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Führerschein und Punkte – das muss man wissen

Wann verliert man den Führerschein?

Knöllchen & Co - wann wird es brenzlig? - Anschauungsbild: Ordnungsamtmitarbeiterin vergibt ein Knöllchen

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Fast jeder Autofahrer hatte schon mal ein Knöllchen. Aber wann gibt es Punkte? Wie lange werden sie gespeichert? Und vor allem: Wann ist der Führerschein in Gefahr? Antworten erhalten Sie hier!

Wofür gibt es wieviele Punkte? Das Punktesystem für Kraftfahrzeugfahrer

Erhält man auf einmal zwei Punkte, folgt meist ein Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten. Bei drei Punkten auf einmal ist der Führerschein weg. Allgemein erhält man meist dann Punkte, wenn das eigene Fahrverhalten Dritte gefährdet. Unterteilt wird wie folgt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit, bis auf wenige Ausnahmen kein begrenztes Fahrverbot
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit oder einfache Straftat, begrenztes Fahrverbot
  • 3 Punkte: Straftat, Führerscheinentzug

Nicht für jedes bußgeldpflichtige Verkehrsdelikt erhält man Punkte. Durch die Zahlung des fälligen Knöllchens ist die Schuld dann quasi abgegolten, und es gibt keine weiteren Konsequenzen. Das gilt beispielsweise für das Parken im Halteverbot, wenn dabei keine Dritten gefährdet werden. Wann es brenzlig wird, erfahren Sie in der folgenden Auflistung.


Mit wie vielen Flensburger Punkten verliert man den Führerschein?

Am 1. Mai 2014 wurde mit FAER das neue Fahreignungsregister Flensburg eingeführt. Seitdem reichen schon insgesamt acht statt 18 Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis. Ist diese erst mal weg, erhält man sie frühstens nach sechs Monaten wieder.

Man kann die Fahrerlaubnis jedoch auch verlieren, wenn man weniger als acht Punkte hat, nämlich dann, wenn man auf einen Schlag drei Punkte erhält, also am Steuer eine Straftat begeht.

Sind noch Punkte entsprechend des alten Systems auf dem persönlichen Konto vermerkt, so werden diese auf das neue Modell übertragen und entsprechend umgerechnet.


Wann verfallen die Flensburger Punkte?

Seit der Einführung von FAER am 1. Mai 2014 werden Punkte anders abgebaut als zuvor. Punkte die man vorher hatte, verjähren weiterhin nach dem alten System.

Wofür gibt es wieviele Punkte? Das Punktesystem für Kraftfahrzeugfahrer

Wie lange die Punkte entsprechend des neuen Systems FAER auf dem persönlichen Punktekonto bleiben, hängt davon ab, wie viele Punkte Sie auf einen Schlag bekommen haben.

  • Ein Punkt (Ordnungswidrigkeit) wird nach zweieinhalb Jahren getilgt.
  • Zwei Punkte (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) werden nach fünf Jahren gelöscht.
  • Drei Punkte (Straftat) sind nach zehn Jahren verjährt.

Die Verjährungsfristen sind dabei unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit noch weitere Punkte hinzugekommen sind. Dies war beim alten Punktesystem anders. Sind die neuen Punkte verjährt, bleiben sie weitere zwölf Monate für eine sogenannte Überliegefrist gespeichert.


Wie werden 'alte' Punkte abgebaut, die man vor Einführung von FAER hatte?

'Alte' Punkte, die man bereits vor Einführung von FAER am 1. Mai 2014 hatte, werden auch anhand des alten Systems getilgt: Sie verfallen nicht automatisch binnen der veranschlagten Fristen, sondern nur dann, wenn in der Zwischenzeit keine weiteren Punkte hinzugekommen sind.

Kommen neue Punkte hinzu, werden die alten Punkte erst nach fünf Jahren getilgt. Es sei denn, es handelt sich um eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis, dann sind die alten Punkte erst nach frühestens zehn Jahren verjährt.


Kann ich Flensburger Punkte aktiv abbauen?

Haben Sie weniger als fünf Punkte, können Sie alle fünf Jahre durch ein Fahreignungsseminar an einer Fahrschule einen Punkt abbauen. Der Preis liegt im mittleren dreistelligen Bereich.


Führerscheinentzug versus Fahrverbot – was sind die Unterschiede?

Werden Führerschein oder Fahrerlaubnis entzogen, erhält ihn der Besitzer nicht nach einem Zeitraum von bis zu drei Monaten zurück. Der Grund kann eine Straftat wie Fahrerflucht sein – rechtlich ist dies in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Auch das Absprechen der Fahrtauglichkeit aufgrund von physischen und psychischen Beschwerden oder Alterserscheinungen ist möglich.

Handelt es sich um ein Fahrverbot, dann ist dieses zeitlich auf ein bis drei Monate begrenzt und Folge eines im Straßenverkehr begangenen Vergehens – zum Beispiel extreme Tempolimit-Überschreitung. Ein Fahrverbot ist also primär eine Warnung, in Zukunft umsichtiger zu fahren. Den gesetzlichen Rahmen für diese Maßnahme bieten § 44 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).


Wofür kann man den Führerschein auf Dauer verlieren?

Nicht immer kommt man mit einem Bußgeld oder einem Punkt davon. Führerscheinentzug oder gar Gefängnisstrafen drohen im Fall von Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer, bei Unfallflucht oder dem Überfahren roter Ampeln. Allerdings kommt es auch hierbei auf den Sachverhalt an.

Überfährt man eine rote Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot ist, erhält man in jedem Fall zwei Punkte, ein Bußgeld von bis zu 360 Euro und einem Monat Führerscheinentzug. Hinzu kommt "je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB". Ist die Ampel gerade erst auf Rot umgesprungen, kommt man mit einem Punkt davon, wenn niemand gefährdet wurde und keine Sachbeschädigung vorliegt, ansonsten ist der Führerschein für einen Monat weg.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Hat man mehr als 0,5 Promille im Blut und nicht mehr als 1,09 Promille, beziehungsweise steht unter Drogeneinfluss, dann verliert man den Führerschein nur auf Zeit, wenn man andere nicht gefährdet hat. Die Strafe beträgt einen Monat (und 500 Euro) beim ersten Verstoß, 2 Monate (und 1.000 Euro) beim zweiten Verstoß und drei Monate und (und 1.500 Euro) beim dritten Verstoß.

Wenn man allerdings unter Drogen- oder Alkoholeinfluss den Verkehr gefährdet - beginnend bei 0,3 Promille - dann ist der Lappen weg, auch drohen Freiheits- oder Geldstrafen, und es gibt drei Punkte. Gleiches gilt, wenn man mehr als 1,09 Promille hat.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ebenfalls ein schweres Vergehen und wird entsprechend § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren geahndet. In jedem Fall erhält man drei Punkte, und der Führerschein ist weg, insbesondere wenn unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung hinzukommt.

Gefährdung anderer im Straßenverkehr: Ein U-Turn kostet einen Monat Fahrverbot und ein bis zwei Punkte. In besonders gefährlichen Fällen und / oder beim Geisterfahren drohen außerdem drei Punkte, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, sowie der dauerhafte Führerscheinentzug. Letzteres gilt auch für Fahrer, die auf Autobahnen und Schnellstraßen rückwärtsfahren oder rücksichtslos wenden.


Achtung: In der Probezeit gelten strengere Regelungen

Ab dem Tag der bestandenen Führerscheinprüfung gilt eine zweijährige Probezeit, in der Fahranfänger ihre Fahrtauglichkeit beweisen müssen. Schon Ordnungswidrigkeiten können zu einer Verlängerung der Probezeit führen.

Muss man für eine Ordnungswidrigkeit beispielsweise mindestens 60 Euro Bußgeld zahlen, so wird die Probezeit meist um zwei Jahre verlängert. Auch werden Aufbauseminare oder verkehrspsychologische Beratungen verordnet oder empfohlen. Verstößt man mehrfach gegen die Verkehrsregeln, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Unterteilt wird in A-Verstöße und B-Verstöße. A-Verstöße sind schwerwiegender, dazu zählen etwa Unfallflucht, Überfahren von roten Ampeln, Trunkenheit am Steuer oder Überholen trotz Verbots. Zu den B-Verstößen gehören beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder die Handynutzung am Steuer.


Bußgeld & Punkte – die häufigsten Verkehrsverstöße

Zu stark aufs Gaspedal gedrückt, falsch geparkt oder am Steuer telefoniert. Es gibt viele Gründe für ein Knöllchen. Wie teuer kann das werden? Und wann riskiert man Punkte? Hier finden Sie eine Übersicht über die häufigsten Verkehrsdelikte entsprechend des Bußgeldkatalogs 2015.


Zu schnell gefahren – Verkehrsverstoß Nummer 1

Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen ganz oben auf der Liste der bußgeldpflichtigen Vergehen: 2.164.000 Verstöße wurden 2020 bei den Männern verzeichnet; bei den Damen waren es 605.000 Verstöße, so das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Viele sind also schon mal erwischt worden, als sie zu enthusiastisch aufs Gaspedal gedrückt haben. Doch wie teuer wird das? Und wann hat es Konsequenzen?

Generell gibt es erst Punkte, wenn man mindestens 21 km/h zu schnell fährt - sowohl innerhalb wie auch außerhalb einer Ortschaft. Ein einmonatiges Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Es sei denn, man fegt binnen eines Jahres gleich zweimal mehr als 26 km/h zu schnell über die Straße, dann ist der Führerschein für einen Monat weg – sowohl inner- als auch außerorts.

Einen permanenten Führerscheinentzug für Raser gibt es allerdings nicht. Das maximale Fahrverbot beträgt drei Monate (und zwei Punkte), wenn man innerhalb einer Ortschaft mehr als 70 km/h fährt beziehungsweise außerhalb mehr als 70 km/h. Die Kosten dafür liegen bei maximal 800 Euro.

Überschreitet man an Bau- und Gefahrenstellen trotz Warnung das Tempolimit, kassiert man einen Punkt und zahlt 100 Euro Bußgeld.

Fährt man mit einem Anhänger, dann sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen etwas strenger. Einen Punkt erhält man bereits, wenn man das Tempolimit um 16 km/h überschreitet (inner- und außerhalb von Ortschaften). Einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte kann es kosten, wenn man innerorts mindestens 26 km/h und außerorts mindestens 31 km/h zu schnell fährt. Auch mit Anhänger beträgt das Maximalfahrverbot drei Monate, zwei Punkte und 800 Euro Bußgeld.

Zu langsam zu fahren ist auch nicht erlaubt, wenn man dadurch grundlos den Verkehrsfluss stört. Die Strafe: 20 Euro. Punkte gibt es hierfür allerdings nicht.


Falsch geparkt? Das passiert vielen!

Auch Falschparkende und Falschhaltende sind hierzulande eine weit verbreitete Spezies. Im Vergleich zum Schnellfahrerinnen und Schnellfahrern kommen sie allerdings günstig damit weg. Die Bußgelder kosten meist zwischen 10 Euro und 55 Euro. Punkte werden selten vergeben.

Teurer wird es nur, wenn Dritte gefährdet werden. Selbst in diesem Fall droht jedoch kein befristetes Fahrverbot und nur je ein Eintrag über einen Flensburger Punkt. Darunter fällt laut bußgeldkatalog.org: das Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen (60 Euro), Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (100 Euro) und das Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen (70 Euro).

Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden, kosten aber keine Punkte. Hier eine Auswahl, basierend auf Gerichtsurteilen:

  • 'Alte Sau': 2.500 Euro
  • 'Idiot': 1.500 Euro
  • Scheibenwischer-Geste: 1.000 Euro
  • Mittelfinger-Geste: 4.000 Euro

Wofür gibt es noch Punkte?

Der Bußgeldkatalog ist lang, und die Regeln umfassend. Nicht immer zieht ein Bußgeld auch Punkte mit sich, jedoch wird bei Punktverstößen umgekehrt immer ein Bußgeld fällig. Hier finden Sie eine Übersicht über weitere Vergehen, die Punkte oder ein befristetes Fahrverbot zur Folge haben können:


Lohnt es sich, den Bußgeldbescheid anzufechten?

Nicht immer ist der Bußgeldbescheid korrekt. Laut bussgeldkatalog.org machen selbst die zuständigen Behörden zuweilen Fehler. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von der Schwere des Vergehens und der eigenen Situation ab. Es könnte sich lohnen, wenn ...

  • Sie in der Probezeit sind und das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt.
  • das Bußgeld mit Punkten verbunden ist, und Sie Ihr Kfz beruflich nutzen.
  • das Bußgeld mit Punkten verbunden ist, und Sie bereits einige Punkte haben.

Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Anfechtung des Bußgeldbescheids hilfreich sein.

Falls das Bußgeld keine dramatischen Konsequenzen für den Punktestand in Flensburg hat, beziehungsweise nicht zu der Verlängerung Ihrer Probezeit führt, ist es vielfach einfacher, das Bußgeld einfach zu zahlen. Ein Einspruch ist aufwendig, kostet Zeit und Expertise. Wird er abgelehnt, müssen Sie gegebenenfalls für die Gerichtskosten aufkommen.


Wo kann ich meinen Punktestand einsehen?

Möglich ist dies beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder über bußgeldkatalog.org. Je nach Form der Anfrage dauert die Bearbeitungszeit bis zu zehn Werktage. Das sind die Alternativen:

  • Mithilfe eines KBA-Formulars per Post einen kostenfreien Verkehrszentralregister-Auszug beantragen.
  • Auf der KBA-Webseite mit dem neuen Personalausweis über eine Ausweis-App oder mit einem Kartenlesegerät.
  • Persönlich in den KBA-Behörden in Flensburg oder Dresden.
  • Per Online-Abfrage über die Webseite bussgeldkatalog.org – diese Abfrage ist kostenpflichtig.
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