Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung

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Private Pflegerentenversicherung als Baustein der Pflegezusatzversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung, die das Risiko von hohen Zuzahlungen im Pflegefall abfangen oder mildern soll.

Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Kombination aus Pflegeversicherung und Lebensversicherung. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit erhalten Versicherte ein monatliches Pflegegeld. Die Summe der Pflegerente richtet sich dabei einerseits nach dem jeweiligen Pflegegrad, andererseits nach dem eingezahlten Kapital. Die oder der Versicherte spart während der Vertragslaufzeit Kapital an. Dadurch entsteht ein Rückkaufwert, welcher auch ausgezahlt werden kann.

Der Leistungsumfang einzelner Tarife kann in der Regel individuell mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbart werden.

Die private Pflegerentenversicherung kann als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung dient nur als Grundversicherung und deckt somit nicht die im Pflegefall entstehenden Gesamtkosten ab. Durch den Abschluss einer Pflegerentenversicherung können Versicherte diese finanzielle Lücke schließen. Die Pflegerente wird hierbei unabhängig von den tatsächlichen Leistungen der Pflege ausgezahlt. Die Rente ist immer gleich hoch, unabhängig davon, ob die versicherte Person zu Hause durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder stationär betreut wird. Die Versicherten können frei über das Pflegegeld verfügen und somit selbst entscheiden, welche Leistungen sie im Fall der Pflege in Anspruch nehmen möchten.

Das Grundprinzip ähnelt dem der Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegerentenversicherung ist jedoch deutlich flexibler.

Mit Abschluss des Versicherungsvertrags wird die Höhe des Versicherungsbeitrags vereinbart, welcher in der Regel monatlich fällig wird. Dieser bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit stabil, sodass die Versicherten grundsätzlich keinen Beitragserhöhungen ausgesetzt sind.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit kann die versicherte Person den bestehenden Vertrag kündigen. Das angesparte Guthaben in Höhe des Rückkaufwertes wird dabei der oder dem Versicherten ausbezahlt. Auch können Versicherte die Beiträge nur kurzfristig aussetzen, die Leistungen im Fall der Pflege verringern sich dadurch allerdings.


Pflegerentenversicherung – Beitragszahlung nur bis zum Leistungsfall

Die Vertragsbedingungen der Pflegerentenversicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Anders als in der Pflegetagegeldversicherung müssen die Versicherten beim Eintreten des Leistungsfalls in der Regel keine Beiträge mehr zahlen. Einige Tarife sehen die Befreiung der Beitragspflicht bereits mit dem Erreichen des ersten Pflegegrads vor, andere wiederum erst ab dem Pflegegrad 2. Daneben unterscheiden sich die Vereinbarungen zur Auszahlung der Pflegerente voneinander. Einige Tarife der Versicherung beabsichtigen eine Auszahlung der Pflegerente so erst ab einem bestimmtem Grad der Pflege, beispielsweise dem Pflegegrad 3.


Pflegerentenversicherung – Pro & Contra

Im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen ist die private Pflegerentenversicherung deutlich teurer. Die Höhe der monatlichen Rente ist nur bis zu einem bestimmten Maß garantiert.

Die festgelegte Summe der monatlichen Rente ist in der privaten Pflegerentenversicherung nur zum Teil garantiert. Sehr häufig beinhaltet die errechnete monatliche Pflegerente sogenannte Überschussleistungen. Die von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüsse fließen hierbei in Ihren Vertrag mit ein. Diese Überschüsse sind allerdings nicht garantiert, sodass Ihre Garantieleistung geringer ausfallen kann als ursprünglich angegeben.

Die monatlichen Beiträge der Pflegerentenversicherung sind oftmals zwei oder drei Mal so hoch wie die der Pflegetagegeldversicherung – trotz gleichbleibender Leistungen. Ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung genügt oftmals eine private Pflegetagegeldversicherung, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Beiträge dieser Pflegezusatzversicherung sind geringer und das Angebot ist grundlegend vielfältiger.