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Kfz-Versicherung Steuererklärung – so funktioniert es

Kfz-Versicherung Steuererklärung - Anschauungsbild: Autoschlüssel, Geld und Taschenrechner auf dem Tisch
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben: Wichtig zu wissen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich Ihre Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Teil- oder Vollkaskoversicherung anteilig vom Finanzamt erstatten lassen.
  • Sie müssen sowohl Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer als auch Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sein, um die Versicherungskosten anrechnen zu können.
  • Wo Sie die Beiträge der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung eintragen können, hängt von Ihrem Berufsstatus ab.
  • Entscheidend ist auch, ob Sie das Fahrzeug privat oder beruflich nutzen. Eventuell kann die Erstellung eines Fahrtenbuchs sinnvoll sein.
  • Haben Sie einen gewissen Höchstbetrag bereits überschritten, bringt die Angabe der Kfz-Versicherung keinen steuerlichen Vorteil mehr.
  • Nutzen Sie Ihr Auto für den Weg zur Arbeit, können Sie jedoch womöglich in der Steuererklärung Ihre Fahrtkosten absetzen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Kfz-Versicherung Steuererklärung – was ist zu beachten?

In Deutschland ist es möglich, das zu versteuernde Einkommen zu verringern, indem Sie die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung für das zurückliegende Steuerjahr in der Steuererklärung angeben. Die Absetzbarkeit der verschiedenen Versicherungsbestandteile ist abhängig von Ihrem Berufsstatus.

Wer darf die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Folgende Regelungen gelten, wenn Sie die Kosten für die Autoversicherung von der Steuer absetzen möchten:

  • Sie müssen über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, um die Versicherungsbeiträge absetzen zu können.
  • Entscheidend ist, dass Sie sowohl Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer als auch Halterin oder Halter des betreffenden Fahrzeugs sind. Zahlen Sie als Elternteil etwa die Kfz-Versicherung für den Pkw Ihres Kindes, so können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
  • Das Finanzamt darf eine Kopie der Beitragsrechnung als Nachweis über die gezahlten Versicherungskosten verlangen.

Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, kann theoretisch auch mehr als eine Kfz-Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Oft ist der absetzbare Maximalbetrag allerdings bereits mit dem ersten Fahrzeug erreicht, sodass der Mehraufwand keine weiteren Steuervorteile bringen würde.

Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die Ihr Fahrzeug hauptsächlich privat nutzen. Sie setzen die Kosten für die Kfz-Versicherung für gewöhnlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand ab. Darin werden jedoch auch Aufwendungen für weitere private Risikoversicherungen wie die Unfallversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung aufgeführt. Die Höchstgrenze ist deshalb schnell erreicht und es können mitunter nicht alle Versicherungskosten für die Privatnutzung mehrerer Fahrzeuge steuerlich berücksichtigt werden.

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungsarten sind absetzbar?

Die Kfz-Haftpflicht kann sowohl von Angestellten, verbeamteten Personen als auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Selbstständigen von der Steuer abgesetzt werden. Die Ausgaben für eine Teil- oder Vollkasko hingegen können nur selbstständige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler steuerlich geltend machen.

Berufsgruppe Absetzbarkeit
Angestellte, Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Absetzbarer Maximalbetrag für alle privaten Vorsorgeleistungen pro Jahr: 1.900 Euro
Selbstständige
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung bei hauptsächlich beruflicher Fahrzeugnutzung
  • Höchstgrenze für alle privaten Vorsorge­leistungen pro Jahr: 2.800 Euro

Ein Tipp: Neben der Kfz-Versicherung können Selbstständige auch die Kfz-Steuer in der Steuererklärung geltend machen, sofern sie das Auto zu einem genügenden Anteil beruflich nutzen.


Kfz-Versicherung in der Steuererklärung – wo eintragen?

Angestellte, die ihr Kfz privat nutzen

Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und nutzen Ihr Auto ausschließlich privat, gehören die Beiträge der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung in die folgende Anlage:

  • Vorsorgeaufwand → Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 50 Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.

Angestellte mit beruflicher Nutzung des Kfz

Sind Sie angestellt und nutzen Ihr Kfz ausschließlich beruflich, dann gehören die Kosten für die Autoversicherung in die folgende Anlage der Einkommenssteuererklärung:

  • Anlage N → Werbungskosten → Zeile 45: Weitere Werbungskosten.

Verwenden Sie Ihr Auto hingegen für private und berufliche Zwecke, fällt der Kfz-Haftpflicht-Anteil für Privatfahrten unter die Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen. Der Beitrag für die berufliche Nutzung wird im Bereich der Werbungskosten angegeben.

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug dabei für den Arbeitsweg, gelten mitunter besondere Regeln:

  • Fahrten zur ersten Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie auch mit der Kilometer- beziehungsweise Entfernungspauschale in der Steuererklärung abrechnen.
  • Sie können die Autoversicherung dann nicht zusätzlich als Werbungskosten angeben. Stattdessen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Kilometerpauschale in voller Höhe als als abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Kfz-Versicherung in der Steuererklärung von Selbstständigen

Sind Sie selbstständig, entscheidet der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung des Autos, welche Versicherungskosten Sie geltend machen können und wo Sie diese in die Steuererklärung eintragen.

Berufliche Nutzung in Prozent Anlage im Steuerformular
50 bis 100 Prozent: Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen.

Anlage EÜR → Betriebsausgaben → Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten → Zeile 59: Steuern, Versicherungen und Maut


Sie können Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung absetzen.

10 bis 50 Prozent: Sie können sich entscheiden, ob Ihr Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört.

Für Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei vollständig beruflicher Nutzung zu den Betriebsausgaben in Anlage EÜR → Zeile 59. Sie können die Haftpflicht- und Kaskoversicherung absetzen.


Für Privatvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei der Privatnutzung von Angestellten zu den Sonderausgaben in Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50. Absetzbar ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Weniger als 10 Prozent: Das Fahrzeug gehört automatisch zum Privatvermögen.

Die Versicherungsbeiträge zählen als Sonderausgaben in Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50.


Sie können nur die Kfz-Haftpflicht steuerlich geltend machen.


Welche Belege benötige ich für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung?

Um die Kfz-Versicherung von der Steuerlast abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt verschiedene Nachweise für das jeweilige Versicherungsjahr erbringen. Dazu gehören die folgenden Dokumente:

  • Belege über die angefallenen Versicherungsbeiträge sowie einen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs oder einer Rechnung.
  • Bei einer Mischnutzung des Fahrzeugs benötigt das Finanzamt ein Fahrtenbuch, um die Anteile der beruflichen und privaten Fahrten einzuschätzen.
  • Erstellen Sie die Steuererklärung mit dem Onlineportal ELSTER, reichen Sie nur die gesetzlich erforderlichen Nachweise und Quittungen ein. Alle übrigen Belege bewahren Sie zehn Jahre lang auf und legen Sie auf Nachfrage vor.
  • Reichen Sie die Einkommenssteuererklärung postalisch ein, versenden Sie diese am besten als Einschreiben an das Finanzamt. Behalten Sie unbedingt eine Kopie aller Unterlagen.

Beispielrechnung: Steuerersparnis durch Absetzung der Kfz-Versicherung vs. Fahrtkostenpauschale

Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung liegt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 1.900 Euro. Für Selbstständige beträgt sie 2.800 Euro oder 5.600 Euro bei gemeinsam veranschlagten Ehepaaren (Stand: 2025).

Neben der Kfz-Versicherung können auch andere private Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, so etwa die Kranken-, Unfall- oder die Haftpflichtversicherung. Abhängig davon, was Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren, kann es deshalb sein, dass Sie den geltenden Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben.

Fahrtkostenpauschale und Sonderausgaben

Sie können die Fahrten von und zur Betriebsstätte im Rahmen der sogenannten Entfernungspauschale absetzen. Diese ermöglicht einen steuerlichen Vorteil von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag und deckt die gesamten Fahrtkosten ab.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit bereits enthalten und kann nicht noch einmal gesondert abgesetzt werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, den kompletten Beitrag für die Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Entfernungspauschale wie bei der Privatnutzung als Sonderausgaben einzutragen (Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50).

Ein Beispiel: Sie arbeiten Vollzeit in einem Betrieb, der 20 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt liegt. Ihre Entfernungspauschale beträgt somit 20 (Kilometer) x 205 (Arbeitstage pro Jahr) x 0,30 (Euro) = 1.230 Euro.

Tatsächliche Fahrtkosten und Werbekosten

Der absetzbare Höchstbetrag der Fahrtkosten liegt bei 4.500 Euro pro Person (Stand: 2025) und wird oft nicht vollständig ausgeschöpft. Wenn Ihnen die pauschale Abrechnung der beruflich zurückgelegten Kilometer zu ungenau erscheint, dann können Sie Ihre tatsächlichen Fahrstrecken angeben:

  • Sie benötigen dafür lediglich einen Nachweis über die entsprechenden Entfernungen, welche Sie beruflich mit Ihrem Fahrzeug zurückgelegt haben. Am einfachsten funktioniert das mithilfe eines Fahrtenbuchs.
  • Neben der Angabe von tatsächlichen Fahrtkosten haben Sie die Möglichkeit, den anteiligen Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung im jeweiligen Steuer- und Versicherungsjahr zusätzlich als Werbungskosten anzugeben (Anlage N → Zeile 45).
  • Falls Sie angefallene Fahrtkosten bereits von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen, können Sie diese nicht zusätzlich steuerlich geltend machen.

Ein Beispiel: Sie haben im vergangenen Steuerjahr 3.000 von insgesamt 10.000 Kilometern beruflich zurückgelegt. Somit können Sie 30 Prozent des Beitrags für die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten eintragen.


FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

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