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Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung, Anschauungsbild: Ein Motorrad liegt neben einem Auto nach einem Unfall auf dem Boden
Kfz-Haftpflichtversicherung: Wichtig zu wissen
  • Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet unter anderem alle Motorrad- und Autofahrer zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Sie deckt im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls die Kosten ab, die durch die Forderungen und Ansprüche der Unfallopfer entstehen.
  • Schäden am eigenen Fahrzeug versichert die Kfz-Haftpflicht nicht. Diese werden von den Kaskoversicherungen übernommen.
  • Eine Autohaftpflichtversicherung kostet ab weit unter 100 Euro monatlich. Die Kosten sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.
  • Ein kostenloser Versicherungsvergleich kann dabei helfen, einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen zu finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gemäß dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vorgeschriebene Versicherung zum Schutz von Fahrerinnen und Fahrern von Kraftfahrzeugen. Sie ist eine Voraussetzung für die Zulassung und die Nutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Versichert ist grundsätzlich das Fahrzeug, der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Schäden am eigenen Kfz. Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Auto, Motorrad oder anderen Kfz am Vermögen, Besitz oder der Person des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin verursachen. Die Deckungssummen sind dabei gesetzlich geregelt. Einige Versicherer bieten jedoch höhere Versicherungssummen oberhalb der Mindestanforderungen.

Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto muss nicht teuer sein. Leistungsstarke Verträge erhalten Sie bereits zu günstigen Beiträgen ab wenigen Euro im Monat.


Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick

Die Kfz-Haftpflicht leistet bei Schäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug am Eigentum oder der Person Dritter zufügen. Die Autoversicherer unterscheiden hierbei zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

Die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber in Paragraf 4 des Pflichtversicherungsgesetzes (Anlage: Mindestversicherungssummen) auf folgende Mindestbeträge festgelegt:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Viele Autoversicherer bieten Tarife mit höheren Versicherungssummen an. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.

Sachschäden

Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden am gegnerischen Fahrzeug und weiteren Gegenständen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners. Die gesetzliche Deckungssumme beträgt 1,3 Millionen Euro. Einige Autoversicherungen bieten jedoch Tarife mit Versicherungssummen von 100 Millionen Euro oder mehr an.

Je nach gewähltem Tarif deckt die Versicherung unter anderem diese Kosten ab:

  • Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens,
  • Reparaturkosten,
  • Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall,
  • Umweltschäden, etwa an Gewässern, Vegetation oder Tieren,
  • Abschleppkosten,
  • Wertminderung bei beschädigten Neufahrzeugen.

Personenschäden

Kommen Menschen bei einem Verkehrsunfall zu Schaden, deckt die Kfz-Haftpflicht der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers die Kosten ab, die den Unfallopfern selbst entstanden sind. Die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Je nach Tarif sind jedoch Deckungssummen von 15 Millionen Euro üblich.

Für gewöhnlich umfasst der Versicherungsschutz im Schadenfall zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld und Schadensersatz,
  • Heil- und Behandlungskosten,
  • Verdienstausfall,
  • Hinterbliebenengeld.

Vermögensschäden

Hierzu zählen insbesondere Schäden finanzieller Art, etwa wenn der oder die Geschädigte wegen des Unfalls einen Geschäftstermin verpasst und dadurch Finanzeinbußen erleidet.

Vermögensschäden sind mit einer gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 50.000 Euro abgedeckt. Je nach Versicherer und Tarif werden aber auch Deckungssummen von 100.000 Euro oder mehr gewährt.

Erweiterte Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Je nach Tarif kann die Kfz-Haftpflichtversicherung um optionale Zusatzleistungen erweitert werden. Mitunter sind diese Leistungen in einigen Versicherungstarifen bereits standardmäßig enthalten.

  • Höhere Versicherungssummen: Einige Versicherer bieten eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro und bis zu 18 Millionen Euro je geschädigter Person an.
  • Kfz-Schutzbrief: Die Versicherung leistet Hilfe und eine teilweise Kostenübernahme im Falle einer Panne. Mitunter werden auch die Kosten für den Abschleppdienst, den Kranken- sowie Fahrzeugrücktransport und einen Mietwagen übernommen.
  • Mallorca-Police: Ausländische Kfz-Versicherer bieten häufig einen geringeren Schutz. Mit einer Mallorca-Police erhalten Sie auch bei Fahrten mit Mietwagen im Ausland einen Kfz-Versicherungsschutz nach deutschem Standard.
  • Auslandsschadenschutz: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, erhalten Sie als geschädigte Person Schadensersatz nach deutschem Standard. Ihre Kfz-Haftpflicht gleicht mögliche Versicherungslücken aus.
  • Rabattschutz: Im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt somit erhalten, sodass der Versicherer keine Beitragserhöhung vornimmt. Bei einem Versicherungswechsel bleibt der Rabattschutz jedoch meist nicht bestehen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Auch durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind versichert. Dazu kann etwa das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes zählen.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Die Kfz-Haftpflicht versichert Sie in erster Linie gegen die Ansprüche Dritter durch versehentlich selbst verursachte Schäden. Sie zahlt nicht für:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • Schäden am eigenen Fahrzeug,
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Unfälle mit Fahrerflucht,
  • Fahrten ohne Führerschein.

Je nach Tarif können weitere Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Jeder Versicherungsvertrag enthält zudem Haftungsausschlüsse. Darin hält die Autoversicherung fest, in welchen Fällen sie nicht zahlt.

Möchten Sie Ihr Auto gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern, benötigen Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung. Diese kommen je nach Vertrag für selbst verursachte Beschädigungen oder Schäden durch Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Marderbisse, einen Wildunfall oder Wetter- und Elementarereignisse auf, beispielsweise durch Sturm, Hagel und Überschwemmung.

Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung auf einen Blick

Abhängig vom jeweiligen Tarif unterscheiden sich die versicherten Risiken der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unter anderem in diesen Punkten:

Leistung Kfz-Haftpflicht Teilkasko inkl. Kfz-Haftpflicht Vollkasko inkl. Kfz-Haftpflicht
Selbst verschuldete Schäden am Eigentum, Vermögen oder der Person Dritter ja ja ja
Marderbiss am eigenen Fahrzeug nein ja ja
Eigenschäden durch Wildunfall nein ja ja
Schäden am eigenen Kfz durch Brand, Sturm, Hagel und Elementarschäden nein ja ja
Steinschlag und Glasbruch am eigenen Auto nein ja ja
Diebstahl und Raub nein ja ja
Eigenschäden bei selbst verschuldeten Unfällen nein nein ja
Vandalismus nein nein ja

Wann hat die Versicherung einen Regressanspruch?

Möglicherweise kommt Ihre Kfz-Haftpflicht zunächst für Schäden auf, die von der Haftung ausgeschlossen sind. Nach der Schadensabwicklung kann Ihre Versicherung jedoch einen Regressanspruch erheben und das Geld von Ihnen zurückfordern.

Per Gesetz ist der Regress zumeist auf 5.000 Euro begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Regressanspruch diesen Betrag überschreiten und etwa bei Fahren unter Alkoholeinfluss mit anschließender Fahrerflucht auf bis zu 10.000 Euro ansteigen.

Nicht alle Eigenschäden müssen unversichert sein

Einige Versicherer bieten Kfz-Haftpflichttarife an, die bestimmte selbst verursachte Eigenschäden abdecken. Beispiele wären, wenn Sie mit dem Auto Ihre Hauswand oder Ihren Zweitwagen beschädigen.

Ein Vergleich von Kfz-Haftpflichtversicherungen kann sich deshalb lohnen, um einen passenden Kfz-Haftpflichttarif mit umfangreichen Leistungen zu finden.


Wer ist durch die Auto-Haftpflichtversicherung geschützt?

Da je nach Schadensfall verschiedene Personen haften, umfasst der Schutz nicht nur die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer, sondern auch:

  • die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter,
  • alle als Fahrer eingetragenen Personen,
  • die Fahrzeugeigentümerin oder den Fahrzeugeigentümer (etwa die Bank bei Leasing-Fahrzeugen),
  • Arbeitgeber, die Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.

Was kostet eine Kfz-Haftpflicht?

Eine durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherung kostet laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) etwa 256 Euro im Jahr (Stand: 2023).

Beispiel für die Haftpflichtversicherung eines eigenfinanzierten VW Golf VIII 1.5 TSI mit 85 kW (116 PS) aus dem Jahr 2025:

  • Nutzung: privat inklusive Arbeitsweg
  • Fahrerkreis: nur Versicherungsnehmer
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 Kilometer
  • Neuwagenwert: rund 29.000 Euro
  • Versicherungsnehmer: männlich, 30 Jahre, ledig, angestellt
  • Führerschein seit: 01.09.2013
  • Zulassungsbezirk: Hamburg-Eimsbüttel
  • Nächtlicher Stellplatz: öffentlich
  • Schadenfreiheitsklasse: 11

Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung: Ab 220,10 Euro bei jährlicher Zahlung oder 20,47 Euro bei monatlicher Zahlweise; Tarif: Cosmos Direkt Basis

(Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 15. September 2025).

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags?

Die exakte Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Tarifleistungen: Eine höhere Deckungssumme erhöht beispielsweise den Tarifpreis.
  • Anzahl der versicherten Personen: Je mehr Personen mit dem Fahrzeug fahren, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus.
  • Fahrleistung in Kilometern pro Jahr: Fahren Sie viel, steigt das Schadensrisiko und damit erhöhen sich die Beiträge.
  • Typklasse des Kfz: Wie oft ein Automodell in Kfz-Haftpflichtschäden verwickelt wird und wie hoch die durchschnittlichen Schadenkosten ausfallen, fließt in die Berechnung des Beitrags ein.
  • Wohnort beziehungsweise Regionalklasse: Abhängig von Faktoren wie Wetterlage, Bodenbeschaffenheit und Verkehrsaufkommen ereignen sich in den verschiedenen Zulassungsbezirken mehr oder weniger teure Schäden. In ländlichen Regionen sind die Regionalklassen oft günstiger. In Großstädten zahlen Sie meist höhere Beiträge.
  • Schadenfreiheitsklasse: Für jedes Jahr ohne Schadensmeldung steigen Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf und erhalten einen Rabatt. Fahranfängerinnen und Fahranfängern ohne Schadenfreiheitsrabatt hingegen berechnen die Versicherer in der Regel mehr.

Die SF-Klassen beeinflussen die Höhe der Prämien von Kfz-Haftpflicht und Vollkasko unabhängig voneinander. Es gibt für die Versicherungssparten je einzelne SF-Klassen. Bei einem gemeldeten Vollkaskoschaden erfolgt also in der Kfz-Haftpflicht keine Rückstufung und anschließende Beitragserhöhung – und umgekehrt. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Der Grund: Teilkaskoschäden können durch umsichtiges Fahren nicht vermieden werden.


Schritt für Schritt: Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen und online abschließen

Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de erhalten Sie schnell einen transparenten Überblick über zahlreiche aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherungen.

So funktioniert’s:

  1. Daten zum Fahrzeug und zur Nutzung angeben.
  2. Angaben zum Fahrerkreis und zur Vorversicherung treffen.
  3. Tarife filtern, vergleichen und Versicherung einfach online beantragen.

Haben Sie einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen gefunden, können Sie bequem online und ohne zusätzliche Kosten Ihre Autoversicherung beantragen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Vor dem Wechsel: Kündigungsfrist beachten

Möchten Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen und in einen anderen Tarif wechseln, achten Sie auf die Kündigungsfristen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Für gewöhnlich beträgt sie einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres – der Stichtag ist dann der 30. November. Bei unterjährigen Verträgen sind abweichende Fristen möglich.

In einigen Fällen haben Sie ein maximal vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist dann bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich – unabhängig vom Versicherungsbeginn oder dem regulären Vertragsende. Sie können etwa in den folgenden Fällen außerordentlich kündigen:

  • Der Versicherer hat einen Schaden reguliert.
  • Das Fahrzeug wird ab- oder umgemeldet (Versicherung endet auch ohne Kündigung automatisch).
  • Die Versicherung erhöht die Beiträge ohne Leistungsanpassung.
  • Der Autoversicherer führt eine verdeckte Beitragserhöhung durch, etwa wenn sich Ihre Schadenfreiheitsklasse verbessert, die Prämie aber nicht proportional sinkt.

Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahranfänger

Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt (Stand: 2023). Sie zahlen deshalb zumeist einen Risikoaufschlag für die Auto-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich steigen sie im Regelfall in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse 0) ein. Die Beiträge fallen daher mitunter hoch aus.

Fahren Führerscheinneulinge einen Neuwagen oder ein Leasingfahrzeug, kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Vollkaskoversicherung sinnvoll oder sogar vom Leasinggeber vorgeschrieben sein. Dann sind vierstellige Versicherungsprämien möglich.


Wie melde ich der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden?

Den meisten Autohaftpflichtversicherern können Sie Schäden in wenigen Schritten melden:

  1. Schaden melden: Für gewöhnlich erreichen Sie die Versicherung telefonisch, über ein Online-Kundenportal oder per E-Mail. Die Schadensmeldung sollte frühestmöglich erfolgen. Oft liegt die Frist dafür bei wenigen Tagen oder einer Woche.
  2. Unfallhergang und Schaden beschreiben: Teilen Sie dem Kfz-Haftpflichtversicherer möglichst exakt mit, wie sich der Unfall ereignet hat und beschreiben Sie den entstandenen Schaden. Dazu gehören Ort, Zeit sowie Namen und Adressen der Unfallgegner und von Zeugen. Auch Fotos und Videos vom Unfallort und dem Schaden sind hilfreich.
  3. Schadensregulierung: Der Versicherer prüft die entstandenen Ansprüche und reguliert den Schaden.

Wo erhalte ich Informationen über die gegnerische Versicherung?

Als geschädigtes Unfallopfer können Sie sich beim Zentralruf der Autoversicherer über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Unter der kostenlosen Telefonnummer erfahren Sie, wo die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher versichert ist. Sie benötigen dazu lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.

Sie erreichen den Zentralruf unter folgenden Nummern:

  • Innerhalb Deutschlands gilt die 0800 – 250 260 0 (rund um die Uhr erreichbar).
  • Aus dem Ausland gilt die 0049 40 300 330 300 (Mo. – Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr).

Wer zahlt für den Rechtsbeistand nach einem Verkehrsunfall?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass unverschuldet in einen Unfall geratene Personen von der Verursacherin oder dem Verursacher entschädigt werden müssen, um den Zustand vor dem Unfall möglichst wiederherzustellen. Zu den zu kompensierenden Kosten zählen auch die Anwaltskosten, die den Schadensersatzansprüchen zugerechnet werden.

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers die Anwaltskosten des Verkehrsopfers. Geschädigte sind in der Schadensminderungspflicht und dürfen die Unfallkosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Dies wäre etwa bei überteuerten Reparaturen oder der Beauftragung eines Anwalts trotz Schuldeingeständnis der gegnerischen Partei der Fall. Dann kann die Kfz-Haftpflicht die Kostenübernahme verweigern.

Bei Teilschuld wird für jede Unfallpartei eine Haftungsquote ermittelt, die über den von der jeweiligen Versicherung zu begleichenden Kostenanteil entscheidet. Bekommen Sie beispielsweise eine vierzigprozentige Schuld, trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht 60 Prozent Ihrer Anwaltskosten. Ihre Versicherung hingegen übernimmt 40 Prozent der Kosten der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.


Wer haftet bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug?

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen per Gesetz dafür sorgen, dass ihr Kfz nicht ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wird. Sie haften daher mitunter auch dann, wenn sie selbst nicht Fahrerin oder Fahrer sind.

Wer mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht, wird persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Fahrt erlaubt, kann er ebenfalls haften.

Das Fahren von versicherungspflichtigen Fahrzeugen ohne Kfz-Haftpflicht im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Straftat. Zusätzlich zur Haftung im Schadensfall können deshalb weitere Folgen und Kosten entstehen.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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