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Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeits­versicherung

Steuerliche Behandlung

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Welche Arten von Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dient Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als finanzielle Sicherheit. Dabei können Sie aus verschiedenen Möglichkeiten das für Sie passende Modell auswählen:

  • Private Vorsorge: Darunter fallen sowohl Anlageprodukte und Fondssparpläne als auch private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. All diese Arten der privaten Vorsorge lassen sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.
  • Zusatzversorgung: Auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Riester-Rente kann eine BU kombiniert werden.
  • Basisversorgung: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gepaart mit der gesetzlichen Rente oder der Rürup-Rente für Selbstständige (Basisrente) gibt es bei den richtigen Voraussetzungen staatliche Förderung.

Die drei Arten der BU unterscheiden sich darin, wie sie bei der Beitragszahlung und im Rentenfall steuerlich behandelt werden. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist es in jedem Fall sinnvoll, die Verträge zu vergleichen und alle Szenarien durchzurechnen. Wird man tatsächlich berufsunfähig und bezieht eine BU-Rente, können verschiedene Steuersätze große Unterschiede bedeuten.


Sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeits­versicherung von der Steuer absetzbar?

Wenn Sie eine private BU abgeschlossen haben, dann können Sie die Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Höchstsatz von 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige noch nicht durch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft ist. Bei den meisten Personen ist dies jedoch der Fall, sodass es eher unwahrscheinlich ist, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen können.

Als selbstständige Person können Sie sich durch eine BU als Erweiterung der Rürup-Rente absichern. In diesem Fall gelten die Versicherungsbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen, die zu 100 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Stand: 2023). Voraussetzungen für diese Steuervorteile sind zum einen, dass der Beitragsanteil für die BU nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht und zum anderen, dass der Versicherungsvertrag bis zum Renteneintrittsalter (67 Jahre) abgeschlossen wurde.

Haben Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge entschieden, so werden die entsprechenden Beiträge direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie profitieren von insgesamt geringeren Abgaben.


Wie wird eine BU-Rente versteuert?

Die monatliche Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird vom Finanzamt als steuerpflichtiges Einkommen angesehen und somit bei der Steuererklärung als sonstiges Einkommen eingetragen. Solange dieses Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro (Stand: 2023) nicht überschreitet, wird keine Steuer auf die ausgezahlte Summe fällig.

Zu beachten ist dabei, dass eine private BU-Rente als sogenannte abgekürzte Leibrente gilt, von der nur ein festgelegter Ertragsanteil versteuert werden muss. Dieser Anteil ergibt sich in Abhängigkeit von der Rentendauer:

Besteuerung der BU-Rente

Verbleibende Jahre bis zum Renteneintrittsalter Steuerpflichtiger Ertragsanteil
1 Jahr 0 Prozent
2 Jahre 1 Prozent
5 Jahre 5 Prozent
7 Jahre 8 Prozent
10 Jahre 12 Prozent
15 Jahre 16 Prozent
20 Jahre 21 Prozent

Durch diese Berechnungsart sind die steuerpflichtigen Beträge oft so niedrig, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.

Ein Beispiel: Mit 52 Jahren wird Arbeitnehmerin X aus gesundheitlichen Gründen plötzlich berufsunfähig. Die Versicherung zahlt ihr bis zum Alter von 67 Jahren eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus. Da die Dauer dieser Rente also insgesamt 15 Jahre beträgt, wird ein Ertragsanteil von 16 Prozent steuerpflichtig. Das sind im Monat 240 Euro und pro Jahr 2.880 Euro. Damit ist Arbeitnehmerin X noch weit unter der Freibetragsgrenze und müssen Ihre Rente folglich nicht versteuern.

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen eines Rürup-Vertrags abgeschlossen haben, dann werden 83 Prozent Ihrer Rente versteuert (Stand: 2023). Dieser Anteil steigt jedes Jahr um ein Prozent, bis im Jahr 2040 schließlich ganze 100 Prozent der BU-Rente steuerpflichtig sind. Je nachdem, in welchem Jahr jemand berufsunfähig wird, gilt der zu diesem Zeitpunkt zu versteuernde Anteil für die gesamte Rentendauer. Den Grundfreibetrag kann natürlich auch bei dieser Art von Berufsunfähigkeitsrente bis zum Höchstsatz ausschöpft werden.

Eine BU als Teil der betrieblichen Altersvorsorge ist im Leistungsfall je nach den Umständen womöglich eher unvorteilhaft, da die komplette Rente mit dem individuellen Steuersatz verrechnet wird. Diese möglicherweise recht hohen Steuern sollten Sie unbedingt im Hinterkopf behalten, ehe Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihrem Arbeitgeber entscheiden.