Menü überspringen Zu den Einstellungen
GIROKONTO: ING Bank mit 200 € Neukundenbonus

Vollkasko 2026 – das leistet der Rundumschutz für Ihr Auto

Fünf Gründe für Vollkaskoversicherung - Anschauungsbild: Zwei Männer und eine Frau stehen neben einem Auto und schauen in die Ferne
Vollkaskoversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Kfz-Versicherung und beinhaltet einen Rundumschutz für Ihr eigenes Fahrzeug.
  • Sie deckt alle Schadensfälle der Teilkasko ab und zahlt zusätzlich für selbst verursachte Unfallschäden, Vandalismus und bei Fahrerflucht.
  • Eine Vollkasko gibt es bereits ab wenigen Euro im Monat. Dank der Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts ist sie mitunter günstiger als ein Teilkaskovertrag.
  • Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann dabei helfen, einen passenden Vollkaskotarif zu günstigen Konditionen zu finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Autoversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden kann und Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, etwa Brand, Elementarschäden, Glasbruch, Diebstahl, Tierkollisionen sowie Marder- und andere Tierbisse.

Anders als die Teilkasko leistet die Vollkasko zusätzlich bei Unfällen mit Unfallflucht des Unfallgegners sowie bei selbst verschuldeten Unfallschäden und Vandalismus. Je nach Tarif kann sie weitere Leistungen enthalten. Dazu gehören etwa eine GAP-Versicherung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge und ein Rabattschutz, der nach einem selbst verschuldeten Schaden eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse verhindert.

Insbesondere für Neuwagen oder teure Fahrzeuge kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Leasen oder finanzieren Sie Ihr Auto, ist die Vollkasko in vielen Fällen Pflicht.


Vollkaskoschaden: Was zahlt die Versicherung?

Die Vollkasko enthält alle Leistungen, die von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören tarifabhängig etwa der Diebstahl von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen, Schäden durch Unwetter, Feuer sowie Wildunfälle und Kollisionen mit Haarwild, wenn das Auto dabei in Bewegung war.

Zusätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung in weiteren Schadenfällen die Kosten der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer:

Weitere Leistungen der Vollkasko
Vollkasko-Standard Optionale Zusatzleistungen
Kollisionsschäden durch nicht ermittelbare Verursacher Allgefahrendeckung für Akkus von E-Autos
Kollisionsschäden durch eigenes Verschulden GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge
Fahrerflucht Rabattschutz für den Schadenfreiheitsrabatt im Schadensfall
Vandalismus Entschädigung für Wertminderung im Schadensfall
Schäden und Folgeschäden durch Tiere, die mitunter nicht unter den Teilkaskoschutz fallen (diverse Tierbisse, Folgeschäden von Marderbissen, Kollisionen mit Tieren, die nicht zum Haarwild zählen) Schäden durch Hacking und Cyberangriffe

Auf einen Blick: Unterschiede zwischen Vollkasko, Teilkasko und Kfz-Haftpflicht

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall für die Schäden am Eigentum und der Person der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners zahlt, kommen die Kaskoversicherungen für die Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auf. Anders als die Kfz-Haftpflicht sind die Kaskoversicherungen jedoch weder gesetzlich verpflichtend noch erforderlich für die Zulassung.

Die Teilkasko versichert unverschuldete Schäden durch externe Faktoren und Elementareinflüsse, auf die Fahrerinnen und Fahrer keinen Einfluss haben.

Die Vollkaskoversicherung versichert neben Teilkaskoschäden und selbst verschuldeten Unfällen oft auch erweiterte Glasschäden, Folgeschäden von Tierbissen und Marderschäden, die von der Teilkasko nicht immer abgedeckt sind, aber den Restwert des Kfz mindern können. Die exakte Deckung der Schadenfälle kann dabei je nach Tarif variieren.

Leistung Kfz-Haftpflicht Teilkasko inkl. Kfz-Haftpflicht Vollkasko inkl. Kfz-Haftpflicht
Sach-, Vermögens- und Personenschäden der Unfallgegner ja ja ja
Marderschaden, Tierbiss und Folgeschäden nein ja ja
Tierkollision und Wildunfall nein ja ja
Elementarschäden (Sturm, Hagel, Flut, Blitze, Lawinen, Überschwemmung etc.) nein ja ja
Brand und Explosion nein ja ja
Steinschlag und Glasbruch nein ja ja
Diebstahl und Raub nein ja ja
Erweiterte Glasschäden nein nein ja
Selbst herbeigeführte Eigenschäden nein nein ja
Vandalismus nein nein ja

Was übernimmt die Vollkasko nicht?

In einigen Sonderfällen greift der Vollkaskoschutz nicht. Dies gilt unter anderem für:

  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, je nach Tarif.

Zur groben Fahrlässigkeit zählen etwa das Ignorieren einer roten Ampel, das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage oder die Nutzung eines nicht verkehrstüchtigen Autos. Auch die Deponierung des Fahrzeugbriefs im Wagen gilt als fahrlässig, denn das Dokument erleichtert Autodieben den Verkauf des Autos.


Zusatzleistungen in Vollkaskotarifen

Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann optional erweitert werden. Abhängig vom Tarif können Sie unter anderem die folgenden Leistungsbausteine hinzuwählen. Je nach Anbieter sind diese auch bereits standardmäßig im Vollkaskotarif enthalten.

Erstattung des Wiederbeschaffungswerts

Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts Ihres Autos zahlt Ihnen die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Er entspricht der Summe, die Sie für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs benötigen. Einige Tarife bieten zeitlich begrenzt eine Neuwertentschädigung an und erstatten den vollständigen Neuwert.

  • Neuwertentschädigung: Je nach Vertrag gilt die Neupreisentschädigung zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren ab Kauf des Pkw.
  • Kaufpreisentschädigung: Nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Gebrauchtwagen ist diese Vereinbarung möglich.

GAP-Deckung des Autokredits oder Leasingrestwerts

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug leasen oder per Autokredit finanzieren, erstattet Ihnen die Vollkasko bei einem Totalschaden oder Diebstahl lediglich den Wiederbeschaffungswert. Liegt der Fahrzeugwert unterhalb des Kredit- oder Leasingrestwerts, kommt die GAP-Versicherung für die Differenz auf und schützt Sie vor hohen Kosten.

Sonderausstattungen versichern

Die Basisausstattung eines Fahrzeugs fällt unter den Kaskoschutz. Das gilt jedoch nicht immer für teure Sonderausstattungen. Diese können Sie in einer Vollkaskoversicherung separat versichern. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welches Zubehör im Schadenfall oder bei Diebstahl genau versichert ist und sichern gegebenenfalls einzelne Fahrzeugteile zusätzlich ab.


Vergleich Vollkasko: Günstigen Anbieter finden und Versicherung online abschließen

Nicht immer ist der teuerste Kfz-Versicherungstarif auch der beste – mit einem Vergleich können Sie bei einem Wechsel womöglich viel Geld sparen! Der Grund: Nicht alle Risiken sind bei den verschiedenen Anbietern gleichwertig versichert.

Im Versicherungsschutz bestehen etwa große Unterschiede bei der Bewertung eines Autos als neuwertig. Die Kategorisierung als Neuwagen gilt bei einigen Anbietern nur für wenige Monate, bei anderen für mehr als ein Jahr. Auch bei Klauseln für Schäden durch Tiere gibt es mitunter gravierende Unterschiede und das, obwohl weniger gute Tarife zuweilen höhere Preise veranschlagen.

Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie verschiedene Vollkaskoversicherungen und erhalten schnell passende Tarife aufgezeigt.

So funktioniert's:

  1. Daten zum Fahrzeug und den Versicherten eintragen.
  2. Vorversicherung und Schadenfreiheitsklasse angeben.
  3. Ergebnisse filtern, vergleichen und zum günstigen Tarif wechseln.

Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Mitunter ist eine Vollkasko bereits ab unter zehn Euro im Monat erhältlich (Quelle: Check24.de, Stand: 2026). Die exakten Kosten variieren je nach Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sowie nach Anbieter und Tarif. Dabei entscheiden verschiedene Faktoren wie die Schadenfreiheitsklasse über die Versicherungsprämie.

Kosten der Vollkasko
Faktoren Erklärung
Schadenfreiheitsklasse Die SF-Klasse gibt Aufschluss über Ihre persönliche Schadensbilanz. Je weniger Schadensfälle Sie hatten, desto höher sind Ihre SF-Klasse und Ihr Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag.
Regionalklasse Je weniger Schäden sich in Ihrem Wohnort oder Zulassungsbezirk ereignet haben, desto besser die Regionalklasse und desto geringer der Beitrag.
Typklasse Die Schadensbilanz des Fahrzeugmodells bezogen auf alle gemeldeten Fahrzeuge in Deutschland beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrags. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger die Versicherung.
Jährlich gefahrene Kilometer Mit höheren Fahrleistungen steigt das Unfallrisiko und damit die Prämie.
Höhe der Selbstbeteiligung Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag senken. Der Selbstbehalt sollte dabei das eigene Budget nicht übersteigen.
Anzahl und Alter der versicherten Personen Mehrere Personen sowie junge Fahrerinnen und Fahrer zahlen aufgrund des höheren Unfallrisikos mehr für die Vollkasko.
Abstellort Ein sicherer Stellplatz wirkt sich günstig auf die Kosten aus.
Werkstattbindung Viele Versicherungen gewähren Rabatte für die Bindung an Partnerwerkstätten. Mit dieser überlassen Sie dem Versicherer die Werkstattwahl. Reparaturen werden dann in den Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt. Wählen Sie eine andere Werkstatt, wird die Schadenssumme zuweilen nur anteilig gedeckt.

Rechenbeispiel: Wie hoch sind die Kosten einer Vollkaskoversicherung für junge Fahrer?

Im Jahr 2023 vermerkte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR), dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren weiterhin am häufigsten in Unfälle verwickelt sind. Aufgrund des höheren Unfallrisikos zahlen sie einen Risikoaufschlag.

Zusätzlich entfällt aufgrund der fehlenden Fahrpraxis ein Schadenfreiheitsrabatt. Führerscheinneulinge steigen in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Daraus ergibt sich ein Beitragssatz von bis zu 240 Prozent oder mehr.

Die folgende Tabelle zeigt einen möglichen Preisunterschied von Vollkaskoversicherungen für Fahranfängerinnen oder Fahranfänger und Personen mit einer hohen SF-Klasse.

Kriterium Fahranfänger Erfahrene Fahrer
Geschlecht männlich männlich
Geburtsdatum 01.08.2005 01.08.1965
Familienstand ledig verheiratet
Berufsstand angestellt angestellt
Führerschein seit 01.09.2025 01.09.1983
Schadenfreiheitsklasse SF 0 SF 45 (Vorversicherung bei Allianz, länger als 1 Jahr)
Wohnort 20146 Hamburg 20146 Hamburg
Versichertes Fahrzeug Neuwagen VW Golf VIII, Benziner, 1.5 TSI 116 PS Neuwagen VW Golf VIII, Benziner, 1.5 TSI 116 PS
Neuwert des Autos 29.000 € 29.000 €
Finanzierung eigenfinanziert eigenfinanziert
Fahrzeugnutzung privat inklusive Arbeitsweg privat inklusive Arbeitsweg
Jährliche Fahrleistung 12.000 Kilometer 12.000 Kilometer
Nächtlicher Stellplatz öffentlich öffentlich
Punkte in Flensburg nein nein
Fahrzeughalter Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer
Fahrerkreis nur Versicherungsnehmer nur Versicherungsnehmer
Werkstattwahl Werkstattbindung Werkstattbindung
Regelmäßiger Zugriff auf weiteres Fahrzeug nein ja
Selbstbeteiligung Teilkasko 1.000,00 € 150,00 €
Selbstbeteiligung Vollkasko 1.000,00 € 500,00 €
Kosten Vollkasko ab 1510,28 € jährlich 293,78 € jährlich
Tarif Cosmos Direkt Basis mit Werkstattbindung DEVK Basis-Schutz Kasko-Mobil (ACV Mitglieder)

(Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 14. Juni 2026)

Was passiert bei einem Unfall, wenn ich eine Selbstbeteiligung habe?

Durch eine Selbstbeteiligung können Sie die Kosten der Vollkaskoversicherung verringern. Zudem bieten nicht alle Autoversicherer eine Vollkaskopolice ohne Eigenbeteiligung an. Schon bei einer Beteiligung im dreistelligen Bereich können Sie sparen.

Üblicherweise beträgt die niedrigste Selbstbeteiligung 150 Euro pro Vollkaskoschaden. Viele Kundinnen und Kunden wählen einen Versicherungsschutz mit 300 oder 500 Euro Selbstbehalt. Möglich sind aber auch höhere Beträge von 1.000 Euro oder mehr. Die Selbstbeteiligung sollte dabei das eigene Budget nicht übersteigen.

Beispiel: Kommt es zum Vollkaskoschaden in Höhe von 750 Euro und haben Sie eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart, zahlen Sie Ihren Anteil an den entstandenen Kosten selbst. Die verbliebenen 600 Euro übernimmt die Versicherung.

Übersteigt die Selbstbeteiligung den Schadenswert hingegen, erhalten Sie keine Erstattung von der Versicherung. Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Schadensumme auf 750 Euro beläuft und Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 1.000 Euro gewählt haben.


Schadenfreiheitsklasse in der Kaskoversicherung

In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wirkt sich daher nicht auf den Beitrag der Teilkaskoversicherung aus.

In der Vollkaskoversicherung hingegen wird die Schadenfreiheitsklasse angerechnet, da viele dort regulierte Schäden durch umsichtiges Fahren vermeidbar gewesen wären.

In der Vollkasko und Kfz-Haftpflicht wiederum gelten je unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen. Hat Ihre Autoversicherung einen Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert, dann verschlechtert sich nur die SF-Klasse der Haftpflicht. In der SF-Klasse der Vollkasko erfolgt keine Rückstufung.


Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, ist pauschal nicht zu beantworten und hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann sie in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Das Auto ist nicht älter als fünf Jahre.
  • Der Kfz-Listenpreis ist hoch.
  • Ihre SF-Klasse ist gut.
  • Das Fahrzeug ist geleast.
  • Das Auto wird kreditfinanziert.

Auch für Personen, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind oder zur Arbeit pendeln, kann sich eine Vollkasko lohnen. Das gilt aufgrund des höheren Unfallrisikos auch für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.

Wann ist eine Vollkasko nicht mehr sinnvoll?

Laut Expertenmeinung lohnt sich eine Vollkaskoversicherung fallabhängig nicht mehr, sobald der Wagenwert unter 8.000 Euro sinkt. Dies ist häufig ab einem Fahrzeugalter zwischen sieben und neun Jahren der Fall. Danach genügt für gewöhnlich eine gute Teilkaskoversicherung.


FAQ – häufige Fragen zur Vollkasko

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

Beliebteste Ratgeber zum Thema Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung wechseln

Passenden Tarif finden und sparen: So wechseln Sie in nur 3 Schritten über Tarifcheck.de Ihre Autoversicherung.

Kfz-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung kündigen

So kündigen Sie Ihre Autoversicherung sicher und fristgerecht – kostenlose Musterkündigung zum Download inklusive.

Kfz-Versicherung kündigen
Schadenfreiheitsklassen

Schadenfreiheitsklassen auf den Punkt gebracht. Verschaffen Sie sich einen kostenlosen Überblick.

Alles zu Schadenfreiheitsklassen
eVB-Nummer beantragen

Tipps, Infos, Antrag & Co.: So erhalten Sie schnell eine eVB-Nummer für Ihr Fahrzeug.

eVB-Nummer beantragen
Kfz-Steuer-Rechner

Ermitteln Sie mithilfe des kostenlosen Kfz-Steuer-Rechners, wie viel Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug fällig wird.

Kfz-Steuer berechnen
Sonder­kündigungs­recht

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner und schauen Sie, ob Sie aktuell ein Sonderkündigungsrecht haben.

Sonder­kündigungs­recht prüfen

Ähnliche Suchbegriffe zum Thema Kfz-Versicherung