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Stromvertrag bei Umzug: Kündigen, ummelden oder wechseln?

Junge Frau sitzt mit Laptop auf dem Sofa, während sie in eine neue Wohnung einzieht
Stromvertrag bei Umzug: Wichtig zu wissen
  • Selbst abgeschlossene Stromverträge enden nicht automatisch mit einem Umzug.
  • Je nach Tarif und Versorgungsgebiet des Stromanbieters kann der Vertrag mitgenommen oder gekündigt werden.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn am neuen Wohnort keine Belieferung zu denselben Konditionen möglich ist.
  • Der Wohnsitzwechsel muss dem Stromanbieter mindestens 14 Tage im Voraus, idealerweise aber sechs Wochen vor dem Umzugstermin, mitgeteilt werden.
  • Ein Umzug kann eine gute Gelegenheit für einen Anbieterwechsel sein. Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unabhängig verschiedene Stromtarife und können mit einem Wechsel bis zu 850,00 Euro im Jahr sparen.

Was passiert mit dem Stromvertrag beim Umzug?

Bei einem Umzug endet der Stromvertrag meist nicht automatisch. Sie müssen Ihren derzeitigen Vertrag also selbst kündigen, falls Sie den Anbieter wechseln möchten. Andernfalls bleibt Ihr bisheriger Stromvertrag auch weiterhin bestehen. Im schlechtesten Fall zahlen Sie sonst für zwei Verträge, da Sie auch nach dem Umzug für den Strom der alten Wohnung aufkommen.

Ob und wann eine Kündigung des Vertrags möglich ist, hängt von der Art des Tarifs ab sowie von der Möglichkeit des Stromanbieters, Sie auch am neuen Wohnort zu beliefern. Je nachdem, welche Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie weiterhin Strom vom bisherigen Anbieter erhalten, den Stromvertrag regulär kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.


Option 1: Stromvertrag ummelden oder mitnehmen

Viele Stromanbieter versorgen Sie auch am neuen Wohnort mit Strom. Dann können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Damit dies reibungslos gelingt, sollten Sie den Anbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug über den Wohnsitzwechsel informieren.

Prüfen Sie zudem rechtzeitig, ob Ihr bisheriger Stromanbieter Sie in der neuen Wohnung zu denselben Konditionen beliefert. In den AGB der meisten Anbieter wird vereinbart, dass das Lieferverhältnis auch nach einem Umzug bestehen bleibt. Manche Stromverträge enden jedoch mit dem Wohnsitzwechsel. Dann benötigen Sie einen neuen Stromtarif, wenn Sie nicht automatisch der häufig teureren Grundversorgung zugeordnet werden möchten.

Einige Versorger liefern zudem nur regional oder können den Strom an der künftigen Adresse nicht zu demselben Preis anbieten. Mit dem kostenlosen und unabhängigen Stromvergleich auf Tarifcheck.de ermitteln Sie mit wenigen Klicks die am neuen Wohnsitz verfügbaren Stromtarife und können mit einem Wechsel bis zu 850,00 Euro sparen.

Stromvertrag auf eine andere Person übertragen

Nicht jeder Umzug kommt einem vollständigen Wohnungswechsel gleich. Oft zieht nur eine einzelne Person ein oder aus, etwa bei Wechseln innerhalb einer WG. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Stromvertrag: Wer als neue Hauptmieterin oder als neuer Hauptmieter den laufenden Vertrag auf sich übertragen möchte, sollte zunächst Kontakt mit dem aktuellen Stromanbieter aufnehmen.

Viele Versorger ermöglichen eine unkomplizierte Vertragsübernahme. In der Regel genügt es, ein entsprechendes Formular von der Website des Anbieters herunterzuladen und auszufüllen. Jedoch bieten nicht alle Stromlieferanten diese Option an. Ist eine Übernahme ausgeschlossen, bleibt der Nachmieterin oder dem Nachmieter nur der Abschluss eines neuen Stromvertrags.


Option 2: Stromanbieter beim Umzug regulär wechseln

Möchten Sie beim Umzug einen Anbieterwechsel durchführen, müssen Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Stromanbieter kündigen. Wann eine Kündigung möglich ist, hängt vom gewählten Vertrag und dessen Mindestvertragslaufzeit ab.

Zudem gelten je nach Art des Stromtarifs unterschiedliche Kündigungsfristen:

  • Grundversorgungstarife: Haben Sie den Stromvertrag bislang nicht aktiv gewechselt und keinen Sondertarif mit dem örtlichen Grundversorger geschlossen, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Gemäß Paragraf 20 Absatz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) können Sie Ihren Vertrag dann innerhalb von zwei Wochen kündigen.
  • Alternative Anbieter: Beziehen Sie Strom außerhalb der Grundversorgung, gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Fristen. Ab dem 1. März 2022 abgeschlossene Verträge sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit innerhalb eines Monats kündbar. Zuvor vereinbarte Stromverträge hingegen verlängern sich zumeist automatisch um zwölf Monate. Auch kann die Kündigungsfrist bei diesen bis zu drei Monate betragen.

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Kann Ihr bisheriger Stromanbieter Sie in der neuen Wohnung nicht zu denselben Konditionen oder gar nicht mit Strom versorgen, haben Sie zumeist ein Sonderkündigungsrecht. Dann gelten die regulären Laufzeiten und Fristen nicht.

Was ist für Hauseigentümer beim Umzug wichtig?

Wer in ein Eigenheim zieht, muss sich nicht nur um den Stromliefervertrag kümmern, sondern zusätzlich um einen Netzanschlussvertrag. Beide Verträge müssen bei einem Hauswechsel entweder umgemeldet oder gekündigt werden. Für den Netzanschlussvertrag ist dabei der jeweilige örtliche Netzbetreiber zuständig.

Liegt die neue Adresse weiterhin im Versorgungsgebiet desselben Netzbetreibers, ist der bestehende Vertrag in der Regel auf das neue Objekt übertragbar. Befindet sich das neue Zuhause dagegen außerhalb dieses Gebiets, müssen Sie den alten Vertrag fristgerecht kündigen und mit dem zuständigen Betreiber am neuen Wohnort einen Vertrag abschließen.


Option 3: Sonderkündigung bei Umzug

Mitunter können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, um Ihren Stromvertrag vorzeitig zu beenden. Dies ist häufig in diesen Fällen möglich:

  • Anschrift außerhalb des Versorgungsgebiets: Ihr bisheriger Stromanbieter kann Sie am neuen Wohnsitz nicht mit Strom beliefern. Schließen Sie keinen neuen Tarif ab, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
  • Strompreiserhöhung: Der Stromanbieter erhöht nach dem Umzug den Preis für den Stromtarif. Bietet Ihnen der Versorger nach Eingang der Sonderkündigung am neuen Wohnort eine Belieferung zu den bisherigen Konditionen an, erlischt das Sonderkündigungsrecht und Ihr derzeitiger Vertrag bleibt bestehen. Macht er Ihnen kein neues Angebot, ist der Anbieter zur Kündigungsbestätigung verpflichtet.

Das Sonderkündigungsrecht gilt im Regelfall für zwei Wochen ab Bekanntmachung des Kündigungsgrundes. Die Sonderkündigung selbst sollte jedoch mindestens sechs Wochen vor dem Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus erfolgen.

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Tipp: Auch nach einer Preissenkung ist mitunter eine Sonderkündigung möglich. Sie können dann womöglich in einen noch günstigeren Tarif wechseln.


Sonderfall: Strombezug über den Vermieter

Hat Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter den Stromvertrag abgeschlossen, endet die Stromversorgung für gewöhnlich automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Sie müssen dann den Stromvertrag nicht eigenständig kündigen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Vermieterin oder der Vermieter den Zählerstand bei Ihrem Auszug abliest, damit Ihnen nur der eigene Stromverbrauch in Rechnung gestellt wird.


Stromvertrag bei Umzug ummelden oder wechseln: Welche Daten benötige ich?

Möchten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag auch an der neuen Adresse behalten oder anlässlich des Umzugs den Stromanbieter wechseln, benötigen Sie die folgenden Daten:

  • Kundennummer
  • Zählernummer der bisherigen Wohnung
  • Zählernummer am neuen Wohnort
  • beim Umzug: Zählerstände der alten und neuen Adresse
  • gegebenenfalls MaLo-ID des alten und neuen Wohnsitzes (Sie finden diese auf der Stromrechnung oder erhalten sie von der neuen Vermieterin oder dem neuen Vermieter)
  • neue Anschrift
  • Termin des Einzugs
  • jährlichen Stromverbrauch in Kilowattstunden

Höherer Stromverbrauch bei Umzug in gemeinsame Wohnung

Haben Sie zuvor allein gelebt und ziehen nun in eine gemeinsame Wohnung oder in ein Haus, steigt für gewöhnlich der Stromverbrauch. Teilen Sie dies dem Stromanbieter mit und kalkulieren Sie einen höheren Verbrauch ein. Der Anbieter passt die monatliche Abschlagszahlung dann entsprechend an, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.


Umzug rechtzeitig dem Stromanbieter melden und Kosten vermeiden

Seit dem 6. Juni 2025 dürfen die Versorger laut der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944) keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen von Stromverträgen durchführen. Während Verbraucherinnen und Verbraucher einen Umzug früher bis zu sechs Wochen rückwirkend beim Stromanbieter an- oder abmelden konnten, muss die Meldung aktuell mindestens 14 Tage vor dem Auszugsdatum erfolgen. Nur so lassen sich der Verbrauch und die Stromkosten korrekt erfassen.

Wie erwähnt, sollten Sie den Wohnsitzwechsel aber idealerweise sechs Wochen im Voraus melden, um einen reibungslosen Wechsel ohne zwischenzeitliche – und oft teurere – Grundversorgung zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Anmeldung des Umzugs beim Stromanbieter hilft, doppelte Verträge und Kosten zu vermeiden, die entstehen, wenn der alte Vertrag weiterläuft, während am neuen Wohnort bereits ein neuer besteht. Auch minimieren Sie so das Risiko fehlerhafter Abrechnungen, die Ihnen fälschlicherweise den Verbrauch von Nachmieterinnen und Nachmietern in Rechnung stellen.


FAQ – häufig gestellte Fragen zum Stromvertrag beim Umzug

Energieexperte Raffael Comitz

Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.

Raffael Comitz

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