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Rechtsschutzversicherung rückwirkend

Rechtsschutzversicherung rückwirkend
Rechtsschutzversicherung rückwirkend: Wichtig zu wissen
  • In der Regel ist die Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend gültig.
  • Nach Versicherungsabschluss gelten je nach Rechtsbereich üblicherweise unterschiedlich lange Wartezeiten von null Monaten über drei Monate bis hin zu drei Jahren.
  • Nur wenige Versicherer bieten bei manchen Fällen in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht, Mietrecht und/oder Berufsrecht rückwirkenden Schutz an. Der Tarif wird dadurch teurer, hat lange Mindestvertragslaufzeiten und es gelten diverse Bedingungen und Leistungsbeschränkungen.
  • Im Idealfall denken Sie beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung bereits darüber nach, welche Themen in Zukunft für Sie relevant werden könnten. Auf diese Weise sparen Sie im Ernstfall Kosten.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Rückwirkende Rechtsschutzversicherung – wann möglich?

Nur wenige Rechtsschutzversicherungen bieten rückwirkenden Schutz an. Für ausgesuchte Rechtsfälle im Privatrechtsschutz machen einige Versicherer Ausnahmen. Die Tarife sind jedoch meist teuer, haben eine lange Vertragslaufzeit und ein weniger umfangreiches Leistungsspektrum.

Der Grund: Gerichtsverfahren sind teuer. Würde jeder erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Streit eskaliert ist und ein Verfahren wahrscheinlich oder unvermeidlich wird, würde die Branche sich für Rechtsschutzversicherer nicht rentieren.

Manche Versicherungsunternehmen bieten rückwirkend Rechtsschutz an. Die Rückwärtsversicherung ist meist auf 12 Monate begrenzt, unterliegt diversen Bedingungen und ist je nach Anbieter und Tarif für die folgenden Rechtsbereiche zu haben:

  • Verkehrsrechtsschutz für verkehrsrechtliche Angelegenheiten, bei denen es um die Anfechtung von Bußgeldern oder um Ordnungswidrigkeiten geht. Auch die Anfechtung von Fahrverboten ist bei einigen Anbietern inklusive.
  • Mietrechtsschutz für beispielsweise Kautionsrückzahlungen, Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen und/oder Abwehr von Reparaturkosten.
  • Arbeitsrechtsschutz zur Verhinderung von Versetzungen, Kündigungen oder für das Löschen einer Abmahnung. Zum rückwirkenden Berunfschutz können außerdem Verhandlungen von Abfindungen oder Aufhebungsverträgen gehören.

Welche Bedingungen haben rückwirkende Rechtsschutzversicherungen?

Allgemein gilt: Rückwirkende Tarife sind weniger umfangreich als Tarife mit Wartezeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt oft drei Jahre und eine Selbstbeteiligung ist bei diesen Versicherungsfällen obligatorisch. Verbraucherinnen und Verbraucher binden sich bei rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen also lange an einen leistungseingeschränkten und gleichzeitig teuren Tarif.

Zudem sind rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherungen & Co. an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise:

  • Es dürfen bezüglich der Rechtsangelegenheit noch keine gerichtlichen Klagen gegen die Versicherte oder den Versicherten vorliegen.
  • Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer darf noch keinen Anwalt/keine Anwältin zu dem Rechtsgegenstand beauftragt haben (eine einmalige Erstberatung ist die Ausnahme).
  • Der Rechtsfall liegt maximal 12 Monate vor Vertragsbeginn und der ersten Beitragsleistung.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung sofort ohne Wartezeit wirksam?

In einigen Rechtsbereichen gibt es keine Wartezeit. Das heißt also, dass Sie die Versicherung direkt nach Vertragsabschluss und der ersten Zahlungsleistung in Anspruch nehmen können.

Je nach Anbieter und Vertrag haben folgende Rechtsschutzbereiche in der Regel keine Wartezeiten:

  • Strafrecht,
  • Verkehrsrecht,
  • bei Unfällen machen diverse Versicherungsunternehmen auch in anderen Rechtsgebieten Ausnahmen.

Der Grund: Hier gilt der Opferschutz. Diesbezügliche Streitigkeiten sind in der Regel nicht vorhersehbar. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass eine Kundin oder ein Kunde nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließt, weil sie in absehbarer Zeit vor Gericht ziehen möchte oder muss.


Keine Wartezeit bei Versicherungswechsel

Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung, bei der die Wartezeit für die von Ihnen gewählten Rechtsbereiche verstrichen ist, dann fällt die Wartezeit beim Anbieterwechsel weg. Die Voraussetzungen: Die zwei Verträge knüpfen nahtlos aneinander an und es handelt sich um die gleichen Rechtsbereiche.

Erweitern Sie den neuen Vertrag um weitere Rechtsgebiete oder Bausteine, gilt für die neuen Leistungen in der Regel die dafür vorgesehene, vertraglich festgelegte Wartezeit.

Denken Sie über einen Wechsel Ihres Anbieters nach, kündigen Sie also am besten erst, wenn Sie eine Zusage Ihres neuen Rechtsschutzversicherers haben. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme stehen Sie im Ernstfall dann nicht ohne Versicherungsschutz da.


Rückwirkender Schutz bei Kausalereignistheorie

Die Zuständigkeit der Rechtsschutzversicherung entsprechend der Vertragsbedingungen wird entweder nach der Folgeereignistheorie oder der Kausalereignistheorie entschieden. Bei der Folgeereignistheorie ist es möglich, mit der Rechtsschutzversicherung gerichtlich gegen Rechtsgegenstände vorzugehen, die ihren Ursprung vor Vertragsabschluss haben, bei der Kausalereignistheorie nicht.

Ein Beispiel: Einen Monat vor der Unterzeichnung des Verkehrsrechtsschutzvertrags kauft die Kundin sich ein neues Fahrrad. Aufgrund eines Herstellerfehlers bricht während der Fahrt der Lenker, die Kundin provoziert einen Unfall, bei dem sie sich selber verletzt und einen Sachschaden verursacht:

  • Entsprechend der Folgeereignistheorie besteht in diesem Fall Versicherungsschutz, denn der Unfall wird als Folge von Ereignis 1 (Tag der Produktion) gewertet.
  • Entsprechend der Kausalereignistheorie besteht kein Versicherungsschutz, denn das Kausalereignis (Tag der Produktion) liegt vor dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.

Unabhängig davon, ob Sie rückwirkenden Rechtsschutz benötigen oder nicht, ist es also immer ratsam, im Vertrag nach der Klausel Folgeereignistheorie Ausschau zu halten.


FAQ – häufige Fragen zum rückwirkenden Rechtsschutz

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.