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Sehhilfen in der privaten Krankenzusatz­versicherung

Sehhilfen

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Viele Kosten für Sehhilfen müssen privat bezahlt werden

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert. Für gesetzlich Versicherte bedeutete dabei besonders die Gesundheitsreform des Jahres 2004 gravierende Einschnitte.

Die Bundesregierung führte unter anderem die Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Hilfsmitteln ein. Auch Sehhilfen für Erwachsene wurden aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen. Wer eine Sehhilfe benötigt, zahlt sie aus eigener Tasche. Das hat sich auch mit der Neuregelung von 2017 nicht geändert. Zwar wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf einen Zuschuss erweitert, dennoch zahlt der Großteil der Sehbeeinträchtigten die Sehhilfe selbst. Nur Kinder unter 18 Jahren, Menschen, deren Sehkraft auf einem Auge nur noch bei maximal 30 Prozent liegt oder Versicherte, die eine Sehhilfe mit mehr als +/- sechs Dioptrien benötigen, erhalten einen GKV-Zuschuss.

Ein Großteil der Versicherten muss die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen beim Optiker selbst tragen. Die Kosten für eine normale Brille mit Korrektionsgläsern belaufen sich dabei schnell auf 200 Euro und mehr.

Auch für Kontaktlinsen entstehen je nach Linsentyp hohe Kosten pro Jahr. Viele Patientinnen und Patienten, die eine Sehhilfe benötigen, entscheiden sich daher für eine private Krankenzusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen.

Diese Zusatztarife werden meist direkt von privaten Krankenversicherungen und in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen angeboten und enthalten eine anteilige Erstattung der Kosten von beispielsweise bis zu 70 Prozent für verordnete Sehhilfen.


Private Krankenzusatztarife für Brillen

Brillenträgerinnen und Brillenträger wissen: Für eine moderne Sehhilfe kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen. Selbst günstige Brillen – früher häufig als "Kassengestell" bezeichnet – haben ihren Preis.

Dasselbe gilt für Kontaktlinsen, die häufig als Tages- oder Monatslinsen getragen werden. Dabei verändert sich die Sehstärke über die Jahre meist mehrmals. Bei jeder Sehstärkenveränderung werden neue Brillengläser und/oder Kontaktlinsen benötigt. Ohne private Krankenzusatzversicherung (PKZV) müssen volljährige Versicherte tief in die Tasche greifen. Mit Ausnahme starker Sehbehinderungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung heute keinen Zuschuss für Ihre Brille. Teilweise bieten die Krankenkassen selbst private, ergänzende Tarife für Sehhilfen an.


Leistungen für Sehhilfen oft Teil von PKZV-Paketen

Die Tarife der privaten Krankenzusatzversicherung ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – dazu zählen unter anderem die Leistungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Zahnersatz und schließlich Brillen und Kontaktlinsen. Die private Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen ist meistens in Versicherungspaketen enthalten. Das bedeutet: Sie schließen eine ambulante private Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab und können dabei unterschiedliche Leistungen aussuchen: Sie haben entweder die Möglichkeit, einen umfassenden Zusatztarif abzuschließen, der ambulante Leistungen wie Arzneimittel, Brillen und Hilfsmittel abdeckt oder Sie versichern Sehhilfen als Baustein dieser Tarife separat.

Die meisten Versicherer bieten für Brillengläser und Kontaktlinsen einen Tarif mit anteiliger Kostenübernahme an – vorausgesetzt eine Augenärztin oder ein Augenarzt hat die Sehhilfe verordnet.

Die Leistungen einer Zusatzversicherung für Sehhilfen sind in der Regel auf eine maximale Jahressumme begrenzt, sodass Sie beispielsweise eine Sehhilfe für einhundert Euro pro Kalenderjahr auf ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen können. Beachten Sie mögliche Wartezeiten einer privaten Zusatzversicherung. Erst nach Ablauf dieser Frist erstattet Ihnen die Versicherung eine verschriebene Sehhilfe.