Kfz-Haftpflichtversicherung
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Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gemäß dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vorgeschriebene Versicherung zum Schutz von Fahrerinnen und Fahrern von Kraftfahrzeugen. Sie ist eine Voraussetzung für die Zulassung und die Nutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
Versichert ist grundsätzlich das Fahrzeug, der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Schäden am eigenen Kfz. Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Auto, Motorrad oder anderen Kfz am Vermögen, Besitz oder der Person des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin verursachen. Die Deckungssummen sind dabei gesetzlich geregelt. Einige Versicherer bieten jedoch höhere Versicherungssummen oberhalb der Mindestanforderungen.
Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto muss nicht teuer sein. Leistungsstarke Verträge erhalten Sie bereits zu günstigen Beiträgen ab wenigen Euro im Monat.
Kfz-Haftpflicht als Voraussetzung für die Zulassung
Gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz muss nahezu jedes im Straßenverkehr bewegte Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Als Nachweis dient dabei die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten. Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihr Auto anmelden oder zulassen möchten.
Bevor Sie die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten haben, ist keine Zulassung möglich.
Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick
Die Kfz-Haftpflicht leistet bei Schäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug am Eigentum oder der Person Dritter zufügen. Die Autoversicherer unterscheiden hierbei zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber in Paragraf 4 des Pflichtversicherungsgesetzes (Anlage: Mindestversicherungssummen) auf folgende Mindestbeträge festgelegt:
Viele Autoversicherer bieten Tarife mit höheren Versicherungssummen an. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.
Sachschäden
Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden am gegnerischen Fahrzeug und weiteren Gegenständen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners. Die gesetzliche Deckungssumme beträgt 1,3 Millionen Euro. Einige Autoversicherungen bieten jedoch Tarife mit Versicherungssummen von 100 Millionen Euro oder mehr an.
Je nach gewähltem Tarif deckt die Versicherung unter anderem diese Kosten ab:
Personenschäden
Kommen Menschen bei einem Verkehrsunfall zu Schaden, deckt die Kfz-Haftpflicht der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers die Kosten ab, die den Unfallopfern selbst entstanden sind. Die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Je nach Tarif sind jedoch Deckungssummen von 15 Millionen Euro üblich.
Für gewöhnlich umfasst der Versicherungsschutz im Schadenfall zum Beispiel:
Vermögensschäden
Hierzu zählen insbesondere Schäden finanzieller Art, etwa wenn der oder die Geschädigte wegen des Unfalls einen Geschäftstermin verpasst und dadurch Finanzeinbußen erleidet.
Vermögensschäden sind mit einer gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 50.000 Euro abgedeckt. Je nach Versicherer und Tarif werden aber auch Deckungssummen von 100.000 Euro oder mehr gewährt.
Passiver Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung für Autos
Die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält einen passiven Rechtsschutz. Erheben die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, prüft Ihr Versicherer die Forderungen. Sind sie berechtigt, begleicht die Versicherung diese.
Unberechtigte Schadensersatzforderungen hingegen wehrt die Kfz-Versicherung ab.
Erweiterte Leistungen der Kfz-Haftpflicht
Je nach Tarif kann die Kfz-Haftpflichtversicherung um optionale Zusatzleistungen erweitert werden. Mitunter sind diese Leistungen in einigen Versicherungstarifen bereits standardmäßig enthalten.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?
Die Kfz-Haftpflicht versichert Sie in erster Linie gegen die Ansprüche Dritter durch versehentlich selbst verursachte Schäden. Sie zahlt nicht für:
Je nach Tarif können weitere Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Jeder Versicherungsvertrag enthält zudem Haftungsausschlüsse. Darin hält die Autoversicherung fest, in welchen Fällen sie nicht zahlt.
Möchten Sie Ihr Auto gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern, benötigen Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung. Diese kommen je nach Vertrag für selbst verursachte Beschädigungen oder Schäden durch Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Marderbisse, einen Wildunfall oder Wetter- und Elementarereignisse auf, beispielsweise durch Sturm, Hagel und Überschwemmung.
Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung auf einen Blick
Abhängig vom jeweiligen Tarif unterscheiden sich die versicherten Risiken der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unter anderem in diesen Punkten:
Leistung | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko inkl. Kfz-Haftpflicht | Vollkasko inkl. Kfz-Haftpflicht |
Selbst verschuldete Schäden am Eigentum, Vermögen oder der Person Dritter | ja | ja | ja |
Marderbiss am eigenen Fahrzeug | nein | ja | ja |
Eigenschäden durch Wildunfall | nein | ja | ja |
Schäden am eigenen Kfz durch Brand, Sturm, Hagel und Elementarschäden | nein | ja | ja |
Steinschlag und Glasbruch am eigenen Auto | nein | ja | ja |
Diebstahl und Raub | nein | ja | ja |
Eigenschäden bei selbst verschuldeten Unfällen | nein | nein | ja |
Vandalismus | nein | nein | ja |
Wann hat die Versicherung einen Regressanspruch?
Möglicherweise kommt Ihre Kfz-Haftpflicht zunächst für Schäden auf, die von der Haftung ausgeschlossen sind. Nach der Schadensabwicklung kann Ihre Versicherung jedoch einen Regressanspruch erheben und das Geld von Ihnen zurückfordern.
Per Gesetz ist der Regress zumeist auf 5.000 Euro begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Regressanspruch diesen Betrag überschreiten und etwa bei Fahren unter Alkoholeinfluss mit anschließender Fahrerflucht auf bis zu 10.000 Euro ansteigen.
Nicht alle Eigenschäden müssen unversichert sein
Einige Versicherer bieten Kfz-Haftpflichttarife an, die bestimmte selbst verursachte Eigenschäden abdecken. Beispiele wären, wenn Sie mit dem Auto Ihre Hauswand oder Ihren Zweitwagen beschädigen.
Ein Vergleich von Kfz-Haftpflichtversicherungen kann sich deshalb lohnen, um einen passenden Kfz-Haftpflichttarif mit umfangreichen Leistungen zu finden.
Wer ist durch die Auto-Haftpflichtversicherung geschützt?
Da je nach Schadensfall verschiedene Personen haften, umfasst der Schutz nicht nur die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer, sondern auch:
Was kostet eine Kfz-Haftpflicht?
Eine durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherung kostet laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) etwa 256 Euro im Jahr (Stand: 2023).
Beispiel für die Haftpflichtversicherung eines eigenfinanzierten VW Golf VIII 1.5 TSI mit 85 kW (116 PS) aus dem Jahr 2025:
Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung: Ab 220,10 Euro bei jährlicher Zahlung oder 20,47 Euro bei monatlicher Zahlweise; Tarif: Cosmos Direkt Basis
(Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, abgerufen am 15. September 2025).
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags?
Die exakte Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:
Die SF-Klassen beeinflussen die Höhe der Prämien von Kfz-Haftpflicht und Vollkasko unabhängig voneinander. Es gibt für die Versicherungssparten je einzelne SF-Klassen. Bei einem gemeldeten Vollkaskoschaden erfolgt also in der Kfz-Haftpflicht keine Rückstufung und anschließende Beitragserhöhung – und umgekehrt. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Der Grund: Teilkaskoschäden können durch umsichtiges Fahren nicht vermieden werden.
Keine Selbstbeteiligung in der Auto-Haftpflicht
In den freiwilligen Kaskoversicherungen senken die Versicherer die Prämie, wenn Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine solche Selbstbeteiligung nicht. So soll sichergestellt werden, dass Geschädigte unverzüglich und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Versicherten entschädigt werden.
Schritt für Schritt: Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen und online abschließen
Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de erhalten Sie schnell einen transparenten Überblick über zahlreiche aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherungen.
So funktioniert’s:
- Daten zum Fahrzeug und zur Nutzung angeben.
- Angaben zum Fahrerkreis und zur Vorversicherung treffen.
- Tarife filtern, vergleichen und Versicherung einfach online beantragen.
Haben Sie einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen gefunden, können Sie bequem online und ohne zusätzliche Kosten Ihre Autoversicherung beantragen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Vor dem Wechsel: Kündigungsfrist beachten
Möchten Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen und in einen anderen Tarif wechseln, achten Sie auf die Kündigungsfristen. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Für gewöhnlich beträgt sie einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres – der Stichtag ist dann der 30. November. Bei unterjährigen Verträgen sind abweichende Fristen möglich.
In einigen Fällen haben Sie ein maximal vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist dann bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich – unabhängig vom Versicherungsbeginn oder dem regulären Vertragsende. Sie können etwa in den folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahranfänger
Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt (Stand: 2023). Sie zahlen deshalb zumeist einen Risikoaufschlag für die Auto-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich steigen sie im Regelfall in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse 0) ein. Die Beiträge fallen daher mitunter hoch aus.
Fahren Führerscheinneulinge einen Neuwagen oder ein Leasingfahrzeug, kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Vollkaskoversicherung sinnvoll oder sogar vom Leasinggeber vorgeschrieben sein. Dann sind vierstellige Versicherungsprämien möglich.
So können Fahranfängerinnen und Fahranfänger die Beiträge senken
Mit den folgenden Tipps zahlen Sie weniger für Ihre Kfz-Haftpflicht, auch wenn Sie Ihren Führerschein erst kürzlich erworben haben:
Wie melde ich der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden?
Den meisten Autohaftpflichtversicherern können Sie Schäden in wenigen Schritten melden:
- Schaden melden: Für gewöhnlich erreichen Sie die Versicherung telefonisch, über ein Online-Kundenportal oder per E-Mail. Die Schadensmeldung sollte frühestmöglich erfolgen. Oft liegt die Frist dafür bei wenigen Tagen oder einer Woche.
- Unfallhergang und Schaden beschreiben: Teilen Sie dem Kfz-Haftpflichtversicherer möglichst exakt mit, wie sich der Unfall ereignet hat und beschreiben Sie den entstandenen Schaden. Dazu gehören Ort, Zeit sowie Namen und Adressen der Unfallgegner und von Zeugen. Auch Fotos und Videos vom Unfallort und dem Schaden sind hilfreich.
- Schadensregulierung: Der Versicherer prüft die entstandenen Ansprüche und reguliert den Schaden.
Wo erhalte ich Informationen über die gegnerische Versicherung?
Als geschädigtes Unfallopfer können Sie sich beim Zentralruf der Autoversicherer über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Unter der kostenlosen Telefonnummer erfahren Sie, wo die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher versichert ist. Sie benötigen dazu lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.
Sie erreichen den Zentralruf unter folgenden Nummern:
Wer zahlt für den Rechtsbeistand nach einem Verkehrsunfall?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass unverschuldet in einen Unfall geratene Personen von der Verursacherin oder dem Verursacher entschädigt werden müssen, um den Zustand vor dem Unfall möglichst wiederherzustellen. Zu den zu kompensierenden Kosten zählen auch die Anwaltskosten, die den Schadensersatzansprüchen zugerechnet werden.
Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers die Anwaltskosten des Verkehrsopfers. Geschädigte sind in der Schadensminderungspflicht und dürfen die Unfallkosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Dies wäre etwa bei überteuerten Reparaturen oder der Beauftragung eines Anwalts trotz Schuldeingeständnis der gegnerischen Partei der Fall. Dann kann die Kfz-Haftpflicht die Kostenübernahme verweigern.
Bei Teilschuld wird für jede Unfallpartei eine Haftungsquote ermittelt, die über den von der jeweiligen Versicherung zu begleichenden Kostenanteil entscheidet. Bekommen Sie beispielsweise eine vierzigprozentige Schuld, trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht 60 Prozent Ihrer Anwaltskosten. Ihre Versicherung hingegen übernimmt 40 Prozent der Kosten der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.
Wer haftet bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug?
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen per Gesetz dafür sorgen, dass ihr Kfz nicht ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wird. Sie haften daher mitunter auch dann, wenn sie selbst nicht Fahrerin oder Fahrer sind.
Wer mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht, wird persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Fahrt erlaubt, kann er ebenfalls haften.
Das Fahren von versicherungspflichtigen Fahrzeugen ohne Kfz-Haftpflicht im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Straftat. Zusätzlich zur Haftung im Schadensfall können deshalb weitere Folgen und Kosten entstehen.
Verkehrsopferhilfe entschädigt bei Schäden mit Vorsatz
Kann die schuldige Person nicht ermittelt werden oder wurde ein Unfall vorsätzlich oder mit einem nicht versicherten Fahrzeug verursacht, kommt mitunter der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) für die Entschädigungszahlungen auf.
Es handelt sich dabei um eine Organisation der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer, die unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden oder Kosten infolge der Unfallverletzungen übernimmt.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Worauf ist beim Abschluss der Versicherung zu achten?
2. In welchen Ländern greift die Kfz-Haftpflichtversicherung?
3. Kann ich die Autoversicherung von der Steuer absetzen?
4. Welche Versicherungen kann ich zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abschließen?
5. Gibt es Besonderheiten bei der Kfz-Haftpflicht für Elektroautos?
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