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Unrechtmäßige Abbuchungen bei Kreditkarten – was hat es damit auf sich?

Unrechtmäßige Abbuchung bei Kreditkarten

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Die Kreditkarte als sicheres Zahlungsmittel

Mit Ausnahme von Flohmärkten, Privatverkäufen und kleinen Geschäften in eher ländlichen Regionen werden Kreditkarten vom Typ Visa oder Mastercard in Deutschland nahezu flächendeckend als Zahlungsmittel akzeptiert. Es ist daher wenig überraschend, dass inzwischen fast die Hälfte der Bevölkerung im Besitz einer eigenen Kreditkarte ist.

Alle Kreditkarteninhaberinnen und -inhaber profitieren dabei von einem großen Vorteil: Bei den üblichen Charge Kreditkarten erhalten die Nutzerinnen und Nutzer über 30 Tage einen Kredit in Höhe des individuell eingestellten Kartenlimits. Einmal im Monat wird eine Kreditkartenabrechnung erstellt und der fällige Gesamtbetrag in der Regel per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen.

Zudem gilt die Nutzung einer Kreditkarte als besonders sicher, denn im Falle einer unerlaubten Abbuchung sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten.


Wie kommt eine unrechtmäßige Abbuchung zustande?

Es gibt verschiedene Szenarien, die zu einem unbekannten Posten auf Ihrer Kreditkartenabrechnung führen können:

  • Dritte tätigen eine unerlaubte Zahlung: Dies kann infolge von Diebstahl, Kartenverlust oder bei unüberlegter Datenweitergabe passieren.
  • Doppelte Belastung: Ein fälliger Betrag taucht gleich zweimal auf der Abrechnung auf.
  • Falscher Rechnungsbetrag: Obwohl Sie eine korrekte Rechnung vom Anbieter erhalten haben, wurde Ihre Kreditkarte mit einem abweichenden Betrag belastet.
  • Unbekannter Zahlungsempfänger: Sie haben angeblich eine Zahlung geleistet, doch den Namen der Empfängerfirma haben Sie noch nie zuvor gesehen oder gehört.
  • Unterbliebene Warenlieferung: Trotz vollständiger und fristgerechter Zahlung haben Sie die bestellte Ware niemals erhalten.

Wie verhalte ich mich bei einer unberechtigten Abbuchung?

Wurde Ihre Kreditkarte gestohlen oder ist sie verloren gegangen, so gibt es spezielle Hotlines, bei denen Sie rund um die Uhr anrufen und Ihre Karte sperren lassen können. Erledigen Sie dies am besten so zeitnah wie möglich, denn erst nachdem Sie den Verlust gemeldet haben, können Sie im Falle eines Kartenmissbrauchs durch Dritte nicht mehr haftbar gemacht werden.

Wenn Sie nach wie vor im Besitz Ihrer Kreditkarte sind und auf Ihrer Abrechnung einen fragwürdigen Betrag entdecken, sollten Sie Ihre Bank informieren und Widerspruch gegen die entsprechende Zahlung einlegen. Dies geschieht häufig mithilfe eines Formulars, das Ihnen entweder im Online-Banking oder nach telefonischer Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Sobald der Widerspruch eingereicht wurde, wird die Zahlung storniert und Ihnen mit der nächsten Abrechnung wieder gutgeschrieben.

Das Kreditkartenunternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine nicht-autorisierte Zahlung unverzüglich zurückzuerstatten – zumindest bis zu einem Zeitpunkt von maximal acht Wochen nach Erhalt der Kreditkartenabrechnung. Wenn Sie erst später Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Zahlung einlegen, so kann eine Rückerstattung nur noch auf Kulanzbasis geschehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf das Geld besteht nach Ablauf der acht Wochen allerdings nicht mehr.


Was kann ich tun, um einem Kreditkartenmissbrauch vorzubeugen?

Damit es gar nicht erst zu unerlaubten Abbuchungen kommt, bewahren Sie Ihre Kreditkarte stets an einem sicheren Ort auf und geben Sie Ihre Daten nur in absoluten Ausnahmefällen an andere Personen weiter.

Achten Sie beim Shopping im Internet darauf, dass Sie nur bei seriösen Anbietern einkaufen, die im Idealfall sogar mit einem Sicherheitszertifikat ausgezeichnet wurden. Es kann zudem nie schaden, im Vorfeld die Bewertungen von früheren Kundinnen und Kunden zu überprüfen.

Wenn Sie wiederholt nicht-autorisierte Zahlungen auf Ihren Abrechnungen entdecken, so kann es sinnvoll sein, einzelne Verbindungen gezielt zu sperren. Setzen Sie sich im Zweifel direkt mit Ihrem Kreditkarteninstitut in Verbindung und besprechen Sie das weitere Vorgehen gemeinsam.