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Haftpflichtversicherung Familie – Schutz für den ganzen Haushalt

Haftpflichtversicherung Familie
Haftpflichtversicherung für Familien: Wichtig zu wissen
  • Die Privathaftpflicht schützt Versicherte vor finanziellen Kosten, die entstehen, wenn sie Dritten versehentlich Schäden zufügen.
  • Sie können nicht nur Einzeltarife abschließen, sondern auch Gruppenverträge für zusammenlebende Paare, Familien, erweiterte Familien oder Mitglieder von Wohngemeinschaften.
  • Erwachsene Kinder bis 25 Jahren, die bereits eine eigene Unterkunft haben, können vertragsabhängig mitversichert werden.
  • Gruppentarife sind trotz identischer Leistungen oftmals günstiger als Einzelverträge.
  • Leistungsstarke Familientarife sind bereits ab weit unter 100 Euro erhältlich.
  • Ein Vergleich lohnt sich, denn zwischen den einzelnen Familienhaftpflicht-Angeboten gibt es große Preis- und Leistungsunterschiede.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Haftpflichtversicherung Familie – warum sie wichtig ist

Die private Familienhaftpflicht­versicherung ist freiwillig, gehört jedoch zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und ist bereits ab unter 100 Euro pro Jahr erhältlich.

Die Privathaftpflicht für die ganze Familie schützt Sie und Ihre Lieben vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie versehentlich Dritten und deren Eigentum zufügen. Haben Sie keine Privathaftpflicht, haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Hab und Gut für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ein Beispiel: Der Basketball Ihres Teenagers durchbricht die Fensterscheibe der Nachbarin oder erschreckt einen Passanten, der daraufhin stürzt und medizinische Versorgung benötigt. Die Familienhaftpflicht kommt in diesen Fällen für alle Kosten auf: die Reparatur der Fensterscheibe und etwaige Schäden im betroffenen Zimmer des Nachbarn (Sachschaden), Behandlungskosten für den Passanten sowie etwaige Kosten für Rehabilitation (Personenschaden) und Verdienstausfall (Vermögensschaden).

Im Unterschied zur klassischen Privathaftpflicht versichert die Familienhaftpflicht nicht nur eine Person, sondern die ganze Familie oder Angehörige eines Haushalts.


Haftpflichtversicherung Familie – wer ist alles mitversichert?

Die Privathaftpflicht gibt es für verschiedene Familienmodelle. Wichtig ist, dass alle Personen im Vertrag namentlich genannt werden. Nur dann sind sie vollumfänglich mitversichert.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über mögliche Familienkonstellationen der Haftpflicht:

  • Ehepaare, Lebenspartner und -partnerinnen: Sind Sie und Ihre andere Hälfte gemeinsam in einem Haushalt gemeldet, können Sie für Sie beide eine gemeinsame Privathaftpflicht abschließen. Ein derartiger Tarif ist oftmals günstiger als zwei einzelne Verträge.
  • Minderjährige Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Adoptivkinder und/oder Pflegekinder: Leben Sie gemeinsam in einem Haushalt, ist die Mitversicherung von leiblichen sowie nicht leiblichen Kindern möglich.
  • Je nach Umständen erwachsene Kinder, Stief- und Enkelkinder, Adoptiv- und/oder Pflegekinder: Hier gibt es je nach Tarif unterschiedliche Rahmenbedingungen. Oft liegt die Altersgrenze für die mitversicherte Kinder bei 25 Jahren, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen. Voraussetzung ist oftmals, dass die Kinder ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, nicht selber ein einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind oder bereits geheiratet haben. Für nicht selbstständige erwachsene Kinder, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung in einer Wohngruppe leben, gibt es teils Ausnahmen. Vergleichen Sie einfach bei Bedarf Tarife und Vertragsklauseln.
  • Eltern, Schwiegereltern, Geschwister und sonstige Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben: Auch andere Verwandte, die mit Ihnen den Haushalt teilen, können in der Haftpflicht mitversichert werden.
  • Austauschschülerinnen, Austauschschüler, AuPair und andere, die vorübergehend im eigenen Haushalt leben: Die Mitversicherung von nur zeitweise im Haushalt lebenden Individuen ist oft auf ein Jahr begrenzt. Informieren Sie sich bei Bedarf über die Konditionen.
  • Personen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben: Wenn Sie nicht miteinander verwandt sind und sich den Wohnraum teilen, können Sie ebenfalls eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen.

Deliktunfähige Kinder und die Haftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 828 BGB) besagt, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter deliktunfähig sind, also für verursachte Schäden und Missgeschicke mit Folgen nicht verantwortlich gemacht werden können. Eltern haften in diesen Fällen ebenfalls nicht, es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Im Detail legt der Gesetzgeber fest, dass Kinder, die

  • das siebente Lebensjahr vollendet haben, eingeschränkt schuldfähig sind. Faktisch bedeutet dies, dass Kinder ab ihrem siebten Geburtstag für manche, aber nicht alle Schäden verantwortlich gemacht werden können. Nicht belangt werden können Sorgeberechtigte dabei für Schäden, die der Nachwuchs zwischen der Geburt und vor dem 10. Geburtstag mit motorisierten Verkehrsmitteln wie Kfz verursacht. In Ausnahmefällen können Kinder jedoch auch schon ab dem 7. Geburtstag für Kfz-Schäden verantwortlich gemacht werden, nämlich wenn sie diese vorsätzlich begangen haben.
  • das zehnte Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt deliktfähig sind. Das heißt, Eltern haften ab dem zehnten Geburtstag ihres Kindes für all dessen Schäden.

Weitere Ausnahmen gelten laut Paragraph 828 des BGB für ältere Kinder, die bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen.


Leistungen und Deckung der Haftpflichtversicherung für Familien

Wie auch die Privathaftpflicht für Singles und Individuen leistet ein Familientarif bei verschiedenartigen Schäden, die versehentlich bei Dritten und deren Eigentum verursacht werden.

Das sind die Leistungen der Familien-Privathaftpflicht im Detail:

  • Personenschäden: Werden Dritte durch den Schaden verletzt, zahlt die Haftpflicht deren Arztkosten und, wenn nötig, Kosten für Kuren, Rehabilitation und behindertengerechte Umbauten von Wohnung oder Haus.
  • Sachschäden: Werden Häuser, Wohnungen, Fahrzeuge oder Gegenstände von Dritten versehentlich beschädigt oder zerstört, leistet der Familientarif Schadenersatz.
  • Vermögensschäden: Kann eine Person infolge des Schadens zeitweise oder dauerhaft nicht dem eigenen Beruf nachgehen, trägt die Privathaftpflicht die Kosten für den Verdienstausfall.
  • Zusatzbausteine: Anbieter von Haftpflichtversicherungen haben diverse Bausteine für bestimmte Arten von Schäden. Je nach Tarif sind sie automatischer Bestandteil oder müssen einzeln hinzugefügt werden. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Forderungsausfalldeckung. Mit dem Baustein der Forderungsausfalldeckung erhalten Sie und Ihre Familie Leistungen, wenn Sie durch dritte erwachsene oder minderjährige Personen einen Haftpflichtschaden erleiden und die Verantwortlichen nicht haftpflichtversichert sind.

Die Höhe der Deckungssumme ist entscheidend

Zentral ist die Höhe der Deckungssumme. Übersteigt ein Schaden die Höhe der Versicherungssumme, dann müssen Versicherte den Differenzbetrag selber erbringen. Fachleute empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Achten Sie bei der Familienhaftpflicht­versicherung auch darauf, bis zu welcher Deckungssumme verschiedene Arten von Schäden mitversichert sind und ob die Summe Ihren Vorstellungen entspricht. Vermögensschäden haben oft eine verhältnismäßig niedrige Versicherungssumme. Bei Schäden durch Schlüsselverlust ist in der Regel eine Selbstbeteiligung erforderlich; Posten wie Mietsachschäden haben meist Zusatzklauseln.


Kosten und Tarife – so finden Sie einen passenden Familientarif

Generell gilt: Gute Familientarife erhalten Sie bereits für weit unter 100 Euro pro Jahr. Teure Tarife bieten nicht unbedingt den leistungsstärksten Versicherungsschutz.

Relevant für die Prämienbildung der Privathaftpflicht­versicherung sind beispielsweise diese Punkte:

  • Höhe der Deckungssumme: Expertinnen und Expertinnen empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Auch mit höheren Deckungssummen gibt es gute Tarife, die jährlich weit unter 100 Euro kosten.
  • Gewünschte Versicherungsbausteine: Brauchen Sie Haftpflichtschutz für die Ausübung eines Ehrenamts? Besitzen Sie eine Solaranlage, die Sie haftpflichtversichern möchten? In dem externen Vergleich auf Tarifcheck.de können Sie bequem und minutenschnell festlegen, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen.
  • Etwaige Vorschäden: Hat eine Haftpflicht für Sie in den letzten Jahren bereits einen oder mehrere Schäden reguliert, dann erheben die Haftpflicht-Anbieter in der Regel Aufschläge für den Familientarif.
  • Selbstbeteiligung: Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, sinken die Versicherungskosten. Allerdings ist die Rabatthöhe in der Regel so gering, dass sich dies nicht rentiert.
  • Besondere Risiken: Haben Versicherte besonders risikoreiche Hobbies wie etwa Drohnennutzung oder Jagd, gibt es Risikoaufschläge.
  • Vertragslaufzeit: Wählen Sie eine Mindestlaufzeit von mehr als 12 Monaten, gewähren Anbieter der Privathaftpflicht­versicherung Rabatte. Oft fallen diese nur unwesentlich ins Gewicht. Mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr bleiben Sie flexibel.
  • Zahlung: Zahlen Sie den Jahresbetrag nicht in Raten, sondern auf einen Schlag, dann vergünstigt das die Versicherung ebenfalls.

Ein Vergleich der Familientarife lohnt sich definitiv. Nutzen Sie den kostenlosen, unverbindlichen und externen Haftpflicht-Vergleich unserer externen Partner. Sie erhalten minutenschnell passende Ergebnisse entsprechend Ihrer Vorgaben. Haben Sie die Angebote und Vertragsdetails geprüft und einen ansprechenden Familientarif gefunden, können Sie über Tarifcheck.de direkt ohne Mehrkosten einen Vertrag abschließen.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung für Familien

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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