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Reiseunfall­versicherung

Reiseunfallversicherung

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Wozu dient die Reiseunfallversicherung?

Gerade die freien Urlaubstage werden oft genutzt, um spektakuläre Abenteuer zu erleben und neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu zählen vor allem sportliche Aktivitäten im Urlaub. Gleichzeitig steigt auch die Risikobereitschaft: Neben der Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung erbringt die Reiseunfallversicherung finanzielle Leistungen im Schadensfall während einer Inlands- oder Auslandsreise.

Handelt es sich um eine Dienstreise oder eine von der Schule organisierte Reise für Schülerinnen und Schüler, so besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz zumindest für Deutschland. Fällt die Reise in den Bereich der Freizeit, gibt es keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Bei Freizeitsportlerinnen und -sportler oder auch Kinder ist das Unfallsrisiko höher als beispielsweise für Menschen, die weniger auf Aktivurlaub setzen. Unfallfolgen sind dabei in vielen Fällen nur sehr mangelhaft abgesichert.


Leistungen der Reiseunfallversicherung

Reiseunfallversicherung – Leistungen

Tarifabhängig erhält der Leistungskatalog folgenden Schutz:

  • Ärztliche Behandlungen nach einem Unfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentransport
  • Krankenrücktransport nach Hause
  • Bergungskosten
  • Versicherungssumme für Versicherte oder deren Angehörige nach Unfall mit dauerhafter Invalidität oder Todesfolge

Im Idealfall geht im Urlaub natürlich alles glatt. Schließlich möchte man auf Reisen abschalten und den Alltag hinter sich lassen. Trotzdem ist der Schutz für die finanziellen Folgen von möglichen Unfallereignissen im Urlaub womöglich sinnvoll.

Die Reiseunfallversicherung bietet finanzielle Leistungen bei Unfallereignissen, die entweder zum Tod oder zu einer dauerhaften Invalidität führen. Im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung erhalten Versicherte oder deren Angehörigen finanzielle Unterstützung. Das Gleiche gilt für den Tod des Versicherten.

Die Unfallversicherung für Reisen erstattet die Kosten für ärztliche Behandlungen bei Notfällen und zahlt ein vereinbartes Krankenhaustagegeld. Je nach Vertrag übernimmt die Versicherung die Bergungskosten oder Aufwendungen für den Transport ins Krankenhaus sowie den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport zurück nach Hause.

Für jeden Schadensfall wird bei Vertragsabschluss eine Versicherungssumme eine feste Summe vereinbart. Je höher diese Summe ist, desto besser ist der Schutz und desto höher sind folglich auch die Versicherungsbeiträge.


Richtig versichert auf Reisen

Die finanziellen Leistungen der Reiseunfallversicherung stellen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Reiseversicherungen dar. Versicherer bieten in der Regel Versicherungspakete für eine festgelegte Summe von Reisetagen, mit denen man gegen weitere Risiken abgesichert ist.

Es gibt auch Rundum-Sorglos-Pakete- Diese umfassen in der Regel mehrere Reiseversicherungen, dazu gehören Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherungen. Oft sind auch eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Incoming-Krankenversicherung miteingeschlossen. Versicherungspakete sind meist kostengünstiger als der Abschluss einzelner Reiseversicherungen.


Ausschluss einiger Sportarten und bestimmter Risikofaktoren

Die Reiseunfallversicherung schließt einige Sportarten womöglich vom Versicherungsschutz aus. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie zur eigenen Sicherheit die Absicherung bestimmter Sportarten im Kleingedruckten genau studieren. Risikosportarten wie Fallschirmspringen, Paragliding und Bergsteigen sind nicht selten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bitten Sie im Zweifelsfall vor der Abreise ins Ausland die Versicherer um eine schriftliche Bestätigung, damit Sie im Ernstfall auf Leistungen aus Ihrer Reiseversicherung zählen können.

Eine Reiseunfallversicherung erbringt unter Umständen keine Entschädigungsleistungen, wenn starker Alkoholkonsum der Auslöser eines Unfalls war.

Die Grenze für eine nicht versicherbare Bewusstseins- oder Geistesstörung liegt laut Gericht allerdings bei einem Wert zwischen 1,5 und zwei Promille. Man kann demnach ohne Bedenken im Urlaub ein alkoholisches Getränk zu sich nehmen. Der Versicherungsschutz wird dadurch nicht gefährdet.


Gegebenenfalls Klauseln bestehender Unfallversicherung prüfen

Haben Sie bereits eine private Unfallversicherung, prüfen Sie am besten, inwieweit diese auf Ihrer Reise für einen Versicherungsschutz sorgt. Sind die Risiken damit bereits abgedeckt, brauchen Sie selbstverständlich keine doppelte Versicherung abzuschließen.