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Glasversicherung verstehen und vergleichen

Glasversicherung, Duschkabine Glasbruch
Glasversicherung: Wichtig zu wissen
  • Glasschäden werden in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu ist ein optionaler Zusatzschutz nötig: die Glasversicherung.
  • Sie deckt die Kosten, die bei Glasbruch für Entsorgung, Ersatz oder Reparatur sowie den Einbau entstehen.
  • Für gewöhnlich sind dabei nur Verglasungen mit Flachglas am Gebäude und Mobiliar versichert.
  • Für nicht mit dem Mobiliar oder Gebäude verbaute Gegenstände (etwa Fernseher) oder solche aus Hohlglas (Lampen, Vasen etc.) kommt die Versicherung nicht auf.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


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Unterschiede zwischen Glasversicherung und Hausratversicherung

Dass die Hausratversicherung automatisch auch für Glasbruch zahlt, ist ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich kommt sie nur für Glasschäden auf, die durch Umwelteinflüsse wie Hagel und Sturm entstehen sowie durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Blitzschlag und Einbruch.

Um weitere Schäden durch Glasbruch zu versichern, benötigen Sie eine Glasversicherung. Diese kann häufig als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung und manchmal separat gewählt werden. In letzterem Fall kommt der Versicherer nur für die abgedeckten Glasschäden, nicht aber für den sonstigen Hausrat auf.


Wann zahlt die Glasversicherung und wann nicht?

Für welche Schäden die Glasbruchversicherung aufkommt, kann je nach gewähltem Tarif und Anbieter variieren.

Als Baustein der Hausratversicherung deckt sie Schäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung ab. Dazu gehören etwa Vitrinen, Spiegel und verglaste Türen. Für andere Glasflächen wie Sonnenkollektoren, Cerankochfelder oder Aquarien ist mitunter eine Zusatzversicherung notwendig.

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung beschränkt sich die Versicherung auf fest im Gebäude verbaute Verglasungen, etwa Glastüren, Fenster oder verglaste Duschkabinen.

Nicht versichert sind hingegen Lampen und elektronische Gegenstände wie Fernseher, Smartphones oder Tablets. Auch Schäden an Hohlgläsern wie Vasen und optischen Gläsern wie Brillen gehören nicht zum Leistungsumfang. Für diese Gegenstände ist häufig eine Gegenstandversicherung oder ein ähnlicher Schutz nötig. Die Versicherung greift zudem nicht, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer den Glasbruch fahrlässig selbst verursacht.

Leistungen der Glasversicherung
Versichert Ggf. als Zusatzbaustein Nicht versichert
Fenster und Glasscheiben Sonnenkollektoren Smartphones
Türen Photovoltaikanlagen Tablets
Mobiliarverglasung Aquarien Fernseher
Vitrinen Terrarien Monitore
Sichtfenster von Kaminen und Öfen Cerankochfelder Brillen
Spiegel Beleuchtung
Glastische Vasen
Wintergärten Vitrinen
Duschkabinen

Glasbruchversicherung – Schadenbeispiele

In folgenden Beispielszenarien kommt die Glasversicherung tarifabhängig für die entstandenen Kosten auf:

  • Das Ceranfeld oder Sichtfenster von Backofen oder Waschmaschine geht bei Handwerksarbeiten zu Bruch.
  • Der im Haushalt lebende Hund reißt das Aquarium um, wodurch es zerstört wird.
  • Infolge eines starken Windes zerschlagen herabfallende Äste den verglasten Wintergarten.
  • Glasscheiben und Fenster werden durch Vandalismus zerstört.
  • Sie rutschen aus und verursachen dabei Glasbruch, etwa am Glastisch oder der Duschkabine.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Ob eine Glasbruchversicherung sinnvoll ist oder nicht, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt insbesondere von der persönlichen Wohnsituation ab.

Haben Sie viel Mobiliar mit Glasflächen oder besitzen Sie ein eigenes Haus mit verglasten Fronten, kann sich eine Glasversicherung im Schadensfall lohnen. Dies gilt vor allem dann, wenn Wintergärten oder Photovoltaikanlagen von Glasbruch betroffen sind.

Für Mieterinnen und Mieter lohnt sich eine Glasversicherung in der Regel nicht, denn hier greift für gewöhnlich die Versicherung des Vermieters oder der Vermieterin für Schäden, die an Fenstern und sonstigen Verglasungen des Gebäudes entstehen. Zusätzlich bleiben in Mietwohnungen die Kosten für Glasschäden an eigenen Gegenständen meist relativ gering.

Um einzuschätzen, ob Sie eine Glasversicherung benötigen, kann es helfen, die möglichen Schadenskosten zu kalkulieren. Liegen diese weit über den Versicherungsbeiträgen, ist eine Glasbruchversicherung möglicherweise sinnvoll.


Kosten einer Glasversicherung

Die Beiträge für eine Glasversicherung sind neben dem Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs und Anbieters insbesondere vom Wohnort sowie der Größe der Wohnfläche abhängig. Auch werden die Kosten davon beeinflusst, ob sie Mieter beziehungsweise Mieterin oder Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin sind.

Für Wohnflächen zwischen 70 und 90 m2 bewegen sich die jährlichen Beiträge häufig im Bereich von rund 40 bis 65 Euro für eine separate Glasbruchversicherung. Bei in Kombination mit einer Hausratversicherung abgeschlossenen Tarifen kann der Preisanteil für den Glasschutz auch deutlich geringer ausfallen.

Für Versicherungen, die Schäden an speziellen Gegenständen wie Terrarien, Ceranfelder, Gewächshäuser oder Sonnenkollektoren abdecken, können höhere Beiträge anfallen.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Glasversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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