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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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In 3 Schritten zur Kfz-Versicherung: So einfach funktioniert der Vergleich

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So funktioniert der Vergleichsrechner:

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Welche Versicherungsgesellschaften berücksichtigt der Vergleich auf Tarifcheck.de?

Unser Vergleich der Kfz-Versicherungen berücksichtigt über 330 Tarife von mehr als 40 Anbietern. Hier finden Sie eine Auswahl der Versicherer:


Haftpflicht oder Kasko: Welche Kfz-Versicherung ist zu empfehlen?

Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese müssen Sie bei der Zulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, welche Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten.

Zusätzlich können Sie Ihr Kfz mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen weitere Risiken absichern. Diese decken verschiedene Schäden am eigenen Auto ab. Die Kasko variiert dabei je nach Versicherungspolice in Preis, Leistung und Angebot. Welche Versicherung zu Ihnen passt, hängt in erster Linie von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Fahrzeug ab.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sachschäden und Personenschäden zuständig, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Sie leistet im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am eigenen Kfz.

Die Leistungen und Preise der Kfz-Haftpflichtversicherung variieren. Jedoch gelten bestimmte Deckungs-Mindestsummen für alle Kfz-Versicherungsunternehmen. Bei Pkw mit bis zu zehn Plätzen greifen gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter folgende Mindestdeckungssummen – auch mit Anhänger:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,3 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro
Kfz Personenschäden

Personenschäden

Kfz Sachschäden

Sachschäden

Kfz Vermögensschäden

Vermögensschäden

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung und daher freiwillig. Sie leistet für Ihre eigenen, unverschuldeten Fahrzeugschäden. Sie greift nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Schäden, die beispielsweise durch Tierkollisionen, Autodiebstahl und Raub oder Unwetter entstehen können. Üblicherweise umfasst der Teilkaskoschutz tarifabhängig die Regulierung dieser Schadenfälle:

  • Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Blitze oder Fluten),
  • Schäden durch Steinschlag, Feuer oder Explosionen,
  • Autodiebstahl oder Diebstahl von Autoteilen,
  • Schäden durch Kollisionen mit Haarwild, wenn das Auto in Bewegung ist,
  • Fahrzeug- und Folgeschäden durch Marderbiss,
  • Kabelschäden und Kurzschluss,
  • Glasbruch.

Der Teilkaskoschutz im Schadenfall variiert je nach Versicherer. Relevant ist etwa, in welcher Höhe der Tarif Schadensregulierungen für Schäden durch Tiere an bestimmten Autoteilen vorsieht. In der Regel können nicht versicherte Sonderausstattungen gegen einen Aufpreis versichert werden.

Vollkaskoversicherung

Auch bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Kfz. Der Schutz enthält alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie zudem gegen Schäden durch Vandalismus, Unfälle mit Fahrerflucht sowie selbst verschuldete Fahrzeugschäden ab. Zu den üblichen Leistungen gehört die Regulierung von:

  • Selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug,
  • Vandalismusschäden,
  • Wildschäden,
  • Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt werden,
  • Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
  • Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
  • Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.

Auch die Leistungen der Vollkasko unterscheiden sich je nach Versicherer. Einige Autoversicherungen definieren ein Kfz beispielsweise für ein Jahr oder sogar drei Jahre als neuwertig, andere nur für wenige Monate. Dies hat Einfluss auf die Neuwertentschädigung im Schadensfall.

Nicht zuständig ist die Vollkaskoversicherung, wenn das Kfz zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.

Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Versicherung ist die beste?

Welche Versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfangreichen Schutz und leistet zusätzlich auch bei selbst herbeigeführten Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie bei Vandalismus oder Tier- und Glasschäden, die die Teilkasko nicht abdeckt. Die Teilkaskoversicherung hingegen ist häufig nur unwesentlich teurer als die Haftpflicht.

Leistung Kfz-Haftpflicht Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht Vollkasko mit Kfz-Haftpflicht
An Dritten verursachte Schäden ja ja ja
Marder- und Tierbiss sowie Folgeschäden (z. B. Kurzschluss) nein ja ja
Wildunfall, Kollision mit Haarwild oder mehr Tieren nein ja ja
Brand und Explosion nein ja ja
Unwetter wie Sturm, Hagel, Blitze, Überschwemmung etc. nein ja ja
Diebstahl und Raub nein ja ja
Glasbruch und Steinschlag nein ja ja
Erweiterter Glasschaden nein nein ja
Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto nein nein ja
Schäden durch unbekannte oder fahrerflüchtige Dritte nein nein ja
Vandalismus nein nein ja
Üblicherweise versichertes Fahrzeug jedes Kfz mit Straßenzulassung Ältere Gebrauchtwagen, die vollständig bezahlt sind. Neuwagen und geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge

Im Regelfall wird die Teilkasko für (ältere) Gebrauchtwagen abgeschlossen, die bereits vollständig abbezahlt sind, aber noch einen höheren Restwert haben.

Die Vollkasko wird primär für Neuwagen und Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge vereinbart. Häufig verlangen die Kredit- oder Leasinggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.


Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Viele Faktoren haben Einfluss auf die Tarifkalkulation und die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Zudem bewerten die Autoversicherer einzelne Kriterien unterschiedlich. Daher variieren die Leistungen und Preise.

Kfz-Haftpflicht Kfz-Teilkasko Kfz-Vollkasko
  • Gesetzliche Pflichtversicherung
  • Voraussetzung für die Zulassung
  • Zahlt für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto Dritten verursachen
  • ab 3,08 € im Monat
  • Freiwillige Zusatzversicherung
  • Leistet bei unverschuldeten Eigenschäden
  • Dazu zählen u. a. Diebstahl, Raub, Wildschäden, Brand, Unwetter
  • ab 4,02 € im Monat
  • Optionaler Zusatzschutz für Ihr Auto
  • Kommt für alle Teilkaskoschäden auf
  • Leistet zusätzlich bei selbst verursachten Eigenschäden und Vandalismus
  • ab 5,80 € im Monat

Quelle: Tarifcheck.de, Check24.de; Stand: 1. September 2025

Kfz-Versicherungen im Vergleich – Der günstigste und teuerste Tarif in der Übersicht

Die Grafik gibt einen Überblick über Preisspannen der Kfz-Versicherung und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele das jeweilige Sparpotenzial auf. Die Zahlen wurden am 26.09.2024 mithilfe des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de ermittelt.
Beispiel: Smart Fortwo
  • Fahrzeug: Smart Fortwo 0.9 Coupe
  • HSN/TSN: 1313 / EGF
  • Zulassungsort: 80636 München
  • Erstzulassung: 09.09.2019
  • Finanzierung: Barkauf
  • Nutzung: nur privat
  • Stellplatz: Einzelgarage
  • Jahreskilometer: 12.000
  • Zahlweise: jährlich
  • Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 500 € / 300 €
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 2 / SF 2
Alter: 19
  • Halter: Versicherungsnehmerin
  • Wohnort: 80636 München
  • Familienstand: ledig
  • Kinder: keine
  • Geburtstag: 01.08.2006
  • Berufsgruppe: Auszubildende
  • Führerschein seit: 01.08.2023

Sparpotenzial ansehen

Günstigster Tarif im Vergleich: 1.376,88 €
Teuerster Tarif im Vergleich: 3.632,40 €
Sie sparen beim Wechsel: 2.255,52 €

Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de

Die Grafik gibt einen Überblick über Preisspannen der Kfz-Versicherung und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele das jeweilige Sparpotenzial auf. Die Zahlen wurden am 26.09.2024 mithilfe des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de ermittelt.
Beispiel: VW ID.3
  • Fahrzeug: VW ID.3 Pro
  • HSN/TSN: 0603 / CKU
  • Zulassungsort: Lüneburg
  • Erstzulassung: 09.09.2021
  • Finanzierung: Kredit
  • Nutzung: nur privat
  • Stellplatz: Einzelgarage
  • Jahreskilometer: 22.000
  • Zahlweise: jährlich
  • Deckungsumfang: Vollkasko SB 500 € inkl. Teilkasko mit SB 150 €
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 9 / SF 9
Alter: 35
  • Halter: Versicherungsnehmer
  • Wohnort: 21335 Lüneburg
  • Familienstand: ledig
  • Kinder: keine
  • Geburtstag: 07.05.1990
  • Berufsgruppe: Angestellter
  • Führerschein seit: 04.06.2008

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Günstigster Tarif im Vergleich: 843,28 €
Teuerster Tarif im Vergleich: 1.615,57 €
Sie sparen beim Wechsel: 772,29 €

Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de

Die Grafik gibt einen Überblick über Preisspannen der Kfz-Versicherung und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele das jeweilige Sparpotenzial auf. Die Zahlen wurden am 26.09.2024 mithilfe des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de ermittelt.
Beispiel: VW Sharan
  • Fahrzeug: VW Sharan 1.4 TSI
  • HSN/TSN: 0603 / ATO
  • Zulassungsort: Dortmund
  • Erstzulassung: 09.09.2017
  • Finanzierung: Barkauf
  • Nutzung: nur privat
  • Stellplatz: Einzelgarage
  • Jahreskilometer: 15.000
  • Zahlweise: jährlich
  • Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 150 € / 150 €
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 17 / SF 17
Alter: 52
  • Halter: Versicherungsnehmer
  • Wohnort: 44135 Dortmund
  • Familienstand: verheiratet
  • Kinder: 2
  • Geburtstag: 01.07.1973
  • Berufsgruppe: Angestellter
  • Führerschein seit: 02.07.1991

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Günstigster Tarif im Vergleich: 973,37 €
Teuerster Tarif im Vergleich: 2.549,31 €
Sie sparen beim Wechsel: 1.575,94 €

Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de

Die Grafik gibt einen Überblick über Preisspannen der Kfz-Versicherung und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele das jeweilige Sparpotenzial auf. Die Zahlen wurden am 26.09.2024 mithilfe des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de ermittelt.
Beispiel: Mercedes C-Klasse
  • Fahrzeug: Mercedes-Benz C 300 T-Modell
  • HSN/TSN: 1313 / HSM
  • Zulassungsort: Vechta
  • Erstzulassung: 16.05.2018
  • Finanzierung: Barkauf
  • Nutzung: nur privat
  • Stellplatz: Doppelgarage
  • Jahreskilometer: 14.000
  • Zahlweise: jährlich
  • Deckungsumfang: Vollkasko inkl. Teilkasko mit SB 300 € / 300 €
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 30 / SF 30
Alter: 70
  • Halter: Versicherungsnehmer
  • Wohnort: 49377 Vechta
  • Familienstand: verheiratet
  • Kinder: keine
  • Geburtstag: 07.02.1955
  • Berufsgruppe: im Ruhestand
  • Führerschein seit: 10.07.1975

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Günstigster Tarif im Vergleich: 539,85 €
Teuerster Tarif im Vergleich: 1.292,32 €
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Stand: 24.09.2025 Quelle: Tarifcheck.de

Wichtige Leistungen im Vergleich der Kfz-Versicherungen

Die Versicherungsleistungen können sich je nach Tarif und Anbieter unterscheiden. Dazu gehört auch der Umfang der versicherten Schäden innerhalb einzelner Versicherungsbausteine wie der Regulierung von Tierbissschäden.

Der passende Kfz-Versicherungsschutz für Tierschäden

Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, wenn das Kfz bei einem Zusammenstoß mit Wild in Bewegung war. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen zudem nur dann, wenn es zu einer nachweisbaren Kollision mit sogenanntem Haarwild kam.

Gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes zählen etwa Rehe, Elche, Wildschweine, Wildkatzen, Feldhasen und Füchse zum Haarwild. Federwild wie Möwen oder Wildgänse zählen nicht dazu. Oft besteht in der Teilkasko auch kein Schutz bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Katzen. Einige Versicherer nehmen diese allerdings in ihre Policen auf. Ein Autoversicherungsvergleich kann darum auch diesbezüglich sinnvoll sein.


Wie kann ich bei meiner Kfz-Versicherung sparen?

Besonders relevant bei der Berechnung der Kfz-Versicherung ist neben dem Leistungsumfang die Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.

Auch Typklassen und Regionalklassen sowie Ihre Punkte in Flensburg können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Außerdem ist relevant, ob Sie einen Erst- oder Zweitwagen versichern. Wenn Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden, kann sich dies positiv auf die Prämie auswirken.


Weitere wichtige Themen rund um die Autoversicherung

Fahranfänger: Günstige Kfz-Versicherung für junge Fahrer finden

Die Beiträge der Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind meist hoch. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) haben Führerscheinneulinge im Alter von 18 bis 24 Jahren ein überdurchschnittlich hohes Unfallrisiko (Stand: 2023). Nahezu alle Versicherer erheben deshalb einen Risikozuschlag.

Zusätzlich können junge Fahrerinnen und Fahrer noch nicht genügend schadenfreie Jahre mit einem Kfz vorweisen, um einen hohen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Sie starten in der Regel in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse SF 0 und zahlen damit meist einen Beitragssatz von über 200 Prozent.

Mit diesen Tipps können Fahranfängerinnen und Fahranfänger dennoch sparen:

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Einige Versicherungen gewähren Rabatte für die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 Jahren.
  • Günstigere Tarifmerkmale: Überlassen Versicherte die Werkstattwahl im Schadensfall dem Versicherer, sinkt die Prämie. Die Beiträge werden ebenfalls günstiger, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen eine höhere Selbstbeteiligung wählen, die jährliche Fahrleistung reduzieren, eine Jahreskarte für den ÖPNV oder eine BahnCard besitzen oder Mitglied in einem Automobilclub sind.
  • Versicherung über die Eltern: Fahranfängerinnen und Fahranfänger können das Auto über die Eltern oder Verwandte als Zweitwagen versichern lassen. Für gewöhnlich erhalten sie dann die bessere SF-Klasse ½ oder höher und können den Schadenfreiheitsrabatt des Elternteils nutzen. Versichern die Fahrneulinge ihr Kfz später selbst, können sie die Schadenfreiheitsklasse aus der Zweitwagenversicherung maximal für die Jahre des Führerscheinbesitzes übernehmen.

Generell gilt: Die Konditionen der jeweiligen Versicherer unterscheiden sich. Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann dabei helfen, einen passenden Tarif zu finden.

Zweitwagen richtig versichern

Eine Zweitwagenversicherung wird unabhängig von der Kfz-Versicherung des Erstwagens abgeschlossen. Sie können den Zweitwagen also auch bei einem anderen Anbieter versichern. Versichern Sie erstmalig ein Zweitauto, erhalten Sie für dieses im Regelfall die SF-Klasse ½.

Haben Sie bereits zuvor einen Zweitwagen versichert, können Sie die Schadenfreiheitsklasse in den aktuellen Vertrag übernehmen. Vorausgesetzt, die Versicherung wurde innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen. Für gewöhnlich darf die letzte Zweitwagenversicherung dafür nicht länger als sieben Jahre erloschen sein.

Schließen Sie eine Zweitwagenversicherung für Ihr Kind ab, ist diese in der Regel günstiger als eine Kfz-Versicherung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Die Versicherer können dennoch einen Zuschlag berechnen, wenn der Fahrerkreis des Zweitwagens Personen unter 25 Jahren umfasst.

Günstiger wird die Versicherung etwa dann, wenn Sie über eigenes Wohneigentum mit einem privaten Parkplatz verfügen, ein Fahrzeug mit einer günstigen Typklasse wählen oder ein Saisonkennzeichen nutzen.

Einfach erklärt: Wie beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse den Beitrag?

Die Versicherer gewähren Ihnen einen Rabatt für jedes schadenfreie Versicherungsjahr. Je länger Sie ohne eine Schadenmeldung ein Kfz versichern, desto höher sind Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sowie Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) und desto günstiger sind die Tarife der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. In der Teilkaskoversicherung wird der SF-Rabatt nicht angerechnet, da die Versicherten auf Teilkaskoschäden keinen Einfluss haben.

Die Verbesserung der SF-Klassen erfolgt automatisch am Ende des Versicherungsjahres, sofern kein Schaden reguliert worden ist. Ist die Kfz-Versicherung hingegen für einen Schaden aufgekommen, dann erfolgt eine Herabstufung der SF-Klasse. Nutzen Sie ein Saisonkennzeichen, muss die Anmeldung für mindestens sechs Monate pro Jahr gelten, damit Sie sich die schadenfreie Zeit anrechnen lassen können.

Wie hoch der SF-Rabatt je SF-Klasse ausfällt, ist abhängig vom Versicherer. Diese berechnen die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts nach eigenem Ermessen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich.

  • Beispiel: Eine Versicherte hat über zehn Jahre keinen Schaden gemeldet und die SF-Klasse 10. Versicherung A kalkuliert für den Tarif 40 Prozent der Grundprämie für je Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Versicherung B hingegen für beide Arten von Schutz je 36 Prozent.

Schadenfreiheitsklassen werden bei einem Wechsel der Autoversicherung übertragen, sofern Sie innerhalb der letzten Jahre eine Kfz-Versicherung hatten. Ihr SF-Rabatt wird dann vom neuen Versicherer erneut berechnet. Auch ist es möglich, die Schadenfreiheitsklasse auf Dritte zu übertragen, etwa auf die eigenen Kinder. Die Übertragung kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.

Wie wirkt sich die Typklasse auf den Beitrag aus?

Alle Fahrzeugmodelle in Deutschland werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Typklassen eingestuft. Je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp reguliert wurden, desto höher sind die Typklasse und die Beiträge. Die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen haben dabei je unterschiedliche Typklassen. Ändert sich eine Klasse, berücksichtigen die Kfz-Versicherer dies bei der Berechnung der Prämien zum Jahreswechsel.

Insbesondere Fahrzeuge, die häufig von Fahranfängerinnen und Fahranfängern gefahren werden, haben häufig eine hohe Typklasse. Die Fahrzeugwahl kann die Höhe der Prämie deshalb ebenfalls beeinflussen. Die Typklassen für einzelne Fahrzeugmodelle können Sie auf der Webseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) einsehen.

Einfluss der Regionalklasse auf die Prämie

In Deutschland gibt es 413 Zulassungsbezirke, die in Regionalklassen eingestuft werden. Maßgebend bei der Berechnung ist die Schadensbilanz der Autos beziehungsweise Kfz-Versicherten innerhalb der jeweiligen Zulassungsbezirke.

Genau wie die Typklassen wird das Schadenaufkommen vom GDV einmal jährlich berechnet und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Die Kalkulation basiert dabei auf der Schadensbilanz der letzten fünf Jahre.

Auch in den Regionalklassen wird zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, da hier unterschiedliche Arten von Schäden bedeutsam sind. In der Regel berücksichtigen Autoversicherer die Regionalklassen bei der Prämienbildung und passen die Tarife zum Jahreswechsel entsprechend an.

Kfz-Versicherung richtig kündigen

Für Ihren Versicherungsvertrag gilt eine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten.

Wann Sie den Vertrag beenden können, hängt vom Kündigungsgrund ab. Sie können in den folgenden Fällen regulär kündigen:

  • zum Ende der Laufzeit.

Zudem haben Sie mitunter ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht:

  • beim Wechsel oder Verkauf des Fahrzeugs,
  • nach einem regulierten Schaden,
  • nach einer Beitragserhöhung ohne Anpassung des Versicherungsschutzes,
  • wenn die Beiträge trotz besserer Schadenfreiheits-, Typ- oder Regionalklasse nicht sinken.

Die Verträge der meisten Kfz-Versicherungen enden am 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Stichtag für die Kündigung ist dann der 30. November – als Kündigungsdatum zählt der Tag des Eingangs beim Versicherer.

Fällt der Tag auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum nächsten Werktag. So ist die Kündigungsfrist in 2025 der 01. Dezember, da der 30. November einen Sonntag ist.

Bei Verträgen mit einem unterjährigen Versicherungsbeginn können die Fristen abweichen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Saisonkennzeichen verwenden. Dann fällt die Hauptfälligkeit der Versicherung auf den ersten Tag der Saison.

Kündigen Sie den Vertrag nicht fristgemäß, verlängert sich der Tarif automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.


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FAQ – häufige Fragen zur Autoversicherung

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Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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