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Die Berechnung der Versicherungssumme / Versicherungsprämie

Berechnung der Versicherungssumme

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Damit Sie als Inhaber einer Immobilie ausreichend durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, bedarf es als Erstes der Ermittlung der Versicherungssumme. Der Versicherer wird aufgrund dieses Wertes nach bestimmten versicherungsmathematischen Grundsätzen die Prämie für Ihren Vertrag errechnen.

Um die Versicherungssumme Ihres Eigenheimes richtig zu errechnen, werden verschiedene Verfahren angewendet. Zum einen können Sie die Versicherungssumme nach der Wohnfläche bestimmen. Bei einem anderen Verfahren wird die Summe über den Baupreis Wert 1914 ermittelt. Eine sehr selten praktizierte Methode der Wertfeststellung ist die Schätzung durch einen Gutachter. Der von Ihnen beauftragte Gutachter bestimmt den Verkehrswert sowie die aktuellen Baukosten. Wenn Sie die Berechnung ausschließlich über die Wohnfläche vornehmen, wird Ihrem Wohngebäude eine feste Versicherungssumme zugeteilt.

Dieses Verfahren gilt allerdings häufig als ungenau.

Versicherungsexperten raten daher zur Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis Wert 1914. Ihre Versicherung errechnet die Summe mittels Wertermittlungsbogen. Dabei wird der Wert des Hauses als fiktiver Preis des Jahres 1914 errechnet. Dieser Wert wird danach mit einem bestimmten Faktor multipliziert, der den aktuellen sich ständig ändernden Baupreisindex berücksichtigt. Dieses Verfahren heißt gleitende Neuwertversicherung. Für Sie hat dieses Berechnungsverfahren den Vorteil, dass die Versicherungssumme Ihres Hauses an die jährliche Baupreisentwicklung angepasst wird. Sie vermeiden so eine Unterversicherung.


Der Beitragsermittlung legt der Versicherer bestimmte Tarifierungsmerkmale zugrunde

Bei der Berechnung der Beiträge Ihrer Wohngebäudeversicherung werden verschiedene Kriterien (Tarifierungsmerkmale) berücksichtigt.

Zu den Tarifierungsmerkmalen gehören Tarifzone, Bauart und Gebäudewert sowie Nutzungsart des Gebäudes. Unter Umständen werden gesonderte Gefahrerhöhungen berücksichtigt. Zuschläge werden beispielsweise für eine Fußbodenheizung oder ein Reetdach erhoben. Die Tarifzone ergibt sich aus der Postleitzahl des Ortes mit dem zu versichernden Gebäude. Die Einteilung richtet sich nach den Schadensereignissen der vergangenen Jahre. Die gemischte Bauweise gilt in der Bauartklasse als ungünstig, wenn deren Anteil 25 Prozent übersteigt.

Ihr Versicherer wird nur bestimmte Nutzungsarten für einen Versicherungsschutz zulassen.

Er unterscheidet dabei zwischen ausschließlich wohnwirtschaftlicher Nutzung, gemischter Nutzung sowie nicht ständig bewohnten Wochenend- und Ferienhäusern. Auch wenn Sie den Versicherungsschutz für Ihr Gebäude erweitern wollen, kann der Versicherer Zuschläge erheben. Das kann durch den Einschluss von Klauseln sowie der Erhöhung von Entschädigungsgrenzen erfolgen. Zuschläge werden üblicherweise für die Bauartklassen III bis V, eine gemischte Nutzung oder ein Schwimmbad im Haus erhoben. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einige Beitragsnachlässe erhalten. Einen Dauernachlass gibt es beispielsweise bei einer mindestens fünfjährigen Versicherungsdauer und bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für den Schadenfall. In der Regel gewährt der Versicherer bei Neubauten einen Nachlass, solange bis Ihr Gebäude eine zehnjährige Nutzungsdauer nicht überschreitet.