Haftpflichtversicherung Wohnung und Haus – Schutz bei Mietsachschäden
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Welche Mietsachschäden versichert die Haftpflicht?
Bei der Bewohnung eines Hauses oder einer Wohnung können versehentlich Sachschäden entstehen. Darunter sind sofort sichtbare Missgeschicke wie etwa ein Sprung im Waschbecken, aber auch sogenannte Allmählichkeitsschäden
. Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich beispielsweise um erst nach und nach sichtbar werdendem Schimmel, kurz: Allmählichkeitsschäden sind Mängel, die mit der Zeit aufgrund von Temperaturschwankungen, Wasser, Rauch, Staub etc. entstehen.
Je nach Tarif deckt eine Haftpflichtversicherung Mietsachschäden an den folgenden Dingen ab:
Darüber hinaus können auch Personenschäden durch die Miethaftpflicht abgedeckt werden, sofern sich jemand aufgrund des Mietschadens verletzt hat oder gar stirbt. Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn Bewohnerinnen und Bewohner des gemieteten Objekts Leidtragende des Schadensfalls sind. Die Miethaftpflicht kommt finanziell nur für Schäden bei Nachbarinnen, Nachbarn oder andere dritten Personen auf.
Passiver Rechtsschutz durch Haftpflichtversicherung
Ihre Privathaftpflicht wehrt ungerechtigtfertigte Schadensersatzforderungen ab. Das gilt auch für Mietsachschäden. Kommt Ihr Anbieter zu dem Schluss, dass Forderungen gegen Sie nicht rechtens sind, vertritt er Ihre Ansprüche zur Not vor Gericht. Der Haftpflichtversicherer bietet Ihnen damit passiven Rechtsschutz.
Haftpflichtversicherung Wohnung – was ist zu beachten?
Nicht alle Privathaftpflichtversicherungen sichern Sie automatisch vollumfänglich gegen Mietsachschäden ab. Bei einigen Anbietern handelt es sich um Zusatzbausteine. Achten Sie darauf, dass der Vertrag für Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen folgenden Schutz bietet:
Selbstbeteiligung lohnt sich oft nicht
Bei der Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 Euro, 300 Euro oder Ähnlichem vereinbaren. Das heißt, Sie zahlen bei etwaigen Schäden anteilig bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung.
In der Regel sind Haftpflichtversicherungen jedoch so günstig, dass sich dies nicht unbedingt lohnt. Sie sparen dadurch nur wenige Euro im Jahr.
Mietsachschäden – wann ist die Privathaftpflicht nicht zuständig?
Nicht jeder Schaden fällt in den Zuständigkeitsbereich der Miethaftpflichtversicherung. Dazu zählen unter anderem tarifabhängig die folgenden Mietsachen:
Zwischen einem Missgeschick und Vorsatz besteht ein großer Unterschied. Bei mutwilliger Beschädigung eines Mietobjekts oder von Mietsachen ist die Haftpflichtversicherung deshalb nicht zuständig. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer die Leistungen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei dritten Personen kürzen oder gar streichen.
Haftpflichtversicherung Wohnung Kosten – wie teuer ist der Tarif?
Versicherungsbeiträge für gute und umfangreiche Haftpflichtversicherungen sind bereits ab niedrigen zweistelligen Eurobeträgen pro Jahr erhältlich. Der Einschluss von Schäden an gemieteten Objekten macht den Vertrag in der Regel nur um wenige Euro teurer. Dabei gilt: Teure Versicherungen sind nicht unbedingt besser als günstige Tarife. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich deshalb.
Haben Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung, schauen Sie, ob der Tarif auch für Mietsachschäden aufkommt. Vergleichen Sie Ihre Versicherung mit anderen Anbietern, rüsten Sie den Vertrag nach und/oder kündigen Sie fristgerecht und wechseln ohne Versicherungslücke zu einem anderen Anbieter.
Haben Sie noch keine Haftpflichtversicherung, dann ist der Abschluss nach einem Vergleich unbedingt ratsam. Dieser ist zwar freiwillig, doch bei jeglichen Schäden die Sie Dritten versehentlich zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden handelt. Die Summen für Schäden können das eigene Budget schnell übersteigen.
FAQ – häufige Fragen zur Wohnungs-Haftpflichtversicherung?
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wer braucht eine Miethaftpflichtversicherung?
2. Brauche ich auch als Besitzer einer Immobilie eine Haftpflichtversicherung?
3. Wie gehe ich bei einem Mietsachschaden vor?
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
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