Strompreisentwicklung: Wird Strom 2026 teurer oder billiger?
Der kostenlose und unverbindliche Vergleich diverser Stromtarife erfolgt sekundenschnell in wenigen Schritten: Postleitzahl und Größe des Haushalts eingeben, gewünschte Filter setzen und transparent vergleichen. Anschließend können Sie Ihren neuen Stromanbieter direkt über Tarifcheck.de beauftragen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Aktuelle Strompreisentwicklung: Was kostet Strom 2026 in Deutschland?
Die Strompreisentwicklung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören etwa Preisschwankungen an den Strombörsen, politische Ereignisse und die Entwicklung des Wetters – beispielsweise bezüglich Solar- und Ökostrom. Aus diesen Gründen unterliegt der Strompreis stetigen Schwankungen.
Im Januar 2026 betrug der Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) durchschnittlich 37,32 Cent pro Kilowattstunde inklusive anteiligen Grundpreis. Damit ist der Preis gesunken, nicht zuletzt dank reduzierter Netzentgelte und Beschaffungs- sowie Vertriebskosten.
Je nach Verbrauch, Wohnort und Anbieter erhalten Sie Strom jedoch bereits zu einem Arbeitspreis ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde oder weniger (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 18. Februar 2026). Einige Anbieter bieten günstigere Konditionen als andere und gewähren darüber hinaus attraktive Prämien und Boni, die Ihre Stromkosten zusätzlich senken können.
Zudem geben nicht alle Lieferanten die niedrigeren Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte an die Haushalte weiter. Ein Strompreisvergleich kann deshalb dabei helfen, den passenden Tarif zu finden und jährlich bis zu 850,00 Euro zu sparen.
Wie wirken sich Boni auf die Stromkosten aus?
Viele Stromanbieter gewähren verschiedene Boni und Prämien für den Abschluss eines Stromvertrags. Es handelt sich dabei häufig um einen Neukundenbonus oder einen Sofortbonus. Je nach Anbieter können Sie auch mehrere Boni erhalten.
Zumeist werden beide Bonusarten nur dann gewährt, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums – etwa die vergangenen sechs Monate – keinen Vertrag mit dem Stromlieferanten hatten. Der Sofortbonus wird für gewöhnlich zeitnah ausgezahlt, der Neukundenbonus hingegen mit der Jahresabrechnung verrechnet.
Beachten Sie, dass die Stromkosten nach Auszahlung der Boni steigen können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Neukundenbonus am Ende des ersten Vertrags- oder Belieferungsjahres ausgezahlt wurde. Im zweiten Jahr erhalten Sie dann keinen Bonus mehr.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich Boni auf den durchschnittlichen Strompreis pro Monat auswirken können (Jahresverbrauch: 3.500 Kilowattstunden).
| Tarif | ⌀ Abschlag inklusive Boni | ⌀ Abschlag ohne Boni |
| Lichtblick ÖkoStrom 12 | 68,53 €/Monat | 93,12 €/Monat |
| SWM M-Strom Fix 12 | 68,54 €/Monat | 108,19 €/Monat |
| Tchibo Energy ÖkoStrom 12 | 68,61 €/Monat | 98,61 €/Monat |
(Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de – Wohnort: 24103 Kiel, Jahresverbrauch: 3.500 Kilowattstunden, Tarife mit flexibler Laufzeit nicht berücksichtigt, Stand: 18. Februar 2026)
Unter welchen Bedingungen die Auszahlung der Boni erfolgt, variiert je nach Anbieter. Zudem bieten einige Versorger weitere Boni und Prämien. Daher kann sich ein Vergleich lohnen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Die Kosten für Haushaltsstrom ergeben sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Beide decken verschiedene Preisbestandteile ab, die der Lieferant an die Haushalte weitergibt:
Entwicklung der Strompreiskomponenten für Haushalte
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Strompreisbestandteile und des durchschnittlichen Strompreises für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden. Für das Jahr 2026 wurde der Durchschnittspreis des Monats Januar herangezogen. Bei den übrigen Werten handelt es sich um den jeweiligen Jahresdurchschnitt.
| Bestandteil Strompreis | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| ⌀ Gesamtpreis | 46,29 ct/kWh | 46,99 ct/kWh | 40,21 ct/kWh | 39,25 ct/kWh | 37,32 ct/kWh |
| Beschaffung und Vertrieb | 24,10 ct/kWh | 25,10 ct/kWh | 17,10 ct/kWh | 15,70 ct/kWh | 15,40 ct/kWh |
| Messstellen- und Netzentgelte | 8,00 ct/kWh | 9,30 ct/kWh | 11,40 ct/kWh | 10,90 ct/kWh | 9,30 ct/kWh |
| Mehrwertsteuer | 7,39 ct/kWh | 7,51 ct/kWh | 6,42 ct/kWh | 6,27 ct/kWh | 5,95 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage | 0,42 ct/kWh | 0,59 ct/kWh | 0,66 ct/kWh | 0,82 ct/kWh | 0,94 ct/kWh |
| Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe | 1,65 ct/kWh | 1,66 ct/kWh | 1,67 ct/kWh | 1,67 ct/kWh | 1,67 ct/kWh |
| § 19 StromNEV-Umlage | 0,44 ct/kWh | 0,42 ct/kWh | 0,64 ct/kWh | 1,56 ct/kWh | 1,56 ct/kWh |
| Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage | 0,38 ct/kWh | 0,36 ct/kWh | 0,27 ct/kWh | 0,28 ct/kWh | 0,45 ct/kWh |
| EEG-Umlage | 1,86 ct/kWh | / | / | / | / |
| Umlage für abschaltbare Lasten | / | / | / | / | / |
Quelle: bdew.de
Strompreisentwicklung für Haushalte im Jahresdurchschnitt mit anteilig enthaltenem Grundpreis
Quelle: bdew.de
Strompreise für Neu- und Bestandskunden vergleichen
Wie die obige Tabelle zeigt, ist der durchschnittliche Strompreis laut den Angaben des BDEW seit 2023 gesunken. Auch im Vergleich zum Vorjahr liegt der Durchschnittspreis im Januar 2026 im Schnitt um etwa zwei Cent pro Kilowattstunde niedriger.
Bestandskundinnen und Bestandskunden, die ihren Tarif nicht wechseln, zahlen deshalb mitunter mehr als nötig für Ihren Strom. Zusätzlich können Neukundinnen und Neukunden ihre Stromkosten bei einem Wechsel des Stromtarifs dank Boni sowie weiterer Prämien zusätzlich senken. Ein Tarifvergleich kann sich deshalb lohnen. Im kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleichsrechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie Ihren derzeitigen Vertrag einfach mit den Angeboten anderer Stromversorger und finden schnell einen günstigen Tarif.
Positive Strompreisentwicklung: Geringere Netzentgelte sowie Beschaffungs- und Vertriebskosten
Im Zuge der Energiekrise stieg der durchschnittliche Strompreis für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2023 laut BDEW auf bis zu 47 Cent pro Kilowattstunde an. 2021 betrug der Durchschnittspreis noch 32,8 Cent.
Ursächlich für den Preisanstieg im Jahr 2023 war eine Erhöhung der Beschaffungs- und Vertriebskosten um durchschnittlich knapp 192 Prozent, verglichen mit den Kosten des Jahres 2021. Zusätzlich stiegen die Netzentgelte, die den Stromanbietern von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt und anschließend auf die Haushalte umgelegt werden. Vor den Krisenjahren beliefen sich die Netzentgelte auf im Schnitt 7,7 Cent pro Kilowattstunde. 2024 erreichten sie ihren bislang höchsten Wert von durchschnittlich 11,4 Cent.
Mittlerweile sind sowohl die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb als auch die Netzentgelte wieder gesunken. Die Übertragungsnetzbetreiber erhalten 2026 von der Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser reduziert die Netzentgelte und den Strompreis für private Haushalte und Unternehmen.
Rund 600.000 produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft werden zudem durch eine dauerhaft niedrige Stromsteuer zum EU-Mindeststeuersatz entlastet. Die entsprechende Änderung des Stromsteuergesetzes trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Zusätzlich sorgt der Aufschlag für besondere Netznutzung für eine bundesweite Umlage der Kosten, die durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) entstehen. So wird sichergestellt, dass die Kosten der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Regionen verteilt werden.
Strompreisentwicklung an den Strombörsen
Strom wird an unterschiedlichen Börsen gehandelt. Während Energie für den unmittelbaren Bedarf (Day-Ahead- und Intraday-Handel) in Deutschland primär über die Börse EPEX Spot bezogen wird, beziehen die Versorger den Strom für die langfristige Versorgung am sogenannten Terminmarkt über die Leipziger EEX. Erstere bietet Strom für die kurzfristige Belieferung zu ständig schwankenden Preisen. Letztere ermöglicht die fortlaufende Versorgung zu stabilen, aber mitunter höheren Preisen.
Entwicklung der Börsenpreise an der EEX
Ein Großteil der Haushalte wird mit Strom vom Terminmarkt der EEX versorgt. Dieser ermöglicht eine strukturierte Beschaffung bei einem geringeren Risiko von Preisschwankungen. Dennoch haben verschiedene Faktoren Einfluss auf die Börsenpreise. So bewirkte etwa die Energiekrise von 2022 eine Preiserhöhung (Quelle: smard.de, Stand: 19. Februar 2026):
Der Börsenpreis schwankt und fällt zu Jahresbeginn mitunter höher aus. Es ist daher möglich, dass er auch 2026 im Jahresverlauf weiter fällt.
Entwicklung der Börsenpreise an der EPEX Spot
Die EPEX Spot ist eine der europäischen Strombörsen, deren Börsenpreise insbesondere die Abrechnung von dynamischen Stromtarifen beeinflussen. Seit dem 1. Oktober 2025 wird der Strompreis am europäischen Energiemarkt nicht länger stündlich, sondern alle 15 Minuten neu ermittelt. Der Preis wird in Euro pro Megawattstunde berechnet. In Durchschnittswerten je Monat zusammengefasst, ergibt sich die folgende Preisentwicklung:
Entwicklung des Börsenstrompreises am EPEX-Spotmarkt für Deutschland und Luxemburg von Januar 2024 bis Januar 2026 in Euro pro Megawattstunde:
Quelle: Statista.com
Kann ich mit einem dynamischen Stromtarif sparen?
Mit einem dynamischen Stromtarif zahlen Sie den Preis, zu dem Ihr Strom aktuell an der EPEX Spot gehandelt wird. Ihr Strompreis wird durch die gegenwärtige Nachfrage bestimmt und schwankt deshalb stetig. Ob Sie mit einem Dynamiktarif sparen können, ist unter anderem von Ihrem Verbrauchsverhalten abhängig:
Dynamische Stromtarife können deshalb unter Umständen vorwiegend für Haushalte mit großen Stromverbrauchern eine günstige Option sein. Dazu gehören etwa Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Laden Sie beispielsweise Ihr E-Auto zumeist nachts oder heizen Sie per Wärmepumpe vornehmlich in den Mittags- und Abendstunden, können Sie zuweilen von einem geringeren Strompreis profitieren und sparen.
Gut zu wissen: Kosten für Smart Meter bei Dynamiktarifen
Um per Dynamiktarif mit Strom beliefert zu werden, benötigen Sie einen intelligenten Stromzähler – einen Smart Meter. Er erlaubt die Abrechnung zu viertelstündlich aktualisierten Preisen. Sie können Ihren Zähler beim lokalen Messstellenbetreiber beantragen. Dieser übernimmt für gewöhnlich auch den Austausch Ihres alten Stromzählers gegen das intelligente Messsystem.
Seit Januar 2025 sind Smart Meter verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über sieben Kilowatt. Sie benötigen zudem einen Smart Meter, wenn Ihr Haushalt über bestimmte steuerbare Verbrauchseinheiten verfügt. Dazu gehören etwa Wallboxen und Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
Der Pflichteinbau erfolgt für Sie zumeist kostenlos. Dies gilt auch, wenn Ihr Messstellenbetreiber unabhängig vom Verbrauch entscheidet, optional ein intelligentes Messsystem zu installieren. Möchten Sie hingegen freiwillig einen Smart Meter installieren lassen, kann der Betreiber für den Einbau bis zu 100 Euro verlangen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diese Preisgrenze, kann der Betreiber auch eine höhere Summe verlangen. Diese muss er jedoch stichhaltig begründen. Wohnen Sie zur Miete und Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter beantragt freiwillig ein intelligentes Messsystem, können Sie hingegen nicht zur Kasse gebeten werden.
Darüber hinaus entstehen etwa für den Betrieb, die Wartung sowie die Datenübertragung Kosten, die der Messstellenbetreiber auf Sie umlegt. Dabei gelten per Gesetz abhängig vom Stromverbrauch verschiedene Preisobergrenzen. Auch wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, variieren die Kosten für Ihren Smart Meter.
| Jahresverbrauch oder Anlage | Preisobergrenze (brutto) |
| < 6.000 kWh (optionaler Einbau durch Messstellenbetreiber) | jährlich 30 Euro |
| Freiwillig beantragter Smart Meter |
jährlich 30 Euro Zusätzlich bis zu einmalig 100 Euro oder mehr für den Einbau |
| 6.000 bis 10.000 kWh | jährlich 40 Euro |
| > 10.000 bis 20.000 kWh | jährlich 50 Euro |
| > 20.000 bis 50.000 kWh | jährlich 110 Euro |
| > 50.000 bis 100.000 kWh | jährlich 140 Euro |
| Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 15 kW | jährlich 50 Euro |
| Photovoltaikanlage mit einer Leistung > 15 bis 25 kW | jährlich 110 Euro |
| Photovoltaikanlage mit einer Leistung > 25 bis 100 kW | jährlich 140 Euro |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Ladestation für E-Autos etc.) | jährlich 50 Euro |
Quelle: bundesnetzagentur.de, Stand: März 2026
Strompreisentwicklung bis 2030 und darüber hinaus
Da der Strompreis von vielen veränderlichen Faktoren beeinflusst wird, ist die weitere Entwicklung nicht zuverlässig vorhersehbar. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) ging bereits im Oktober 2024 davon aus, dass der Preis für Strom das verhältnismäßig niedrige Niveau der Vorkrisenjahre kurz- bis mittelfristig nicht erreichen wird.
Langfristig könnte der Strompreis laut einer Prognose der Zeitung für kommunale Wirtschaft vom März 2025 jedoch sinken. Die in der Analyse berücksichtigte Ariadne-Studie geht von einer Senkung der durchschnittlichen Stromkosten für Haushalte auf unter 25 Cent pro Kilowattstunde bis 2045 aus. Ursächlich dafür seien sinkende Gaspreise, der fortschreitende Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien und sinkende Netzentgelte.
Auch der BDEW betont den positiven Einfluss der erneuerbaren Energien auf die Strompreisentwicklung. Diese ermöglichen eine günstige Stromerzeugung, die auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommt. Dafür sorgt der Merit-Order-Effekt:
Wann ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?
Ob sich ein Wechsel des Stromanbieters lohnt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Je nach Tarif kann ein Vergleich mit einem anschließenden Anbieterwechsel helfen, die jährlichen Stromkosten um bis zu mehrere Hundert Euro zu senken.
Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Konditionen vieler Versorger und können anschließend ohne Mehrkosten Ihren Wechsel zu einem günstigeren Anbieter beantragen. Je nach Region und Jahresverbrauch finden Sie derzeit Tarife zu einem Arbeitspreis ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde oder weniger (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: 18. Februar 2026).
Bei Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht nutzen
Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie in der Regel ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch nach einem Umzug, wenn Ihr derzeitiger Versorger Sie am neuen Wohnort nicht mehr zu denselben Konditionen beliefern kann – dann beträgt die Kündigungsfrist in der Regel sechs Wochen.
Um die fristgerechte Kündigung Ihres Stromvertrags belegen zu können, ist es ratsam, diese per Einschreiben zu versenden und den Beleg aufzubewahren. Mit unserer kostenlosen Musterkündigung erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit wenigen Klicks:
Zweiwöchige Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sind Grundversorgungstarife im Durchschnitt teurer als die Tarife alternativer Anbieter. In der Grundversorgung können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und in einen günstigeren Stromtarif wechseln.
FAQ – häufige Fragen zur Strompreisentwicklung
1. Wie wirkt sich der CO2-Preis auf die Strompreisentwicklung aus?
2. Wie entwickelt sich der Preis für Wärmepumpenstrom?
3. Was kann ich gegen steigende Stromkosten tun?
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