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E-Auto-Versicherung

 Geschäftsmann hält Smartphone in der Hand, während er sein Auto an der Ladestation für Elektrofahrzeuge auflädt.
Wichtig zu wissen: Kfz-Versicherung von E-Autos
  • Abhängig vom Tarif enthält eine E-Auto-Versicherung zusätzlich zu den üblichen Leistungen einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Akku, Wallbox und Ladekabel.
  • Zu den wichtigen Schutzleistungen zählen neben einer Allgefahrendeckung des Akkus auch eine Versicherung gegen Hackerangriffe, Überspannung sowie eine möglichst lang garantierte Neuwertentschädigung des Akkus.
  • Am 8. Oktober 2025 tagte der Koalitionsausschuss über ein neues Förderprogramm für Elektroautos. Seit dem 19. Mai 2026 können Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro Zuschuss beantragen. Dies gilt auch rückwirkend für den Kauf eines E-Autos ab dem 1. Januar 2026.
  • Zudem ist es möglich, für reine Elektroautos ohne Hybrid-Antrieb eine Treibhausminderungs­prämie zu erhalten.
  • Eine Kfz-Versicherung für Elektroautos und Hybride muss nicht teuer sein. Mit dem unverbindlichen und kostenlosen externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell passende Tarife zu günstigen Konditionen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Versicherung für Elektroautos?

Eine E-Auto-Versicherung ist eine Kfz-Versicherung mit speziellen Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Wie Verbrenner und Dieselfahrzeuge unterliegen auch E-Autos der Versicherungspflicht. Für die Zulassung ist daher eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese versichert Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an der Person oder dem Besitz von Dritten verursachen.

Optional können Sie Ihr Elektroauto mit einer Kaskoversicherung absichern. Die Teilkasko deckt unverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, etwa durch Wildunfälle, Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden wie Hagel. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Kosten für selbst verursachte Eigenschäden an Ihrem E-Auto oder Hybrid. Zudem zahlt sie bei Vandalismus und häufig auch bei Unfällen mit unbekannten Dritten.

Unterschiede zur Kfz-Versicherung für Verbrenner

Die Kfz-Haftpflicht reguliert keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Tarife für E-Fahrzeuge und Hybride unterscheiden sich deshalb in der Regel nicht grundlegend von denen für Verbrenner.

Die Kaskoversicherungen für Elektroautos hingegen enthalten zumeist spezielle Zusatzleistungen. Dazu zählt etwa ein Versicherungsschutz für den Akku, der häufig das teuerste Bauteil des Fahrzeugs ist. Einige Tarife enthalten zudem weitere Schutzleistungen, die Sie gegen die Kosten durch Schäden an Ihrer Wallbox oder an Ladekabeln absichern.

Wichtige Merkmale von E-Auto-Kaskoversicherungen

Die Kfz-Versicherungen für E-Fahrzeuge unterscheiden sich je nach Tarif und Anbieter. Die folgenden Tarifmerkmale sind bei der Wahl der Versicherung für Elektro- und Hybridautos besonders wichtig:

  • Schutz des Akkus: Eine Kfz-Versicherung für E-Autos sollte Sie etwa gegen Akku-Schäden durch Überspannung, Fehler in der Bedienung und Blitzschlag absichern.
  • Allgefahrendeckung: Der Vollkaskoversicherer versichert neben Risiken an der Batterie oder dem Akku auch Schäden durch alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
  • Überspannung und Blitzschlag: Überspannungsschäden entstehen etwa durch die Überlastung des Stromnetzes während des Ladevorgangs. Viele Versicherer kommen für diese Fahrzeugschäden auf.
  • Angriffe durch Hacker: Hackerangriffe können moderne Fahrzeuge beschädigen. Einige Vollkaskotarife sichern Sie gegen die Kosten ab.
  • Versicherung von Ladekabel, Wallbox etc.: Tierbisse, Diebstahl oder Vandalismus können nicht nur das Fahrzeug, sondern auch Ladekabel, Ladekarten, die Wallbox oder Induktionsplatten beschädigen. Je nach Kaskotarif sind diese Schadensfälle versichert.
  • Neuwert- oder Zeitwertentschädigung des Akkus: Achten Sie bei der Wahl der Kaskoversicherung darauf, wie lange der Versicherer eine Neupreisentschädigung im Falle eines Akku-Schadens gewährt. Einige Tarife gewähren beispielsweise für 24 Monate eine Entschädigung des Neuwerts, während andere diesen Zeitraum auf 36 Monate erweitern.

Welche Kfz-Versicherung benötigt mein Elektroauto?

Damit Sie Ihr Elektro- oder Hybridauto im Straßenverkehr bewegen dürfen, ist zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Erst bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie die für die Zulassung benötigte eVB-Nummer.

Möchten Sie Ihr eigenes Fahrzeug gegen Schäden versichern, können Sie zusätzlich eine freiwillige Kaskoversicherung abschließen. Welche Versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren und Ihren persönlichen Schutzbedürfnissen ab. Relevant ist auch, ob Sie Ihr Fahrzeug oder den Akku leasen:

Geleastes E-Auto Für gewöhnlich verlangt der Leasinggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für E-Autos. Diese deckt auch Schäden an Batterie oder Akku durch Unfälle oder Diebstahl ab.
Geleaster oder gemieteter Akku

Einige Elektrofahrzeuge erhalten Sie mit einem gemieteten oder geleasten Akkumulator. Für gewöhnlich ist dieser bereits über den Fahrzeughersteller versichert. In diesem Fall ist mitunter kein zusätzlicher Akku-Schutz durch Ihre Kfz-Versicherung erforderlich.


Einige Hersteller versichern Sie jedoch nicht gegen Schäden durch Brände, Diebstahl oder Marderbiss. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann dann sinnvoll sein.

Sie besitzen Auto und Akku

Die Anschaffungskosten für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind oft hoch. Insbesondere bei jüngeren Fahrzeugen bis fünf Jahren kann deshalb eine Vollkaskoversicherung ratsam sein. Im Schadensfall umgehen Sie so womöglich hohe Kosten.


Einige Versicherer kommen im Schadensfall zudem für die Entsorgung des alten Lithium-Ionen-Akkus auf, sofern der Hersteller diese nicht übernimmt.

Im Überblick: Leistungen von Haftpflicht, Teil- und Vollkasko für E-Autos und Hybride

Die exakten Leistungen der E-Auto-Versicherungen sind abhängig vom Anbieter und dem gewählten Tarif. Auch sind nicht in jedem E-Auto-Vollkaskotarif automatisch alle Akku-Schutzleistungen der Teilkasko enthalten. Insbesondere die Basis-Tarife können über eingeschränkte Leistungen verfügen. Ein Vergleich kann deshalb sinnvoll sein.

Je nach Tarif können unterschiedliche Versicherungen unter anderem folgende Versicherungsbausteine umfassen:

Leistung Kfz-Haftpflicht Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht Vollkasko mit Kfz-Haftpflicht
Sach-, Vermögens-, Personenschäden geschädigter Dritter ja ja ja
Unverschuldete Eigenschäden nein ja ja
Selbst verschuldete Eigenschäden nein nein ja
Zeit- oder Neuwertentschädigung bei zerstörtem Akku nein ja ja
Diebstahl von Fahrzeug, Akku oder Ladekabel nein ja ja
Tierbiss und Folgeschäden an Akku oder Ladekabel nein ja ja
Überspannungsschäden bei Gewitter nein ja ja
Lagerung in Wassercontainer bei drohendem Brand nein ja ja
Fahrzeugabstellung bei drohendem Brand nein ja ja
Schäden an der eigenen Wallbox nein nein ja
Allgefahrendeckung für den Akkumulator nein nein ja


Kfz-Versicherung für Elektroautos vergleichen

Der teuerste Tarif muss nicht der beste sein. Leistungsstarke E-Auto-Versicherungen finden Sie bereits zu günstigen Preisen. Über den externen Vergleichsrechner Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Angebote zahlreicher Versicherer. Sie finden schnell passende Tarife für Ihr Elektrofahrzeug oder Ihren Hybrid und können bei einem Versicherungswechsel bis zu 850,00 Euro im Jahr sparen.

So funktioniert's:

  1. Fahrzeugdaten, Vorversicherung und Fahrerkreis angeben.
  2. Tarife nach erweitertem Akkuschutz und weiteren Kriterien filtern.
  3. Angebote vergleichen und direkt Wechsel zum günstigen Versicherer beantragen.

Die Kosten einer E-Auto-Versicherung: Wie senke ich die Prämie?

Im Jahr 2024 hat der Gesamtverband der Versicherer festgestellt, dass die Reparaturkosten von Elektrofahrzeugen höher ausfallen als bei vergleichbaren Verbrennern. Die Versicherer zahlten so für die Reparatur von Vollkaskoschäden an E-Autos 30 bis 35 Prozent mehr.

Die Versicherung von elektrisch angetriebenen Pkw und Hybridfahrzeugen muss dennoch nicht zwangsläufig teuer sein. Die Versicherer berücksichtigen schließlich diverse Kriterien bei der Berechnung der Prämie. Dazu gehören unter anderem:

  • Jährliche Fahrleistung: Fahren Sie weniger, sinkt der Beitrag.
  • Fahrerkreis: Sie zahlen weniger, wenn Sie über jahrelange Fahrpraxis verfügen oder die alleinige Fahrerin oder der einzige Fahrer sind.
  • Selbstbeteiligung: Mit einer höheren Selbstbeteiligung erhalten Sie einen Rabatt auf die Prämie. Sie sollte jedoch so gewählt werden, dass Sie die Kosten im Schadensfall problemlos begleichen können.
  • Werkstattwahl durch Versicherer: Im Gegenzug für eine Werkstattbindung reduziert der Versicherer den Beitrag. Leasen Sie Ihr Fahrzeug, prüfen Sie zuvor, ob nicht bereits eine entsprechende Bindung mit dem Leasinggeber vereinbart wurde.
  • Schadenfreiheitsklasse: Für jedes schadenfreie Jahr erhalten Sie eine Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse und einen Schadenfreiheitsrabatt. Denken Sie beim Versicherungswechsel daran, Ihre SF-Klasse in den neuen Tarif mitzunehmen.
  • Jährliche Zahlweise: Die Versicherungen berechnen eine niedrigere Prämie, wenn Sie einmal jährlich statt beispielsweise monatlich zahlen.

Regional- und Typklassen-Einstufung bei Stromern im Vergleich zum Verbrenner

Die Unfall- und Schadensbilanzen Ihres Zulassungsbezirks sowie Ihres Automodells werden in den Regional- und Typklassen erfasst. Während Sie auf die Regionalklasse keinen Einfluss haben, können Sie die Typklasse vor dem Kauf eines Fahrzeugs überprüfen und gegebenenfalls eine günstigere Alternative wählen.

Bei der Typklassen-Einstufung ist nicht relevant, ob es sich bei Ihrem Auto um einen Verbrenner, einen Hybrid oder ein Elektrofahrzeug handelt. Ein E-Auto kann deshalb in eine beitragsgünstigere Typklasse eingestuft werden als ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor – und umgekehrt. In welche Klasse ein Modell eingestuft wird, hängt von der Schadenshäufigkeit, der Schadenshöhe und der Art des Schadens ab. Ein Fahrzeug kann deshalb beispielsweise eine beitragshöhere Kfz-Haftpflichtklasse erhalten, in der Vollkasko jedoch beitragsgünstig eingestuft sein.


Seit Mai 2026: bis zu 6.000 Euro Förderung für E-Autos

Seit dem 19. Mai 2026 können Kfz-Besitzerinnen und -besitzer beim Staat zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro Bonus für ein ab dem 01. Januar 2026 neu angeschafftes E-Auto beantragen.

Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Einkommensgrenzen pro Haushalt. Familien mit minderjährigen Kindern erhalten besondere Vergünstigungen. Haushalte ohne Kinder sind nicht förderberechtigt, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen 80.000 Euro übersteigt.

Staatlicher E-Autobonus 2026

Zu versteuerndes Einkommen pro Haushalt Förderung Kfz mit Range Extender, Plug-in-Hybrid-Autos
Neukauf ab 01.01.2026
Förderung Brennstoff­zellen-Kfz und reine E-Autos
Neukauf ab 01.01.2026
Über 80.000 € ohne minderjährige Kinder 0,00 € 0,00 €
Bis zu 90.000 € bei mind. zwei minderjährigen Kindern 2.500 € 4.000 €
Bis zu 85.000 € bei einem minderjährigen Kind 2.000 € 3.500 €
Bis zu 80.000 € ohne Kind 1.500 € 3.000 €
Bis zu 60.000 € bei mind. zwei minderjährigen Kindern 3.500 € 5.000 €
Bis zu 60.000 € bei einem minderjährigen Kind 3.000 € 4.500 €
Bis zu 60.000 € ohne Kind 2.500 € 4.000 €
Bis zu 45.000 € bei mind. zwei minderjährigen Kindern 4.500 € 6.000 €
Bis zu 45.000 € bei einem minderjährigen Kind 4.000 € 5.500 €
Bis zu 45.000 € ohne Kind 3.500 € 5.000 €

Quelle: bundesregierung.de, Stand: Juni 2026

Wie beantrage ich den Bonus für E-Autos?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie benötigen:

  • einen Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • ein BundID-Konto. Die Anmeldung erfolgt mithilfe des elektronischen Ausweises oder des ELSTER-Zertifikats.
  • zwei Einkommensbescheide, welche nicht älter als drei Jahre sein dürfen.

Weitere Informationen gibt es beim Bundesumweltministerium.


THG-Prämie für reine Elektrofahrzeuge

Sie können für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie) über den Verkauf der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erhalten.

Bei dieser Quote will die Klimapolitik Mineralölkonzerne zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen verpflichten. Die Konzerne können dazu ihre eigenen Emissionen reduzieren oder entsprechend niedrige THG-Quoten wie Zertifikate erwerben – beispielsweise von den Halterinnen und Haltern von E-Autos. Sie können Ihre Quote daher jährlich auf entsprechenden Marktplätzen anbieten und dafür bis zu dreistellige Beträge erhalten (je nach Marktlage). Auf diese Beträge fällt keine Einkommenssteuer an.

Um eine THG-Prämie zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Auto verfügt über einen rein elektrischen Antrieb.
  • Sie müssen Halterin oder Halter des Fahrzeugs sein oder eine Vollmacht für den THG-Handel besitzen.
  • Sie verfügen über die Zulassungsbescheinigung Teil I oder über eine Kopie.

Auch für Ihren elektrischen Dienstwagen können Sie eine Prämie beantragen, sofern Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind.


FAQ – häufige Fragen zur Elektroauto-Versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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