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Kfz-Zulassung: Auto online anmelden

Ein Mann hält ein Spielzeugauto, ein digitales Dokument und ein Schutzschild.

Kfz-Zulassung online: Wichtig zu wissen

  • Die Kfz-Zulassung kann in vielen Fällen online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) der Zulassungsbehörden erfolgen.
  • Die Online-Anmeldung ist fast überall in Deutschland möglich, lediglich in manchen Zulassungsbezirken steht der Dienst noch nicht zur Verfügung.
  • Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht das Anmelden ohne Wartezeit und oft zu geringeren Kosten.
  • Haben Sie zuvor Kennzeichenschilder prägen lassen, können Sie dank des vorläufigen Zulassungsnachweises sofort losfahren.
  • Für die Kfz-Anmeldung ist unter anderem eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Mit dem kostenlosen, unverbindlichen externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell eine passende Kfz-Versicherung zu günstigen Konditionen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist die Online-Zulassung für Kfz?

Damit Fahrzeuge und Anhänger auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen, benötigen Sie eine amtliche Zulassung. Nicht immer ist dazu der Gang zur Zulassungsstelle notwendig. Sie können Ihr Auto rund um die Uhr auch online über das i-Kfz-Portal der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist nahezu flächendeckend in Deutschland verfügbar und mitunter günstiger als die Anmeldung vor Ort.

Welche Zulassungsvorgänge sind online möglich?

Folgende Vorgänge rund um die Kfz-Zulassung können Sie online durchführen:

  • Anmeldung und Abmeldung
  • Tages- und Wiederzulassung
  • Umschreibung des Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel
  • Antrag auf ein Saison-, Elektro- oder H-Kennzeichen

Kann ich direkt nach der Online-Anmeldung meines Autos losfahren?

Ja, denn direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung bekommen Sie einen digitalen Zulassungsbescheid. Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der innerhalb der ersten zehn Tage als Nachweis über die Zulassung dient. Sie dürfen Ihr Kfz also direkt nach der erfolgreichen Online-Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Wie erhalte ich die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) wird Ihnen von der Zulassungsbehörde zugesandt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten Sie meist direkt von der Verkäuferin oder dem Verkäufer.

Auch die HU- und Stempelplaketten zum Nachweis der Zulassung und der erfolgten Hauptuntersuchung für Ihre Kennzeichen werden von der Behörde postalisch zugestellt. Sobald diese bei Ihnen eintreffen, gelten sie fortan als Zulassungsnachweis.

Auf einen Blick: Kfz-Zulassung online oder vor Ort?

Kriterium Online-Zulassung (i-Kfz) Vor Ort bei der Zulassungsstelle
Kosten häufig günstiger (Neu- und Wiederzulassung rund 12,80 Euro) mitunter teurer (Neu- und Wiederzulassung ca. 30,00 Euro)
Wartezeit ohne Wartezeit von zu Hause aus möglich mit Wartezeit und Bindung an Öffnungszeiten
Sofort losfahren? Ja, ein maximal zehn Tage lang gültiger, vorläufiger Zulassungsnachweis ermöglicht sofortiges Losfahren, wenn bereits Kennzeichen geprägt wurden. Ja, Plaketten und Papiere werden direkt ausgehändigt.
Verfügbarkeit nahezu bundesweit möglich bundesweit möglich

(Quellen: bmv.de, gesetze-im-internet.de, Stand: Oktober 2026)


Welche Dokumente benötige ich für die Online-Kfz-Zulassung?

Wenn Sie online ein Auto anmelden möchten, benötigen Sie diese Unterlagen und Informationen:

  • Neuwagen: Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II,
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – diese finden Sie hinter der Frontscheibe und in den Zulassungsbescheinigungen,
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN oder alternativ eine eID-Karte, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die BundID mit ELSTER-Zertifikat,
  • Smartphone mit einer zulässigen AusweisApp oder ein kompatibles USB-Kartenlesegerät für das Online-Ausweisverfahren,
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

Für die Online-Kfz-Zulassung sind nur Zulassungsbescheinigungen zulässig, die über verdeckte Sicherheitsmechanismen verfügen. Dazu gehören etwa ein Wasserzeichen, ein Sicherheitscode und ein unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler. In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind diese seit 2015 enthalten, in Teil II seit 2018.


Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Auto online an

  1. Kfz-Versicherung abschließen: Ihr Fahrzeug kann erst zugelassen werden, wenn dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Über den kostenlosen externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell eine passende Versicherung. Die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis erhalten Sie für gewöhnlich innerhalb weniger Minuten nach Vertragsabschluss vom Versicherer.
  2. Kennzeichen reservieren und prägen lassen (optional): Sie können direkt nach der Online-Zulassung losfahren, wenn Sie Ihr Kennzeichen vorab prägen lassen. Bei der Zulassungsbehörde ist dazu die Reservierung eines Wunschkennzeichens möglich.
  3. Identifikation im Online-Portal: Rufen Sie das i-Kfz-Portal über die Webseite der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde auf und authentifizieren Sie sich digital. Dies erfolgt etwa mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises.
  4. Fahrzeugdaten und Nachweise eingeben: Tragen Sie die erforderlichen Angaben in das Formular ein. Dazu gehören die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), die eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, Ihre IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Code ist in der Regel von einer silbernen Folie verdeckt, die durch Rubbeln oder Abziehen entfernt werden kann.
  5. Kennzeichen festlegen: Wählen Sie das nächste freie Kennzeichen oder geben Sie Ihr vorab reserviertes Wunschkennzeichen an.
  6. Gebühren begleichen: Sie werden zur Zahlung der Zulassungsgebühr aufgefordert. Diese erfolgt über ein digitales ePayment-System. Welche Zahlungsarten konkret angeboten werden, hängt von der Zulassungsbehörde ab.
  7. Digitalen Zulassungsbescheid erhalten: Nach erfolgreicher Datenprüfung stellt die Behörde umgehend einen elektronischen Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis aus. Drucken Sie den Nachweis aus und legen Sie ihn gut sichtbar ins Fahrzeug. Den Bescheid führen Sie stets mit sich. Mit den bereits geprägten, noch ungestempelten Kennzeichen dürfen Sie nun für maximal zehn Tage am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  8. Plaketten anbringen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsplaketten und die HU-Plakette werden Ihnen per Post zugestellt. Bringen Sie die Plaketten nach Erhalt umgehend auf den Kennzeichenschildern an.

Was kostet die Kfz-Zulassung online?

Die Gebühren für die Online-Zulassung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundesweit einheitlich geregelt. Sie können sich jedoch abhängig vom Zulassungsbezirk unterscheiden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn einer Zulassungsbehörde zusätzliche Kosten für Prüfungsverfahren oder durch Auslagen entstehen. Diese werden dann als Aufschlag auf die Gebühr berechnet.

Im Regelfall ist die Anmeldung eines Autos online günstiger als die Zulassung vor Ort. Statt der vielerorts üblichen 30 Euro werden für eine internetbasierte Neu- oder Wiederzulassung häufig 12,80 Euro berechnet (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand: Oktober 2026).

Auto online anmelden 2026: Die Kosten im Überblick

Online-Zulassungsverfahren Richtwerte gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
Neu- oder Wiederzulassung 12,80 Euro statt 30,00 Euro vor Ort
Aufschlag Wunschkennzeichen 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro für die Reservierung
Änderung des Kennzeichens oder des Betriebszeitraums von Saisonkennzeichen 30,00 Euro online wie vor Ort
Tageszulassung 14,90 Euro statt 45,90 Euro vor Ort
Umschreibung (Halterwechsel) innerhalb desselben Zulassungsbezirks mit neuem Kennzeichen 12,40 Euro statt 26,20 Euro vor Ort, zuzüglich 0,30 Euro für einen Plakettenträger
Wiederzulassung innerhalb desselben Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel und mit reserviertem Kennzeichen 10,60 Euro statt 23,00 Euro vor Ort
Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei weiterer Nutzung des bisherigen Kennzeichens 10,40 Euro statt 24,20 Euro vor Ort
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk bei weiterer Nutzung des bisherigen Kennzeichens 9,90 Euro statt 23,60 Euro vor Ort
Änderung der Halteranschrift innerhalb des Zulassungsbezirks 4,30 Euro statt 10,20 Euro vor Ort
Abmeldung eines Kfz 2,10 Euro statt 15,90 Euro vor Ort

(Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand: Oktober 2026)


Wann ist eine Zulassung per i-Kfz nicht möglich?

Nicht jede Fahrzeugzulassung kann online erfolgen. Dann ist eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht über diese Fälle.

  • Das Kfz wurde aus dem Ausland importiert.
  • Das Fahrzeug war länger als sieben Jahre abgemeldet.
  • Die eID-Funktion des digitalen Personalausweises ist deaktiviert.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt oder der Sicherheitscode ist unleserlich.
  • Bestimmte Sonderkennzeichen, etwa grüne Kennzeichen und Diplomatenkennzeichen, bedürfen einer zusätzlichen Prüfung in der Zulassungsstelle.
  • Es wurden zulassungspflichtige Umbauten am Fahrzeug vorgenommen.

Wo kann ich mein Auto noch nicht online anmelden?

Für die Online-Kfz-Zulassung sind die Bundesländer und Kommunalverwaltungen zuständig. Laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) wird künftig ein zentrales i-Kfz-Portal bereitgestellt. Derzeit verfügen die Zulassungsbehörden jedoch noch über eigene Portale. In den folgenden Zulassungsbezirken ist zudem bislang keine Online-Fahrzeugzulassung möglich.

Orte ohne Möglichkeit der Online-Kfz-Zulassung
Zulassungsbezirk Behörde
Vorpommern-Rügen Grimmen
Rostock Rostock
Bremerhaven-Nord Bremerhaven
Heidekreis Bad Fallingbostel
Hildesheim Hildesheim
Börde Haldensleben
Jerichower Land Burg
Anhalt-Bitterfeld Köthen
Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau
Wittenberg Wittenberg
Saalekreis Merseburg
Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Herne Herne
Lahnstein Lahnstein
Erzgebirgskreis Annaberg-Buchholz
Germersheim Germersheim

Quelle: bmv.de, Stand: Oktober 2026

Warum können Importfahrzeuge nicht online zugelassen werden?

Für die Anmeldung per i-Kfz wird unter anderem der Sicherheitscode der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt. Für Importautos liegt bei der Erstanmeldung in Deutschland in der Regel noch keine Zulassungsbescheinigung vor. Diese wird erst mit der Anmeldung von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Es liegen also nicht genügend Informationen für die Online-Zulassung vor.

Die ausländischen Zulassungspapiere und Dokumente zum Fahrzeug werden deshalb zunächst manuell geprüft. Bei Kfz aus dem europäischen Ausland gehören dazu etwa die EG-Typgenehmigung und die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Hierin befinden sich in der Regel alle für die Anmeldung erforderlichen Informationen.


Auto online ummelden

Sie können Ihr Auto nach einem Umzug oder einem Halterwechsel online ummelden. Dazu benötigen Sie diese Dokumente und Daten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode,
  • bei einem Halterwechsel zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • eVB-Nummer,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer,
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
  • Smartphone mit AusweisApp oder ein geeignetes Kartenlesegerät.

So läuft die Online-Ummeldung ab

  1. Kennzeichen beantragen: Sie können das bisherige Kennzeichen weiterführen, das nächste freie Kennzeichen wählen oder vorab ein Wunschkennzeichen reservieren. Wenn Sie Ihre Kennzeichen wechseln, legen Sie auch die Sicherheitscodes auf den bisherigen Nummernschildern unter den Prüfplaketten frei. Neue Kennzeichen können Sie bereits vorab prägen lassen, um nach der Ummeldung direkt losfahren zu können.
  2. Daten eingeben und Sicherheitscodes freilegen: Rubbeln Sie die Codes auf den Fahrzeugpapieren sowie gegebenenfalls auf den Kennzeichen vorsichtig frei und tragen Sie diese zusammen mit Ihren persönlichen Daten im i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde ein. Haben Sie ein Wunschkennzeichen reserviert, geben Sie dieses an.
  3. Bezahlen und Bestätigung abrufen: Nach erfolgreicher Prüfung zahlen Sie die erhobene Gebühr per digitalem Zahlungsverfahren. Sie erhalten anschließend einen elektronischen Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Diese Dokumente können Sie innerhalb der folgenden 30 Minuten herunterladen. Der Download ist eine Voraussetzung für die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs.

Sobald Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt haben, dürfen Sie sofort am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Übergangsregelung gilt auch bei der Ummeldung für maximal zehn Tage oder bis der physische Zulassungsbescheid, die neuen Fahrzeugpapiere und die Plakettenträger bei Ihnen eintreffen. Die Plaketten kleben Sie anschließend selbst auf die Nummernschilder.


Kfz online abmelden

Das i-Kfz-Portal ermöglicht zudem eine internetbasierte Abmeldung oder Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Anders als bei der Zulassung benötigen Sie neben einem Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Ausweisfunktion samt Zubehör lediglich die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten des Kennzeichens.

Um ein Auto abzumelden, geben Sie die Sicherheitscodes und das Kennzeichen im i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde an. Sie können das bisherige Kennzeichen dabei für eine spätere Wiederzulassung desselben oder eines anderen Fahrzeugs reservieren. Anschließend entrichten Sie eine Abmeldegebühr und erhalten nach einer Überprüfung der Daten eine Bestätigung über die Abmeldung. Das Fahrzeug ist nun nicht mehr zugelassen.


FAQ - häufige Fragen zur Kfz-Zulassung online

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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