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Allmählichkeitsschäden – wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden: Wichtig zu wissen
  • Der Begriff Allmählichkeitsschäden beschreibt eine bestimmte Art von Sachschäden in Wohnungen, Häusern und anderen Immobilien. Sie entstehen über einen längeren Zeitraum durch beispielsweise Temperatur-Extreme von Kälte und Hitze. Auch Niederschlag, Dämpfe, Ruß, Staub und Rauch können Ursachen sein. Meist sind diese Schäden nicht umgehend sichtbar.
  • Bewohnen Sie als Mieterin oder Mieter eine betroffene Immobilie, können Sie derartige Schäden mit Bausteinen einer privaten Haftpflichtversicherung abdecken. Die Versicherung zahlt zudem auch dann, wenn Ihre Allmählichkeitsschäden benachbarte Wohneinheiten schädigen.
  • Die freiwillige Haftpflichtversicherung ist essenziell und bereits ab wenigen Euro pro Monat erhältlich. Allmählichkeitsschäden sowie andere Mietschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil des Tarifs.
  • Die Tarife unterscheiden sich insgesamt bezüglich Preis und Leistungsumfang. Ein unverbindlicher kostenloser Online-Vergleich kann Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Versicherungsvertrags helfen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was sind Allmählichkeitsschäden?

Allmählichkeitsschäden in Gebäuden entstehen mit der Zeit und sind nicht sofort erkennbar. Die Ursachen für diese Art von Sachschäden sind beispielsweise die langfristige Einwirkung von Ruß, Rauch, Staub, Dämpfen, Gasen und Feuchtigkeit. Auch Temperatur- und Witterungsbedingungen wie Kälte, Hitze, Niederschlag und/oder Nässe können Allmählicheitsschäden bedingen.

Im Versicherungsrecht gibt dabei keinen eindeutig definierten Zeitraum für Allmählichkeitsschäden. Abhängig von der Art des Schadens kann es sich um wenige Tage bis hin zu vielen Monaten handeln.

Abzugrenzen sind Allmählichkeitsschäden von den folgenden Schadensereignissen in Gebäuden:

  • Verschleiß: zum Beispiel Abnutzung des Fußbodens.
  • sonstigen Schäden: beispielsweise einem Sprung im Waschbecken.

Bemerkt eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Allmählichkeitsschaden in dem gemieteten Haus oder in der Mietwohnung, zahlt die private Haftpflichtversicherung mit einem passenden Tarif. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist.

Allmählichkeitsschäden, AHB und alte Versicherungsverträge

Bis zum Jahr 2002 wurden Allmählichkeitsschäden laut Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) komplett von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen. In den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2008 wurde dieser Ausschluss von den meisten Anbietern gekippt.

Haben Sie einen sehr alten Haftpflicht-Vertrag, prüfen Sie also unbedingt den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz.


Allmählichkeitsschäden Beispiel

Ein klassisches Beispiel für die Versicherung: In Ihrer Mietwohnung soll ein Regal angebracht werden. Beim Bohren der Dübellöcher wird eine Wasserleitung in der Wand minimal beschädigt. Da das beschädigte Rohr nur tropfenweise Wasser abgibt, bleibt das Ereignis zunächst unbemerkt. Mit der Zeit jedoch werden durch die Einwirkung des Wassers Schäden an der Wand und am Laminatboden sichtbar. Ihre Vermieterin fordert von Ihnen nun Schadensersatz.

Gutachterinnen und Gutachter der Versicherung prüfen daraufhin das Schadensereignis. Sie bestimmen, ob es sich um einen Allmählichkeitsschaden handelt und ob Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Zuweilen können laut Versicherungsrecht auch Dritte für den Schadenausgleich verantwortlich gemacht werden.

  • Szenario 1: Sie selber haben das Loch in die Wand gebohrt. Dies wäre ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung.
  • Szenario 2: Eine Handwerkerin oder ein Handwerker hat den Schaden nachweislich verursacht. In diesem Fall ist die Privathaftpflicht nicht zuständig. Gegebenenfalls leistet die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung der beauftragten Handwerkerin beziehungsweise des Handwerkers finanzielle Entschädigung.

Ein Hinweis: Auch bei diesem Beispielfall gibt es bei einigen Privathaftpflichtversicherungen tarifabhängig einen Ausschluss von Leistungen für etwaige Schimmelbildung aufgrund der defekten Wasserleitung.


Zahlt die Privathaftpflicht auch bei anderen Mietsachschäden?

Mietsachschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil von Haftpflichtversicherungen. Für Allmählichkeitsschäden besteht in sehr alten Verträgen gar kein Versicherungsschutz.

Auch die jeweilige Höhe der Deckung für die verschiedenen Schadenarten variiert je nach Versicherer und Tarif. Die Versicherungssummen der Haftpflicht sollte möglichst hoch angesetzt werden, damit Sie nicht selber noch Restbeträge erbringen müssen. Das gilt für Sachschäden, Personenschäden sowie Vermögensschäden. Ein Vergleich verschiedener Tarife und der jeweiligen Versicherungsbedingungen kann sich daher lohnen.

In der Regel können mit der Haftpflicht diverse Mietsachschäden abgedeckt werden. Dazu gehören sofort sichtbare und allmähliche Schäden an:

  • fest verbauten Dingen wie Einbauschränken und Küchen,
  • Türen, Fensterrahmen und Wänden,
  • verschiedenartigen Bodenbelägen,
  • Sanitäranlagen.

Verschleiß fällt nicht unter den Haftpflichtschutz der Versicherer. Da eine Abnutzung mit der Zeit normal ist, wird diese üblicherweise durch die Miete abgegolten – es sei denn, es wurde im Mietvertrag anders vereinbart. Die Schadenregulierung an beweglichem Mobiliar sowie Glasbruch an Fenstern, Möbeln und Ähnlichem gehören ebenfalls nicht zu den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung.

Wählen Sie in den erweiterten Filteroptionen des externen Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de einfach einen Betrag für Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden und klicken Sie auf Allmählichkeitsschäden. Sie erhalten umgehend passende Haftpflicht-Tarife unserer externen Partner angezeigt.


Allmählichkeitsschäden & Gebäudeversicherung

Der Begriff Allmählichkeitsschäden wird im Versicherungsrecht auch in anderen Sparten genutzt. So zum Beispiel bei der oben genannten Betriebshaftpflicht oder der Wohngebäudeversicherung. Dies ist für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer relevant: In manchen Fällen kann die Wohngebäudeversicherung Allmählichkeitsschäden an der eigenen Immobilie abdecken. Gängige diesbezügliche Schadensereignisse sind etwa Nässe- und Leitungswasserschäden.

Abhängig ist dies von den vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen sowie den Umständen des Ereignisses. Prüfen Sie gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.

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