Krankentagegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung
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Krankentagegeldversicherung als finanzielles Polster
Für viele gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit der Krankentagegeldversicherung können Angestellte, Selbstständige und freiberuflich Tätige Einkommensausfälle abfedern.
Die Krankenzusatzversicherung (PKZV) ist ein Zweig der privaten Krankenversicherung (PKV) und umfasst viele Tarife für unterschiedliche Teilbereiche. Zu den wichtigen privaten Krankenzusatzversicherungen zählt neben der Auslandsreisekrankenversicherung und der Zahnzusatzversicherung auch das Krankentagegeld der PKV. Das Krankentagegeld gehört zu den Verdienstausfallversicherungen und soll die Versicherten vor einem Einkommensverlust im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls schützen.
Tarifcheck.de-Tipp
Im Vorfeld lohnt es sich, Ihre Ansprüche und die Ihrer Familie zu prüfen, denn abhängig von den eigenen Lebensumständen ist nicht jede ergänzende Versicherung auch zwingend notwendig.
Das Krankentagegeld von Arbeitgeber und GKV ist begrenzt
Der Arbeitgeber zahlt Ihnen im Falle einer Erkrankung und damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit 42 Tage, sprich sechs Wochen, weiter Lohn aus.
Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes beträgt allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei weiter zu entrichten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Fixkosten machen sich die Einkommensbußen stark bemerkbar.
Mit der Krankentagegeldversicherung können Angestellte, Selbstständige und freiberuflich Tätige Einkommensausfälle abfedern und gegebenenfalls die Leistungen der GKV weiter ausbauen.
Angestellte sichern sich mit der Zusatzversicherung ein Krankentagegeld den weiteren Bezug eines Einkommens, der des Nettogehalts nahekommt.
Dabei darf die versicherte Summe, bestehend aus dem gesetzlichen Krankengeld und dem privaten Krankentagegeld, Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht übersteigen. Das Krankentagegeld lohnt sich insbesondere für Berufstätige, die auf eigene Rechnung arbeiten oder dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Da für diese Berufsgruppe keine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht besteht, bleibt das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag aus.
Das private Krankentagegeld mildert den Verdienstausfall selbstständig und freiberuflich tätiger Personen und sichert auch im Krankheitsfall ein regelmäßiges Einkommen.
Krankentagegeld – Verdienstausfall lässt sich individuell absichern
Die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung umschreibt den Zeitraum zwischen dem Verdienstausfall und der Leistungspflicht der Zusatzversicherung.
Sie können die Länge der Karenzzeit nach einer Staffelung wählen, die von den meisten Versicherern angeboten wird. Je kürzer Sie die Karenzzeit vereinbaren, desto teurer wird der Versicherungsschutz. Insbesondere für Selbstständige und freiberuflich Tätige, die freiwillig in der GKV versichert sind und keine Lohnfortzahlung erhalten, ist eine kurze Karenzzeit von Bedeutung.
Können Sie als selbstständig tätige Person einen gewissen Zeitraum aus eigenen Mitteln überbrücken, fallen die Beiträge für die private Krankentagegeldversicherung moderat aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Höhe des Tagegeldes selbst zu bestimmen.
Die erforderliche Höhe des Krankentagegeldes lässt sich für Selbstständige anhand der privaten und beruflichen Fixkosten pro Monat errechnen.
Viele Versicherungen begrenzen das private Tagegeld für Selbstständige in den ersten Jahren auf maximal 70 Euro pro Kalendertag. Tritt der Leistungsfall ein, kann sich die Versicherung bestätigen lassen, dass die abgesicherte Summe zum Zeitpunkt der Erkrankung tatsächlich vorhanden war. Diese Berufsgruppe kann also nur tatsächlich erwirtschaftete Kosten absichern.
Das versicherte Krankentagegeld deckt Versorgungslücken, sollte aber nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung verwechselt werden. Diese leistet für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag ein vertraglich festgelegtes Tagegeld. Diese Leistungen schützen Sie nicht vor einem Verdienstausfall, sondern decken die Mehrkosten durch einen stationären Aufenthalt ab.