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Welche Leistungen beinhaltet die Feuerversicherung?

Feuerversicherung

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Seit Mitte der 1990er Jahre verfügt die Feuerversicherung nicht mehr über ihr staatliches Monopol. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Sie in den alten Bundesländern lediglich bei der Badischen Feuerversicherung einen Feuerversicherungsschutz erwerben.

Auch in der ehemaligen DDR war die Absicherung des Feuerrisikos staatlich monopolisiert (bis 1990 Monopolgebäudeversicherung). Aufgrund der Harmonisierung des europäischen Versicherungsmarktes wird Ihnen die Feuerversicherung seit 1994 mittlerweile von zahlreichen Versicherungsunternehmen auf dem Markt angeboten. In der Mehrzahl sind Feuerversicherungen Bestandteil spezieller Versicherungspakete, selten werden sie als Einzelversicherung angeboten. Sie können in Ihrer Gebäude- und/oder Hausratversicherung immer eine Feuerversicherung finden, da diese zu den grundsätzlich eingeschlossenen Versicherungsrisiken gehört. Dadurch sind Schäden aufgrund von Feuer in diesen Policen immer mitversichert.

Als Einzelversicherung tritt Ihnen die Feuerversicherung dann gegenüber, wenn es sich um die Absicherung des Feuerrisikos in gewerblichen Bereichen handelt.

Bei einer Reihe von Gewerbebetrieben besteht ein besonders erhöhtes Feuerrisiko, das die Versicherer nicht im Rahmen einer Betriebsgebäudeversicherung einfach mitversichern. Die eventuell vom Versicherer aufzubringenden Versicherungssummen sind bei einem Unternehmensgebäude wesentlich höher als bei einem privaten Wohnhaus. Wenn Sie eine Versicherungspolice über eine Feuerversicherung abschließen, bezahlen Sie eine Feuerschutzsteuer. Diese ist Bestandteil der Versicherungssteuer und beträgt etwa 8,8 Prozent. Bei gemischten Versicherungen werden Steuern anteilig ermittelt. Mit den Geldern finanziert der Staat das Feuerlöschwesen.


Leistungen auf der Grundlage des gleitenden Neuwertes

Wenn Ihnen aufgrund eines Feuerschadens Entschädigungsleistungen aus einer Feuerversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung zustehen, ist der gleitende Neuwert die übliche Vereinbarungsbasis.

Die Versicherungssumme für Ihr Wohnhaus (Basis 1914) wird einer jährlichen Angleichung unter Bezugnahme des Baukostenindexes unterzogen. Der Versicherer wird bei der endgültigen Festlegung des zu ersetzenden Schadens die mit Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligungen und vertraglichen Entschädigungshöchstsummen berücksichtigen. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist einem Versicherer das Einschränken der Höchstentschädigung im Versicherungsfall erlaubt. Ihr Versicherungsunternehmen kann Entschädigungen mit einer Höchstsumme je Versicherungsfall vereinbaren, einerseits für eine Versicherungssumme je Position und zum anderen als vereinbarte Entschädigungsgrenze oder Jahreshöchstentschädigung.

Normalerweise übernimmt ihre Feuerversicherung all jene Kosten, die das Feuer selbst verursacht hat und die durch die Brandbekämpfung sowie mit allen daraus folgenden Auswirkungen entstehen.

Neben den durch einen Brand zerstörten Gegenständen sind in den Versicherungsschutz weitere Kosten mit eingeschlossen. Das betrifft die Aufwendungen für die Ermittlung der genauen Schadenshöhe sowie die Kosten der Feuerwehr und aller eingesetzten Löschmittel. Bei einer einzelnen Feuerversicherung für das Gewerbe können Sie den Versicherungsvertrag individuell und flexibel gestalten. Der Versicherungsschutz kann beispielsweise auf eine Produktionsverlagerung ausgedehnt werden. Als privater Versicherter können Sie vereinbaren, dass Sie nach einem Brandschaden bis zu dessen Beseitigung in einem Hotel logieren dürfen.