Versicherungswert des Autos: Was zahlt der Kfz-Versicherer?
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Versicherungswert des Autos: Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Wird Ihr Auto gestohlen oder durch beispielsweise einen unverschuldeten Unfall beschädigt, kommen die Kfz-Kaskoversicherungen für den Schaden auf. Der Versicherungswert des Fahrzeugs entspricht dabei in der Regel dem Wiederbeschaffungswert.
Dieser Begriff bezeichnet die Summe, die im Schadensfall gezahlt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen. Die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts erfolgt im Falle eines Autodiebstahls oder Totalschadens, sofern dieser durch ein versichertes Risiko verursacht wurde. Der Wert ist insbesondere für die Schadensregulierung wichtig.
Wichtig: Beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung, dann haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Nur die freiwilligen Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen leisten tarifabhängig in je unterschiedlichem Maße.
Worin unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Zeitwert und Sammlerwert?
Beim Zeitwert oder Restwert handelt es sich um den Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Autos erhalten würden. Dieser Wert berücksichtigt unter anderem das Alter sowie den Zustand des Fahrzeugs und liegt zumeist unterhalb des Wiederbeschaffungswerts. Der Grund: Der Wert berücksichtigtkeinerlei Kosten für Garantien, Zwischenhändler oder Fahrzeuguntersuchungen.
Im Regelfall liegen sowohl Wiederbeschaffungs- als auch Zeitwert unter dem Neupreis. Eine Ausnahme kann jedoch die Wertentwicklung von Liebhaberfahrzeugen und Oldtimern darstellen. Diese können mit der Zeit im Preis steigen. Bei der Berechnung des Fahrzeugwertes wird dann mitunter der sogenannte Sammlerwert berücksichtigt.
Wie werden Zeitwert und Wiederbeschaffungswert berechnet?
Im Schadensfall wird der Zeitwert für jedes Fahrzeug individuell von einer sachverständigen Person ermittelt, etwa von einer Gutachterin oder einem Gutachter. Dabei kann die Schwacke-Liste – eine Datenbank mit Werten und Preisen von Gebrauchtwagen – eine erste Orientierung bieten.
Darüber hinaus werden unter anderem diese Kriterien betrachtet:
Darauf aufbauend ergibt sich diese Formel zur Berechnung des Wiederbeschaffungswerts:
Sie erhalten die Erstattung für gewöhnlich nur im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens. Ist eine Reparatur zu geringeren Kosten oder in bestimmten Fällen für weniger als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts möglich, zahlt der Versicherer zumeist für die Instandsetzung, nicht aber für die Wiederbeschaffung.
Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl?
Ob Sie eine vollständige Erstattung des Fahrzeugwerts erhalten, hängt von der Art des Schadens und den Tarifkonditionen ab:
Der Versicherungswert des Autos kann sich je nach Region unterscheiden. Dies liegt an den regionalen Preisunterschieden auf dem Gebrauchtwagenmarkt. So kann ein bestimmtes Fahrzeug etwa in Berlin einen höheren Wert besitzen als in Schwerin.
Zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer?
Die Versicherer berechnen die Mehrwertsteuer auf unterschiedliche Weise in den Entschädigungsbetrag ein. Die Art der Besteuerung wird im Gutachten festgehalten und hängt dabei davon ab, wo Sie Ihr Ersatzauto erwerben können.
Welche Versicherung kommt für die Wiederbeschaffung auf?
Die Art der gewählten Autoversicherung entscheidet darüber, in welchen Schadensfällen Sie eine Erstattung von Ihrem Versicherer erhalten. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Risiken und Szenarien bezüglich der Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts.
Dabei gilt: Haben Sie eine Vollkasko, übernimmt diese auch Teilkaskoschäden. Vollkaskoschäden hingegen sind in der Teilkasko nicht versichert.
Neuwert- und Kaufwertentschädigung als Alternative
In den Kaskotarifen können Sie häufig eine Neuwertentschädigung vereinbaren, sofern diese nicht bereits im Standardschutz enthalten ist. Dabei handelt es sich um eine Zusatzklausel, die eine Erstattung des Neupreises im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Ihres Neuwagens garantiert.
Für Gebrauchtwagen gibt es eine Kaufpreisentschädigung, die eine Erstattung in Höhe des Kaufwerts anstelle des Neupreises zusichert. Beide Modelle richten sich vorwiegend an Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit hochpreisigen oder kreditfinanzierten Autos.
In beiden Fällen kann ein Versicherungsvergleich sinnvoll sein, da sich die Konditionen je nach Versicherer unterscheiden können:
Kfz-Versicherung mit starken Leistungen bei Totalschaden finden
Die Versicherungsleistungen variieren je nach Anbieter und Tarif und auch günstige Versicherungen können einen umfangreichen Schutz bieten. Ein Vergleich kann deshalb sinnvoll sein. Mithilfe des kostenlosen externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de finden Sie passende Angebote und können so bis zu 850,00 Euro im Jahr sparen.
So funktioniert's:
Sonderfall: GAP-Deckung bei Leasing & Finanzierung
Ein Diebstahl oder wirtschaftlicher Totalschaden kann eine finanzielle Lücke zwischen dem Erstattungsbetrag und dem Leasing- oder Kreditrestwert verursachen. Endet der Leasingvertrag beispielsweise vorzeitig, müssen Sie dem Leasinggeber den Restwert der vereinbarten Leasingsumme zahlen. Der von der Versicherung erstattete Wiederbeschaffungswert reicht dazu häufig nicht aus.
Eine GAP-Versicherung kommt für die Finanzierungslücke zwischen der Versicherungsentschädigung und den Restforderungen der Bank auf. Sie kann zusätzlich zur Kaskoversicherung vereinbart werden und zahlt dann, wenn der Wiederbeschaffungswert oder die Neu- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung die verbliebenen Forderungen nicht decken.
FAQ – häufige Fragen zu den Versicherungswerten beim Auto
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was ist eine fiktive Reparatur?
2. Was versteht man unter der 130-Prozent-Regel?
3. Zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert?
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