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Kfz-Versicherung Vergleich — Autoversicherung online vergleichen und sparen
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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In 3 Schritten zur Kfz-Versicherung: So einfach funktioniert der Vergleich
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Prüfen Sie vor dem Wechsel die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Vertrags. Der 30. November ist Stichtag für die Kündigung vieler Kfz-Versicherungsverträge. In 2025 ist der Stichtag für die Kündigung der 01. Dezember, da der 30. November auf einen Sonntag fällt und sich die Frist daher auf den nächsten Werktag verlängert. Mit dem kostenlosen 1-Klick-Kündigungsservice unseres Vergleichsportals erledigt sich die Kündigung Ihrer derzeitigen Autoversicherung wie von selbst.
Nachdem Sie sich für den Wechsel in einen neuen Tarif entschieden haben, können Sie Ihre aktuelle Versicherung einfach mit nur einem Klick online kündigen.
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Welche Versicherungsgesellschaften berücksichtigt der Vergleich auf Tarifcheck.de?
Unser Vergleich der Kfz-Versicherungen berücksichtigt über 330 Tarife von mehr als 40 Anbietern. Hier finden Sie eine Auswahl der Versicherer:
Haftpflicht oder Kasko: Welche Kfz-Versicherung ist zu empfehlen?
Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese müssen Sie bei der Zulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, welche Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten.
Zusätzlich können Sie Ihr Kfz mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen weitere Risiken absichern. Diese decken verschiedene Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Versicherungspolice in Preis, Leistung und Angebot. Welche Versicherung zu Ihnen passt, hängt in erster Linie von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Fahrzeug ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.
Die Leistungen und Preise der Kfz-Haftpflichtversicherung variieren. Jedoch gelten bestimmte Deckungs-Mindestsummen für alle Kfz-Versicherungsunternehmen. Bei Pkw mit bis zu zehn Plätzen greifen gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter folgende Mindestdeckungssummen – auch mit Anhänger:
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung und daher freiwillig. Sie leistet für Ihre eigenen, unverschuldeten Fahrzeugschäden. Sie greift nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Schäden, die beispielsweise durch Tierkollisionen, Autodiebstahl und Raub oder Unwetter entstehen können. Üblicherweise umfasst der Teilkaskoschutz tarifabhängig die Regulierung dieser Schadenfälle:
- Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Blitze oder Fluten),
- Schäden durch Steinschlag, Feuer oder Explosionen,
- Autodiebstahl oder Diebstahl von Autoteilen,
- Schäden durch Kollisionen mit Haarwild, wenn das Auto in Bewegung ist,
- Fahrzeug- und Folgeschäden durch Marderbiss,
- Kabelschäden und Kurzschluss,
- Glasbruch.
Der Teilkaskoschutz im Schadenfall variiert je nach Versicherer. Relevant ist etwa, in welcher Höhe der Tarif Schadensregulierungen für Schäden durch Tiere an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen gegen einen Aufpreis versichert werden.
Vollkaskoversicherung
Auch bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Kfz. Der Schutz enthält alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie zudem gegen Schäden durch Vandalismus, Unfälle mit Fahrerflucht sowie selbst verschuldete Fahrzeugschäden ab. Zu den üblichen Leistungen gehört die Regulierung von:
- Selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug,
- Vandalismusschäden,
- Wildschäden,
- Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt werden,
- Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
- Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
- Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.
Auch die Leistungen der Vollkasko unterscheiden sich je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr oder sogar drei Jahre als neuwertig, andere nur für wenige Monate. Dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall.
Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Versicherung ist die beste?
Welche Versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfangreichen Schutz und leistet zusätzlich auch bei selbst herbeigeführten Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie bei Vandalismus oder Tier- und Glasschäden, die die Teilkasko nicht abdeckt. Die Teilkaskoversicherung hingegen ist häufig nur unwesentlich teurer als die Haftpflicht.
Leistung | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht | Vollkasko mit Kfz-Haftpflicht |
An Dritten verursachte Schäden | ja | ja | ja |
Marder- und Tierbiss sowie Folgeschäden (z. B. Kurzschluss) | nein | ja | ja |
Wildunfall, Kollision mit Haarwild oder mehr Tieren | nein | ja | ja |
Brand und Explosion | nein | ja | ja |
Unwetter wie Sturm, Hagel, Blitze, Überschwemmung etc. | nein | ja | ja |
Diebstahl und Raub | nein | ja | ja |
Glasbruch und Steinschlag | nein | ja | ja |
Erweiterter Glasschaden | nein | nein | ja |
Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto | nein | nein | ja |
Schäden durch unbekannte oder fahrerflüchtige Dritte | nein | nein | ja |
Vandalismus | nein | nein | ja |
Üblicherweise versichertes Fahrzeug | jedes Kfz mit Straßenzulassung | Ältere Gebrauchtwagen, die vollständig bezahlt sind. | Neuwagen und geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge |
Im Regelfall wird die Teilkasko für (ältere) Gebrauchtwagen abgeschlossen, die bereits vollständig abbezahlt sind, aber noch einen höheren Restwert haben.
Die Vollkasko wird primär für Neuwagen und Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge vereinbart. Häufig verlangen die Kredit- oder Leasinggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Zudem bewerten die Autoversicherer einzelne Kriterien unterschiedlich. Daher variieren die Leistungen und Preise.
Kfz-Haftpflicht | Kfz-Teilkasko | Kfz-Vollkasko |
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Quelle: Tarifcheck.de, Check24.de; Stand: 1. September 2025
Kostenbeispiel: Autoversicherung für einen VW Golf finden
Hier finden Sie ein Rechenbeispiel für die Kfz-Versicherung eines verheirateten Angestellten im Alter von 40 Jahren aus dem Raum 26919 Brake (Niedersachsen). Der Versicherte besitzt den Führerschein seit 23 Jahren. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 1.0 TSI mit Erstzulassung am 1. Oktober 2022 und 110 PS. Die jährliche Fahrleistung beträgt 9.000 Kilometer.
Versicherung | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
Beitrag bei monatlicher Zahlweise | ab ca. 15,00 € | ab ca. 23,14 € | ab ca. 36,30 € |
Beitrag bei jährlicher Zahlweise | ab ca. 135,40 € | ab ca. 243,63 € | ab ca. 390,80 € |
Tarif | Verti Klassik | Europa Basis-Spar-Kasko | Verti Klassik Kasko Clever |
Die Angaben basieren auf diesen Daten: Fahrzeug: VW Golf 1.0 TSI mit 110 PS, Erstzulassung: 1. Oktober 2022, Versicherungsbeginn: 1. Januar 2026, Nutzung: nur privat inklusive Arbeitsweg, jährliche Fahrleistung: 9.000 Kilometer, nächtlicher Stellplatz: abschließbarer Parkplatz, Fahrer des Autos: nur Versicherungsnehmer, Schadenfreiheitsklasse Kfz-Haftpflicht: SF 23, Schadenfreiheitsklasse Vollkasko: SF 23, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 Euro, Selbstbeteiligung Vollkasko: 500 Euro, Werkstattwahl durch Versicherer, Mitglied im Automobilclub ADAC, Jahreskarte für den ÖPNV sowie BahnCard 50 vorhanden; Quelle: externer Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de; Stand: 1. Oktober 2025
Kfz-Versicherungen im Vergleich – Der günstigste und teuerste Tarif in der Übersicht
- Fahrzeug: Smart Fortwo 0.9 Coupe
- HSN/TSN: 1313 / EGF
- Zulassungsort: 80636 München
- Erstzulassung: 09.09.2019
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 12.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 300 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 2 / SF 2
- Halter: Versicherungsnehmerin
- Wohnort: 80636 München
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 01.08.2006
- Berufsgruppe: Auszubildende
- Führerschein seit: 01.08.2023
Sparpotenzial ansehen
Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW ID.3 Pro
- HSN/TSN: 0603 / CKU
- Zulassungsort: Lüneburg
- Erstzulassung: 09.09.2021
- Finanzierung: Kredit
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 22.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko SB 500 € inkl. Teilkasko mit SB 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 9 / SF 9
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 21335 Lüneburg
- Familienstand: ledig
- Kinder: keine
- Geburtstag: 07.05.1990
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 04.06.2008
Sparpotenzial ansehen
Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
- HSN/TSN: 0603 / ATO
- Zulassungsort: Dortmund
- Erstzulassung: 09.09.2017
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Einzelgarage
- Jahreskilometer: 15.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 150 € / 150 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 17 / SF 17
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 44135 Dortmund
- Familienstand: verheiratet
- Kinder: 2
- Geburtstag: 01.07.1973
- Berufsgruppe: Angestellter
- Führerschein seit: 02.07.1991
Sparpotenzial ansehen
Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de
- Fahrzeug: Mercedes-Benz C 300 T-Modell
- HSN/TSN: 1313 / HSM
- Zulassungsort: Vechta
- Erstzulassung: 16.05.2018
- Finanzierung: Barkauf
- Nutzung: nur privat
- Stellplatz: Doppelgarage
- Jahreskilometer: 14.000
- Zahlweise: jährlich
- Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 300 € / 300 €
- Schadenfreiheitsklasse: SF 30 / SF 30
- Halter: Versicherungsnehmer
- Wohnort: 49377 Vechta
- Familienstand: verheiratet
- Kinder: keine
- Geburtstag: 07.02.1955
- Berufsgruppe: im Ruhestand
- Führerschein seit: 10.07.1975
Sparpotenzial ansehen
Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de
Spartipp: Kfz-Versicherung steuerlich absetzen
Je nach Höhe Ihres Einkommens kann es sich für steuerpflichtige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter lohnen, die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung anteilig in der Steuererklärung abzusetzen. In unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung in der Steuererklärung
finden Sie dazu nützliche Tipps.
Wichtige Leistungen im Vergleich der Kfz-Versicherungen
Die Versicherungsleistungen können sich je nach Tarif und Anbieter unterscheiden. Dazu gehört auch der Umfang der versicherten Schäden innerhalb einzelner Versicherungsbausteine wie der Regulierung von Tierbissschäden.
Checkliste für eine leistungsstarke Kfz-Versicherung
- Deckungssumme
Die Deckungs- oder Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. In der Kfz-Haftpflicht schreibt der Gesetzgeber Mindestsummen vor. Einige Versicherer gewähren etwa statt der gesetzlichen Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden Beträge bis zu 100 Millionen Euro. - Mallorca-Police
Mietwagen im Ausland sind mitunter zu schlechteren Konditionen versichert. So gelten außerhalb Deutschlands häufig niedrigere Versicherungssummen. Mit einer Mallorca-Police übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Haftpflicht-Schäden, für die der Versicherer des Mietautos nicht nach deutschem Standard zahlt. - Wildschäden mit Tieren aller Art
Einige Versicherer zahlen für alle Tierkollisionen – unabhängig von der Art des Tieres. - Rabattschutz (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko)
Sind Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattschutz an. Mit diesem erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, nimmt dieser jedoch in der Regel eine Rückstufung vor, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden reguliert hat. - Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen Kfz-Versicherungen verantwortungsloses oder unachtsames Handeln im Straßenverkehr wie das Überfahren einer roten Ampel, das Telefonieren ohne Freisprechanlage oder das Aufbewahren von Wertgegenständen im Auto. Mit dem Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit besteht der Versicherungsschutz auch in solchen Fällen. Dies gilt jedoch nicht bei Alkohol oder Drogen am Steuer sowie fahrlässig herbeigeführten Diebstählen. - Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung
Viele Anbieter entschädigen Ihnen den Neuwert oder – bei Gebrauchtwagen – den Kaufpreis im Falle eines Totalverlusts. Hierbei ist wichtig, dass der Schutz für eine möglichst lange Dauer gilt. - Schutzbrief
Der Schutzbrief garantiert eine Pannen- und Unfallhilfe. Dazu zählen je nach Tarif etwa Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen mit einem Abschleppservice und Krankentransport, die Bereitstellung eines Mietwagens, Übernachtungsmöglichkeiten nahe der Pannenstelle und Organisation einer ärztlichen Betreuung bei Unfällen im Ausland. - Fahrerschutzversicherung
Für eigene Personenschäden zahlen weder Kfz-Haftpflicht noch Kaskoversicherung. Eine Fahrerschutzversicherung deckt den Personenschaden ab, den Sie als Unfallverursacherin oder Unfallverursacher erleiden. Der Zusatzbaustein ist ab wenigen Euro im Jahr abschließbar und kommt üblicherweise mit bis zu mehreren Millionen Euro für Reha-Kosten, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld auf. Auch finanzielle Leistungen für Hinterbliebene sind teils eine Option.
Der passende Kfz-Versicherungsschutz für Tierschäden
Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen zudem nur dann, wenn es zu einer nachweisbaren Kollision mit sogenanntem Haarwild kam.
Gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen etwa Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild. Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Oft besteht in der Teilkasko auch kein Schutz bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen. Einige Versicherer nehmen diese allerdings in ihre Policen auf. Ein Autoversicherungsvergleich kann darum auch diesbezüglich sinnvoll sein.
Tarif-Unterschiede bei Tierschäden durch Nager
Einige Tiere knabbern die Wagenverkabelung unter der Motorhaube an. Nager wie Stein- und Baummarder zählen zum Haarwild. Die Kosten für unbrauchbare Kabel werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung erstattet. Für die Schadensregulierung wird die Tierart durch Gutachterinnen und Gutachter für Kaskoschäden anhand von Fell- und Duftspuren bestimmt.
Bei Folgeschäden durch einen Marderbiss – etwa am Motor – unterscheiden sich die Leistungen je nach Tarif und Anbieter. Das gilt auch für Kabelschäden durch Ratten oder Katzen. Ein Vergleich von Kfz-Versicherungen kann hier Aufschluss geben.
Wie kann ich bei meiner Kfz-Versicherung sparen?
Besonders relevant bei der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.
Auch Typklassen und Regionalklassen sowie Ihre Punkte in Flensburg können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies positiv auf die Prämie auswirken.
Checkliste für eine günstige Autoversicherung
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Selbstbeteiligung
Mit einer Selbstbeteiligung wird die Kaskoversicherung günstiger. Wird ein Schaden oder Unfall bereits durch die Selbstbeteiligung abgegolten, hat dieser zudem keine Auswirkung auf Ihre SF-Klasse der Vollkasko. Die Selbstbeteiligung kann zwischen 150 und 2.500 Euro betragen, sollte aber nur so hoch sein, dass Sie die Kosten im Schadensfall nicht finanziell überfordern. -
Fahrleistung
Mit einer geringeren Fahrleistung pro Jahr sparen Sie am Versicherungsbeitrag. -
Fahrerkreis
Für einen festen Fahrerkreis mit Fahrerfahrung wird die Kfz-Versicherung günstiger. -
Jährliche Zahlweise
Die Prämie sinkt, wenn Sie Sie einmal jährlich zahlen statt monatlich, viertel- oder halbjährlich. -
Werkstattwahl durch Versicherer
Überlassen Sie der Autoversicherung die Wahl der Werkstatt, erhalten Sie einen Rabatt auf den Beitrag. Haben Sie ein Leasingfahrzeug, prüfen Sie, dass Sie nicht bereits eine Werkstattbindung mit dem Leasinggeber vereinbart haben. -
Im Vergleich der Autoversicherungen auf Boni achten
Günstige Prämien müssen nicht weniger Leistung zur Folge haben. Viele Kfz-Versicherer bieten Neukundinnen und Neukunden attraktive Angebote und Rabatte mit hunderten Euro Sparpotenzial – trotz gutem Versicherungsschutz und Schadenservice. Mt regelmäßigen Vergleichen können Sie deshalb womöglich viel Geld sparen.
Weitere wichtige Themen rund um die Autoversicherung
Fahranfänger: Günstige Kfz-Versicherung für junge Fahrer finden
Die Beiträge der Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind meist hoch. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) haben Führerscheinneulinge im Alter von 18 bis 24 Jahren ein überdurchschnittlich hohes Unfallrisiko (Stand: 2023). Nahezu alle Versicherer erheben deshalb einen Risikozuschlag.
Zusätzlich können junge Fahrerinnen und Fahrer noch nicht genügend schadenfreie Jahre mit einem Kfz vorweisen, um einen hohen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Sie starten in der Regel in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse SF 0 und zahlen damit meist einen Beitragssatz von über 200 Prozent.
Mit diesen Tipps können Fahranfängerinnen und Fahranfänger dennoch sparen:
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Einige Versicherungen gewähren Rabatte für die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 Jahren.
- Günstigere Tarifmerkmale: Überlassen Versicherte die Werkstattwahl im Schadensfall dem Versicherer, sinkt die Prämie. Die Beiträge werden ebenfalls günstiger, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen eine höhere Selbstbeteiligung wählen, die jährliche Fahrleistung reduzieren, eine Jahreskarte für den ÖPNV oder eine BahnCard besitzen oder Mitglied in einem Automobilclub sind.
- Versicherung über die Eltern: Fahranfängerinnen und Fahranfänger können das Auto über die Eltern oder Verwandte als Zweitwagen versichern lassen. Für gewöhnlich erhalten sie dann die bessere SF-Klasse ½ oder höher und können den Schadenfreiheitsrabatt des Elternteils nutzen. Versichern die Fahrneulinge ihr Kfz später selbst, können sie die Schadenfreiheitsklasse aus der Zweitwagenversicherung maximal für die Jahre des Führerscheinbesitzes übernehmen.
Generell gilt: Die Konditionen der jeweiligen Versicherer unterscheiden sich. Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann dabei helfen, einen passenden Tarif zu finden.
Gut zu wissen: Sind Telematik-Tarife günstiger?
Mit Telematik-Tarifen stellen Sie dem Versicherer Daten über Ihr Fahrverhalten bereit – in der Regel per Sensor und App. Fahren Sie vorausschauend und vorschriftsmäßig, gewähren einige Autoversicherungen Rabatte auf die Prämie. Die Angebote richten sich nicht nur an Fahranfängerinnen und Fahranfänger, sondern an Versicherte jeden Alters.
Auf Basis verschiedener Faktoren bilden die Versicherer einen Score zur Einschätzung Ihrer Fahrweise. Die einzelnen Kriterien werden je nach Versicherer unterschiedlich bewertet:
- Geschwindigkeit: Ein überhöhtes Tempo steigert das Unfallrisiko.
- Beschleunigung: Wiederholtes starkes Beschleunigen abseits der Autobahn und von erforderlichen Überholvorgängen kann zu einer Einstufung des Fahrstils als aggressiv führen.
- Bremsen: Häufiges starkes Bremsen spricht für unachtsames Fahren.
- Kurvenverhalten: Die App misst, ob die Geschwindigkeit in Kurven regelmäßig zu schnell ist.
- Fahrprofil: Bei häufiger Nutzung des Kfz in der Stadt oder bei Nacht steigt die Unfallgefahr.
- Handy am Steuer: Die Nutzung des Smartphones bei der Fahrt hat eine negative Bewertung zur Folge.
Je nach Versicherer können Telematik-Tarife verschiedene Nachteile haben. Dazu zählen eventuelle Kosten für die GPS-Blackbox und das benötigte Datenvolumen für den Betrieb der Telematik-App. Auch kann der Versicherer die gespeicherten Daten im Schadensfall möglicherweise gegen Sie verwenden. Zudem sind die maximalen Rabatte mitunter schwer erreichbar. Insbesondere mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse kann ein Telematik-Tarif dann teurer sein als eine normale Kfz-Versicherung.
Zweitwagen richtig versichern
Eine Zweitwagenversicherung wird unabhängig von der Kfz-Versicherung des Erstwagens abgeschlossen. Sie können den Zweitwagen also auch bei einem anderen Anbieter versichern. Versichern Sie erstmalig ein Zweitauto, erhalten Sie für dieses im Regelfall die SF-Klasse ½.
Haben Sie bereits zuvor einen Zweitwagen versichert, können Sie die Schadenfreiheitsklasse in den aktuellen Vertrag übernehmen. Vorausgesetzt, die Versicherung wurde innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen. Für gewöhnlich darf die letzte Zweitwagenversicherung dafür nicht länger als sieben Jahre erloschen sein.
Schließen Sie eine Zweitwagenversicherung für Ihr Kind ab, ist diese in der Regel günstiger als eine Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Die Versicherer können dennoch einen Zuschlag berechnen, wenn der Fahrerkreis des Zweitwagens Personen unter 25 Jahren umfasst.
Günstiger wird die Versicherung etwa dann, wenn Sie über eigenes Wohneigentum mit einem privaten Parkplatz verfügen, ein Fahrzeug mit einer günstigen Typklasse wählen oder ein Saisonkennzeichen nutzen.
Einfach erklärt: Wie beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse den Beitrag?
Die Versicherer gewähren Ihnen einen Rabatt für jedes schadenfreie Versicherungsjahr. Je länger Sie ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichern, desto höher sind Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sowie Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. In der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet, da die Versicherten auf Teilkaskoschäden keinen Einfluss haben.
Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse. Nutzen Sie ein Saisonkennzeichen, muss die Anmeldung für mindestens sechs Monate pro Jahr gelten, damit Sie sich die schadenfreie Zeit anrechnen lassen können.
Wie hoch der SF-Rabatt je SF-Klasse ausfällt, ist abhängig vom Versicherer. Diese berechnen die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts nach eigenem Ermessen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich.
- Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.
Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Ihr SF-Rabatt wird dann vom neuen Versicherer erneut berechnet. Auch ist es möglich, die Schadenfreiheitsklasse auf Dritte zu übertragen, etwa auf die eigenen Kinder. Die Übertragung kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
Wie wirkt sich die Typklasse auf den Beitrag aus?
Alle Fahrzeugmodelle in Deutschland werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Typklassen eingestuft. Je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp reguliert wurden, desto höher sind die Typklasse und die Beiträge. Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen haben dabei je unterschiedliche Typklassen. Ändert sich eine Klasse, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Berechnung der Prämien zum Jahreswechsel.
Insbesondere Fahrzeuge, die häufig von Fahranfängerinnen und Fahranfängern gefahren werden, haben häufig eine hohe Typklasse. Die Fahrzeugwahl kann die Höhe der Prämie deshalb ebenfalls beeinflussen. Die Typklassen für einzelne Fahrzeugmodelle können Sie auf der Webseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) einsehen.
Einfluss der Regionalklasse auf die Prämie
In Deutschland gibt es 413 Zulassungsbezirke, die in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke.
Genau wie die Typklassen wird das Schadenaufkommen vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.
Auch in den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da hier unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel berücksichtigen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung und passen die Tarife zum Jahreswechsel entsprechend an.
Kfz-Versicherung richtig kündigen
Für Ihren Versicherungsvertrag gilt eine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten.
Wann Sie den Vertrag beenden können, hängt vom Kündigungsgrund ab. Sie können in den folgenden Fällen regulär kündigen:
- zum Ende der Laufzeit.
Zudem haben Sie mitunter ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht:
- beim Wechsel oder Verkauf des Fahrzeugs,
- nach einem regulierten Schaden,
- nach einer Beitragserhöhung ohne Anpassung des Versicherungsschutzes,
- wenn die Beiträge trotz besserer Schadenfreiheits-, Typ- oder Regionalklasse nicht sinken.
Die Verträge der meisten Kfz-Versicherungen enden am 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Stichtag für die Kündigung ist dann der 30. November – als Kündigungsdatum zählt der Tag des Eingangs beim Versicherer.
Fällt der Tag auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum nächsten Werktag. So ist die Kündigungsfrist in 2025 der 01. Dezember, da der 30. November einen Sonntag ist.
Bei Verträgen mit einem unterjährigen Versicherungsbeginn können die Fristen abweichen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Saisonkennzeichen verwenden. Dann fällt die Hauptfälligkeit der Versicherung auf den ersten Tag der Saison.
Kündigen Sie den Vertrag nicht fristgemäß, verlängert sich der Tarif automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.
Kostenlose Musterkündigung für Ihre Autoversicherung
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FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Schäden bei Verkehrsunfällen können Millionenhöhen erreichen – vor allem dann, wenn sich Personenschäden ereignen. Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht sollte deshalb möglichst hoch sein. Einige Versicherer gewähren eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro. Diese liegt deutlich über den gesetzlichen Mindestwerten.
2. Welche Fristen gelten für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
Die reguläre Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung endet einen Monat vor Ende des Vertragsjahres. Im Oktober und November spricht man zudem von der Autoversicherungswechselsaison, denn zum Jahreswechsel passen die Kfz-Versicherungen die Beiträge an. Aufgrund dieser Änderung haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Frist für die Kündigung und den Wechsel der Autoversicherung läuft in diesen Fällen am 30. November (für 2025 am 1. Dez.) aus.
3. Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
- Beitragserhöhung bei gleichbleibenden Leistungen: Sie können den Anbieter wechseln, wenn Ihre Versicherung während der Vertragslaufzeit die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Es gibt dabei auch sogenannte verdeckte Beitragserhöhungen, wenn Sie etwa in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, aber dennoch keine entsprechende Beitragsvergünstigung erhalten haben.
- Verkauf, Wechsel oder Abmeldung des Kfz: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, wechseln oder abmelden, ist das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet, beziehungsweise können Sie im Bedarfsfall die Kfz-Versicherung wechseln.
- Regulierung eines Schadens: Auch nachdem Ihre Versicherung für Sie einen Schaden reguliert hat, können Sie zu einem anderen Kfz-Versicherungsunternehmen wechseln – in diesem Fall ist das jedoch abhängig von der Art des Schadens und der Auswirkung auf Ihre SF-Klasse nicht immer ratsam.
Im Voraus gezahlte Beiträge erhalten Sie bei einer Sonderkündigung natürlich zurückerstattet.
4. Lohnt sich eine Werkstattbindung?
Ob sich eine Werkstattbindung lohnt, hängt insbesondere von dem Rabatt ab, den der Versicherer gewährt. Mitunter fällt die Prämie um einen zweistelligen Prozentbetrag geringer aus, wenn Sie der Versicherung die Wahl der Werkstatt überlassen. Das kann sich insbesondere in den teuren Tarifen von Fahranfängerinnen und Fahranfängern bemerkbar machen.
Haben Sie einen Neuwagen oder einen Leasingvertrag, ist die Werkstattbindung häufig nicht sinnvoll. Denn die Garantie von Neufahrzeugen bleibt in der Regel nur erhalten, wenn Reparaturarbeiten in einer Vertragswerkstatt der Marke durchgeführt werden. Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer hingegen haben meist bereits eine Werkstattbindung mit dem Leasinggeber vereinbart.
5. Was bringt der Rabattschutz oder Rabattretter?
Dieser Baustein kann für Ihre Kfz-Haftpflicht und Vollkasko relevant sein. Im Schadenfall erfolgt mit dem Rabattschutz keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem derzeitigen Versicherer. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt also erhalten, auch wenn Sie einen Unfall hatten. Auch verbessert sich die SF-Klasse trotz des Schadenfalls, sofern Sie eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr nicht überschreiten.
Kündigen Sie Ihre derzeitige Kfz-Versicherung und wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, gilt der angerechnete Rabattschutz beim neuen Versicherer meist nicht mehr. Dieser nimmt in der Regel eine Rückstufung vor, wenn die vorherige Autoversicherung einen Schaden reguliert hat und es aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung gab.
Sind Sie bereits viele Jahre schadenfrei gefahren, bieten einige Kfz-Versicherungen einen Rabattretter an. Dieser sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft werden – auch ohne Beitragszuschläge. Die Policen der einzelnen Versicherer sind bezüglich Rabattschutz und Rabattretter sehr unterschiedlich. Ein Autoversicherungsvergleich kann diesbezüglich sinnvoll sein.
6. Wie und wann können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?
Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten sollte gut überlegt werden. Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus ist die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Die Abgabe ist nur an nahe Verwandte möglich (Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partnerinnen und Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder).
- Abgebende Person verliert alle SF-Klassen und deren Rabatte.
- Empfängerinnen und Empfänger müssen zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug der Abgebenden gefahren sein.
- Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Ein Elternteil hat die SF-Klasse 20. Der Nachwuchs will die SF-Klassen übernehmen, hat aber erst seit sieben Jahren einen Führerschein. Er erhält auch mit einer Übertragung des Rabatts nur die SF-Klasse 7. Der Elternteil verliert damit seine gesamte SF-Klasse und müsste neu beginnen.
Nutzen Sie für die Übertragung der SF-Klassen unser Formular: Hier kostenlos downloaden
Achtung: Manche Versicherer akzeptieren nur ihre eigenen Rabattübertragungsformulare.
Hinweis: Eine Übertragung der SF-Klasse nach den obigen Bedingungen ist nach einem Todesfall ebenfalls möglich. Dies kann bis zu zwölf Monate nach dem Tod der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers und der Einreichung der Sterbeurkunde erfolgen.
7. Gilt die Kaskoversicherung auch für Sonderausstattungen?
Nicht notwendigerweise. Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, so definiert die Kfz-Versicherung in der Präambel detailliert, welche Autoteile versichert sind. Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung. Nicht versicherte Autoteile können Sie zu gesonderten Beträgen mitversichern.
8. Bin ich mit meiner Autoversicherung auch im Ausland abgesichert?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung greift per Gesetz in jedem EU-Land. Einige Versicherer erweitern diesen Schutz zudem auf weitere Staaten.
Für freiwillige Zusatzversicherungen hingegen besteht für den Auslandsschadenschutz keine EU-Vorschrift. Jedoch gelten auch diese in der Regel in der EU sowie im geografischen Europa. Es ist dennoch sinnvoll, den Auslandsschutz vor Abschluss der Kfz-Versicherung zu prüfen.
9. Was ist ein Saisonkennzeichen und wozu ist es gut?
Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Sie nur für einen genau definierten Zeitraum fahren, nicht aber das ganze Jahr über. Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern fallen nur für diesen Zeitraum oder diese Saison an, nicht aber für den Rest des Jahres. Möchten Sie nach Ablauf von einem Jahr in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, muss das Saisonkennzeichen mindestens sechs Monate pro Jahr gültig sein.
10. Bekomme ich trotz negativer SCHUFA-Akte eine Kfz-Versicherung?
Ja, der Abschluss einer Autoversicherung ist trotz negativem SCHUFA-Eintrag möglich. Der Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Da die Kfz-Versicherer jedoch stets eine SCHUFA-Auskunft einholen, wird in diesen Fällen oftmals kein Vertrag über Teil- und Vollkaskoversicherungen gewährt, denn diese Tarifbestandteile werden nicht vom Gesetzgeber gefordert. Das gilt auch für andere Extras wie den Autoschutzbrief oder die Mallorca-Police.
Je nach Kfz-Versicherung ist trotz einer negativen SCHUFA-Auskunft eine monatliche Zahlweise der Beiträge möglich. Bei einer jährlichen Beitragszahlung sind die Tarife jedoch in der Regel günstiger.
Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.