Die Anwaltskosten in der Rechtsschutzversicherung
Im Allgemeinen können Sie mit der Erstattung der Anwaltskosten in der Rechtsschutzversicherung rechnen
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Abhängig ist eine Erstattung von einem vereinbarten Deckungsumfang der jeweiligen Rechtsschutz-Deckungsmodelle und vom Rechtsschutzversicherer.
Die Regulierung der anwaltlichen Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen ist dadurch unterschiedlich. Sehr preisgünstige Rechtsschutzversicherungen werden dafür kritisiert, dass sie sehr zurückhaltend bei der Erteilung einer Deckungszusage und weniger kulant sind. Im Allgemeinen bezahlt Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung bei Finanzgerichts- und Verwaltungsstreitigkeiten nicht die Anwaltskosten für das Vorverfahren, sondern erst wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt. Auch bei strafrechtlichen Verfahren existieren ein Rechtsschutz und eine Kostenerstattung für den Anwalt oft nur für Delikte durch Fahrlässigkeit.
Für Streitigkeiten rund um das Mieten und Vermieten muss eine besondere Police abgeschlossen werden.
Sie müssen bei einem Versicherungsfall vom Versicherer eine Regulierungs- beziehungsweise Deckungszusage einholen. Die Führung der Korrespondenz liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Der Versicherer besteht auf sehr genaue Angaben über einen Sachverhalt. Wenn dies alles ein von Ihnen beauftragter Anwalt übernimmt, fallen Gebühren an. Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung trotz des abgeschlossenen Vertrages (beispielsweise wegen einer bestehenden Wartezeit) einen Rechtsschutz-Schaden nicht, müssen Sie alle Gebühren für den Anwalt selbst bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt spezielle Vereinbarungen über die Vergütung treffen, die über die gesetzlichen Gebührensätze hinausgehen, trägt die Rechtsschutzversicherung zusätzliche Kosten nicht.
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei nicht vertragsgemäßer Arbeit möglich
Als Versicherter können Sie nichts dafür, wenn Ihr Anwalt schlampig arbeitet und der Prozess aus diesem Grund verloren geht.
Ihnen muss der Rechtsschutzversicherer in jedem Fall die Kosten erstatten. Vom Anwalt kann der Versicherer diese Kosten aufgrund des Tatbestandes der Schlechterfüllung seines Anwaltvertrages dann auch zurückfordern. Eine gerichtliche Entscheidung besagt, dass der Rechtsanwalt bei schlampiger Arbeit nicht nur den Anspruch auf eigenes Anwaltshonorar verliert, sondern gleichzeitig für alle Kosten der Gegenseite (Gerichtskosten, Anwaltskosten) aufkommen muss.
Als 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die bis dahin geltende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, hat sich für die Zunft der Anwälte in Bezug auf Ihre Zusammenarbeit mit der Rechtsschutzversicherung einiges geändert.
Honorare werden seitdem auf mehr Anwälte verteilt. Rechtsschutzversicherer haben daher Kooperationen mit Anwaltsgruppen aufgebaut, die aufgrund geschlossener Rahmenverträge kostengünstiger als der Rest der Rechtsanwälte arbeitet. Versicherer empfehlen daher ihren Versicherten in erster Linie ihre Kooperationspartner. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass derartige Anwälte nicht zu den Besten ihrer Zunft gehören. Die Kosten für einen Anwalt erstattet die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen vollständig oder teilweise, wenn Sie während eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Anwaltstausch vornehmen. Der Anwaltswechsel muss dazu nach Auffassung des Rechtsschutzversicherers objektiv notwendig sein. An den grundsätzlichen Leistungen ändert der Anwaltstausch nichts. Notwendige Mehrkosten einer Anwaltskündigung aufgrund mangelhafter Vertragserfüllung werden Ihnen erstattet.