Vollkasko 2026 – das leistet der Rundumschutz für Ihr Auto
Vollkaskoversicherung: Wichtig zu wissen
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was ist eine Vollkasko?
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Autoversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden kann und Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet zusätzlich bei Unfällen mit Unfallflucht des Unfallgegners sowie bei selbst verschuldeten Unfallschäden und Vandalismus.
Je nach Tarif kann sie weitere Leistungen enthalten. Dazu gehören etwa eine GAP-Versicherung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge und ein Rabattschutz, der nach einem selbst verschuldeten Schaden eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse verhindert.
Insbesondere für Neuwagen oder hochwertige Fahrzeuge kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Leasen oder finanzieren Sie Ihr Auto, ist die Vollkasko in vielen Fällen Pflicht.
Vollkaskoschaden: Was zahlt die Versicherung?
Die Vollkasko enthält alle Leistungen, die von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören tarifabhängig etwa der Diebstahl von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen, Schäden durch Unwetter, Feuer sowie Wildunfälle und Kollisionen mit Haarwild, wenn das Auto dabei in Bewegung war.
Zusätzlich zahlt die Vollkaskoversicherung in weiteren Schadensfällen. Dazu gehören etwa Schäden und Folgeschäden durch Tiere, die mitunter nicht unter den Teilkaskoschutz fallen, wie diverse Tierbisse, Folgeschäden von Marderbissen und Kollisionen mit Tieren, die nicht zum Haarwild zählen.
Die Unterschiede zwischen Vollkasko, Teilkasko und Kfz-Haftpflicht
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall für die Schäden am Eigentum und der Person der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners zahlt, kommen die Kaskoversicherungen für die Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auf. Anders als die Kfz-Haftpflicht sind die Kaskoversicherungen jedoch weder gesetzlich verpflichtend noch erforderlich für die Zulassung.
Ob sich eine Vollkasko oder Teilkasko lohnt, hängt neben dem Fahrzeugwert auch davon ab, gegen welche Schäden Sie sich absichern möchten:
Die exakten Leistungen können dabei je nach Tarif variieren.
| Leistung | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko inkl. Kfz-Haftpflicht | Vollkasko inkl. Kfz-Haftpflicht |
| Sach-, Vermögens- und Personenschäden der Unfallgegner | ja | ja | ja |
| Marderschaden, Tierbiss und Folgeschäden | nein | ja | ja |
| Tierkollision und Wildunfall | nein | ja | ja |
| Elementarschäden (Sturm, Hagel, Flut, Blitze, Lawinen, Überschwemmung etc.) | nein | ja | ja |
| Brand und Explosion | nein | ja | ja |
| Steinschlag und Glasbruch | nein | ja | ja |
| Diebstahl und Raub | nein | ja | ja |
| Erweiterte Glasschäden | nein | nein | ja |
| Selbst herbeigeführte Eigenschäden | nein | nein | ja |
| Vandalismus | nein | nein | ja |
| Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher | nein | nein | ja |
| Fahrerflucht des Unfallgegners | nein | nein | ja |
| Allgefahrendeckung für Akkus von E-Autos | nein | nein | optional |
| Schäden durch Hacking und Cyberangriffe | nein | nein | optional |
| Entschädigung für Wertminderung im Schadensfall | nein | nein | optional |
Sonderfall Tierkollision und Tierbiss
Die Wildschadendeckung der Vollkaskoversicherung zahlt im Gegensatz zur Teilkasko meist auch dann, wenn der Wagen im Stillstand durch ein Tier beschädigt worden ist oder durch den Kabelbiss eines Marders Folgeschäden entstehen.
Auch zahlt die Vollkaskoversicherung bei mehr Tierarten. Umfasst die Teilkasko oft nur das gesetzlich definierte Haarwild wie Rehe oder Wildschweine, haben Vollkaskoversicherte auch bei Schäden durch beispielsweise Kühe, Pferde, Katzen, Hunde oder Vögel Anspruch auf eine Entschädigung.
Was übernimmt die Vollkasko nicht?
In einigen Sonderfällen greift der Vollkaskoschutz nicht. Dies gilt unter anderem für:
Zur groben Fahrlässigkeit zählen etwa das Ignorieren einer roten Ampel, das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage oder die Nutzung eines nicht verkehrstüchtigen Autos. Auch die Deponierung des Fahrzeugbriefs im Wagen gilt als grob fahrlässig, denn das Dokument erleichtert Autodieben den Verkauf des Autos.
Zusatzleistungen in Vollkaskotarifen
Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann optional erweitert werden. Abhängig vom Tarif können Sie unter anderem die folgenden Leistungsbausteine hinzuwählen. Je nach Anbieter sind diese auch bereits standardmäßig im Vollkaskotarif enthalten.
Erstattung des Wiederbeschaffungswerts
Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts Ihres Autos zahlt Ihnen die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Dieser entspricht der Summe, die Sie für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs benötigen. Einige Tarife bieten zeitlich begrenzt eine Neuwertentschädigung an und erstatten den vollständigen Neuwert.
GAP-Deckung des Autokredits oder Leasingrestwerts
Wenn Sie Ihr Fahrzeug leasen oder per Autokredit finanzieren, erstattet Ihnen die Vollkasko bei einem Totalschaden oder Diebstahl lediglich den Wiederbeschaffungswert. Liegt der Fahrzeugwert unterhalb des Kredit- oder Leasingrestwerts, kommt die GAP-Versicherung für die Differenz auf und schützt Sie vor hohen Kosten.
Sonderausstattungen versichern
Die Basisausstattung eines Fahrzeugs fällt unter den Kaskoschutz. Das gilt jedoch nicht immer für teure Sonderausstattungen. Diese können Sie in einer Vollkaskoversicherung separat versichern. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welches Zubehör im Schadensfall oder bei Diebstahl genau versichert ist und sichern einzelne Fahrzeugteile gegebenenfalls zusätzlich ab.
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
Mit dem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zahlt die Vollkasko auch dann, wenn der Schaden durch grob fahrlässige Unachtsamkeit herbeigeführt wurde. Dennoch können die Versicherer bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz ausschließen. Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sind beispielsweise grundsätzlich nicht versichert.
Vergleich Vollkasko: Günstigen Anbieter finden und Versicherung online abschließen
Nicht immer ist der teuerste Kfz-Versicherungstarif auch der beste – mit einem Vergleich und einem anschließenden Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie bis zu 850 Euro im Jahr sparen! Der Grund: Nicht alle Risiken sind bei den verschiedenen Anbietern gleichwertig versichert.
Im Versicherungsschutz bestehen beispielsweise große Unterschiede bei der Bewertung eines Autos als neuwertig. Die Kategorisierung als Neuwagen gilt bei einigen Anbietern nur für wenige Monate, bei anderen für mehr als ein Jahr. Auch bei Klauseln für Schäden durch Tiere gibt es mitunter gravierende Unterschiede und das, obwohl weniger gute Tarife zuweilen höhere Preise veranschlagen.
Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich auf Tarifcheck.de vergleichen Sie verschiedene Vollkaskoversicherungen und erhalten schnell passende Tarife aufgezeigt.
So funktioniert's:
- Daten zum Fahrzeug und den Versicherten eintragen.
- Vorversicherung und Schadenfreiheitsklasse angeben.
- Ergebnisse filtern, vergleichen und zum günstigen Tarif wechseln.
Was kostet eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkasko ist bereits ab etwa sieben Euro im Monat* erhältlich (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 12. Oktober 2026). Die exakten Kosten variieren je nach Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sowie nach Anbieter und Tarif. Dabei entscheiden unter anderem diese Faktoren über die Kosten der Autoversicherung:
* Details: Tarif: DEVK Basis-Schutz Kasko-Mobil = 7,10 € bei monatlicher Zahlweise und Versicherungswechsel zum 01. Januar 2027 für einen eigenfinanzierten Suzuki Samurai, HSN/TSN: 7102/340. Halter: verheirateter Beamter in 01945 Frauendorf, geboren am 01.08.1963, SF-Klasse 44, Führerscheinerwerb am 01.09.1983, Einfamilienhaus, Stellplatz in abschließbarer Einzelgarage, Zugriff auf weiteres versichertes Auto mit schlechterer SF-Klasse. Private Nutzung inklusive Arbeitsweg, 6.000 Kilometer im Jahr, Versicherungsnehmer ist alleiniger Fahrer und Halter, Vorversicherung bei Allianz länger als 1 Jahr, keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren, Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr, ADAC-Mitglied, Selbstbeteiligung 1.000 € in der Vollkasko und 300 € in der Teilkasko, Werkstattbindung, jährliche Zahlweise: 46,03 € (Tarif: AXA mobil online L mit Werkstattservice).
| Faktoren | Erklärung |
| Schadenfreiheitsklasse: | Je weniger Schadensfälle Sie hatten, desto höher ist Ihre SF-Klasse und desto höher ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag. |
| Regionalklasse: | Je weniger Schäden sich in Ihrem Zulassungsbezirk ereignet haben, desto geringer ist der Beitrag. |
| Typklasse: | Sie bezeichnet die Schadensbilanz des Fahrzeugmodells – je besser die Typklasse ausfällt, desto günstiger ist die Versicherung. |
| Fahrleistung: | Mit niedrigeren Fahrleistungen sinkt das Unfallrisiko und damit sinkt die Prämie. |
| Selbstbeteiligung: | Es handelt sich dabei um Ihren Eigenanteil an den Kosten im Schadensfall. |
| Anzahl und Alter der versicherten Personen: | Die Anzahl und das Alter der Versicherten haben Einfluss auf das statistische Unfallrisiko. Personen im Alter von 45 bis 54 Jahren tragen laut Statistischem Bundesamt am seltensten die Hauptschuld an Unfällen. |
| Abstellort: | Ein sicherer Stellplatz wirkt sich günstig auf die Kosten aus. |
So können Sie bei der Vollkasko sparen
Im Vergleich: Was kostet eine Vollkaskoversicherung für junge und erfahrene Fahrer?
Laut dem Gesamtverband der Versicherer e. V. (GDV) sind Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren überproportional häufig in Unfälle verwickelt (Stand: 30. Juli 2026). Der Verband beruft sich dabei auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Aufgrund des höheren Unfallrisikos zahlen sie daher einen Risikoaufschlag.
Zusätzlich entfällt aufgrund der fehlenden Fahrpraxis ein Schadenfreiheitsrabatt. Führerscheinneulinge steigen in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Daraus ergibt sich ein Beitragssatz von rund 240 Prozent oder mehr.
Die folgende Tabelle zeigt einen möglichen Preisunterschied von Vollkaskoversicherungen für Fahranfängerinnen oder Fahranfänger und Personen mit einer hohen SF-Klasse.
| Kriterium | Fahranfänger | Erfahrene Fahrer |
| Geschlecht | männlich | männlich |
| Geburtsdatum | 01.08.2006 | 01.08.1966 |
| Familienstand | ledig | verheiratet |
| Berufsstand | angestellt | angestellt |
| Führerschein seit | 01.09.2026 | 01.09.1984 |
| Schadenfreiheitsklasse | SF 0 |
SF 43 (Vorversicherung bei Allianz, länger als 1 Jahr) |
| Wohnort | 20146 Hamburg | 20146 Hamburg |
| Versichertes Fahrzeug | Neuwagen VW Golf VIII, Benziner, 1.5 TSI 116 PS (0603/CTN) | Neuwagen VW Golf VIII, Benziner, 1.5 TSI 116 PS (0603/CTN) |
| Neuwert des Autos | 30.000 € | 30.000 € |
| Finanzierung | eigenfinanziert | eigenfinanziert |
| Fahrzeugnutzung | privat inklusive Arbeitsweg | privat inklusive Arbeitsweg |
| Jährliche Fahrleistung | 12.000 Kilometer | 12.000 Kilometer |
| Nächtlicher Stellplatz | öffentlich | öffentlich |
| Punkte in Flensburg | nein | nein |
| Fahrzeughalter | Versicherungsnehmer | Versicherungsnehmer |
| Fahrerkreis | nur Versicherungsnehmer | nur Versicherungsnehmer |
| Werkstattwahl | Werkstattbindung | Werkstattbindung |
| Regelmäßiger Zugriff auf weiteres Fahrzeug | nein | ja |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | 1.000,00 € | 150,00 € |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | 1.000,00 € | 500,00 € |
| Kosten der Autoversicherung mit Vollkasko ab | 1.624,73 € jährlich | 295,76 € jährlich |
| Tarif | AXA mobil online S mit Werkstattservice | EuropaGo Komfort Spar-Kasko |
Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 12. Oktober 2026
Gut zu wissen: So können junge Fahrer sparen
Die Kosten einer Autoversicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger fallen meist hoch aus. Mit den folgenden Tipps können Sie die Versicherungskosten senken:
Schadenfreiheitsklasse in der Kaskoversicherung
Anders als in der Teilkasko gibt es in der Vollkaskoversicherung eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese wirkt sich auf den Versicherungsbeitrag aus, denn sie entscheidet darüber, ob Sie einen Aufschlag zahlen oder einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) erhalten.
Für jedes schadenfreie Versicherungsjahr werden Sie in eine bessere Klasse eingestuft. Im Schadensfall hingegen kann eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse erfolgen, sofern kein Rabattschutz vereinbart wurde. Dieser schützt im Falle eines Vollkaskoschadens vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Wann ein Rabatt gewährt wird und wie hoch dieser ausfällt, bestimmt der Versicherer selbst.
Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko wird dabei unabhängig von der SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht berechnet. Hat die Autoversicherung beispielsweise einen Haftpflichtschaden reguliert, erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse daher nur in der Haftpflicht. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko bleibt davon unberührt.
Wie weit wird die SF-Klasse nach einem Vollkaskoschaden zurückgestuft?
Im Schadensfall kann die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse um mehrere Klassen erfolgen. Wie stark die SF-Klasse zurückgestuft wird, hängt von Ihrer bisherigen Klasse und vom Versicherer ab. Die Versicherungen erstellen eigene Rückstufungstabellen, nach denen sich die Rückstufung richtet.
Für gewöhnlich gilt: Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto mehr Klassen gehen im Schadensfall verloren. In niedrigen Klassen hingegen werden Sie meist nur um wenige Klassen zurückgestuft.
Vollkaskoversicherung mitunter günstiger als Teilkasko
Fahren Sie schon lange unfallfrei und haben eine gute Schadenfreiheitsklasse, ist die Vollkaskoversicherung mitunter günstiger – trotz des besseren Schutzes.
Der Grund: Bei der Teilkasko existiert kein Rabatt für Schadenfreiheit, bei der Vollkaskoversicherung hingegen schon. Ein Vergleich von Kaskoversicherungen kann sich deshalb lohnen.
Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, ist pauschal nicht zu beantworten und hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann sie in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Auch für Personen, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind oder zur Arbeit pendeln, kann sich eine Vollkasko lohnen. Das gilt aufgrund des höheren Unfallrisikos auch für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Wann ist eine Vollkasko nicht mehr sinnvoll?
Als Faustregel lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für gewöhnlich nicht mehr, sobald der Wagenwert unter 8.000 Euro sinkt. Dies ist häufig ab einem Fahrzeugalter zwischen sieben und neun Jahren der Fall. Danach genügt für gewöhnlich eine gute Teilkaskoversicherung.
Gilt der Vollkaskoschutz auch im Ausland?
Die Versicherer bestimmen selbst, in welchen Ländern die Vollkaskoversicherung gilt. Der Schutz kann sich also je nach Anbieter unterscheiden. Viele Versicherungen orientieren sich an den unverbindlichen Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Diese befürworten einen geltenden Kaskoschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Einige Vollkaskoversicherer erweitern den Versicherungsschutz zusätzlich. Sie leisten auch in außereuropäischen Regionen wie dem asiatischen Teil der Türkei. Reisen Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug häufig durch das Ausland, kann ein Versicherungsvergleich helfen, eine passende Vollkaskoversicherung zu finden.
Vollkaskoschaden melden
Im Falle eines Unfalls oder von Vandalismus informieren Sie die Vollkaskoversicherung am besten so früh wie möglich über den Schaden. Dabei sind etwa diese Schritte wichtig:
- Unfallstelle absichern: Sichern Sie den Unfallort ab und ziehen Sie die Polizei hinzu. Im Falle eines Unfalls mit Verletzten muss zudem der Rettungsdienst gerufen werden. Schalten Sie die Polizei auch bei Vandalismus oder einer unklaren Schuldfrage ein.
- Schaden dokumentieren: Zur Dokumentation eignen sich Fotos und Videos vom Schaden aus verschiedenen Perspektiven. Auch ist es ratsam, für die Versicherung Datum, Uhrzeit, Unfallort und die Kontaktdaten von Zeugen zu notieren.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden der Vollkaskoversicherung unverzüglich und übermitteln Sie alle relevanten Daten und Dokumente.
- Gutachten erstellen lassen: Die Versicherung beauftragt in der Regel einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens zur Beurteilung der Reparaturkosten und Wertminderung des Fahrzeugs.
- Rücksprache und Schadensregulierung: Bleiben Sie mit dem Versicherer in Kontakt, um den Stand der Schadensregulierung zu verfolgen und Rückfragen zu klären. Je nach Vertrag erteilt die Versicherung dann die Freigabe zur Reparatur in einer Partnerwerkstatt oder – wenn Sie die Werkstatt selbst wählen – zur Abrechnung der Reparaturkosten.
FAQ – häufige Fragen zur Vollkasko
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Was zahlt die Vollkasko bei Eigenverschulden?
2. Wann sollte ich die Vollkasko in eine Teilkasko umwandeln?
3. Übernimmt die Vollkaskoversicherung einen Motorschaden?
4. Worauf kommt es bei einer Vollkaskoversicherung für einen Neuwagen an?
5. Kann ich meine bestehende Teilkasko einfach auf Vollkasko umstellen?
6. Gibt es spezielle Vollkaskotarife für bestimmte Berufsgruppen?
7. Ist es sinnvoll, ein 10 Jahre altes Auto mit einer Vollkasko zu versichern?
8. Wie melde ich einen Kaskoschaden im Ausland?
9. Was passiert bei einem Unfall, wenn ich eine Selbstbeteiligung habe?
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