumme. Landet Ihre Drohne beispielsweise auf einer Hauptverkehrsstraße und provoziert einen Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, kann der Schaden schnell Mio. Euro kosten.
Durch eine Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag senken – insbesondere für den Kaskoschutz.
Rechtliche Vorgaben und Regelungen für den Drohnenflug
Seit 2017 gilt die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
, dieses Gesetz wurde 2021 weiter ergänzt. Derzeit gibt es laut Drohnenverordnung drei Drohnenkategorien. Im Folgenden sehen Sie diese verschiedenen Flugmodelle im Vergleich.
Drohnen: 3 gesetzlich definierte Kategorien
Kategorie | Merkmale | Befugte | Anwendungsbeispiele |
offen |
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Ausnahme: Werden Drohnen als Spielzeug klassifiziert und/oder wiegen weniger als 250 Gramm und haben weder Kamera noch Sensoren für die Datenspeicherung, besteht keine Registrierungspflicht. |
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speziell |
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zulassungspflichtig |
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Drohne, Quadrokopter, Multikopter & Co.
Umgangssprachlich werden Drohnen und Multikopter oftmals gleichgesetzt. Traditionell versteht man unter einer Drohne jedoch ein Gerät, das vom Militär und der Industrie genutzt wird, weitaus mehr Funktionen hat und nicht zum Spaß eingesetzt wird. Modellflugvereine und Nutzerinnen und Nutzer von Modellflugplätzen bevorzugen deshalb oft den Begriff Multikopter.
Ein Multikopter ist ein unbemanntes Fluggerät mit mehreren Motorgondeln. Besonders verbreitet sind die Quadrokopter, die entsprechend des Namens über 4 Motorgondeln verfügen. Diese vier Kopter sind so montiert, dass der Quadrokopter in verschiedene Richtungen gesteuert werden kann.
Es gibt jedoch auch Multikopter mit weniger oder mehr als 4 Gondeln, beispielsweise den Tricopter oder den Octocopter. Für Drohnen mit mehr als vier Gondeln werden je nach Funktion und des Gewichts oftmals Nutzungserlaubnisse benötigt.
Übrigens: Alle Multikopter haben eine Seriennummer. Diese sind oft, jedoch nicht immer im Akkufach oder der Unterseite der Drohne.
Haftungsfragen und Risiken beim Drohnenflug
Für Drohnenbesitzer und -besitzerinnen gelten diverse Regelungen, die befolgt werden müssen, damit die Versicherung im Schadensfall entsprechend der Gefährdungshaftung Leistungen erbringt.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von einigen dieser Pflichten, denen Sie als Pilotin oder Pilot bei der Bedienung einer Drohne obliegen:
- Kennzeichnungspflicht: Besitzen Sie eine Drohne mit einer Startmasse (Gewicht) von 250 Gramm oder mit Kamera oder Datenspeicherungsoption, die nicht als Spielzeug klassifiziert ist, haben Sie die Pflicht, diese beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zu registrieren. Sie erhalten eine Registrierungsnummer (e-ID), die anschließend gut sichtbar und fest an der Drohne angebracht werden muss. Der Grund: Im Schadensfall oder beim Absturz kann festgestellt werden, wem die Drohne gehört.
- Kenntnisnachweis: Der Kenntnisnachweis belegt unter anderem, dass Sie beim Steuern der Drohne mindestens 16 Jahre alt sind. Sie können diesen Kenntnisnachweis online beim LBA beantragen.
-
Ausweichpflicht: Bei der Drohnennutzung sind Sie dazu verpflichtet, sogenannten
unbemannten Freiballons
sowie allen anderen Luftfahrzeugen mit Passagieren stets auszuweichen. -
Flughöhe: Drohnen der Kategorie
offen
dürfen nur in unmittelbarer Sichtweite und einer maximalen Flughöhe von 120 betrieben werden. - Sonstige gesetzliche Regelungen: Jegliche Gefährdung oder Behinderung des Luftraums sowie die Nutzung in Anflug- und Abflugzonen ist strengstens untersagt. Das gleiche gilt für den Betrieb von Drohnen über Menschenmassen sowie bei Einsatzorten von Rettungskräften und Polizei. Verboten ist auch der Drohnenflug über zum Beispiel Gefängnisse, Krankenhäuser, Naturschutz- und Industriegebiete. Über Wohngebiete darf die Drohne nur fliegen, wenn sie keine Daten aufzeichnen kann oder die dort lebenden Menschen ihre Zustimmung gegeben haben. Behörden können Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen Ausnahmen genehmigen.
-
Nutzungserlaubnis für Drohnen, die nicht unter die Kategorie
offen
fallen: Nur Drohnen der Kategorieoffen
dürfen Sie ohne Erlaubnis nutzen. Dabei ist irrelevant, ob die Quadrokopter & Co. dem gewerblichen oder privaten Gebrauch dienen.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann dies zu Strafverfahren führen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Drohnenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wer braucht eine Drohnenversicherung?
2. Wie teuer ist eine Drohnenversicherung?
3. Wer darf Drohnen fliegen?
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
Tipps zu Versicherung & RegistrierungMit der Privathaftpflicht den gesamten Haushalt und WGs versichern.
Infos zum passenden Schutz