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Diensthaftpflicht­versicherung

Diensthaftpflichtversicherung Kaffee über ein Laptop verschüttet
Diensthaftpflicht: Wichtig zu wissen
  • Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte, Beamtinnen und öffentlich Bedienstete vor hohen Haftpflichtansprüchen.
  • Der Versicherungsschutz greift dann, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aufgrund einer grob fahrlässigen Dienstverletzung selbst für einen Schaden haftbar ist.
  • Anders als vielfach angenommen, ist die Diensthaftpflicht nicht standardmäßig in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
  • Nicht alle Versicherungen leisten auch bei im Dienst verursachten Vermögensschäden. Daher kann ein Versicherungsvergleich ratsam sein.
  • Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich verschiedene Tarife unserer externen Partner. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie die Diensthaftpflichtversicherung direkt online und ohne zusätzliche Kosten beantragen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Diensthaftpflicht­versicherung?

Bei der Diensthaftpflichtversicherung beziehungsweise Amtshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine besondere Berufshaftpflichtversicherung für Beamtinnen, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Diese haften für Fehler, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit bei der Dienstausübung entstehen.

Eine Diensthaftpflichtversicherung deckt während der Dienstzeit entstandene Schäden ab. Die Versicherung greift zudem, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Für gewöhnlich wird die Amtshaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ohne diesen zusätzlichen Versicherungsschutz kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden oder Regressansprüche aus der amtlichen Tätigkeit auf.

Was leistet eine Diensthaftpflicht?

Entstehen während der Dienst- oder Amtstätigkeit Schäden, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden, schützt die Diensthaftpflichtversicherung vor hohen Kosten und Schadensersatzforderungen. Die Versicherung übernimmt die Schadensabwicklung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei in der Regel die folgenden Schadensarten:

  • Personenschäden: Kommen bei der dienstlichen Tätigkeit Personen zu Schaden, sind Sie mitunter zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Die Diensthaftpflicht begleicht die Forderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Sachschäden: Beschädigen Sie während der beruflichen Tätigkeit versehentlich die Arbeitsausstattung oder das Eigentum Dritter, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.
  • Vermögensschäden: Die Versicherungsgesellschaft begleicht Finanzschäden, die etwa aufgrund von verpassten Fristen und versäumten Forderungseinzügen entstehen. Doch Vorsicht: Nicht jede Diensthaftpflichtversicherung leistet für Vermögensschäden. Ein Vergleich ist vor Abschluss daher ratsam.

Je nach Tarif und Anbieter können weitere Leistungen enthalten sein. Einige Diensthaftpflichtversicherungen bieten unter anderem eine zusätzliche Sicherheit bei Datenschutzrisiken. Das ist dann relevant, wenn aufgrund des fahrlässigen Umgangs mit personenbezogenen Daten Vermögens- und Sachschäden entstehen.

Zudem können Sie durch Tiere verursachte Schäden versichern. Diese Versicherungspakete richten sich unter anderem an Polizistinnen und Polizisten, die Hunde einsetzen, sowie weitere öffentlich Bedienstete mit beruflichem Zugang zu Tieren.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Mitunter knüpfen die Versicherer unterschiedliche Voraussetzungen an die Zahlung im Versicherungsfall. Kein Geld erhalten Sie für die Geschädigten etwa, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Für gewöhnlich leistet die Diensthaftpflicht auch nicht bei Verlusten durch Spekulationsgeschäfte.

Es ist zudem wichtig, im Versicherungsvertrag ausschließlich wahre und vollständige Angaben zu treffen. Andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung verweigern, auch wenn Sie eigentlich einen Leistungsanspruch hätten.


Beamte, Lehrer, öffentlicher Dienst – wer braucht eine Diensthaftpflicht­versicherung?

Passieren Beamten, Beamtinnen und Angestellten im öffentlichen Dienst Fehler, können Schäden entstehen. Ob Sie in einem solchen Fall selbst haften, hängt davon ab, ob Sie vorschriftsmäßig, fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Laut § 75 Absatz 1 Satz 1 des BBG (Bundesbeamtengesetzes) müssen öffentlich Bedienstete bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, also einem schweren Fehlverhalten, selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der Schaden kann dabei dem Arbeitgeber oder Dritten entstehen. Für gewöhnlich werden hohe Schadenssummen zunächst vom Dienstherrn beglichen. Dieser wird anschließend höchstwahrscheinlich einen Regressanspruch geltend machen. Das bedeutet, Sie müssen ihm dann die Kosten erstatten.

Mitunter fallen die Schadensersatzforderungen in Positionen mit viel Verantwortung höher aus. Diese geforderten Beträge können die Existenz der Zahlungspflichtigen zuweilen bedrohen. Eine Diensthaftpflichtversicherung setzt hier an und schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten.

Berufsgruppen im öffentlichen Dienst

Zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zählen neben Angestellten aus Schulen und Verwaltung mitunter auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmter kirchlicher Einrichtungen.

Zu den häufigsten Berufsgruppen zählen Bedienstete aus den folgenden Bereichen:

  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger,
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Lehrkräfte,
  • Universitätsangestellte,
  • Finanzbeamte und -beamtinnen,
  • Justizbeamtinnen und -beamte,
  • Zollbeamte und Zollbeamtinnen,
  • Verwaltungsfachangestellte,
  • Gemeindebedienstete,
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Beschäftigte der Bundeswehr.

Eine Diensthaftpflichtversicherung eignet sich hingegen nicht für Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Hebammen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst. Für diese gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen.

Praxisbeispiele für grobe Fahrlässigkeit

  1. Ein Lehrer erklärt der Schulklasse den Umgang mit Messgeräten nicht präzise genug und verlässt den Raum. Nehmen die Geräte Schaden, kann die Lehrkraft haftbar gemacht werden.
  2. Eine Finanzbeamtin verpasst die Frist zur Vollstreckung eines Steuerbescheids. Verjährt die Steuerschuld, können die entgangenen Steuereinnahmen von ihr zurückgefordert werden.
  3. Ein Justizbeamter lässt den Dienstschlüssel unbeaufsichtigt liegen, woraufhin dieser gestohlen wird. Als Folge des Schlüsselverlusts muss die gesamte Schließanlage getauscht werden.
  4. Während einer Klassenfahrt verletzen die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht und ein Schüler verletzt sich.

Vergleich – eine passende Diensthaftpflicht­versicherung finden

Mithilfe des externen Versicherungsrechners auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Angebote verschiedener Diensthaftpflichtversicherungen. Finden Sie schnell einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen:

  1. Angaben zur Person eintragen.
  2. Tarife vergleichen und filtern.
  3. Diensthaftpflichtversicherung direkt und ohne Mehrkosten beantragen.

Der Vergleich schlüsselt alle Tarifkonditionen und Leistungen transparent auf. Dabei ist eine hohe Tarifgebühr nicht immer gleichbedeutend mit besserem Versicherungsschutz. Leistungsstarke Versicherungen erhalten Sie bereits ab wenigen Euro im Monat.


Was kostet eine Diensthaftpflicht­versicherung?

Die Kosten für eine Diensthaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt neben den Leistungen auch der Beruf, dem Sie nachgehen. Zusätzlich unterscheiden sich die Konditionen je nach Anbieter. Ein Vergleich kann Ihnen deshalb dabei helfen, einen passenden Tarif zu finden. Etwa als Lehrkraft erhalten Sie Diensthaftpflichttarife bereits ab rund drei Euro im Monat.

Tarifbeispiele

Die folgenden Beispiele zeigen Tarife aus der privaten Haftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein der Diensthaftpflicht. Für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer gelten diese Angaben:

  • Alter: 35 Jahre
  • Familienstand: alleinstehend
  • Beruf: Lehrkraft im öffentlichen Dienst
  • Postleitzahl: 03222
Kostenbeispiele für die Diensthaftpflicht­versicherung
Leistungen Gothaer Spar mit Diensthaftpflicht BarmeniaDirekt TopDirekt mit Diensthaftpflicht NV PrivatSpar 6.0 mit Diensthaftpflicht
Deckungssumme Sach- und Personenschäden privat 5 Mio. € 20 Mio. € 15 Mio. €
Deckungssumme Sach- und Personenschäden Dienst 5 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €
Deckungssumme Vermögensschäden privat 5 Mio. € 20 Mio. € 15 Mio. €
Deckungssumme Vermögensschäden Dienst keine Deckung 5.000 € 15 Mio. €
Mindestlaufzeit 12 Monate 12 Monate 12 Monate
Selbstbeteiligung keine
(250 € bei Brillen und elektronischen Geräten)
keine keine
Ausfalldeckung eigener Schäden nein 20 Mio. € 15 Mio. €
Europaweit versichert 12 Monate unbegrenzt unbegrenzt
Weltweit versichert 12 Monate 60 Monate 24 Monate
Tarifpreis im Jahr 35,47 € 39,38 € 59,50 €

Quelle: Check24.de, Stand: Januar 2025


FAQ – häufige Fragen zur Diensthaftpflicht­versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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