Steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung
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Steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung: Gut versichert sein und Steuern sparen
Die private Unfallversicherung zählt zu den Policen, die steuerlich absetzbar sind.
In der Steuererklärung zählt die private Unfallversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Es handelt sich bei dieser Art der Sonderausgaben um zumeist freiwillige Versicherungen, die Privatpersonen zum eigenen Schutz oder der eigenen Absicherung abschließen. Dazu gehören unter anderem auch private Haftpflichtversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen.
Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen abhängig vom Arbeitsverhältnis
Die Höhe der jährlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen variiert mit der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt für alle sich qualifizierenden Versicherungen einer einkommenssteuerpflichtigen Person. Eventuell ist der Maximalbetrag deshalb bereits mit anderen Versicherungen ausgeschöpft.
Der Staat entscheidet stets zum Jahresende, ob die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen angepasst werden. In den letzten Jahren wurde die Höchstgrenze nicht angepasst (Stand: 2026).
Unterschied Absetzbarkeit private und gesetzliche Unfallversicherung
Das Finanzamt unterscheidet bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Unfallversicherungen zwischen der beruflichen und privaten Abdeckung der Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird nicht von Privatpersonen, sondern nur von Arbeitgebenden bezahlt – es sei denn, es handelt sich um freiwillig versicherte Selbstständige und Freiberufliche. Folglich können Angestellte nur die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen.
Im Folgenden sehen Sie zentrale Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung:
Absetzbarkeit als Werbungskosten
In der Praxis können steuerpflichtige Arbeitnehmer die Beiträge zur Unfallversicherung als Vorsorgeaufwand geltend machen. Möglich ist auch eine Aufteilung zwischen Vorsorgeaufwand und Werbungskosten. Das hat den Hintergrund, dass die private Unfallversicherung häufig auch berufliche Risiken abdeckt.
Ihre Steuerberaterin, Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen im Zweifelsfall genau erläutern, wie Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Unfallversicherung richtig absetzen können. Grundsätzlich kann die private Unfallversicherung aber zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Wo trage ich die Unfallversicherung in der Steuererklärung ein?
Die privaten Unfallversicherungsbeiträge eines Steuerjahres werden in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Schreiben Sie die Beitragshöhe einfach in der Anlage Vorsorgeaufwand und dort in den Bereich weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Ein Hinweis: Belege über die Höhe der Versicherungsbeträge müssen Sie für gewöhnlich erst auf Anfrage des Finanzamts vorlegen. Die Nachweise erhalten Sie direkt von Ihrem Unfallversicherer. In manchen Fällen sind auch 1) eine Kopie Ihres Unfallversicherungsvertrags und 2) entsprechende Kontoauszüge zulässig.
Mit geeignetem Unfallversicherungsvertrag noch mehr sparen
Die private Unfallversicherung zählt zu den meistgewählten privaten Versicherungen. Deshalb gibt es zahlreiche unterschiedliche Angebote.
Je nach Tarif und Anbieter sind einige Leistungen automatisch in der privaten Unfallversicherung enthalten, während andere gegen Aufpreis angeboten werden. Auch die Preise variieren enorm. Mithilfe eines Vergleichs der Anbieter finden Sie eine passende Unfallversicherung entsprechend Ihrer Wünsche und können dabei zuweilen viel Geld sparen. Abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfrist Ihrer privaten Unfallversicherung lohnt sich dabei womöglich auch der Wechsel zu einer preisgünstigeren und leistungsstärkeren Police.