Sonderkündigungsrecht Strom
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen?
Gemäß Paragraph 41 und Paragraph 41b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist in den folgenden Fällen in der Regel eine Sonderkündigung Ihres Stromvertrags möglich. Sie können den Vertrag dann vor Ablauf der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen:
Die Kündigungsfrist für eine Sonderkündigung Ihres Stromvertrags beträgt für gewöhnlich zwei Wochen. Es können jedoch abweichende oder weitere Fristen gelten.
Wann ist eine Sonderkündigung nicht möglich?
Eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags ist nur im Sonderfall möglich. In den folgenden Fällen können Sie beispielsweise kein Sonderkündigungsrecht geltend machen:
Kostenloses Muster für die Strom-Sonderkündigung
Nutzen Sie für die Kündigung Ihres Stromtarifs unser kostenloses Muster. Tragen Sie einfach die erforderlichen Daten in die Vorlage ein, drucken Sie das Kündigungsschreiben aus und unterzeichnen Sie das Dokument.
Preiserhöhung als Hauptgrund für das Sonderkündigungsrecht
Ändert Ihr Energieversorger einseitig die Vertragsbedingungen, haben Sie für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht. Das besagt § 41 Abs. 5 EnWG. In der Regel handelt es sich bei einer solchen Vertragsänderung um eine Strompreiserhöhung – Sie zahlen dann einen höheren Preis pro Kilowattstunde.
Ihr Stromanbieter ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, Sie schriftlich und transparent über die Preiserhöhung zu informieren. Die Erhöhung muss eindeutig kenntlich gemacht und verständlich erklärt werden. Sie haben anschließend das Recht, Ihren Stromvertrag fristlos innerhalb von zwei Wochen zu kündigen.
In seltenen Fällen gewähren Anbieter bei Preiserhöhungen laut Vertrag auch vierwöchige Sonderkündigungsfristen. Sie finden die geltenden Fristen in Ihren Vertragsbedingungen.
Sonderkündigung des Stromtarifs aufgrund einer Preissenkung
Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG haben Sie mit wenigen Ausnahmen bei nahezu jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nicht nur im Falle von Preiserhöhungen, sondern auch bei Strompreissenkungen.
Selbst wenn Ihr Anbieter den Strompreis senkt, kann eine Sonderkündigung sinnvoll sein. Denn trotz der Preissenkung sind andere Stromanbieter möglicherweise günstiger.
Bei Preisänderungen Stromtarife vergleichen
Mit dem kostenlosen, unverbindlichen Stromrechner auf Tarifcheck.de finden Sie schnell einen passenden Tarif. Den Wechsel zum neuen Anbieter können Sie direkt und ohne Mehrkosten beantragen.
Das Sparpotenzial liegt derzeit bei bis zu 850,00 Euro im Jahr. Der Grund: Die Konkurrenz ist groß. Viele Stromversorger gewähren Neukundinnen und Neukunden zudem attraktive Boni und Prämien. Ein Vergleich der Tarife kann sich deshalb lohnen.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung trotz Preisgarantie
Viele Stromtarife enthalten eine Preisfixierung oder eine Preisgarantie. Diese verhindert eine Preiserhöhung für eine vereinbarte Laufzeit, ungeachtet der Entwicklungen an den Strombörsen. Jedoch deckt nicht jede Garantie alle Strompreisbestandteile ab.
Haben Sie einen Tarif mit einer Nettopreisgarantie oder einer Preisfixierung, kann der Stromanbieter beispielsweise steigende Steuerkosten auf Sie umlegen – der Strompreis steigt trotz Preisgarantie. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Steigende Kosten von Preisbestandteilen, die durch Ihre Garantie geschützt sind, darf der Stromlieferant nicht an Sie weitergeben. Auch dann nicht, wenn er Ihnen eine Sonderkündigung in Aussicht stellt.
Sonderkündigung bei Umzug: Frist von sechs Wochen
Denken Sie bei einem Umzug daran, den aktuellen Stromvertrag frühzeitig zu kündigen. Die Sonderkündigung sollte mindestens sechs Wochen vor dem Umzug erfolgen. Beim Stromvertrag bei Umzug gilt seit Juni 2025 zudem eine Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber — der Umzug muss vorab angezeigt werden. Als Sonderkündigungsgrund muss dabei auf den Umzug verwiesen werden. Nennen Sie im Kündigungsschreiben zudem auch Ihre neue Anschrift und/oder Ihre neue Zählernummer.
Damit ist Ihr Stromvertrag jedoch nicht automatisch gekündigt. Je nachdem, ob der Anbieter an Ihrer neuen Adresse aktiv ist, sind folgende Szenarien möglich:
Szenario 1 – derzeitiger Stromanbieter beliefert auch die neue Adresse: Ihr Lieferant hat nun zwei Möglichkeiten.
- Er macht Ihnen binnen zwei Wochen ein neues Angebot: Beinhaltet das Lieferangebot dieselben Leistungen und Preise wie Ihr derzeitiger Vertrag, ist keine Sonderkündigung möglich.
- Er macht Ihnen kein neues Angebot: In diesem Fall ist der Stromanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Bestätigung der Sonderkündigung zukommen zu lassen. Es ist dann sinnvoll, zügig Stromtarife am neuen Wohnort zu vergleichen und sich einen geeigneten Stromvertrag zu suchen.
Szenario 2 – derzeitiger Stromanbieter beliefert neuen Standort nicht: Kümmern Sie sich nicht selbst um einen Energieversorger am neuen Wohnort, werden Sie automatisch dem Grundversorger zugeordnet – und dieser hat nicht immer die besten Strompreise.
Zählerstand abfotografieren
Machen Sie beim Auszug Fotos vom Zählerstand, damit Sie belegen können, wie viel Strom Sie genau verbraucht haben und Ihnen nicht zu viel in Rechnung gestellt wird.
Das Gleiche gilt beim Einzug in Ihr neues Heim: Machen Sie auch dort umgehend Bilder vom Stromzähler, sodass Sie Ihren Verbrauch nachvollziehen und mit der Stromrechnung abgleichen können.
Sonderkündigungsrecht Grundversorgung – andere Fristen
Haben Sie einen Vertrag in der Grundversorgung, benötigen Sie für eine schnelle Kündigung kein Sonderrecht. Derartige Verträge mit dem Grundversorger sind immer mit einer zweiwöchigen Frist kündbar. Haben Sie einen günstigeren Stromanbieter gefunden, können Sie jederzeit regulär kündigen.
Nutzen Sie bei Bedarf gerne unsere kostenlose Vorlage zur Kündigung. Tragen Sie Ihre Daten dort einfach ein und drucken Sie die Kündigung anschließend aus.
Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »Was sind Grundversorgungsverträge?
Der Grundversorger ist der Anbieter, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kundinnen und Kunden mit Energie beliefert. Es gibt in jedem Netzgebiet je einen Grundversorger für Gas und für Strom. Oft, aber nicht immer, handelt es sich bei dem Grundversorger um die Stadtwerke.
Haben Sie sich noch nie selbst aktiv einen günstigen Stromanbieter gesucht, erhalten Sie Ihren Strom automatisch vom lokalen Grundversorger. Sie befinden sich dann in der sogenannten Grundversorgung, es sei denn, Sie haben mit dem Grundversorger andere Konditionen vereinbart.
Tipps zur Sonderkündigung des Stromtarifs
Treten bei der außerordentlichen Kündigung Fehler auf, binden Sie sich im Ernstfall länger als gewollt an Ihren aktuellen Anbieter. Sie müssen dann bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit warten, um kündigen zu können. Damit Ihre Sonderkündigung erfolgreich ist, sind folgende Tipps hilfreich:
Checkliste für die Sonderkündigung
Was gehört in die außerordentliche Kündigung des Stromvertrags?
Diese Angaben sollte Ihr Kündigungsschreiben enthalten:
Stromvertrag per Kündigungsbutton kündigen
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Verträge, die
- eine Mindestlaufzeit haben und
- auch online abgeschlossen werden können,
per Kündigungsbutton beendet werden können. Diesen Button müssen Unternehmen wie Stromlieferanten auf ihrer Webseite bereitstellen, um die Vertragskündigung online per Klick zu ermöglichen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden.
Entscheidend für die Bereitstellungspflicht ist lediglich, ob Ihr Stromvertrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch online angeboten wurde. Ist dies der Fall, muss Ihnen der Anbieter die Kündigung per Kündigungsbutton selbst dann ermöglichen, wenn Sie den Vertrag beispielsweise in einer Filiale des Versorgers abgeschlossen haben.
Die Gestaltung des Kündigungsbuttons ist gesetzlich geregelt. Er muss eindeutig erkennbar und beschriftet sein. Allerdings kann es sich dabei auch um einen einfachen Textlink anstelle eines klassischen Buttons handeln. Zudem muss Ihnen der Eingang der Kündigung bestätigt werden.
Untersuchungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigen, dass in der Praxis noch immer nicht alle Anbieter die gesetzlichen Anforderungen korrekt umsetzen. Ein Kündigungsbutton ist etwa dann falsch umgesetzt, wenn er:
Hat Ihr Stromanbieter den Kündigungsbutton nicht rechtskonform umgesetzt, können Sie Ihren Vertrag möglicherweise gemäß § 312k Absatz 6 Satz 1 BGB fristlos kündigen. Beachten Sie jedoch, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn Ihr Stromtarif auch online vertrieben wurde.
FAQ – häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Stromtarifen
1. Wann habe ich ein reguläres Strom-Kündigungsrecht?
2. Muss jeder Stromanbieter meinen Wechselantrag akzeptieren?
3. Was tun, wenn der Stromanbieter die Sonderkündigung nicht bestätigt?
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