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Sonderkündigungsrecht Strom

Paar hat Strom Sonderkündigungsrecht
Sonderkündigungsrecht Stromtarif: Wichtig zu wissen
  • In bestimmten Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihren Stromtarif noch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Eine Sonderkündigung ist etwa bei einer plötzlichen Strompreiserhöhung möglich.
  • Bei Preissenkungen kann eine Sonderkündigung ebenfalls sinnvoll sein, wenn andere Anbieter auch weiterhin günstiger sind.
  • Auch wenn Ihr Stromanbieter Sie nach einem Umzug nicht mehr zum selben Preis beliefern kann, können Sie den Stromvertrag außerordentlich kündigen.
  • Grundversorgungsverträge können Sie immer mit einer Frist von 14 Tagen beenden.
  • Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unabhängig Tarife zahlreicher Stromanbieter und können mit einem Wechsel bis zu 850,00 Euro im Jahr sparen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen?

Gemäß Paragraph 41 und Paragraph 41b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist in den folgenden Fällen in der Regel eine Sonderkündigung Ihres Stromvertrags möglich. Sie können den Vertrag dann vor Ablauf der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen:

  • Strompreisänderung: Der Versorger erhöht oder senkt den Strompreis.
  • Staatlich regulierte Kostenbestandteile erhöhen den Preis: Das gilt auch für Preiserhöhungen aufgrund von gestiegenen oder neu eingeführten Abgaben, Umlagen oder Steuern. Ausgenommen hiervon sind jedoch laut § 41 Abs. 6 EnWG Strompreisänderungen aufgrund von steigender oder sinkender Mehrwertsteuer. Auch Vergünstigungen durch sinkende Umlagen oder Abgaben rechtfertigen kein Sonderkündigungsrecht.
  • Keine vertragsgemäße Belieferung nach Umzug: Ihr Stromanbieter kann Sie am neuen Wohnort nicht mehr zu denselben Konditionen beliefern.
  • Leistungsanpassung: Der Anbieter ändert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und passt dabei die Tarifleistungen an. Erfolgt keine Leistungsanpassung, ist hingegen keine Sonderkündigung möglich. Sie können in diesem Fall den neuen AGB widersprechen.

Die Kündigungsfrist für eine Sonderkündigung Ihres Stromvertrags beträgt für gewöhnlich zwei Wochen. Es können jedoch abweichende oder weitere Fristen gelten.

Wann ist eine Sonderkündigung nicht möglich?

Eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags ist nur im Sonderfall möglich. In den folgenden Fällen können Sie beispielsweise kein Sonderkündigungsrecht geltend machen:

  • Sie werden zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen mit Strom versorgt.
  • Der Bonus Ihres Stromtarifs (etwa Sofort- oder Neukundenbonus) fällt weg (beispielsweise im zweiten Vertragsjahr).
  • Ihr Stromanbieter kann Sie auch nach einem Umzug ohne Anpassung der Leistungen und Kosten beliefern.
  • Der Lieferant gibt gesunkene Abgaben und Umlagen oder Anpassungen der Mehrwertsteuer an Sie weiter.
  • Sie haben einen dynamischen Stromtarif und der Preis verändert sich entsprechend den Entwicklungen an der Strombörse, der Netzentgelte, Steuern und Umlagen.

Preiserhöhung als Hauptgrund für das Sonderkündigungsrecht

Ändert Ihr Energieversorger einseitig die Vertragsbedingungen, haben Sie für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht. Das besagt § 41 Abs. 5 EnWG. In der Regel handelt es sich bei einer solchen Vertragsänderung um eine Strompreiserhöhung – Sie zahlen dann einen höheren Preis pro Kilowattstunde.

Ihr Stromanbieter ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, Sie schriftlich und transparent über die Preiserhöhung zu informieren. Die Erhöhung muss eindeutig kenntlich gemacht und verständlich erklärt werden. Sie haben anschließend das Recht, Ihren Stromvertrag fristlos innerhalb von zwei Wochen zu kündigen.

In seltenen Fällen gewähren Anbieter bei Preiserhöhungen laut Vertrag auch vierwöchige Sonderkündigungsfristen. Sie finden die geltenden Fristen in Ihren Vertragsbedingungen.

Sonderkündigung des Stromtarifs aufgrund einer Preissenkung

Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG haben Sie mit wenigen Ausnahmen bei nahezu jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nicht nur im Falle von Preiserhöhungen, sondern auch bei Strompreissenkungen.

Selbst wenn Ihr Anbieter den Strompreis senkt, kann eine Sonderkündigung sinnvoll sein. Denn trotz der Preissenkung sind andere Stromanbieter möglicherweise günstiger.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung trotz Preisgarantie

Viele Stromtarife enthalten eine Preisfixierung oder eine Preisgarantie. Diese verhindert eine Preiserhöhung für eine vereinbarte Laufzeit, ungeachtet der Entwicklungen an den Strombörsen. Jedoch deckt nicht jede Garantie alle Strompreisbestandteile ab.

  • Eine Preisfixierung sichert Grundpreis, Netzentgelte sowie Beschaffungs- und Vertriebskosten ab.
  • Die Nettopreisgarantie umfasst zusätzlich die Kosten für Abgaben und Umlagen.
  • Mit einer vollen Strompreisgarantie sichern Sie sich gegen Kostenerhöhungen aller Strompreisbestandteile ab. Sie schließt neben Grundpreis, Netzentgelten, Abgaben, Umlagen, Beschaffung und Vertrieb auch die Strom- und Mehrwertsteuer ein.

Haben Sie einen Tarif mit einer Nettopreisgarantie oder einer Preisfixierung, kann der Stromanbieter beispielsweise steigende Steuerkosten auf Sie umlegen – der Strompreis steigt trotz Preisgarantie. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Steigende Kosten von Preisbestandteilen, die durch Ihre Garantie geschützt sind, darf der Stromlieferant nicht an Sie weitergeben. Auch dann nicht, wenn er Ihnen eine Sonderkündigung in Aussicht stellt.


Sonderkündigung bei Umzug: Frist von sechs Wochen

Denken Sie bei einem Umzug daran, den aktuellen Stromvertrag frühzeitig zu kündigen. Die Sonderkündigung sollte mindestens sechs Wochen vor dem Umzug erfolgen. Beim Stromvertrag bei Umzug gilt seit Juni 2025 zudem eine Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber — der Umzug muss vorab angezeigt werden. Als Sonderkündigungsgrund muss dabei auf den Umzug verwiesen werden. Nennen Sie im Kündigungsschreiben zudem auch Ihre neue Anschrift und/oder Ihre neue Zählernummer.

Damit ist Ihr Stromvertrag jedoch nicht automatisch gekündigt. Je nachdem, ob der Anbieter an Ihrer neuen Adresse aktiv ist, sind folgende Szenarien möglich:

Szenario 1 – derzeitiger Stromanbieter beliefert auch die neue Adresse: Ihr Lieferant hat nun zwei Möglichkeiten.

  1. Er macht Ihnen binnen zwei Wochen ein neues Angebot: Beinhaltet das Lieferangebot dieselben Leistungen und Preise wie Ihr derzeitiger Vertrag, ist keine Sonderkündigung möglich.
  2. Er macht Ihnen kein neues Angebot: In diesem Fall ist der Stromanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Bestätigung der Sonderkündigung zukommen zu lassen. Es ist dann sinnvoll, zügig Stromtarife am neuen Wohnort zu vergleichen und sich einen geeigneten Stromvertrag zu suchen.

Szenario 2 – derzeitiger Stromanbieter beliefert neuen Standort nicht: Kümmern Sie sich nicht selbst um einen Energieversorger am neuen Wohnort, werden Sie automatisch dem Grundversorger zugeordnet – und dieser hat nicht immer die besten Strompreise.


Sonderkündigungsrecht Grundversorgung – andere Fristen

Haben Sie einen Vertrag in der Grundversorgung, benötigen Sie für eine schnelle Kündigung kein Sonderrecht. Derartige Verträge mit dem Grundversorger sind immer mit einer zweiwöchigen Frist kündbar. Haben Sie einen günstigeren Stromanbieter gefunden, können Sie jederzeit regulär kündigen.

Nutzen Sie bei Bedarf gerne unsere kostenlose Vorlage zur Kündigung. Tragen Sie Ihre Daten dort einfach ein und drucken Sie die Kündigung anschließend aus.

Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »

Was sind Grundversorgungsverträge?

Der Grundversorger ist der Anbieter, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kundinnen und Kunden mit Energie beliefert. Es gibt in jedem Netzgebiet je einen Grundversorger für Gas und für Strom. Oft, aber nicht immer, handelt es sich bei dem Grundversorger um die Stadtwerke.

Haben Sie sich noch nie selbst aktiv einen günstigen Stromanbieter gesucht, erhalten Sie Ihren Strom automatisch vom lokalen Grundversorger. Sie befinden sich dann in der sogenannten Grundversorgung, es sei denn, Sie haben mit dem Grundversorger andere Konditionen vereinbart.


Tipps zur Sonderkündigung des Stromtarifs

Treten bei der außerordentlichen Kündigung Fehler auf, binden Sie sich im Ernstfall länger als gewollt an Ihren aktuellen Anbieter. Sie müssen dann bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit warten, um kündigen zu können. Damit Ihre Sonderkündigung erfolgreich ist, sind folgende Tipps hilfreich:

Checkliste für die Sonderkündigung

  • Fristgerecht kündigen: Verstreicht die Kündigungsfrist um auch nur einen Tag, ist das Sonderkündigungsrecht hinfällig. Dann gilt Ihr derzeitiger Vertrag auch nach der Preiserhöhung bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  • Kündigung selbst vornehmen: Manche Stromversorger bieten Ihnen an, für Sie die Kündigung beim alten Anbieter zu übernehmen. Da die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen beträgt, ist es ratsam, die Kündigung selbst vorzunehmen. Andernfalls droht die Frist zu verstreichen, bevor der neue Stromanbieter tätig wird. Ein Anbieterwechsel ist dann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr möglich und Sie zahlen womöglich zu viel für Ihren Strom.
  • Schriftlich kündigen: Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Dabei können Sie laut Bundesnetzagentur selbst entscheiden, ob Sie per Brief, E-Mail, SMS oder Fax kündigen möchten. Klauseln mit Forderungen nach einer strengeren Form als der Textform sind gemäß § 309 Nr. 13 BGB unzulässig. Versenden Sie Ihre Kündigung postalisch, ist es ratsam, dies per Einschreiben zu tun. Fordern Sie zudem in jedem Fall eine Eingangsbestätigung an.
  • Kopie aufbewahren: Behalten Sie stets eine Kopie des Schreibens, welche Sie bei Bedarf vorzeigen können.

Was gehört in die außerordentliche Kündigung des Stromvertrags?

Diese Angaben sollte Ihr Kündigungsschreiben enthalten:

  • Datum
  • Adresse Ihres Stromanbieters
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Kundennummer
  • Ihre Zählernummer
  • Grund der Kündigung mit Verweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht
  • Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Datum
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Ihre Unterschrift
  • bei einem Umzug: die neue Adresse und/oder die neue Zählernummer

FAQ – häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Stromtarifen

Energieexperte Raffael Comitz

Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.

Raffael Comitz

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