Menü überspringen Zu den Einstellungen
GIROKONTO: ING Bank mit 200 € Neukundenbonus

Übergangsleistung in der Unfallversicherung

Übergangsgeld
Übergangsleistung in der Unfallversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Übergangsleistung wird nach einem Unfall von privaten Unfallversicherern gezahlt, um finanzielle Lücken bis zur Feststellung der Invalidität zu schließen.
  • Die Leistung wird meist dann gewährt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ununterbrochen über mindestens sechs Monate hinweg zu 50 Prozent oder mehr eingeschränkt ist.
  • Eine lebenslange Invalidität, die durch die Invaliditätsleistung abgedeckt wird, ist jedoch keine Voraussetzung für die Auszahlung.
  • Die Übergangsleistung ist ein optionaler Zusatzbaustein, der nicht in jeder Unfallversicherung enthalten ist.
  • Über den externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie kostenlos und unverbindlich Konditionen und Leistungen vieler Versicherer und können beim Vertragsabschluss oder Wechsel viel Geld sparen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Übergangsleistung in der Unfallversicherung?

Die optional abschließbare Übergangsleistung ist eine separate Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung, die kurzfristig bei schweren gesundheitlichen Unfallfolgen bereits vor der abschließenden Feststellung der Invalidität geleistet wird. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die körperliche oder geistige Leistungseinschränkung dauerhaft oder nur zeitweise besteht.

Die Übergangsleistung wird dann gezahlt, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit von Geschädigten nach einem Unfall ununterbrochen über mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent beeinträchtigt ist. Sie hilft, finanzielle Engpässe durch Beeinträchtigungen als Folge des Unfalls zu überwinden und Kosten aufzufangen – bis der Invaliditätsgrad letztlich anhand der Gliedertaxe ermittelt werden kann und Versicherten die vollen Leistungen zustehen.

Die Übergangsleistung wird in individueller Höhe bei Vertragsschluss vereinbart und bei den meisten Versicherungen nach einem halben Jahr gezahlt. Sie sollte idealerweise drei bis sechs Monatsgehälter abdecken.


Voraussetzungen für die Auszahlung

Damit die Entschädigung gezahlt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden von den Versicherern selbst festgelegt. Üblicherweise gelten diese Anforderungen:

  • Infolge des Unfalls muss eine ununterbrochene Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bestehen.
  • Die Leistungseinschränkung muss auch sechs Monate nach dem Unfall noch bestehen.
  • Die Leistungseinschränkung muss nachweislich durch den Unfall verursacht worden sein.
  • Die Beeinträchtigung muss in einem ärztlichen Gutachten festgestellt werden.
  • Aus dem Arztbericht muss hervorgehen, dass die Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.
  • Die Übergangsleistung muss innerhalb einer Frist von zumeist sieben Monaten ab dem Unfalltag beantragt werden.

Erweiterte Übergangsleistung in der privaten Unfallversicherung

Neben der regulären Übergangsleistung bieten einige Unfallversicherungen erweiterte Leistungsmodelle an. Dann wird die Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme – zumeist 50 Prozent – häufig bereits nach drei Monaten oder früher fällig, sofern zu diesem Zeitpunkt eine Vollinvalidität in Höhe von 100 Prozent besteht oder bestimmte Verletzungen eintreten. Dies gilt je nach Tarif etwa bei:

  • Amputation
  • mehrfachen Frakturen und Organschäden
  • Querschnittslähmung
  • Schädel- und Hirnverletzungen mit Hirnblutung oder -prellung
  • Verbrennungen ab dem zweiten Grad
  • Verlust oder Erblindung beider Augen

Finanzlücken mit weiteren Leistungen schließen

Die Tarifvielfalt einer privaten Unfallversicherung bietet Ihnen zusätzlich zur Übergangsleistung diverse Möglichkeiten, den Invaliditätsschutz optional zu erweitern:

  • Entscheiden Sie sich für ein Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung, wird Ihnen eine vertraglich vereinbarte Summe für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes gezahlt, üblicherweise zwischen zehn und 100 Euro.
  • Mit der Erweiterung durch das Genesungsgeld wird die gleiche Summe für die Genesung in den eigenen vier Wänden geleistet, wobei die Versicherer individuell Staffelungen in ihren Verträgen anbieten.

Wann ist eine Übergangsleistung sinnvoll?

Ob der Abschluss einer Übergangsleistung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Je nach Tarif, Lebenssituation und den individuellen Schutzbedürfnissen kann sie etwa in diesen Fällen vor finanziellen Notlagen schützen:

  • Wenn bei Selbstständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber möglich ist.
  • Nach schweren Unfällen, die Verdienstausfälle und hohe Kosten für nicht erstattete medizinische Behandlungen oder Reha-Maßnahmen verursachen.
  • Wenn die eigenen Ersparnisse und Rücklagen nicht ausreichen, um Verdienstausfälle oder die Folgekosten zu decken – etwa für Mobilitäts- und Haushaltshilfen sowie private Therapien.

So finden Sie eine günstige Unfallversicherung mit Übergangsleistung

Die Leistungen der privaten Unfallversicherer unterscheiden sich oft deutlich. Mit dem kostenlosen externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen und können Ihre Versicherung direkt online beantragen – ganz gleich, ob mit oder ohne Übergangsleistung. Auch durch einen Wechsel des Versicherers können Sie manchmal viel Geld sparen.


FAQ – häufige Fragen zur Übergangsleistung in der Unfallversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt