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Haftpflichtversicherung Wohnung und Haus – Schutz bei Mietsachschäden

Haftpflichtversicherung Wohnung und Haus – Schutz bei Mietsachschäden
Haftpflichtversicherung für Mietwohnungen: Wichtig zu wissen
  • Die private Haftpflichtversicherung ist für Mieterinnen und Mieterinnen von Häusern und Wohnungen enorm wichtig. Der Versicherungsbeitrag für die Tarife kostet ab nur wenige Euro pro Monat.
  • Die Versicherung schützt Sie vor Schäden, die Sie versehentlich an Türen, Wänden, Fußböden, Sanitäranlagen und Ähnlichem verursachen. In der Regel ersetzt der Versicherer den Zeitwert, nicht den Neuwert.
  • Prüfen Sie, ob der Tarif auch Schäden an Außenflächen, Garagen, Gartenlauben und Ähnlichem abdeckt.
  • Je nach Anbieter sind auch Schäden in Ferienunterkünften mitversichert.
  • Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich, denn nicht alle Haftpflichtversicherungen bieten identischen Schutz.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Welche Mietsachschäden versichert die Haftpflicht?

Bei der Bewohnung eines Hauses oder einer Wohnung können versehentlich Sachschäden entstehen. Darunter sind sofort sichtbare Missgeschicke wie etwa ein Sprung im Waschbecken, aber auch sogenannte Allmählichkeitsschäden. Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich beispielsweise um erst nach und nach sichtbar werdendem Schimmel, kurz: Allmählichkeitsschäden sind Mängel, die mit der Zeit aufgrund von Temperaturschwankungen, Wasser, Rauch, Staub etc. entstehen.

Je nach Tarif deckt eine Haftpflichtversicherung Mietsachschäden an den folgenden Dingen ab:

  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, Duschen, Badewannen, Toiletten und Bidets,
  • verschiedenartigen Bodenbelägen wie Parkett, Teppichen, Laminat, Fliesen etc.,
  • Wänden, Fensterrahmen und Türen,
  • fest verbauten Einrichtungsgegenständen wie Einbauküchen, Küchenzeilen und Einbauschränken,
  • Haftpflichtschäden in Nachbarwohnungen, die durch Schäden in der eigenen Wohnung entstanden sind (beispielsweise durch Schimmel).

Darüber hinaus können auch Personenschäden durch die Miethaftpflicht abgedeckt werden, sofern sich jemand aufgrund des Mietschadens verletzt hat oder gar stirbt. Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn Bewohnerinnen und Bewohner des gemieteten Objekts Leidtragende des Schadensfalls sind. Die Miethaftpflicht kommt finanziell nur für Schäden bei Nachbarinnen, Nachbarn oder andere dritten Personen auf.


Haftpflichtversicherung Wohnung – was ist zu beachten?

Nicht alle Privathaftpflicht­versicherungen sichern Sie automatisch vollumfänglich gegen Mietsachschäden ab. Bei einigen Anbietern handelt es sich um Zusatzbausteine. Achten Sie darauf, dass der Vertrag für Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen folgenden Schutz bietet:

  • Angemessene Deckungssummen: Für Mietsachschäden gibt es bei vielen Anbietern separate Versicherungssummen. In dem externen Vergleich auf Tarifcheck.de können die Summen dabei selber bestimmen. Gehen Sie dafür einfach auf die erweiterten Filteroptionen und setzen Sie die Summe für Mietsachen im Idealfall bei mindestens einer Million Euro an. Der Tarif verteuert sich dadurch meist nicht wesentlich.
  • Allmählichkeitsschäden Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz bei Mietschäden auch Allmählichkeitsschäden umfasst. Auch diesen Baustein können Sie über die zusätzlichen Filteroptionen des Vergleichs inkludieren.
  • Schlüsselversicherung bei Schlüsselverlust: Bei der Schlüsselversicherung handelt es sich in vielen Tarifen um einen separaten Zusatzbaustein der Privathaftpflicht. Sinnvoll ist der Zusatzbaustein für entwendete oder verlorene Schlüssel auf jeden Fall: Verlieren Sie die Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung oder Ihrer Arbeitsstätte, hat der Hausbesitzer das Recht, auf Ihre Kosten die gesamte Schließanlage auszutauschen. Diese Erneuerung der Schlüsselanlage kann ohne Versicherungsschutz schnell sehr teuer werden.
  • Externe Schäden: Gehören zur Ihrem Mietobjekt auch Garagen, Schuppen, Hofflächen, Außenstellplätze oder Ähnliches, stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz auch hier greift.
  • Haftpflichtschäden in Ferienunterkünften: Mieten Sie manchmal Ferienwohnungen, Ferienhäuser, buchen Hotelzimmer oder Ähnliches, dann schauen Sie darauf, dass die Miethaftpflichtversicherung auch dort verursachte Schäden absichert.
  • Mietsachschäden durch Kinder: Kinder gelten vor Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Sind sie älter, haften Eltern beziehungsweise anderer Erziehungsberechtigte für ihre Kinder. Im Idealfall wählen Sie für Ihre Familie jedoch Haftpflichtschutz für den Nachwuchs jeglichen Alters. In jedem Fall sollten ältere Kinder mitversichert sein.

Mietsachschäden – wann ist die Privathaftpflicht nicht zuständig?

Nicht jeder Schaden fällt in den Zuständigkeitsbereich der Miethaftpflichtversicherung. Dazu zählen unter anderem tarifabhängig die folgenden Mietsachen:

  • Abnutzung und Gebrauchspuren: Auch bei aller Vorsicht zeigt eine Mietwohnung über die Zeit Verschleiß. Es handelt sich bei diesen Gebrauchsspuren nicht um Mietsachschäden, sondern der Verschleiß wird, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart, bereits durch die Miete beglichen.
  • Schäden an beweglichen Dingen: Nicht miethaftpflichtversichert sind üblicherweise Sachen wie Möbelstücke, Heizkörper, Elektrogeräte, Rollläden und Ähnliches.
  • Glasscheiben: Viele Haftpflichtversicherer klammern Schadenersatz für kaputte Glasscheiben aus, selbst wenn sie Teil von Türen und Fenstern sind. Auch Spiegel und Glasscheiben in Möbeln fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Zuständig sind hier tarifabhängig Bausteine der ebenfalls freiwilligen Hausratversicherung. Die dort abschließbare Glasversicherung deckt Schadenfälle an beispielsweise der Außen- und Innenverglasung sowie am Mobiliar eines Mietobjekts.
  • Schäden durch manche Haustiere: Tiere wie Katzen können in der Regel über die reguläre Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Hunde benötigen eine separate Hundehaftpflichtversicherung. Diese ist vielerorts in Deutschland sogar gesetzliche Pflicht. Prüfen Sie bei Bedarf, ob die Hundehaftpflichtversicherung auch Mietsachschäden in der Wohnung, dem Haus und/oder Ferienunterkünften reguliert.

Zwischen einem Missgeschick und Vorsatz besteht ein großer Unterschied. Bei mutwilliger Beschädigung eines Mietobjekts oder von Mietsachen ist die Haftpflichtversicherung deshalb nicht zuständig. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer die Leistungen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei dritten Personen kürzen oder gar streichen.


Haftpflichtversicherung Wohnung Kosten – wie teuer ist der Tarif?

Versicherungsbeiträge für gute und umfangreiche Haftpflichtversicherungen sind bereits ab niedrigen zweistelligen Eurobeträgen pro Jahr erhältlich. Der Einschluss von Schäden an gemieteten Objekten macht den Vertrag in der Regel nur um wenige Euro teurer. Dabei gilt: Teure Versicherungen sind nicht unbedingt besser als günstige Tarife. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich deshalb.

Haben Sie bereits eine Privathaftpflicht­versicherung, schauen Sie, ob der Tarif auch für Mietsachschäden aufkommt. Vergleichen Sie Ihre Versicherung mit anderen Anbietern, rüsten Sie den Vertrag nach und/oder kündigen Sie fristgerecht und wechseln ohne Versicherungslücke zu einem anderen Anbieter.

Haben Sie noch keine Haftpflichtversicherung, dann ist der Abschluss nach einem Vergleich unbedingt ratsam. Dieser ist zwar freiwillig, doch bei jeglichen Schäden die Sie Dritten versehentlich zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden handelt. Die Summen für Schäden können das eigene Budget schnell übersteigen.

FAQ – häufige Fragen zur Wohnungs-Haftpflicht­versicherung?

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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