Kfz-Versicherung Steuererklärung – so funktioniert es
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Kfz-Versicherung Steuererklärung – was ist zu beachten?
In Deutschland ist es möglich, das zu versteuernde Einkommen zu verringern, indem Sie die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung für das zurückliegende Steuerjahr in der Steuererklärung angeben. Die Absetzbarkeit der verschiedenen Versicherungsbestandteile ist abhängig von Ihrem Berufsstatus.
Wer darf die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?
Folgende Regelungen gelten, wenn Sie die Kosten für die Autoversicherung von der Steuer absetzen möchten:
Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, kann theoretisch auch mehr als eine Kfz-Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Oft ist der absetzbare Maximalbetrag allerdings bereits mit dem ersten Fahrzeug erreicht, sodass der Mehraufwand keine weiteren Steuervorteile bringen würde.
Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die Ihr Fahrzeug hauptsächlich privat nutzen. Sie setzen die Kosten für die Kfz-Versicherung für gewöhnlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand
ab. Darin werden jedoch auch Aufwendungen für weitere private Risikoversicherungen wie die Unfallversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung aufgeführt. Die Höchstgrenze ist deshalb schnell erreicht und es können mitunter nicht alle Versicherungskosten für die Privatnutzung mehrerer Fahrzeuge steuerlich berücksichtigt werden.
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungsarten sind absetzbar?
Die Kfz-Haftpflicht kann sowohl von Angestellten, verbeamteten Personen als auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Selbstständigen von der Steuer abgesetzt werden. Die Ausgaben für eine Teil- oder Vollkasko hingegen können nur selbstständige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler steuerlich geltend machen.
Berufsgruppe | Absetzbarkeit |
Angestellte, Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte |
|
Selbstständige |
|
Ein Tipp: Neben der Kfz-Versicherung können Selbstständige auch die Kfz-Steuer in der Steuererklärung geltend machen, sofern sie das Auto zu einem genügenden Anteil beruflich nutzen.
Kann ich meine Kfz-Versicherung absetzen, wenn ich mein Auto beruflich und privat nutze?
Nutzen Angestellte das Auto für den Arbeitsweg, können sie einen Teil der betroffenen Fahrtkosten steuerlich absetzen und einen anteiligen Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag als Werbungskosten in der Anlage N der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Selbstständige können, wie erwähnt, zusätzlich einen Teil der Kaskobeiträge von der Steuerlast abziehen. Als Voraussetzung gilt auch hier, dass sie die Höchstgrenze für Aufwendungen zur Vorsorge nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben.
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung – wo eintragen?
Angestellte, die ihr Kfz privat nutzen
Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und nutzen Ihr Auto ausschließlich privat, gehören die Beiträge der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung in die folgende Anlage:
Angestellte mit beruflicher Nutzung des Kfz
Sind Sie angestellt und nutzen Ihr Kfz ausschließlich beruflich, dann gehören die Kosten für die Autoversicherung in die folgende Anlage der Einkommenssteuererklärung:
Verwenden Sie Ihr Auto hingegen für private und berufliche Zwecke, fällt der Kfz-Haftpflicht-Anteil für Privatfahrten unter die Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen. Der Beitrag für die berufliche Nutzung wird im Bereich der Werbungskosten angegeben.
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug dabei für den Arbeitsweg, gelten mitunter besondere Regeln:
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung von Selbstständigen
Sind Sie selbstständig, entscheidet der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung des Autos, welche Versicherungskosten Sie geltend machen können und wo Sie diese in die Steuererklärung eintragen.
Berufliche Nutzung in Prozent | Anlage im Steuerformular |
50 bis 100 Prozent: Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen. |
Anlage EÜR → Betriebsausgaben → Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten → Zeile 59: Steuern, Versicherungen und Maut Sie können Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung absetzen. |
10 bis 50 Prozent: Sie können sich entscheiden, ob Ihr Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. |
Für Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei vollständig beruflicher Nutzung zu den Betriebsausgaben in Anlage EÜR → Zeile 59. Sie können die Haftpflicht- und Kaskoversicherung absetzen. Für Privatvermögen: Die Versicherungsbeiträge zählen wie bei der Privatnutzung von Angestellten zu den Sonderausgaben in Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50. Absetzbar ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. |
Weniger als 10 Prozent: Das Fahrzeug gehört automatisch zum Privatvermögen. |
Die Versicherungsbeiträge zählen als Sonderausgaben in Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50. Sie können nur die Kfz-Haftpflicht steuerlich geltend machen. |
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Kfz-Versicherung versehentlich falsch in der Steuererklärung angebe?
Wie sich ein Falscheintrag der Autoversicherung in der Einkommenssteuererklärung auswirkt, ist abhängig vom Einzelfall. Mitunter kann das Finanzamt weitere Nachweise anfordern oder die Absetzbarkeit ablehnen. Ist letzteres der Fall, fällt Ihre Steuerersparnis möglicherweise geringer aus. Dies gilt auch bei fehlenden Belegen oder falschen Angaben zur Fahrzeugnutzung.
Im Zweifel kann der Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters hilfreich sein.
Welche Belege benötige ich für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung?
Um die Kfz-Versicherung von der Steuerlast abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt verschiedene Nachweise für das jeweilige Versicherungsjahr erbringen. Dazu gehören die folgenden Dokumente:
Beispielrechnung: Steuerersparnis durch Absetzung der Kfz-Versicherung vs. Fahrtkostenpauschale
Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung liegt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 1.900 Euro. Für Selbstständige beträgt sie 2.800 Euro oder 5.600 Euro bei gemeinsam veranschlagten Ehepaaren (Stand: 2025).
Neben der Kfz-Versicherung können auch andere private Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, so etwa die Kranken-, Unfall- oder die Haftpflichtversicherung. Abhängig davon, was Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren, kann es deshalb sein, dass Sie den geltenden Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft haben.
Fahrtkostenpauschale und Sonderausgaben
Sie können die Fahrten von und zur Betriebsstätte im Rahmen der sogenannten Entfernungspauschale absetzen. Diese ermöglicht einen steuerlichen Vorteil von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag und deckt die gesamten Fahrtkosten ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit bereits enthalten und kann nicht noch einmal gesondert abgesetzt werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, den kompletten Beitrag für die Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Entfernungspauschale wie bei der Privatnutzung als Sonderausgaben einzutragen (Anlage Vorsorgeaufwand → Zeile 50).
Ein Beispiel: Sie arbeiten Vollzeit in einem Betrieb, der 20 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt liegt. Ihre Entfernungspauschale beträgt somit 20 (Kilometer) x 205 (Arbeitstage pro Jahr) x 0,30 (Euro) = 1.230 Euro.
Tatsächliche Fahrtkosten und Werbekosten
Der absetzbare Höchstbetrag der Fahrtkosten liegt bei 4.500 Euro pro Person (Stand: 2025) und wird oft nicht vollständig ausgeschöpft. Wenn Ihnen die pauschale Abrechnung der beruflich zurückgelegten Kilometer zu ungenau erscheint, dann können Sie Ihre tatsächlichen Fahrstrecken angeben:
Ein Beispiel: Sie haben im vergangenen Steuerjahr 3.000 von insgesamt 10.000 Kilometern beruflich zurückgelegt. Somit können Sie 30 Prozent des Beitrags für die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten eintragen.
Wie kann ich ein Fahrtenbuch korrekt führen, um meine Fahrtkosten nachzuweisen?
Um die gefahrenen Kilometer für das Finanzamt nachzuweisen, sollten alle Fahrten exakt und vollständig darin festgehalten werden. Notieren Sie darin diese Informationen:
Fahren Sie zu privaten Zwecken, müssen Sie lediglich die Kilometerstände erfassen. Der Grund der Fahrt sowie Start- und Zielort müssen dann nicht angegeben werden.
FAQ – häufige Fragen zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Kann der Kfz-Schutzbrief von der Steuer abgesetzt werden?
2. Welche Höchstgrenze gilt für Ehepaare bei den Sonderausgaben?
3. Gibt es bei den Werbungskosten eine festgelegte Höchstgrenze?
4. Kann die Kfz-Versicherung nachträglich steuerlich geltend gemacht werden?
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