Riester-Rente für Beamte
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Falls Sie als Beamte beschäftigt sind, gelten für Sie die gleichen Regelungen zur staatlich geförderten Riester-Rente wie für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Als Beamte bekommen Sie die staatlichen Zulagen und Steuervorteile in gleicher Weise wie Angestellte. Allerdings folgen aus Ihrem Beamtenstatus mehrere Besonderheiten bei der Riester-Rente. Dies gilt gerade für Beamte, die noch nicht im Besitz einer Sozialversicherungsnummer sind. Dieser Umstand tritt dann auf, wenn Sie vor dem Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn noch keine Anstellung als Angestellter hatten. Ist das der Fall, müssen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen eine sogenannte Zulagennummer beantragen. Das dafür erforderliche Formular erhalten Beamte über ihren jeweiligen Dienstherrn beziehungsweise bei der Besoldungsstelle.
Die Notwendigkeit der Zuteilung einer Zulagenummer besteht darin, dass die Zulagenstelle für jeden einzelnen Riester-Sparer ein entsprechendes Zulagenkonto führt.
Als Kontonummer verwendet diese Behörde immer die Sozialversicherungsnummer. Existiert noch keine derartige Nummer, muss sie extra beantragt werden. Gleichzeitig müssen Sie Ihrer Besoldungsstelle eine Erlaubnis erteilen. Mit einer Einverständniserklärung erlauben Sie Ihrer Besoldungsstelle, dass diese Ihre Daten bezüglich Ihrer Einkommen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weitergibt. Bei Angestellten wird die Einverständniserklärung beim entsprechenden Rentenversicherungsträger unterzeichnet. Nach Abschluss eines Riester-Rente-Vertrages haben Sie maximal zwei Kalenderjahre Zeit, um die erforderliche Einverständniserklärung vorzulegen.
Förderung für Beamte im Dienst und im Ruhestand
Die Riester-Rente hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 beschlossen, damit Sie einen großen Teil Ihrer künftigen Alterssicherung unmittelbar privat betreiben.
Diese Form der privaten Altersvorsorge steht sowohl einem förderungsberechtigten Personenkreis als auch weiteren Personen zur Verfügung, die zwar keine Förderung erhalten, jedoch Steuersparmöglichkeiten wahrnehmen können. Die Altersvorsorge für Beamte erfolgt auf der Grundlage einer bundesweit einheitlichen Regelung des Staates. Zusätzlich sollte ein Beamter private Altersvorsorge betreiben. Sie können eine Riester-Rente für Beamte nutzen. Beamte sind nicht nur berechtigt, eine Riester-Rente abzuschließen, sondern sie sind vor allem auch förderberechtigt.
Damit können Sie Steuerfreibeträge und die staatliche Förderung durch Zulagen in Anspruch nehmen.
Sie müssen einige Voraussetzungen beim Abschluss eines Zulage geförderten Sparvertrages zur Altersvorsorge erfüllen. Der Rentenversicherer muss von staatlicher Seite zertifiziert sein. Eine bloße staatliche Anerkennung beinhaltet allerdings keine Garantie, dass Sie die zugesagte Rendite aus dem Renten-Vertrag, Banksparplan oder Versicherungsfonds auch erhalten. Die Riester-Rente für Beamte verlangt gleichfalls, dass Versicherte nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Sie eine Grundzulage sowie Sonderzulagen für Kinder. Um die staatliche Förderung in vollem Umfang erhalten zu können, müssen Sie etwa vier Prozent Ihres Einkommens bezogen auf ein vorhergehendes Jahr einzahlen. Eine Förderung erhalten Beamte im Dienst und im Ruhestand.