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Auto ummelden: Unterlagen, Kosten und Ablauf

 Heruntergeladen Wechsel des vorderen Autokennzeichens

Wichtig zu wissen

  • Bei einem Wohnsitz-, Halter- oder Namenswechsel sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug unverzüglich umzumelden.
  • Die Ummeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde, kann aber vielerorts auch online geschehen.
  • Bei einem Halterwechsel darf die neue Halterin oder der neue Halter zudem keine Steuerschulden aus bisherigen Kfz-Zulassungen haben.
  • Voraussetzung für die Ummeldung ist unter anderem eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.
  • Mit dem kostenlosen externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell eine passende Kfz-Versicherung zu günstigen Konditionen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wann muss ich mein Auto ummelden?

Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist immer dann notwendig, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz ändert oder Sie einen neuen Namen annehmen, etwa aufgrund einer Hochzeit. Auch bei einem Halterwechsel ist das Kfz umzumelden. Häufig können Sie dabei das bisherige Kennzeichen weiterhin nutzen. Es macht zudem keinen Unterschied, ob Sie ein Auto oder ein Motorrad ummelden.

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sind verpflichtet, die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen. In vielen Fällen können Sie Ihr Fahrzeug bei der Behörde jedoch ohne Termin per internetbasierter Kfz-Zulassung online ummelden.


Kfz ummelden nach Halterwechsel

Wechselt die Halterin oder der Halter eines gebrauchten Fahrzeugs, erfolgt eine Besitzumschreibung des Kfz. Dann ist eine Ummeldung bei der Zulassungsbehörde erforderlich, die am Wohnort der neuen Fahrzeughalterin oder des neuen Fahrzeughalters zuständig ist.

Erforderliche Dokumente für eine Ummeldung mit Halterwechsel

Für die Ummeldung nach einem Halterwechsel benötigen Sie diese Dokumente und Informationen:

  • eVB-Nummer: Für die Zulassung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) dient der Zulassungsstelle als Nachweis über Versicherungsschutz. Sie erhalten sie von der Autoversicherung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) enthält relevante Daten zum Fahrzeug sowie zur Halterin oder zum Halter.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) dient als Nachweis darüber, wer Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter des Kfz ist. Sie enthält zudem Daten über die Vorbesitzerinnen und Vorbesitzer.
  • HU-Nachweis: Der Nachweis der letzten Abgas- und Hauptuntersuchung (AU/HU) kann in Form eines HU-Berichts oder eines Eintrags in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Die Zulassungsbehörde prüft damit Identität und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters. Sie können auch eine andere Person mit der Ummeldung beauftragen. Diese benötigt dazu ihren eigenen Ausweis, eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Für den Einzug der Kfz-Steuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
  • Bisherige Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel: Bei einem Kennzeichenwechsel werden die Plaketten der bisherigen Nummernschilder von der Zulassungsbehörde entwertet.

Wer übernimmt welche Aufgaben beim Halterwechsel?

Bei einer Ummeldung mit Halterwechsel, etwa nach einem Fahrzeugverkauf, sind die ehemaligen und neuen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughalter für verschiedene Aufgaben zuständig.

Bisherige Halterin oder bisheriger Halter (Verkäuferin/Verkäufer):

  • Die bisherigen Halterinnen und Halter sind verpflichtet, die Autoversicherung und die Zulassungsstelle über den Halterwechsel zu informieren.
  • Alle wichtigen Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen werden mit dem Fahrzeugverkauf an die Käuferin oder den Käufer ausgehändigt.

Neue Halterin oder neuer Halter (Käuferin/Käufer):

  • Die neuen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter beantragen die Umschreibung.
  • Sie tragen alle für die Zulassung relevanten Dokumente zusammen und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde um.
  • Sie benötigen zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vom Versicherer erhalten Sie eine eVB-Nummer, die Sie der Behörde ebenfalls vorlegen.
  • Auch übernehmen neue Halterinnen und Halter die Gebühren für die Ummeldung und füllen ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer aus.

Fahrzeug nach Umzug ummelden

Verändert sich bei einem Umzug Ihr Hauptwohnsitz, ist das Fahrzeug am neuen Wohnort umzumelden. Lassen Sie vor dem Gang zur Kfz-Zulassungsstelle eine Adressänderung beim Einwohnermeldeamt vornehmen. Dort wird die neue Adresse im Personalausweis vermerkt. Anschließend können Sie Ihr Auto ummelden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie benötigen folgende Unterlagen, um Ihr Fahrzeug aufgrund eines Umzugs umzumelden:

  • eVB-Nummer,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • Nachweis über die letzte Abgas- und Hauptuntersuchung.

Falls sich Ihr Kennzeichen ändert, sind zudem erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer,
  • Ihre bisherigen Kennzeichen.

Was gilt beim Umzug im selben Zulassungsbezirk oder nach einer Namensänderung?

Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, genügt eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Gleiches gilt bei einer Namensänderung, etwa nach einer Hochzeit. Auch dann reicht es zumeist aus, die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsbehörde entsprechend ändern zu lassen.

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Ja, auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen behalten. So können Halterinnen und Halter, die beispielsweise von Berlin nach Köln ziehen, weiterhin das Berliner Kennzeichen nutzen.

Das gilt auch bei einem Halterwechsel: So kann beispielsweise eine Käuferin oder ein Käufer aus Köln das Kennzeichen eines in München erworbenen Fahrzeugs übernehmen. Der Wohnsitz- oder Halterwechsel ist der Zulassungsstelle am neuen Wohnort dennoch unverzüglich mitzuteilen.

Wird das Fahrzeug nach dem Umzug allerdings abgemeldet und später wieder zugelassen oder ein neues Auto angeschafft, entfällt das Recht zur Mitnahme. Dann können Sie das alte Kennzeichen nicht mehr verwenden.


Was kostet es, ein Auto umzumelden?

Die Kosten für die Ummeldung sind vom Einzelfall abhängig. Die Gebühren werden durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Sie können jedoch abhängig von der Zulassungsbehörde variieren, da diese die Kosten für Prüfverfahren und Auslagen an die Halterinnen und Halter weitergeben können. Zudem fallen die Gebühren häufig geringer aus, wenn Sie Ihr Fahrzeug per internetbasierter Zulassung (i-Kfz) online ummelden.

Für gewöhnlich können Sie bei einer Ummeldung mit folgenden Gebühren rechnen:

Grund der Ummeldung Kosten gemäß Gebührenordnung
Umzug im selben Zulassungsbezirk 10,20 Euro vor Ort oder 4,30 Euro online,
zuzüglich 0,90 Euro bei der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Wohnsitzwechsel in anderen Zulassungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel 23,60 Euro vor Ort oder 9,90 Euro online
Wohnsitzwechsel in anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenwechsel – mit und ohne Halterwechsel 27,10 Euro vor Ort oder 12,10 Euro online
Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk 24,20 Euro vor Ort oder 10,40 Euro online
Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk mit Kennzeichenwechsel 26,20 Euro vor Ort oder 12,40 Euro online

(Quellen: gesetze-im-internet.de, Stand: Oktober 2026)

Zusätzlich können für weitere Leistungen Gebühren anfallen. So wird etwa für die Reservierung eines Wunschkennzeichens ein Aufschlag von zumeist 10,20 Euro berechnet. Auch Änderungen der Zulassungsbescheinigungen sind kostenpflichtig (Quellen: gesetze-im-internet.de, Stand: Oktober 2026). Die Kosten für die Prägung der Kennzeichen bestimmen hingegen die Schilderpräger.


Welche Frist gilt für die Kfz-Ummeldung?

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dazu verpflichtet, die Zulassungsbehörde unverzüglich über Änderungen der Halterdaten zu informieren. Andernfalls kann ein Verwarngeld drohen und der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden, bis die Ummeldung vorliegt.

Laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog fällt für eine versäumte Mitteilung über die Änderungen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro an (Quelle: kba.de, Stand: Oktober 2026). Bleibt die Mitteilung dauerhaft aus, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die gesetzlichen Bußgelder können dann bis zu 2.000 Euro betragen.


FAQ - häufige Fragen zur Kfz-Ummeldung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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