eKomi

4,8 / 5 Sternen
Basierend auf 3.167 Bewertungen

Das Original seit 2001. Unsere Vergleichskompetenz und unser Kundenservice werden jedes Jahr vielfach ausgezeichnet.

Kurleistungen in der privaten Krankenzusatz­versicherung

Kurleistungen

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Verschiedene Kurleistungen bei gesetlichen Kassen und privaten Krankenversicherern

Grundsätzlich ist die gesetzliche Rentenversicherung bei medizinisch notwendigen Kuren in der Leistungspflicht.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Leistungen für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahen, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall, einer Erkrankung oder einer Operation erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Voraussetzung für die vollständige oder anteilige Übernahme der Kosten ist daher die von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt attestierte medizinische Notwendigkeit der Kur. Nicht selten fordern die Versicherungen ein medizinisches Gutachten an. Häufig ist die Erstattung von Kurleistungen durch die gesetzlichen Versicherungsträger eingeschränkt.

Die Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung 2009 (MB/KK 2009) sehen keine Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers bei Kurbehandlungen sowie für Maßnahmen zur Rehabilitation der gesetzlichen Versicherungsträger vor.

Das gilt auch für ambulante Heilbehandlungen in einem Kurort oder Heilbad. Ausnahmen gelten dann, wenn man an diesem Ort den ständigen Wohnsitz hat oder während eines vorübergehenden Aufenthalts plötzlich erkranken und eine medizinisch notwendige Heilbehandlung in Anspruch nehmen muss. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet ambulante und stationäre Kurleistungen also nicht – es sei denn, dies ist explizit Teil des gewählten PKV-Tarifs. Über die private Krankenzusatzversicherung lassen sich Kurleistungen absichern.


Kurleistungen durch Zusatzversicherung absichern

Insbesondere Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler profitieren von einer privaten Zusatzversicherung für Kuraufenthalte.

Selbstständige und freiberuflich Tätige sind nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert – es sei denn sie zahlen die Beiträge für die gesetzliche Versicherung freiwillig. Ist diese nicht der Fall, erhalten sie im Ernstfall keine Leistungen für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen mit Kuranwendungen. Eine dringend benötigte Kur oder Reha ist für diese Berufsgruppen meist unbezahlbar. Durch eine private Krankenzusatzversicherung für Kuraufenthalte können sie vorsorgen und im Versicherungsfall erhebliche Kosten sparen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen häufig einen Teil der Kosten für einen Kuraufenthalt selbst tragen.

Viele Versicherte wählen daher eine private Krankenzusatzversicherung für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen und verringern damit den Eigenanteil. Die am häufigsten angebotene und gewählte Zusatzversicherung der PKV ist die Kurtagegeldversicherung. Die Versicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz pro Kurtag aus. Das Tagegeld steht im Leistungsfall frei zur Verfügung und ist nicht an bestimmte Heilbehandlungen oder Therapien geknüpft. Die tatsächlich entstandenen Kosten müssen nicht nachgewiesen werden.


Kurleistungen absichern – der teuerste Tarif ist nicht unbedingt der beste

Welche Leistungen die Zusatzversicherung erstattet, hängt vom Versicherer und dem jeweiligen Tarif ab. Da die Kurleistungen verschiedener Anbieter und Tarife stark variieren, lohnt der Blick in die entsprechenden Versicherungsbedingungen. Häufig enthalten die Tarife Einschränkungen bezüglich der Dauer und des Umfangs der Leistungen. Nicht selten bestimmt die Versicherung bei Kuraufenthalten einen Selbstbehalt. Einige Versicherungen binden die Übernahme der Kosten an speziell vorgegebene Kurorte und Einrichtungen. Wird der Aufenthalt in einer anderen Kurklinik gewünscht, müssen zusätzliche Kosten selber getragen werden.

In jedem Fall muss die Versicherung die Kur oder Reha im Voraus bewilligen. Ehe man sich für eine Kur entscheidet, ist es deshalb wichtig, sich mit der eigenen Krankenversicherung und gegebenenfalls dem Zusatzversicherer auszutauschen. Zusagen zu bestimmten Kurleistungen sollte man sich schriftlich geben lassen, damit man die Kosten keinesfalls selber tragen muss. Der Vergleich verschiedener Angebote sichert dabei gute Leistungen zu fairen Konditionen – teure Tarife sind nicht unbedingt die besten; günstige Policen erbringen im Ernstfall womöglich sogar einen besseren Gesundheitsschutz.