Die SCHUFA und das Tagesgeldkonto
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Tagesgeld als einfache Investitionsanlage ohne SCHUFA
Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos führt das Kreditinstitut keine SCHUFA-Prüfung durch. Der Grund: Die Bank geht kein Risiko ein, da ein Tagesgeldkonto nicht überzogen werden darf. Im Gegenteil: Sie bringen als Anlegerin oder Anleger Geld zur Anlegebank, mit dem die Bank wiederum spielen
kann.
Da keine Bonitätsnachweise erforderlich sind, geht die Eröffnung eines Tagesgeldkontos entsprechend schnell vonstatten.
Merkmale eines Tagesgeldkontos
Bei einem Tagesgeldkonto können Sie Ihr Ihren Anlagebetrag jederzeit wieder abrufen, für eine andere Anlagestrategie nutzen oder für persönliche Wünsche verwenden. Eine Kündigungsfrist ist bei Tagesgeldanlagen nicht einzuhalten. Eine Überziehung des Tagesgeldkontos ist nicht möglich.
Das Guthaben auf Ihrem Tagesgeldkonto wird zu einem aktuellen Geldmarktzinssatz verzinst. Sie erhalten dabei eine vergleichsweise gute Verzinsung, zumindest wenn man die Guthabenverzinsung von normalen Girokonten oder Sparbüchern betrachtet.
Was Sie bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos brauchen
Für Banken gesetzlich vorgeschrieben ist die Identifizierung von Kundinnen und Kunden. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos braucht das Kreditinstitut folglich lediglich Ihren Personalausweis oder Ihren Pass sowie Ihre Adresse.
Eröffnen Sie das Tagesgeldkonto online, wird zur Identifikation das Postident- oder Videoidentverfahren genutzt. Beide Verfahren sind unkompliziert und sollen Identitätsbetrug vermeiden.
Bei dem Postidentverfahren erhalten von der Bank ein Formular. Mit dem von Ihnen ausgefüllten Postident-Coupon sowie Ihrem Ausweis stellen Sie sich binnen vier Wochen einem Postmitarbeiter oder einer Mitarbeiterin vor – in einer Filiale oder bei einem Hausbesuch. Anschließend erhalten Sie eine sichere E-Post-Adresse zur Eröffnung des Tagesgeldkontos.
Das Videoidentverfahren ist noch schneller und Sie sind nicht auf die Öffnungszeiten der Post angewiesen. Sie brauchen dafür lediglich ein mobiles Gerät mit Kamerafunktion (Handy, Computer oder Tablet) und eine stabile Internetverbindung. Sie erhalten vom Tagesgeldinstitut eine E-Mail zum Videoidentverfahren. Stellen Sie sicher, dass die Mail seriös ist und klicken Sie dann auf den Link in der Mail. Sie gelangen dann zu einem Live-Video-Chat mit einer Bankfachkraft. Diese vergleicht Ihr Gesicht mit dem auf Ihrem Ausweis, gleicht die Ausweisinformationen mit Ihnen ab, bestätigt Ihre Identität und schon können Sie das Tagesgeldkonto eröffnen.
Was genau ist die SCHUFA?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist ein Partnerunternehmen deutscher Banken, Handelsunternehmen und weiterer kreditvergebender Institute.
Bei der Schufa werden Daten gesammelt, gespeichert und ausgewertet, die in bestimmten Vertragsverhältnissen entstammen. Zu solchen Verträgen gehören neben einer Kreditaufnahme unter anderem die Eröffnung eines Girokontos, der Besitz von Kreditkarten oder Handyverträge. Eine ihrer Hauptaufgaben sieht die Schufa darin, Zahlungsstörungen zu erfassen, die Bonität von Kundinnen beziehungsweise Kunden zu erfassen und Vertragspartner darüber in Kenntnis zu setzen. Diese Vertragspartner verwenden die Daten im Rahmen einer Risikoprüfung der Kundinnen und Kunden.
Tagesgeldkontoeröffnung ohne SCHUFA-Eintrag
Der Besitz von Tagesgeldkonten wird bei der SCHUFA nicht vermerkt und hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score.
Gehören zum Tagesgeldkonto jedoch Girokonten oder Kreditkarten, werden diese bei der SCHUFA registriert und bei der Eröffnung wird eine SCHUFA-Prüfung fällig.