Allmählichkeitsschäden – wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
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Was sind Allmählichkeitsschäden?
Allmählichkeitsschäden in Gebäuden entstehen mit der Zeit und sind nicht sofort erkennbar. Die Ursachen für diese Art von Sachschäden sind beispielsweise die langfristige Einwirkung von Ruß, Rauch, Staub, Dämpfen, Gasen und Feuchtigkeit. Auch Temperatur- und Witterungsbedingungen wie Kälte, Hitze, Niederschlag und/oder Nässe können Allmählicheitsschäden bedingen.
Im Versicherungsrecht gibt dabei keinen eindeutig definierten Zeitraum für Allmählichkeitsschäden. Abhängig von der Art des Schadens kann es sich um wenige Tage bis hin zu vielen Monaten handeln.
Abzugrenzen sind Allmählichkeitsschäden von den folgenden Schadensereignissen in Gebäuden:
Bemerkt eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Allmählichkeitsschaden in dem gemieteten Haus oder in der Mietwohnung, zahlt die private Haftpflichtversicherung mit einem passenden Tarif. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist.
Allmählichkeitsschäden, AHB und alte Versicherungsverträge
Bis zum Jahr 2002 wurden Allmählichkeitsschäden laut Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) komplett von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen. In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2008 wurde dieser Ausschluss von den meisten Anbietern gekippt.
Haben Sie einen sehr alten Haftpflicht-Vertrag, prüfen Sie also unbedingt den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz.
Sonderfall Schimmel
Auch bei Schimmel kann es sich um Allmählichkeitsschäden handeln. Nicht alle Tarife bieten bei Schimmelbildung Versicherungsschutz.
Je nach den Umständen ist zudem teils auch der Vermieter oder die Vermieterin für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich. In anderen Sachlagen wiederum wird die Mieterin oder der Mieter zur Kasse gebeten. Tipps und Infos rund ums Thema Schimmel finden Sie in unserem Ratgeber.
Allmählichkeitsschäden Beispiel
Ein klassisches Beispiel für die Versicherung: In Ihrer Mietwohnung soll ein Regal angebracht werden. Beim Bohren der Dübellöcher wird eine Wasserleitung in der Wand minimal beschädigt. Da das beschädigte Rohr nur tropfenweise Wasser abgibt, bleibt das Ereignis zunächst unbemerkt. Mit der Zeit jedoch werden durch die Einwirkung des Wassers Schäden an der Wand und am Laminatboden sichtbar. Ihre Vermieterin fordert von Ihnen nun Schadensersatz.
Gutachterinnen und Gutachter der Versicherung prüfen daraufhin das Schadensereignis. Sie bestimmen, ob es sich um einen Allmählichkeitsschaden handelt und ob Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Zuweilen können laut Versicherungsrecht auch Dritte für den Schadenausgleich verantwortlich gemacht werden.
Ein Hinweis: Auch bei diesem Beispielfall gibt es bei einigen Privathaftpflichtversicherungen tarifabhängig einen Ausschluss von Leistungen für etwaige Schimmelbildung aufgrund der defekten Wasserleitung.
Zahlt die Privathaftpflicht auch bei anderen Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil von Haftpflichtversicherungen. Für Allmählichkeitsschäden besteht in sehr alten Verträgen gar kein Versicherungsschutz.
Auch die jeweilige Höhe der Deckung für die verschiedenen Schadenarten variiert je nach Versicherer und Tarif. Die Versicherungssummen der Haftpflicht sollte möglichst hoch angesetzt werden, damit Sie nicht selber noch Restbeträge erbringen müssen. Das gilt für Sachschäden, Personenschäden sowie Vermögensschäden. Ein Vergleich verschiedener Tarife und der jeweiligen Versicherungsbedingungen kann sich daher lohnen.
In der Regel können mit der Haftpflicht diverse Mietsachschäden abgedeckt werden. Dazu gehören sofort sichtbare und allmähliche Schäden an:
Verschleiß fällt nicht unter den Haftpflichtschutz der Versicherer. Da eine Abnutzung mit der Zeit normal ist, wird diese üblicherweise durch die Miete abgegolten – es sei denn, es wurde im Mietvertrag anders vereinbart. Die Schadenregulierung an beweglichem Mobiliar sowie Glasbruch an Fenstern, Möbeln und Ähnlichem gehören ebenfalls nicht zu den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung.
Wählen Sie in den erweiterten Filteroptionen des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de einfach einen Betrag für Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden
und klicken Sie auf Allmählichkeitsschäden
. Sie erhalten umgehend passende Haftpflicht-Tarife unserer externen Partner angezeigt.
Was leistet die Privathaftpflicht noch?
Die Privathaftpflicht kommt Ihnen bei vielen Schadensereignissen zur Hilfe. Es handelt sich dabei um Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen.
Ohne den freiwilligen Schutz haften Sie für etwaige Schäden mit ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen.
Auch bei einer Deckung im mindestens siebenstelligen Bereich sind gute Tarife inklusive dem Baustein Allmählichkeitsschäden ab wenigen Euro im Monat erhältlich.
Allmählichkeitsschäden & Gebäudeversicherung
Der Begriff Allmählichkeitsschäden wird im Versicherungsrecht auch in anderen Sparten genutzt. So zum Beispiel bei der oben genannten Betriebshaftpflicht oder der Wohngebäudeversicherung. Dies ist für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer relevant: In manchen Fällen kann die Wohngebäudeversicherung Allmählichkeitsschäden an der eigenen Immobilie abdecken. Gängige diesbezügliche Schadensereignisse sind etwa Nässe- und Leitungswasserschäden.
Abhängig ist dies von den vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen sowie den Umständen des Ereignisses. Prüfen Sie gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
Die geforderte Versicherung hängt von der Drohnenart und Nutzung ab.
Tipps zu Versicherung & RegistrierungMit der Privathaftpflicht den gesamten Haushalt und WGs versichern.
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