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Vollkasko oder Teilkasko – was sind die Unterschiede?

Vollkaskofall Vandalismus Mann zerkratzt Auto
Vollkasko oder Teilkasko: Wichtig zu wissen
  • Bei der Teil- und der Vollkasko handelt es sich um freiwillige Versicherungen zur Absicherung Ihres eigenen Fahrzeugs gegen Schäden.
  • Der Versicherungsschutz der Teilkasko umfasst Schäden, die nicht durch Eigenverschulden entstanden sind, wie Unwetterschäden, Tierbisse oder Beschädigungen durch Hagel und Sturm.
  • Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und versichert zusätzlich selbstverschuldete Schadenfälle.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Vollkaskoversicherung günstiger sein als eine Teilkasko.
  • Die Versicherungsbeiträge sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen in beiden Kaskovarianten etwa die Regional- und Typklassen.
  • Die Leistungen und Konditionen der verschiedenen Versicherer können sich unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich kann daher sinnvoll sein. Das Sparpotenzial liegt jährlich bei bis zu 850,00 Euro.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Darin unterscheiden sich Vollkasko und Teilkasko

Anders als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Vollkasko und Teilkasko um freiwillige Zusatzversicherungen. Die Haftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die die Versicherten bei der Unfallgegnerin oder dem Unfallgegner verursachen. Die Kaskoversicherungen hingegen leisten bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen unterscheiden sich dabei sowohl im Leistungsumfang als auch im Preis.

Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Auto gegen verschiedene unverschuldete Schäden. Dazu gehören je nach Tarif etwa diese Schadenfälle:

  • Elementarschäden durch Hagel, Sturm, Blitz und Überschwemmung
  • Brand und Explosion
  • Wildunfall oder Zusammenstoß mit anderen Tieren
  • Tierbiss und Marderschäden sowie Folgeschäden
  • Verlust des Autos durch Unterschlagung, Raub oder Diebstahl
  • Glasbruch, etwa im Bereich der Windschutzscheibe
  • Kabelschäden durch Kurzschluss

Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung erweitert den Teilkaskoschutz und deckt abhängig vom Tarif zusätzlich diese Schäden ab:

  • Selbst verursachte Schadensfälle
  • Vandalismus
  • Unfälle mit unbekannten Dritten
  • Zusammenstöße mit Personen, die Fahrerflucht begangen haben

Auf einen Blick: Unterschiede der Kaskoleistungen

In welchen konkreten Fällen Ihre Kaskoversicherung leistet, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Üblicherweise sind folgende Schäden versichert:

Schaden Teilkasko Vollkasko
Raub und Diebstahl
(Totalverlust, Teilediebstahl)
ja ja
Brand und Explosion ja ja
Elementarschäden
(Sturmschaden, Hagel,
Überschwemmung, Blitzschlag)
ja ja
Glasbruch
(auch Glasschäden durch Steinschlag)
ja ja
Kurzschluss ja ja
Folgeschäden von Kurzschlüssen je nach Tarif je nach Tarif
Wildschäden
(häufig begrenzt auf Kollisionen mit Haarwild)
ja ja
Tierschäden durch Tiere jeder Art je nach Tarif je nach Tarif
Marderbisse ja ja
Folgeschäden von Marderbissen je nach Tarif je nach Tarif
Schäden an Zusatzausstattung je nach Tarif je nach Tarif
Erweiterte Elementarschäden
(z. B. Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben)
je nach Tarif je nach Tarif
Grobe Fahrlässigkeit je nach Tarif je nach Tarif
GAP-Deckung für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge je nach Tarif je nach Tarif
Neuwert- oder Kaufpreiserstattung
bei Totalschaden
je nach Tarif meist für einen erweiterten Zeitraum
Selbst verschuldete Schäden nein ja
Fahrerflucht und Schäden
durch unbekannte Dritte
nein ja
Vandalismus nein ja

Wann zahlen die Kaskoversicherungen nicht?

Damit Ihre Versicherung zahlt, darf der Kasko-Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden sein. Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie einen Vertrag gewählt haben, in dem der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Haben Sie keinen solchen Versicherungsvertrag gewählt, kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Grobe Fahrlässigkeit liegt etwa dann vor, wenn Sie eine rote Ampel überfahren oder den Autoschlüssel im Fahrzeug liegen lassen und es Autodieben somit einfacher machen.

Die Kaskoversicherungen leisten zudem nicht für Schäden, die während des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstehen.

Keine Schadenfreiheitsklasse in der Teilkasko

Die Autoversicherungen belohnen unfallfreies Fahren mit einem Rabatt auf die Prämie. Dazu wird entsprechend der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre eine Schadenfreiheitsklasse vergeben, für die Sie vom Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten.

Da Sie auf Teilkaskoschäden in der Regel keinen Einfluss haben, entfallen die SF-Klasse und der SF-Rabatt in der Teilkaskoversicherung – sie gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in Vollkaskotarifen. Melden Sie der Versicherung einen selbstverschuldeten Unfall, erfolgt eine Rückstufung in eine teurere Klasse.

Die Schadenfreiheitsklassen für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko werden dabei separat berechnet. Melden Sie also einen Vollkaskoschaden, bleibt die SF-Klasse der Haftpflicht davon unberührt und umgekehrt.

Eine Rückstufung im Schadensfall können Sie nur mit einem optionalen Rabattschutz umgehen. Mit diesem bleiben Sie trotz eines selbst herbeigeführten Unfalls in Ihrer SF-Klasse – vorausgesetzt, Sie bleiben bei Ihrem Versicherer. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird die künftige Autoversicherung Ihre Schadenshistorie bewerten und die Schadenfreiheitsklasse neu berechnen.


Vollkasko oder Teilkasko – wann lohnt sich welche Versicherung?

Ob und wann eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Ausschlaggebend ist für gewöhnlich, ob die eigenen finanziellen Rücklagen ausreichen, um einen eventuellen Schaden am eigenen Kfz abzudecken.

Auch ist es wichtig, ob Sie auf Ihr Kfz angewiesen sind. Zusätzlich sind Alter und Wert des Fahrzeugs entscheidend. Für Leasingfahrzeuge wiederum ist eine Vollkaskoversicherung häufig vertraglich verpflichtend.

Vollkasko für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen

Für Fahrzeuge, die nicht älter sind als fünf bis neun Jahre, kann eine Vollkaskoversicherung mitunter sinnvoll sein. Je nach Neupreis und Entwicklung des Fahrzeugwerts kann auch eine längere oder kürzere Dauer ratsam sein.

Der Vollkaskoschutz sichert zudem Fahrerinnen und Fahrer von kreditfinanzierten Autos ab: Enthält der Tarif eine Kauf- oder Neuwertentschädigung, erhalten Sie im Falle eines Totalschadens eine Erstattung des Fahrzeugwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs. Abhängig ist dies jedoch davon, wie lange die Neupreisentschädigung gültig ist. Im Normalfall wird sie für eine begrenzte Zeit nach dem Kauf gewährt. Je nach Versicherer und Tarif hat die Neuwertentschädigung zwischen wenigen Monaten und bis zu drei Jahren Bestand.

Die Entschädigung schützt Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen für einen gewissen Zeitraum vor doppelten Kosten, wenn ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss.

Um sich bei Leasingautos auch mit fortschreitendem Fahrzeugalter gegen hohe Kosten abzusichern, können Sie den Vollkaskoschutz mit einer GAP-Versicherung für finanzierte und geleaste Fahrzeuge erweitern. Sie kommt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld auf.

Teilkasko für ältere Fahrzeuge

Ab einem bestimmten Fahrzeugalter oder Wertverlust kann der Wechsel in die Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert/Zeitwert des Autos. Ist dieser so gering, dass Sie das Auto im Schadensfall auch ohne Versicherungsleistung ersetzen können, genügt möglicherweise eine Kfz-Haftpflicht.

Zudem entscheiden sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit älteren Fahrzeugen wegen des Preisunterschieds zwischen den Kaskoversicherungen häufig eher für eine Teilkasko als eine Vollkasko. Aufgrund der geringen Fahrpraxis bewerten Versicherer das Schadensrisiko bei ihnen höher, deshalb fallen insbesondere die Beiträge für Vollkaskotarife mitunter hoch aus. Eine Teilkaskoversicherung ist meist deutlich günstiger. Für junge Fahrerinnen und Fahrer mit teuren Neuwagen kann das erhöhte Unfallrisiko jedoch ein Argument für den Vollkaskoschutz sein.


Günstige Teilkasko- und Vollkaskotarife vergleichen

Mit dem externen Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Kaskotarife verschiedener Anbieter. Durch einen Wechsel können Sie dabei jährlich bis zu 850,00 Euro sparen.

So funktioniert der Vergleich:

  • Personen- und Fahrzeugdaten eingeben.
  • Versicherungen vergleichen und filtern.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres aktuellen Tarifs oder Sonderkündigungsrecht prüfen.
  • Wechsel zu einem günstigen Kfz-Versicherer ohne Mehrkosten online beantragen.

Dabei gilt: Die teuerste Kaskoversicherung ist nicht immer die beste. Mit einem Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie leistungsstarke Teil- und Vollkaskoversicherungen zu günstigen Konditionen.


Die Kosten für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Günstige Teil- und Vollkaskoversicherungen sind bereits ab wenigen Euro im Monat erhältlich. Die Versicherungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dabei sind insbesondere auch diese Kriterien entscheidend:

  • Alter der Fahrerin oder des Fahrers,
  • Datum des Führerscheinerwerbs,
  • Schadensbilanz des Wohnorts (Regionalklasse),
  • Schadensbilanz des Fahrzeugs (Typklasse),
  • jährliche Fahrleistung,
  • Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl,
  • Höhe der Selbstbeteiligung,
  • Punkte in Flensburg,
  • Schadenfreiheitsklasse (Vollkasko).

Die Kosten für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Ein verheirateter Angestellter aus 19059 Schwerin im Alter von 55 Jahren versichert einen eigenfinanzierten Renault Clio TCe 90. Das Fahrzeug wurde am 1.12.2020 auf den Halter zugelassen und wird ausschließlich privat und für den Weg zur Arbeit genutzt.

Der Versicherungsnehmer besitzt die Schadenfreiheitsklasse 26 in der Haftpflicht und Kasko und fährt maximal 9.000 Kilometer im Jahr.

Kaskoversicherung Teilkasko Vollkasko
Selbstbeteiligung 150,00 € 500,00 €
Kosten bei jährlicher Zahlweise ab 219,06 € (Europa-Go) ab 309,36 € (inshared)
Kosten bei halbjährlicher Zahlweise ab 118,83 € (Europa-Go) ab 161,74 € (DEVK)
Kosten bei vierteljährlicher Zahlweise ab 61,28 € (DA direkt) ab 83,91 € (DEVK)
Kosten bei monatlicher Zahlweise ab 23,35 € (DA direkt) ab 31,44 € (inshared)

Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 14. Juni 2026

Weitere Angaben für die Berechnung: Stellplatz: abschließbare Garage, Familienstand: verheiratet, Beruf: angestellt, Geb-Datum: 01.03.1971, Führerschein seit: 01.08.1989, Wohnort: 19059 Schwerin, Selbstbeteiligung Vollkasko: 500 €, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 €, sonstige Merkmale: regelmäßiger Zugriff auf weiteres Auto / keine Punkte in Flensburg / Fahrer = Versicherungsnehmer / Vorversicherung bei der Allianz > 5 Jahre / keine Kündigung durch Vorversicherer / Werkstattbindung / kein weiteres Fahrzeug versichert / ADAC-Mitglied.

Wie hilft die Selbstbeteiligung beim Sparen?

Je nach Tarif können Sie die Versicherungsbeiträge der Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen mit einer Selbstbeteiligung senken – in der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Eigenbeteiligung.

Tragen Sie einen Teil des Schadens selbst, reduzieren viele Versicherer die Prämie. Begleichen Sie einen Vollkaskoschaden vollständig im Rahmen der Selbstbeteiligung, erfolgt zudem keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Üblicherweise können Sie eine Selbstbeteiligung von 150, 300, 500 oder 1.000 Euro wählen. Mitunter sind auch Selbstbehalte bis zu 2.500 Euro möglich.

Als Faustregel gilt: Die Eigenbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken und beim Sparen helfen, solange Sie keinen Unfall haben. Die Selbstbeteiligung sollte deshalb so gewählt werden, dass Sie diese im Schadensfall ohne finanzielle Nöte begleichen können.


FAQ – häufige Fragen zum Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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