Vollkasko oder Teilkasko – was sind die Unterschiede?
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Darin unterscheiden sich Vollkasko und Teilkasko
Anders als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Vollkasko und Teilkasko um freiwillige Zusatzversicherungen. Die Haftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die die Versicherten bei der Unfallgegnerin oder dem Unfallgegner verursachen. Die Kaskoversicherungen hingegen leisten bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen unterscheiden sich dabei sowohl im Leistungsumfang als auch im Preis.
Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Auto gegen verschiedene unverschuldete Schäden. Dazu gehören je nach Tarif etwa diese Schadenfälle:
Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert den Teilkaskoschutz und deckt abhängig vom Tarif zusätzlich diese Schäden ab:
Auf einen Blick: Unterschiede der Kaskoleistungen
In welchen konkreten Fällen Ihre Kaskoversicherung leistet, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Üblicherweise sind folgende Schäden versichert:
| Schaden | Teilkasko | Vollkasko |
|
Raub und Diebstahl (Totalverlust, Teilediebstahl) |
ja | ja |
| Brand und Explosion | ja | ja |
|
Elementarschäden (Sturmschaden, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag) |
ja | ja |
|
Glasbruch (auch Glasschäden durch Steinschlag) |
ja | ja |
| Kurzschluss | ja | ja |
| Folgeschäden von Kurzschlüssen | je nach Tarif | je nach Tarif |
|
Wildschäden (häufig begrenzt auf Kollisionen mit Haarwild) |
ja | ja |
| Tierschäden durch Tiere jeder Art | je nach Tarif | je nach Tarif |
| Marderbisse | ja | ja |
| Folgeschäden von Marderbissen | je nach Tarif | je nach Tarif |
| Schäden an Zusatzausstattung | je nach Tarif | je nach Tarif |
|
Erweiterte Elementarschäden (z. B. Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben) |
je nach Tarif | je nach Tarif |
| Grobe Fahrlässigkeit | je nach Tarif | je nach Tarif |
| GAP-Deckung für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge | je nach Tarif | je nach Tarif |
|
Neuwert- oder Kaufpreiserstattung bei Totalschaden |
je nach Tarif | meist für einen erweiterten Zeitraum |
| Selbst verschuldete Schäden | nein | ja |
|
Fahrerflucht und Schäden durch unbekannte Dritte |
nein | ja |
| Vandalismus | nein | ja |
Wann zahlen die Kaskoversicherungen nicht?
Damit Ihre Versicherung zahlt, darf der Kasko-Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden sein. Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie einen Vertrag gewählt haben, in dem der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Haben Sie keinen solchen Versicherungsvertrag gewählt, kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Grobe Fahrlässigkeit liegt etwa dann vor, wenn Sie eine rote Ampel überfahren oder den Autoschlüssel im Fahrzeug liegen lassen und es Autodieben somit einfacher machen.
Die Kaskoversicherungen leisten zudem nicht für Schäden, die während des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstehen.
Keine Schadenfreiheitsklasse in der Teilkasko
Die Autoversicherungen belohnen unfallfreies Fahren mit einem Rabatt auf die Prämie. Dazu wird entsprechend der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre eine Schadenfreiheitsklasse vergeben, für die Sie vom Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten.
Da Sie auf Teilkaskoschäden in der Regel keinen Einfluss haben, entfallen die SF-Klasse und der SF-Rabatt in der Teilkaskoversicherung – sie gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in Vollkaskotarifen. Melden Sie der Versicherung einen selbstverschuldeten Unfall, erfolgt eine Rückstufung in eine teurere Klasse.
Die Schadenfreiheitsklassen für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko werden dabei separat berechnet. Melden Sie also einen Vollkaskoschaden, bleibt die SF-Klasse der Haftpflicht davon unberührt und umgekehrt.
Eine Rückstufung im Schadensfall können Sie nur mit einem optionalen Rabattschutz umgehen. Mit diesem bleiben Sie trotz eines selbst herbeigeführten Unfalls in Ihrer SF-Klasse – vorausgesetzt, Sie bleiben bei Ihrem Versicherer. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird die künftige Autoversicherung Ihre Schadenshistorie bewerten und die Schadenfreiheitsklasse neu berechnen.
Vollkasko oder Teilkasko – wann lohnt sich welche Versicherung?
Ob und wann eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Ausschlaggebend ist für gewöhnlich, ob die eigenen finanziellen Rücklagen ausreichen, um einen eventuellen Schaden am eigenen Kfz abzudecken.
Auch ist es wichtig, ob Sie auf Ihr Kfz angewiesen sind. Zusätzlich sind Alter und Wert des Fahrzeugs entscheidend. Für Leasingfahrzeuge wiederum ist eine Vollkaskoversicherung häufig vertraglich verpflichtend.
Vollkasko für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen
Für Fahrzeuge, die nicht älter sind als fünf bis neun Jahre, kann eine Vollkaskoversicherung mitunter sinnvoll sein. Je nach Neupreis und Entwicklung des Fahrzeugwerts kann auch eine längere oder kürzere Dauer ratsam sein.
Die Entschädigung schützt Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen für einen gewissen Zeitraum vor doppelten Kosten, wenn ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss.
Um sich bei Leasingautos auch mit fortschreitendem Fahrzeugalter gegen hohe Kosten abzusichern, können Sie den Vollkaskoschutz mit einer GAP-Versicherung für finanzierte und geleaste Fahrzeuge erweitern. Sie kommt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld auf.
Teilkasko für ältere Fahrzeuge
Ab einem bestimmten Fahrzeugalter oder Wertverlust kann der Wechsel in die Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert/Zeitwert des Autos. Ist dieser so gering, dass Sie das Auto im Schadensfall auch ohne Versicherungsleistung ersetzen können, genügt möglicherweise eine Kfz-Haftpflicht.
Zudem entscheiden sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit älteren Fahrzeugen wegen des Preisunterschieds zwischen den Kaskoversicherungen häufig eher für eine Teilkasko als eine Vollkasko. Aufgrund der geringen Fahrpraxis bewerten Versicherer das Schadensrisiko bei ihnen höher, deshalb fallen insbesondere die Beiträge für Vollkaskotarife mitunter hoch aus. Eine Teilkaskoversicherung ist meist deutlich günstiger. Für junge Fahrerinnen und Fahrer mit teuren Neuwagen kann das erhöhte Unfallrisiko jedoch ein Argument für den Vollkaskoschutz sein.
Beim Wechsel aus der Voll- zur Teilkasko auf die SF-Klasse achten
Ab einem bestimmten Wertverlust kann es sinnvoll sein, aus der Vollkasko in die Teilkaskoversicherung zu wechseln. Denken Sie hierbei daran, dass die Teilkasko – anders als die Vollkaskoversicherung – keine Schadenfreiheitsklassen kennt. Dadurch entfällt auch der Schadenfreiheitsrabatt.
Vor einem Wechsel kann es sich dabei lohnen die Konditionen von Teilkaskoversicherungen zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie ohne Schadenfreiheitsrabatt nicht womöglich höhere Beiträge für eine Kfz-Versicherung mit geringeren Leistungen zahlen.
Günstige Teilkasko- und Vollkaskotarife vergleichen
Mit dem externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Kaskotarife verschiedener Anbieter. Durch einen Wechsel können Sie dabei jährlich bis zu 850,00 Euro sparen.
So funktioniert der Vergleich:
Dabei gilt: Die teuerste Kaskoversicherung ist nicht immer die beste. Mit einem Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie leistungsstarke Teil- und Vollkaskoversicherungen zu günstigen Konditionen.
Die Kosten für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Günstige Teil- und Vollkaskoversicherungen sind bereits ab wenigen Euro im Monat erhältlich. Die Versicherungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dabei sind insbesondere auch diese Kriterien entscheidend:
Die Kosten für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Ein verheirateter Angestellter aus 19059 Schwerin im Alter von 55 Jahren versichert einen eigenfinanzierten Renault Clio TCe 90. Das Fahrzeug wurde am 1.12.2020 auf den Halter zugelassen und wird ausschließlich privat und für den Weg zur Arbeit genutzt.
Der Versicherungsnehmer besitzt die Schadenfreiheitsklasse 26 in der Haftpflicht und Kasko und fährt maximal 9.000 Kilometer im Jahr.
| Kaskoversicherung | Teilkasko | Vollkasko |
| Selbstbeteiligung | 150,00 € | 500,00 € |
| Kosten bei jährlicher Zahlweise | ab 219,06 € (Europa-Go) | ab 309,36 € (inshared) |
| Kosten bei halbjährlicher Zahlweise | ab 118,83 € (Europa-Go) | ab 161,74 € (DEVK) |
| Kosten bei vierteljährlicher Zahlweise | ab 61,28 € (DA direkt) | ab 83,91 € (DEVK) |
| Kosten bei monatlicher Zahlweise | ab 23,35 € (DA direkt) | ab 31,44 € (inshared) |
Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 14. Juni 2026
Weitere Angaben für die Berechnung: Stellplatz: abschließbare Garage, Familienstand: verheiratet, Beruf: angestellt, Geb-Datum: 01.03.1971, Führerschein seit: 01.08.1989, Wohnort: 19059 Schwerin, Selbstbeteiligung Vollkasko: 500 €, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 €, sonstige Merkmale: regelmäßiger Zugriff auf weiteres Auto / keine Punkte in Flensburg / Fahrer = Versicherungsnehmer / Vorversicherung bei der Allianz > 5 Jahre / keine Kündigung durch Vorversicherer / Werkstattbindung / kein weiteres Fahrzeug versichert / ADAC-Mitglied.
Wie hilft die Selbstbeteiligung beim Sparen?
Je nach Tarif können Sie die Versicherungsbeiträge der Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen mit einer Selbstbeteiligung senken – in der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Eigenbeteiligung.
Tragen Sie einen Teil des Schadens selbst, reduzieren viele Versicherer die Prämie. Begleichen Sie einen Vollkaskoschaden vollständig im Rahmen der Selbstbeteiligung, erfolgt zudem keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
Üblicherweise können Sie eine Selbstbeteiligung von 150, 300, 500 oder 1.000 Euro wählen. Mitunter sind auch Selbstbehalte bis zu 2.500 Euro möglich.
Als Faustregel gilt: Die Eigenbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken und beim Sparen helfen, solange Sie keinen Unfall haben. Die Selbstbeteiligung sollte deshalb so gewählt werden, dass Sie diese im Schadensfall ohne finanzielle Nöte begleichen können.
Weitere Spartipps für die Teil- und Vollkasko
Mit diesen Tipps können Sie die Kosten Ihrer Kaskoversicherung senken:
FAQ – häufige Fragen zum Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was deckt die Teilkasko nicht ab?
2. Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für ein zehn Jahre altes Auto?
3. Was deckt eine Kaskoversicherung für Motorräder ab?
4. Welche Vor- und Nachteile hat eine Werkstattbindung?
5. Wie wird die Schadenfreiheitsklasse berechnet und wie kann ich meine SF-Klasse verbessern?
6. Wie finde ich heraus, welche Tarife Folgeschäden bei Tierbiss abdecken oder eine Neuwertentschädigung anbieten?
7. Welche Tarife bieten günstige Konditionen für junge Fahrer mit älteren Fahrzeugen?
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