Stromvertrag bei Umzug: Kündigen, ummelden oder wechseln?
Was passiert mit dem Stromvertrag beim Umzug?
Bei einem Umzug endet der Stromvertrag meist nicht automatisch. Sie müssen Ihren derzeitigen Vertrag also selbst kündigen, falls Sie den Anbieter wechseln möchten. Andernfalls bleibt Ihr bisheriger Stromvertrag auch weiterhin bestehen. Im schlechtesten Fall zahlen Sie sonst für zwei Verträge, da Sie auch nach dem Umzug für den Strom der alten Wohnung aufkommen.
Ob und wann eine Kündigung des Vertrags möglich ist, hängt von der Art des Tarifs ab sowie von der Möglichkeit des Stromanbieters, Sie auch am neuen Wohnort zu beliefern. Je nachdem, welche Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie weiterhin Strom vom bisherigen Anbieter erhalten, den Stromvertrag regulär kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
Option 1: Stromvertrag ummelden oder mitnehmen
Viele Stromanbieter versorgen Sie auch am neuen Wohnort mit Strom. Dann können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Damit dies reibungslos gelingt, sollten Sie den Anbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug über den Wohnsitzwechsel informieren.
Prüfen Sie zudem rechtzeitig, ob Ihr bisheriger Stromanbieter Sie in der neuen Wohnung zu denselben Konditionen beliefert. In den AGB der meisten Anbieter wird vereinbart, dass das Lieferverhältnis auch nach einem Umzug bestehen bleibt. Manche Stromverträge enden jedoch mit dem Wohnsitzwechsel. Dann benötigen Sie einen neuen Stromtarif, wenn Sie nicht automatisch der häufig teureren Grundversorgung zugeordnet werden möchten.
Einige Versorger liefern zudem nur regional oder können den Strom an der künftigen Adresse nicht zu demselben Preis anbieten. Mit dem kostenlosen und unabhängigen Stromvergleich auf Tarifcheck.de ermitteln Sie mit wenigen Klicks die am neuen Wohnsitz verfügbaren Stromtarife und können mit einem Wechsel bis zu 850,00 Euro sparen.
Stromvertrag auf eine andere Person übertragen
Nicht jeder Umzug kommt einem vollständigen Wohnungswechsel gleich. Oft zieht nur eine einzelne Person ein oder aus, etwa bei Wechseln innerhalb einer WG. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Stromvertrag: Wer als neue Hauptmieterin oder als neuer Hauptmieter den laufenden Vertrag auf sich übertragen möchte, sollte zunächst Kontakt mit dem aktuellen Stromanbieter aufnehmen.
Viele Versorger ermöglichen eine unkomplizierte Vertragsübernahme. In der Regel genügt es, ein entsprechendes Formular von der Website des Anbieters herunterzuladen und auszufüllen. Jedoch bieten nicht alle Stromlieferanten diese Option an. Ist eine Übernahme ausgeschlossen, bleibt der Nachmieterin oder dem Nachmieter nur der Abschluss eines neuen Stromvertrags.
Option 2: Stromanbieter beim Umzug regulär wechseln
Möchten Sie beim Umzug einen Anbieterwechsel durchführen, müssen Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Stromanbieter kündigen. Wann eine Kündigung möglich ist, hängt vom gewählten Vertrag und dessen Mindestvertragslaufzeit ab.
Zudem gelten je nach Art des Stromtarifs unterschiedliche Kündigungsfristen:
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Kann Ihr bisheriger Stromanbieter Sie in der neuen Wohnung nicht zu denselben Konditionen oder gar nicht mit Strom versorgen, haben Sie zumeist ein Sonderkündigungsrecht. Dann gelten die regulären Laufzeiten und Fristen nicht.
Was ist für Hauseigentümer beim Umzug wichtig?
Wer in ein Eigenheim zieht, muss sich nicht nur um den Stromliefervertrag kümmern, sondern zusätzlich um einen Netzanschlussvertrag. Beide Verträge müssen bei einem Hauswechsel entweder umgemeldet oder gekündigt werden. Für den Netzanschlussvertrag ist dabei der jeweilige örtliche Netzbetreiber zuständig.
Liegt die neue Adresse weiterhin im Versorgungsgebiet desselben Netzbetreibers, ist der bestehende Vertrag in der Regel auf das neue Objekt übertragbar. Befindet sich das neue Zuhause dagegen außerhalb dieses Gebiets, müssen Sie den alten Vertrag fristgerecht kündigen und mit dem zuständigen Betreiber am neuen Wohnort einen Vertrag abschließen.
Option 3: Sonderkündigung bei Umzug
Mitunter können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, um Ihren Stromvertrag vorzeitig zu beenden. Dies ist häufig in diesen Fällen möglich:
Das Sonderkündigungsrecht gilt im Regelfall für zwei Wochen ab Bekanntmachung des Kündigungsgrundes. Die Sonderkündigung selbst sollte jedoch mindestens sechs Wochen vor dem Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus erfolgen.
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Tipp: Auch nach einer Preissenkung ist mitunter eine Sonderkündigung möglich. Sie können dann womöglich in einen noch günstigeren Tarif wechseln.
Beim Umzug Zählerstände notieren
Damit Sie durch etwaige Abrechnungsfehler nicht zu viel für Ihren Strom zahlen, sollten Sie die Zählerstände festhalten und idealerweise abfotografieren.
Die Zählerstände dienen als Beleg für den tatsächlich verbrauchten Strom, damit Sie keine Kosten übernehmen müssen, die durch Nachmieterinnen und Nachmieter oder Sanierungsarbeiten erzeugt werden.
Sonderfall: Strombezug über den Vermieter
Hat Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter den Stromvertrag abgeschlossen, endet die Stromversorgung für gewöhnlich automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Sie müssen dann den Stromvertrag nicht eigenständig kündigen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Vermieterin oder der Vermieter den Zählerstand bei Ihrem Auszug abliest, damit Ihnen nur der eigene Stromverbrauch in Rechnung gestellt wird.
Stromvertrag bei Umzug ummelden oder wechseln: Welche Daten benötige ich?
Möchten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag auch an der neuen Adresse behalten oder anlässlich des Umzugs den Stromanbieter wechseln, benötigen Sie die folgenden Daten:
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Stromanbieter benötigen mitunter die MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) für die Ummeldung oder den Wechsel des Stromtarifs. Es handelt sich dabei um einen elfstelligen Code zur Identifikation der Stromverbrauchsstelle. Sie befindet sich auf der Stromrechnung, meist in der Nähe der Zählernummer unter Marktlokation
. Anders als die Zählernummer bleibt sie auch bei einem Zählertausch erhalten.
Die MaLo-ID der neuen Anschrift kann bereits vor dem Umzug bei der neuen Vermieterin oder dem neuen Vermieter erfragt werden. Dies gilt auch für die Zählernummer des neuen Wohnortes.
Höherer Stromverbrauch bei Umzug in gemeinsame Wohnung
Haben Sie zuvor allein gelebt und ziehen nun in eine gemeinsame Wohnung oder in ein Haus, steigt für gewöhnlich der Stromverbrauch. Teilen Sie dies dem Stromanbieter mit und kalkulieren Sie einen höheren Verbrauch ein. Der Anbieter passt die monatliche Abschlagszahlung dann entsprechend an, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.
Umzug rechtzeitig dem Stromanbieter melden und Kosten vermeiden
Seit dem 6. Juni 2025 dürfen die Versorger laut der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944) keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen von Stromverträgen durchführen. Während Verbraucherinnen und Verbraucher einen Umzug früher bis zu sechs Wochen rückwirkend beim Stromanbieter an- oder abmelden konnten, muss die Meldung aktuell mindestens 14 Tage vor dem Auszugsdatum erfolgen. Nur so lassen sich der Verbrauch und die Stromkosten korrekt erfassen.
Wie erwähnt, sollten Sie den Wohnsitzwechsel aber idealerweise sechs Wochen im Voraus melden, um einen reibungslosen Wechsel ohne zwischenzeitliche – und oft teurere – Grundversorgung zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Anmeldung des Umzugs beim Stromanbieter hilft, doppelte Verträge und Kosten zu vermeiden, die entstehen, wenn der alte Vertrag weiterläuft, während am neuen Wohnort bereits ein neuer besteht. Auch minimieren Sie so das Risiko fehlerhafter Abrechnungen, die Ihnen fälschlicherweise den Verbrauch von Nachmieterinnen und Nachmietern in Rechnung stellen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Stromvertrag beim Umzug
1. Was passiert am neuen Wohnort ohne eigenen Vertrag?
2. Habe ich bei einem Umzug immer ein Sonderkündigungsrecht?
3. Erhalte ich keinen Strom, wenn ich keinen neuen Stromvertrag abschließe?
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