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Auto anmelden – was brauche ich?

Auto anmelden - Anschauungsbild: Kfz Nummernschild wird montiert

Autoanmeldung: Wichtig zu wissen

  • Fahrzeuge benötigen eine Zulassung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
  • Dazu erfolgt eine Anmeldung des Autos bei der örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Eine Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung ist eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Als Nachweis für den Versicherungsschutz dient die eVB-Nummer, die Sie vom Versicherer erhalten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Kfz-Anmeldung oder Zulassung?

Kraftfahrzeuge und Anhänger benötigen eine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Nur dann dürfen sie legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Dazu wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ein Antrag durch die Halterin oder den Halter gestellt. Die Zulassung erfolgt mit der Erteilung eines amtlichen Kennzeichens, der Abstempelung der Kennzeichenschilder und der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung.

Die Anmeldung des Fahrzeugs kann dabei auf unterschiedliche Arten erfolgen:

  • Neuzulassung: Ein Neuwagen wird angemeldet.
  • Wiederzulassung: Ein zuvor abgemeldeter Gebrauchtwagen wird erneut zugelassen.
  • Ummeldung aufgrund von Umzug und Umschreibung: Die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs zieht um und meldet das Auto im neuen Zulassungsbezirk an.
  • Umschreibung wegen Halterwechsel: Das Kfz wird auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter überschrieben.
  • Zulassung mit Kfz-Abmeldung: Sie melden Ihr bisheriges Fahrzeug ab und ein neues an.

Wann muss ich mein Auto anmelden?

Fahrzeug dürfen erst nach der Anmeldung auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Das Fahrzeug ist deshalb unverzüglich nach dem Kauf anzumelden. Beim Fahrzeugkauf von gewerblichen Anbietern übernimmt häufig der Autohändler die Anmeldung.

Auch wenn Sie die Zulassung selbst bei der Behörde durchführen, dürfen Sie mit dem Kfz anschließend direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Bei der Zulassung vor Ort erhalten Sie Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten für die Kennzeichen in der Regel sofort.

Beantragen Sie die Zulassung hingegen online, erhalten Sie zunächst einen digitalen Zulassungsbescheid. Dieser ist bis zu zehn Tage lang als Nachweis für die Zulassung gültig. Auch dürfen Sie das Auto nach der Online-Anmeldung bis zu vierzehn Tage lang ohne die ausgestellten Stempelplaketten bewegen. Sie brauchen also nicht auf die Zustellung von Papieren und Plaketten zu warten, um Ihre erste Fahrt antreten zu können.

Kurzzeitkennzeichen bei Fahrzeugüberführung

Möchten Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug nur kurzzeitig für eine Überführung oder Probefahrt anmelden, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses ist maximal sechs Tage gültig – inklusive des Tages der Anmeldung.

Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) berechtigt das Kurzzeitkennzeichen jedoch nur zu Fahrten zur Prüfstelle oder Reparatur. Zudem wird das Kennzeichen außerhalb Deutschlands nicht immer anerkannt.


Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Die Kosten für die Zulassung variieren je nach Fahrzeug und Umständen. Die Gebührensätze werden bundesweit von der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Dennoch können regional unterschiedliche Kosten anfallen, da die Behörden für erforderliche Prüfungen und Auslagen zusätzliche Gebühren erheben dürfen. Hier finden Sie Richtwerte gemäß der Gebührenordnung.

Auto anmelden 2026: Kosten im Überblick

Posten Kosten in Euro
Zulassung oder Wiederzulassung Fahrzeugzulassung vor Ort: meist 30,00 Euro
Online-Zulassung: im Regelfall 12,80 Euro
Zulassung eines importierten Autos variieren oft zwischen rund 35,00 und 50,00 Euro, zuzüglich Einzelgenehmigung und Gutachten sofern nötig
Kennzeichen je nach Schilderpräger rund 20,00 bis 40,00 Euro
Aufschlag für Wunschkennzeichen 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro für die Reservierung
Kurzzeitkennzeichen 10,20 Euro
Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen 30,00 Euro
Ausfuhrkennzeichen 31,40 Euro
Rotes Kennzeichen 25,60 bis 205,00 Euro
Tageszulassung Fahrzeugzulassung vor Ort: 45,90 Euro
Online-Zulassung: 14,90 Euro
Ggf. Feinstaubplakette je nach Zulassungsstelle rund 6,00 Euro
Kfz-Versicherung variieren
Kfz-Steuer bzw. SEPA-Einziehungsmandat variieren

(Quellen: gesetze-im-internet.de, stadt-koeln.de, service.berlin.de, Stand: Oktober 2026)


Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Auto an

Die Anmeldung eines Autos kann sich je nach Art der Zulassung und des Fahrzeugs unterscheiden. So benötigen Sie beispielsweise für die Zulassung von Dienstwagen oder Importautos zusätzliche Dokumente. Grundsätzlich sind diese Punkte bei der Fahrzeugzulassung wichtig:

  1. Auto versichern: Um das Kfz erfolgreich anzumelden, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Mit einem kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie schnell eine passende Versicherung.
  2. eVB-Nummer erhalten: Nach Abschluss der Kfz-Haftpflicht erhalten Sie vom Versicherer eine eVB-Nummer für den Versicherungsnachweis.
  3. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren: Die Zulassung selbst erfolgt bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde. Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Einige Zulassungsstellen bieten dazu eine Online-Terminvergabe an.
  4. Optional: Wunschkennzeichen reservieren und prägen: Bei der Zulassungsbehörde können Sie bereits im Vorfeld Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen. Ist die Reservierung erfolgreich, kann das Kennzeichen schon vor dem Termin von einem Schilderpräger angefertigt werden. Lassen Sie sich hingegen ein Kennzeichen zuteilen, kann die Prägung erst nach der Vergabe erfolgen.
  5. Unterlagen zusammenstellen: Tragen Sie vor dem Besuch der Zulassungsstelle alle relevanten Unterlagen zusammen.
  6. Zulassung beantragen: Beantragen Sie die Zulassung bei der Behörde vor Ort oder über die Online-Dienste zur Kfz-Anmeldung. Beim Anmeldevorgang werden Sie für gewöhnlich direkt gebeten, die anfallenden Gebühren zu begleichen.
  7. Stempelplaketten anbringen: Bei der Anmeldung vor Ort erhalten Sie die TÜV- und Zulassungsplaketten zumeist sofort und können diese in der Zulassungsstelle an die Kennzeichen anbringen lassen. Lassen Sie Ihr Auto online zu, bringen Sie die Plaketten an, sobald diese bei Ihnen eintreffen.

Welche Dokumente benötige ich für die Anmeldung?

Für eine erfolgreiche Kfz-Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente im Original:

  • Ausweis: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit Nachweis über Ihren Hauptwohnsitz.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient seit 2005 als Fahrzeugschein. Sie ist bei der Anmeldung von Gebrauchtwagen vorzulegen. Bei der Anmeldung von Neuwagen wird sie erst mit der Zulassung ausgefertigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Die Zulassungsbescheinigung Teil II dient als Nachweis über den Besitz des Autos. Ohne dieses Dokument ist eine Zulassung nicht möglich. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen behält der Kredit- oder Leasinggeber den Fahrzeugbrief häufig ein. Dieser kann dann mit der Übermittlung der Bescheinigung an die Zulassungsstelle beauftragt werden.
  • Nachweis über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung eines Autos. Mit der eVB-Nummer können Sie den Versicherungsschutz nachweisen.
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer: Auch der Beleg über eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer durch die Behörden ist bei der Anmeldung eines Autos fast immer erforderlich.
  • Bericht der Hauptuntersuchung (HU) bei Gebrauchtwagen: In der Hauptuntersuchung prüft der TÜV die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Für gewöhnlich geht die nächste HU-Fälligkeit aus dem Fahrzeugschein hervor. Alternativ kann ein Prüfbericht vorgelegt werden.
  • Auszug aus dem Handelsregister bei Firmenwagen: Dieser Beleg wird meist nur bei der Zulassung auf eine Firma benötigt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei Importfahrzeugen und Neuwagen: CoC steht für Certificate of Conformity. Das Zertifikat listet alle relevanten technischen Daten des Fahrzeugs und bestätigt damit, dass das Auto den EU-Normen für Kraftfahrzeuge entspricht. Es kann zum Beispiel direkt beim Autohersteller angefordert werden. Für die Anmeldung von Gebrauchtwagen, die bereits in der EU zugelassen waren, ist das Dokument in der Regel nicht erforderlich.
  • Gegebenenfalls Kennzeichen: Haben Sie sich vor der Anmeldung bereits ein Wunschkennzeichen ausgesucht oder möchten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin nutzen, bringen Sie dieses ebenfalls mit zur Zulassungsstelle. Um Ihr altes Kennzeichen künftig verwenden zu können, lassen Sie es sich am besten direkt bei der Abmeldung Ihres bisherigen Fahrzeugs reservieren.

Auf einen Blick: Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung meines Pkw?

Das hängt zum Beispiel davon ab, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Hier finden Sie die jeweils notwendigen Dokumente für die Anmeldung Ihres Autos:

Gebrauchtwagen Neuwagen Firmenwagen Importiertes Fahrzeug
Ausweis Ausweis Ausweis Ausweis
Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassungsbescheinigung Teil II
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Zulassungsbescheinigung Teil I Auszug aus dem Handelsregister

Zulassungsbescheinigung Teil I bei Gebrauchtwagen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder ausländische Fahrzeugpapiere
Nachweis über die Hauptuntersuchung Nachweis über die Hauptuntersuchung bei Gebrauchtwagen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)

Kann ich mein Kfz auch online anmelden?

Ja, für gewöhnlich können Sie Ihr Auto online anmelden. Die Anmeldung erfolgt dabei über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde – einem Dienst zur internetbasierten Fahrzeugzulassung. Derzeit nehmen jedoch noch nicht alle Behörden an dem Verfahren Teil (Quelle: bmv.de, Stand: Oktober 2026).

Folgende Zulassungsvorgänge sind online möglich:

  • Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs
  • Tages- und Wiederzulassung Ihres Autos
  • Umschreibung mit und ohne Halterwechsel
  • Anmeldung mit Elektro-, Saison- oder H-Kennzeichen

FAQ - häufige Fragen zur Kfz-Anmeldung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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