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Versicherungswert des Autos: Was zahlt der Kfz-Versicherer?

Unfallauto
Zeit- und Wiederbeschaffungswert: Wichtig zu wissen
  • In der Kfz-Versicherung kann der Wert eines Fahrzeugs unterschiedlich bemessen werden. Neben dem Kaufpreis sind dabei der Rest- oder Zeitwert sowie der Wiederbeschaffungswert wichtig.
  • Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder zerstört, können Sie von den Kaskoversicherungen eine Erstattung des Wiederbeschaffungswerts erhalten – jedoch nicht immer in voller Höhe.
  • Bei Leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen kann zudem eine Finanzierungslücke zwischen der Summe zur Wiederbeschaffung und dem zu leistenden Restwert entstehen.
  • Tarife mit einer GAP-Versicherung oder einer Kaufwert- beziehungsweise Neuwertentschädigung schließen diese Lücke.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Versicherungswert des Autos: Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Wird Ihr Auto gestohlen oder durch beispielsweise einen unverschuldeten Unfall beschädigt, kommen die Kfz-Kaskoversicherungen für den Schaden auf. Der Versicherungswert des Fahrzeugs entspricht dabei in der Regel dem Wiederbeschaffungswert.

Dieser Begriff bezeichnet die Summe, die im Schadensfall gezahlt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen. Die Erstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts erfolgt im Falle eines Autodiebstahls oder Totalschadens, sofern dieser durch ein versichertes Risiko verursacht wurde. Der Wert ist insbesondere für die Schadensregulierung wichtig.

Wichtig: Beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung, dann haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Nur die freiwilligen Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen leisten tarifabhängig in je unterschiedlichem Maße.

Worin unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Zeitwert und Sammlerwert?

Beim Zeitwert oder Restwert handelt es sich um den Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Autos erhalten würden. Dieser Wert berücksichtigt unter anderem das Alter sowie den Zustand des Fahrzeugs und liegt zumeist unterhalb des Wiederbeschaffungswerts. Der Grund: Der Wert berücksichtigtkeinerlei Kosten für Garantien, Zwischenhändler oder Fahrzeuguntersuchungen.

Im Regelfall liegen sowohl Wiederbeschaffungs- als auch Zeitwert unter dem Neupreis. Eine Ausnahme kann jedoch die Wertentwicklung von Liebhaberfahrzeugen und Oldtimern darstellen. Diese können mit der Zeit im Preis steigen. Bei der Berechnung des Fahrzeugwertes wird dann mitunter der sogenannte Sammlerwert berücksichtigt.

Wie werden Zeitwert und Wiederbeschaffungswert berechnet?

Im Schadensfall wird der Zeitwert für jedes Fahrzeug individuell von einer sachverständigen Person ermittelt, etwa von einer Gutachterin oder einem Gutachter. Dabei kann die Schwacke-Liste – eine Datenbank mit Werten und Preisen von Gebrauchtwagen – eine erste Orientierung bieten.

Darüber hinaus werden unter anderem diese Kriterien betrachtet:

  • Alter und Erstzulassung,
  • Kilometerstand,
  • Ausstattung,
  • Zustand und Pflege,
  • Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Darauf aufbauend ergibt sich diese Formel zur Berechnung des Wiederbeschaffungswerts:

  • Wiederbeschaffungswert = Preis für ein vergleichbares Fahrzeug + Nebenkosten zur Beschaffung

Sie erhalten die Erstattung für gewöhnlich nur im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens. Ist eine Reparatur zu geringeren Kosten oder in bestimmten Fällen für weniger als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts möglich, zahlt der Versicherer zumeist für die Instandsetzung, nicht aber für die Wiederbeschaffung.


Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl?

Ob Sie eine vollständige Erstattung des Fahrzeugwerts erhalten, hängt von der Art des Schadens und den Tarifkonditionen ab:

  • Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs überschreiten. In diesen Fällen zahlt der Versicherer normalerweise Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert. Der Restwert wird hier herangezogen, da auch ein beschädigtes Auto noch einen Wert besitzt.
  • Diebstahl: Ein gestohlenes Fahrzeug können Sie nicht verkaufen. Daher entfällt der Abzug des Zeitwerts. Sie erhalten eine Erstattung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung.

Der Versicherungswert des Autos kann sich je nach Region unterscheiden. Dies liegt an den regionalen Preisunterschieden auf dem Gebrauchtwagenmarkt. So kann ein bestimmtes Fahrzeug etwa in Berlin einen höheren Wert besitzen als in Schwerin.

Zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer?

Die Versicherer berechnen die Mehrwertsteuer auf unterschiedliche Weise in den Entschädigungsbetrag ein. Die Art der Besteuerung wird im Gutachten festgehalten und hängt dabei davon ab, wo Sie Ihr Ersatzauto erwerben können.

  • Steuerneutrale Fahrzeuge: Werden bestimmte Pkw überwiegend privat angeboten, ist zumeist keine Mehrwertsteuer ausweisbar. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert dann ohne Steuerabzug erstattet.
  • Differenzbesteuerung: Fahrzeuge, die Gebrauchtwagenhändler von Privatpersonen erworben haben, werden für gewöhnlich mit 2,5 Prozent differenzbesteuert. Der Versicherer kann die anteilig im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer dann vom Wiederbeschaffungswert abziehen.
  • Regelbesteuerung: Den Regelsteuersatz von 1 Prozent erhalten die überwiegend aus Firmenhand erhältlichen Fahrzeuge – etwa Nutz- und Sonderfahrzeuge wie Taxen. Der Versicherer zieht die Mehrwertsteuer zuweilemn auch dann vom Wiederbeschaffungswert von hauptsächlich regelbesteuerten Kfz ab, wenn Sie das Auto ohne Nachweis aus privater Hand kaufen.

Neuwert- und Kaufwertentschädigung als Alternative

In den Kaskotarifen können Sie häufig eine Neuwertentschädigung vereinbaren, sofern diese nicht bereits im Standardschutz enthalten ist. Dabei handelt es sich um eine Zusatzklausel, die eine Erstattung des Neupreises im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Ihres Neuwagens garantiert.

Für Gebrauchtwagen gibt es eine Kaufpreisentschädigung, die eine Erstattung in Höhe des Kaufwerts anstelle des Neupreises zusichert. Beide Modelle richten sich vorwiegend an Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit hochpreisigen oder kreditfinanzierten Autos.

In beiden Fällen kann ein Versicherungsvergleich sinnvoll sein, da sich die Konditionen je nach Versicherer unterscheiden können:

  • Je nach Tarif gilt die Entschädigung etwa für sechs, 12 oder 24 Monate.
  • Für Diebstahlschäden gelten mitunter geringere Fristen.
  • Einige Versicherer schließen Tageszulassungen von der Klausel aus. Bei Tageszulassungen handelt es sich um die Zulassung von noch unverkauften Neuwagen direkt durch den Autohändler oder die Autohändlerin.
  • Einige Anbieter zahlen die Kauf- oder Neuwertentschädigung erst dann, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, beispielsweise in Höhe von 80 Prozent des Kauf- oder Neupreises.

Sonderfall: GAP-Deckung bei Leasing & Finanzierung

Ein Diebstahl oder wirtschaftlicher Totalschaden kann eine finanzielle Lücke zwischen dem Erstattungsbetrag und dem Leasing- oder Kreditrestwert verursachen. Endet der Leasingvertrag beispielsweise vorzeitig, müssen Sie dem Leasinggeber den Restwert der vereinbarten Leasingsumme zahlen. Der von der Versicherung erstattete Wiederbeschaffungswert reicht dazu häufig nicht aus.

Eine GAP-Versicherung kommt für die Finanzierungslücke zwischen der Versicherungsentschädigung und den Restforderungen der Bank auf. Sie kann zusätzlich zur Kaskoversicherung vereinbart werden und zahlt dann, wenn der Wiederbeschaffungswert oder die Neu- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung die verbliebenen Forderungen nicht decken.


FAQ – häufige Fragen zu den Versicherungswerten beim Auto

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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