Vollkasko oder Teilkasko – was sind die Unterschiede?
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Darin unterscheiden sich Vollkasko und Teilkasko
Anders als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Vollkasko und Teilkasko um freiwillige Zusatzversicherungen. Die Haftpflicht deckt Kosten für Schäden, die Versicherten bei einer Unfallgegnerin oder einem Unfallgegner verursacht haben. Die Kaskoversicherungen leisten bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen unterscheiden sich dabei sowohl im Leistungsumfang als auch im Preis. Die Teilkasko versichert Ihr Auto gegen verschiedene unverschuldete Schäden, etwa durch einen Wildunfall, durch Elementarschäden oder Diebstahl. Eine Vollkaskoversicherung hingegen erweitert den Versicherungsschutz und deckt auch Schäden durch Vandalismus oder nach Fahrerflucht sowie selbst verursachte Schadensfälle ab.
Leistungen der Kaskoversicherungen im Überblick
In welchen konkreten Fällen Ihre Kaskoversicherung leistet, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Üblicherweise sind folgende Schäden versichert:
Schaden | Teilkasko | Vollkasko |
Raub und Diebstahl (Totalverlust, Teilediebstahl) |
ja | ja |
Brand und Explosion | ja | ja |
Elementarschäden (Sturmschaden, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag) |
ja | ja |
Glasbruch (auch Glasschäden durch Steinschlag) |
ja | ja |
Kurzschluss | ja | ja |
Kurzschluss (Folgeschäden) |
je nach Tarif | je nach Tarif |
Wildschäden (häufig begrenzt auf Kollisionen mit Haarwild) |
ja | ja |
Tierschäden durch Tiere jeder Art | je nach Tarif | je nach Tarif |
Marderbisse | ja | ja |
Marderbisse (Folgeschäden) | je nach Tarif | je nach Tarif |
Schäden an Zusatzausstattung | je nach Tarif | je nach Tarif |
Erweiterte Elementarschäden (z. B. Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben) |
je nach Tarif | je nach Tarif |
Umweltschäden (mit dem Kfz an Natur und Umwelt verursachte Schäden) |
je nach Tarif | je nach Tarif |
Grobe Fahrlässigkeit | je nach Tarif | je nach Tarif |
GAP-Deckung für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge | je nach Tarif | je nach Tarif |
Neuwert- oder Kaufpreiserstattung bei Totalschaden |
je nach Tarif | meist für einen erweiterten Zeitraum |
Selbst verschuldete Schäden | nein | ja |
Fahrerflucht und Schäden durch unbekannte Dritte |
nein | ja |
Vandalismus | nein | ja |
Wann zahlen die Kaskoversicherungen nicht?
Damit Ihre Versicherung zahlt, darf der Kasko-Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden sein. Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie einen Vertrag gewählt haben, in dem der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Die Kaskoversicherungen leisten zudem nicht für Schäden, die während des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss entstehen.
Vollkasko oder Teilkasko – wann lohnt sich welche Versicherung?
Ob und wann eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Ausschlaggebend hierbei ist für gewöhnlich, ob die eigenen finanziellen Rücklagen ausreichen, um einen eventuellen Schaden am eigenen Kfz abzudecken. Auch ist wichtig, ob Sie auf Ihr Kfz angewiesen sind. Zusätzlich sind Alter und Wert des Fahrzeugs entscheidend. Für geleaste Fahrzeuge wiederum ist eine Vollkaskoversicherung häufig vertraglich verpflichtend.
Vollkasko für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen
Für Fahrzeuge, die jünger sind als fünf bis neun Jahre, macht eine Vollkaskoversicherung unter Umständen Sinn. Je nach Neupreis und Entwicklung des Fahrzeugwerts kann auch eine längere oder kürzere Dauer ratsam sein.
Der Vollkaskoschutz sichert zudem Fahrerinnen und Fahrer von kreditfinanzierten Autos ab. Enthält der Tarif eine Kauf- oder Neuwertentschädigung, erhalten Sie im Falle eines Totalschadens eine Erstattung des Fahrzeugwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs. Abhängig ist dies jedoch davon, wie lange die Neupreisentschädigung gültig ist. Diese Entschädigung schützt Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen für einen gewissen Zeitraum vor doppelten Kosten, wenn ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss. Eine Neupreiserstattung wird im Normalfall für eine begrenzte Zeit nach dem Kauf gewährt. Je nach Versicherer hat sie zwischen wenigen Monaten und bis zu drei Jahren Bestand.
Um sich bei geleasten Autos auch mit fortschreitendem Fahrzeugalter gegen hohe Kosten abzusichern, können Sie den Vollkaskoschutz mit einer GAP-Versicherung für finanzierte Fahrzeuge erweitern. Sie kommt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld auf.
Teilkasko für ältere Fahrzeuge
Ab einem bestimmten Fahrzeugalter oder Wertverlust kann der Wechsel in die Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Sie ersetzt den Zeitwert des Autos. Ist dieser so gering, dass Sie das Auto im Schadensfall auch ohne Versicherungsleistung ersetzen können, genügt möglicherweise eine Kfz-Haftpflicht.
Zudem entscheiden sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit älteren Fahrzeugen häufig für eine Teilkasko. Aufgrund geringer Fahrpraxis bewerten Versicherer das Schadensrisiko bei ihnen höher, daher fallen insbesondere die Beiträge für Vollkaskotarife mitunter hoch aus. Eine Teilkaskoversicherung ist meist deutlich günstiger. Für junge Fahrerinnen und Fahrer mit teuren Neuwagen kann das erhöhte Unfallrisiko jedoch ein Argument für den Vollkaskoschutz sein.
Beim Wechsel aus der Voll- zur Teilkasko auf die SF-Klasse achten
Ab einem bestimmten Wertverlust kann es sinnvoll sein, aus der Vollkasko in die Teilkaskoversicherung zu wechseln. Denken Sie hierbei daran, dass die Teilkasko – anders als die Vollkaskoversicherung – keine Schadenfreiheitsklassen kennt.
Die Vollkasko gewährt für jedes schadensfreie Jahr eine bessere SF-Klasse, die sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirkt, denn Sie erhalten einen Schadenfreiheitsrabatt. Wechseln Sie zur Teilkaskoversicherung, entfällt der Rabatt. Daher lohnt es sich vor dem Wechsel, die Konditionen der Teilkaskoversicherungen zu vergleichen, damit Sie ohne Schadenfreiheitsrabatt nicht womöglich höhere Beiträge für eine Kfz-Versicherung mit geringeren Leistungen zahlen.
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So funktioniert der Vergleich:
Die teuerste Kaskoversicherung ist nicht immer die beste. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie leistungsstarke Teil- und Vollkaskoversicherungen auch zu günstigen Konditionen.
Die Kosten für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Günstige Teil- und Vollkaskoversicherungen sind bereits ab wenigen Euro im Monat erhältlich. Die Kasko-Versicherungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dabei sind insbesondere auch diese Kriterien entscheidend:
Hier ein Beispiel für einen verheirateten Kfz-Versicherten aus Schwerin im Alter von 35 Jahren, der einen neuen Renault Clio SCe 65 im Wert von rund 20.000 versichern möchte. Der Versicherungsnehmer besitzt den Führerschein seit 16 Jahren und fährt seither unfallfrei. Er wurde daher in die Schadenfreiheitsklasse 16 eingestuft. Der Versicherte fährt maximal 9.000 Kilometer im Jahr und überlässt der Versicherung die Wahl der Werkstatt (Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 12. November 2024):
So sparen Sie bei Teil- und Vollkasko
Je nach Tarif können Sie die Versicherungsbeiträge mit einer Selbstbeteiligung senken. Verträge ohne Eigenbeteiligung sind häufig teurer. Tragen Sie einen Teil des Schadens selbst, reduzieren viele Versicherer die Prämie. Üblicherweise können Sie eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro wählen.
Haben Sie bereits eine Versicherung für ein weiteres Fahrzeug abgeschlossen, können Sie Ihr Auto als Zweitwagen versichern. Sie können dann teils die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs nutzen und vom Schadenfreiheitsrabatt profitieren. Dieser gilt allerdings nur in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung gewährt keinen Rabatt für schadenfreie Jahre.
Zusätzlich können Sie den Beitrag mit einer geringeren Fahrleistung mindern. Je mehr Strecke Sie zurücklegen, desto höher stuft der Versicherer Ihr Schadensrisiko ein. Eine höhere im Vertrag vereinbarte Fahrleistung führt daher zu höheren Versicherungsprämien – auch dann, wenn die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer darunter liegt.
FAQ – häufige Fragen zum Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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