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Krankentagegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung

Krankentagegeld
Krankentagegeld: Wichtig zu Wissen
  • Das bei längerer Krankheit gezahlte Krankengeld reicht oft nicht aus, um allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Krankenhaustagegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung
  • Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese finanziellen Lücken und wird als private Krankenzusatzversicherung zusätzlich zur Krankenversicherung abgeschlossen.
  • Eine Berufsunfähigkeit wird durch das Krankentagegeld nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Über Tarifcheck.de finden viele Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert eine passende Krankenzusatzversicherung zu günstigen Konditionen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ergänzend zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Das von der Versicherung gezahlte Krankentagegeld ersetzt das Einkommen im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit. So schützt die Krankentagegeldversicherung vor finanziellen Notlagen und Einkommenslücken infolge von Krankheit oder eines Unfalls.

Für viele gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit der Krankentagegeldversicherung können Angestellte, Selbstständige und freiberuflich Tätige Einkommensausfälle abfedern. Weitere wichtige Krankenzusatzversicherungen sind etwa die Auslandsreisekrankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung.

Worin unterscheidet sich Krankentagegeld vom Krankengeld?

Krankentagegeld und Krankengeld werden häufig verwechselt. Jedoch handelt es sich dabei um zwei verschiedene Versicherungsleistungen.

  • Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt. In den ersten sechs Wochen der Krankheit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
    Das Krankengeld beträgt rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes oder 3.386 Euro brutto (Stand 2023). Innerhalb von drei Jahren zahlt die Krankenkasse für gewöhnlich höchstens 72 Wochen lang Krankengeld aus.
  • Die private Krankentagegeldversicherung hingegen kommt je nach Anbieter und Tarif für bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens auf. Zusätzlich ist die Zahlung von Krankentagegeld in der Regel nicht befristet. Es wird für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und bietet so mehr finanzielle Sicherheit im Falle einer Krankheit.

Nicht zu verwechseln damit ist zudem die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese private Krankenzusatzversicherung zahlt lediglich einen vereinbarten Tagessatz für die Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts und kommt keiner Lohnfortzahlung gleich.


Wann ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Ob der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Gesetzlich krankenversicherte Angestellte

Wie erwähnt, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung Krankengeld in Höhe von rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens und liegt meist 20 Prozent unterhalb des Nettoeinkommens.

Es ist jedoch auf maximal 3.386 Euro brutto (Stand: 2023) begrenzt. Erhalten Sie ein deutlich höheres Gehalt, kann im Krankheitsfall eine große finanzielle Lücke entstehen. Eine Krankentagegeldversicherung kann helfen, diese Einkommenslücke zu schließen.

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige

Selbstständige mit einer gesetzlichen Krankenversicherung können selbst entscheiden, ob Sie Krankengeld erhalten möchten. Einen gesetzlichen Anspruch haben sie jedoch nicht. Um Krankengeld zu erhalten, ist eine zusätzliche Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nötig.

Dafür berechnet die Versicherung anstatt des ermäßigten Versicherungsbeitrags von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag, der 2024 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent steigt. Dadurch erhöht sich der monatliche Beitrag in der Regel um rund 30 Euro, garantiert dafür aber eine Absicherung ab dem 43. Tag. Der maximale Tagessatz des Krankentagegelds für Selbstständige beträgt 116 Euro brutto. Meist beläuft es sich jedoch auf ca. 70 Prozent des regelmäßigen Einkommens.

Eine private Krankentagegeldversicherung kann für Sie dennoch sinnvoll sein, wenn Sie sich bereits vor dem 43. Krankheitstag finanziell absichern möchten oder Ihr Krankengeld aufstocken wollen.

Beachten Sie vor Abschluss des Vertrags die Versicherungsbedingungen. Einige Versicherer gewähren Krankentagegeld erst, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Übernehmen Sie während der Arbeitsunfähigkeit nur kleine Aufgaben, gefährden Sie möglicherweise Ihren Anspruch. Wiederum andere Anbieter gewähren anteilige Zahlungen bei begrenzter Arbeitsfähigkeit.

Privat versicherte Angestellte, Selbstständige und Freiberufler

Privat krankenversicherte Angestellte, Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler erhalten kein Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung kann daher eine sinnvolle Investition sein, um sich vor finanziellen Notlagen zu schützen.

Wichtig sind hierbei die Versicherungsbedingungen:

  • Privat versicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten das Krankentagegeld idealerweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also direkt im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung.
  • Privat versicherte Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sollten einen früheren Leistungsbeginn wählen. Für gewöhnlich bieten die Versicherer Verträge mit Leistungen ab dem vierten Krankheitstag an.

Einige Versicherer gewähren zudem steuerfreies Krankentagegeld auch für Sonn- und Feiertage.


Krankentagegeldversicherung vergleichen

Wer sich nicht privat krankenversichern möchte oder kann, hat die Möglichkeit, die Lücken im Versicherungsschutz mit einer Krankenzusatzversicherung schließen. Dabei entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind – ganz gleich, ob Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder Zahnzusatzversicherung.

Finden Sie schnell und unkompliziert eine passende Versicherung: Der externe Service unserer externen Partner ermittelt kostenlos und unverbindlich Versicherungstarife zu günstigen Konditionen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Anschließend erhalten Sie ein persönlich auf Ihre Wünsche abgestimmtes Versicherungsangebot.


Wichtige Konditionen beim Krankentagegeld

Damit Ihre Krankentagegeldversicherung Ihren Erwartungen entspricht, achten Sie auf die Vertragsbedingungen. Die folgenden Konditionen sind dabei zum Beispiel besonders wichtig:

  • Krankheitstage zusammenzählen: Werden Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt innerhalb von zwölf Monaten mehrfach wegen derselben Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, werden die Krankheitstage vom Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse zusammengezählt. Bei einer erneuten Erkrankung endet Ihre Lohnfortzahlung also nicht nach 42 Tagen, sondern bereits früher. Damit Sie rechtzeitig Krankentagegeld erhalten, sollte auch die Krankentagegeldversicherung die Krankheitstage zusammenzählen.
    Dies ist auch wichtig, wenn Sie selbstständig sind, damit Sie die Karenzzeit bis zur Auszahlung nicht ständig erneut abwarten müssen.
  • Flexible Anpassung ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen: Steigt Ihr Einkommen, kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz anzupassen und das Krankentagegeld entsprechend zu erhöhen. Ihr Versicherer sollte eine solche Anpassung uneingeschränkt mindestens einmal jährlich akzeptieren – ohne Gesundheitsprüfung und anschließende Wartezeit.
  • Kündigungsverzicht innerhalb der ersten drei Jahre: Einige Versicherer verzichten auf das Recht, den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das verschafft Ihnen mehr Sicherheit, auch wenn Sie in dieser Zeit langfristig erkranken.
  • Auszahlung während der Reha: Nicht alle Versicherungen zahlen Krankentagegeld, wenn Versicherte sich auf einer Reha befinden. Wiederum einige zahlen etwa nur dann, wenn die Reha direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt erfolgt. Achten Sie daher darauf, dass auch während der Rehamaßnahmen Krankentagegeld gezahlt wird.
  • Teilweise Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung: Einige Versicherungen zahlen auch dann noch Krankentagegeld, wenn Versicherte sich nach längerer Krankheit in einer Wiedereingliederung befinden, also nur stundenweise in den Beruf zurückkehren und Kranken- oder Übergangsgeld beziehen. Zudem besteht je nach Tarif auch dann noch Anspruch auf anteiliges Krankengeld, wenn nach der vollständigen Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Mutterschutzzeit: Je nach Tarif zahlt die Versicherung auch in der Mutterschutzzeit und bietet so auch in der Zeit frischen Elternglücks finanzielle Absicherung.

Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif und Anbieter. Der Versicherungsbeitrag wird dabei insbesondere vom Einkommen, Alter und der Art der Krankenversicherung bestimmt.

Am wenigsten zahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Krankentagegeld. Bis zu einem Alter von rund 50 Jahren belaufen sich die monatlichen Prämien häufig auf weniger als zehn Euro.

Privat versicherte Angestellte zahlen zumeist etwas mehr. Häufig müssen vierzigjährige Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit rund 60 Euro rechnen. Bei Dreißigjährigen sind es ca. 45 bis 50 Euro. Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sollten Beträge im Bereich von 50 bis 55 Euro einplanen.

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Werte lediglich zur Orientierung dienen.


FAQ – häufige Fragen zum Krankentagegeld

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.