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Ökostromanbieter Vergleich – Tarife, Siegel und Kosten

Ökostromanbietervergleich – wichtig zu wissen
  • Ökostromtarife sind oft günstiger als herkömmlicher Normalstrom.
  • 2026 ist Ökostrom je nach Ort und Anbieter bereits zum Arbeitspreis von unter 30 Cent pro Kilowattstunde erhältlich (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de, Stand: März 2026).
  • Ein Vergleich der Ökostromanbieter kann folglich hilfreich sein, um jährlich bis zu 850,00 Euro Stromkosten einzusparen.
  • Einige Ökostromanbieter bieten attraktive Boni an, welche für günstige Konditionen sorgen.
  • Achten Sie im Tarifvergleich auf Ökostrom-Gütesiegel, um einen tatsächlich nachhaltigen Tarif zu wählen.

So funktioniert der kostenlose Ökostromvergleich

Mit dem externen Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Tarife verschiedener Ökostromanbieter. Haben Sie einen günstigen Ökotarif gefunden, können Sie den Wechsel zum neuen Anbieter direkt und ohne Mehrkosten beantragen. Je nach Wohnort und Tarif beträgt die jährliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel bis zu 850,00 Euro.

So funktioniert der Ökostromrechner:

  1. Postleitzahl und jährlichen Stromverbrauch angeben.
  2. Unter Nur Ökostrom gezielt nach Ökotarifen filtern.
  3. Passenden Tarif finden und zum günstigen Ökostromanbieter wechseln.

Was ist Ökostrom?

Der Begriff Ökostrom ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Die Bezeichnung Ökostrom steht im Regelfall für elektrische Energie, die zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen mittels Wasserkraft-, Wind- oder Solaranlagen sowie Biomasse oder Erdwärme erzeugt wird. Verglichen mit Strom aus Erdgas oder Kohle stellt Ökostrom eine nachhaltige Alternative dar, da der CO2-Ausstoß bei der Energiegewinnung aus der Kraft von Wind, Wasser und Sonne geringer ausfällt.

Die Bundesrepublik Deutschland strebt mit der Energiewende die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas an sowie eine dauerhafte Versorgung von Haushalten und Wirtschaft mit Strom und Wärme aus nachhaltig nutzbaren, regenerativen Quellen. Dazu sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter anderem vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne bevorzugt in das Stromnetz eingespeist wird.

Die dadurch entstehenden Zusatzkosten wurden per EEG-Umlage auf Stromkundinnen und -kunden umgelegt. Zum 1. Januar 2023 wurde die Umlage jedoch vollständig abgeschafft.


Was kostet Ökostrom?

Ökostrom kann günstiger sein als vergleichbare Stromangebote aus fossilen Energiequellen. Das belegte der Monitoringbericht 2025 (Stand: April 2025) von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

Bei einem Vergleich der Stromkosten pro Kilowattstunde (kWh) bei einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh waren Ökostromanbieter auch 2025 demnach teils günstiger als die Alternativen. Abgaben, Netzentgelt und Umlagen wurden bei diesen durchschnittlichen Strompreisen verschiedener Vertragskategorien bereits berücksichtigt.

  • Grundversorgungsvertrag: 44,93 Cent pro kWh
  • Sondervertrag mit dem lokalen Grundversorger: 39,51 Cent pro kWh
  • Vertrag mit einem anderen Anbieter: 38,20 Cent pro kWh
  • Ökostromvertrag: 39,32 Cent pro kWh

Übrigens: Laut Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt hatten im Jahr 2025 67 Prozent aller Privathaushalte einen Ökostromtarif. Demnach setzen mehr als die Hälfte der Haushalte auf eine Belieferung mit regenerativem Naturstrom beziehungsweise auf Ökostrom-Anbieter. Und auch Ökogas wird zunehmend bevorzugt.

Beispiele für günstige Ökostromanbieter 2026

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) sind die Strompreise weiter gesunken. Im Januar 2026 zahlten Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden demnach durchschnittlich 37,32 Cent pro Kilowattstunde inklusive anteilig enthaltenem Grundpreis (Quelle: bdew.de, Stand: Januar 2026).

Im Stromvergleich finden Sie je nach Standort und Anbieter auch günstige Stromangebote von Ökostromanbietern. Dazu zählen etwa diese Tarife mit einer Laufzeit von zwölf Monaten für Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr:

Tarif Arbeitspreis Grundpreis Boni Ø Abschlag im ersten Jahr Geschätzte Ersparnis gegenüber Grundversorgung
Tchibo Energy ÖkoStrom12 29,70 Ct./kWh 14,90 €/Monat 293 € 77,11 €/Monat 39,61 €/Monat
Vattenfall ÖkoStrom12 29,10 Ct./kWh 15,90 €/Monat 282 € 77,28 €/Monat 39,44 €/Monat
Grünwelt Energie Strom Easy 12 28,11 Ct./kWh 26,85 €/Monat 378 € 77,33 €/Monat 39,39 €/Monat
E.ON ÖkoStrom Pro 12 29,26 Ct./kWh 18,80 €/Monat 320 € 77,44 €/Monat 39,28 €/Monat

Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de
Details: Berechnung von Ökostromtarifen mit zwölfmonatiger Mindestvertragsdauer sowie Preisfixierung oder Preisgarantie für Haushalte in 24103 Kiel, jährlicher Stromverbrauch: 3.500 Kilowattstunden inklusive Sofortbonus und Neukundenbonus, Stand: 31. März 2026.


Wichtige Konditionen beim Vergleich der Ökostromanbieter

Achten Sie im Vergleichsrechner neben dem Strompreis und der möglichen Ersparnis auch auf diese Konditionen, damit Sie einen passenden Ökostromtarif finden:

  • Art des Stromtarifs: Die Stromtarife können je nach Art verschiedene Vor- und Nachteile haben. Pakettarife könnten beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Stromverbrauch exakt einschätzen können. Liegt Ihr Verbrauch über dem gebuchten Paket, zahlen Sie mehr pro Kilowattstunde. Bleiben Sie darunter, erhalten Sie keine Rückerstattung. Grundversorgungstarife wiederum sind häufig teurer als andere Tarife, ermöglichen aber aufgrund der zweiwöchigen Kündigungsfrist einen schnellen Tarifwechsel. Bei den oft günstigeren Alternativen zahlen Sie weniger, binden sich jedoch meist länger.
  • Preisgarantie: Einige Tarife bieten eine feste Preisbindung. Diese garantiert Ihnen den vereinbarten Strompreis für einen bestimmten Zeitraum, unabhängig von Marktentwicklungen. Idealerweise haben Sie eine volle Preisgarantie, die alle Kostenbestandteile wie Abgaben, Umlagen sowie Steuern umfasst und für die gesamte Erstlaufzeit gilt. Einige Tarife enthalten hingegen eine Preisfixierung oder eine Nettopreisgarantie, die nicht alle Strompreisbestandteile abdecken.
  • Mindestvertragslaufzeit: Die Mindestvertragsdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Tarife mit einer längeren Laufzeit können günstiger sein, bieten jedoch weniger Flexibilität beim Wechseln – selbst wenn der Strompreis anderer Anbieter weiter sinkt.
  • Auszahlung von Boni: Achten Sie bei Boni auf den Zeitpunkt der Auszahlung. Ob Sofortbonus oder Neukundenbonus, die Auszahlung sollte vor Vertragsende erfolgen. Andernfalls müssen Sie sich womöglich länger als nötig an den Stromanbieter binden, um vom Bonus profitieren zu können.

Welche Boni gibt es in Ökostromtarifen?

Einige Ökostromanbieter gewähren bei einem Wechsel attraktive Boni und Prämien. Dazu können diese Vergünstigungen gehören:

  • Ein Neukundenbonus wird in der Regel gewährt, wenn Sie in den letzten sechs Monaten keinen Vertrag bei diesem Anbieter hatten. Er wird als Rabatt auf die Jahresabrechnung angerechnet. Die Auszahlung erfolgt daher meist nach dem ersten Vertragsjahr.
  • Der Sofortbonus wird deutlich früher ausgezahlt. Für gewöhnlich erhalten Sie ihn bereits wenige Wochen oder Monate nach Lieferbeginn. Auch hier gilt oft die Voraussetzung, dass Sie zuvor noch keine Kundin oder kein Kunde des Anbieters waren.
  • Zusätzlich gibt es vereinzelt Wechselboni. Diese werden teilweise auch dann gewährt, wenn Sie zu einem früheren Anbieter zurückkehren. Der Wechselbonus wird im Zuge der Vertragslaufzeit mit monatlich festgelegten Prozentsätzen anteilig oder auch erst bei der Endabrechnung verrechnet.

Wie funktioniert der Wechsel zum Ökostromanbieter?

Mithilfe des Ökostromrechners auf Tarifcheck.de können Sie bequem direkt online den Anbieterwechsel zu einem grünen Stromversorger beantragen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Viele Öko-Versorger kündigen bei einem Wechsel zudem für Sie den aktuellen Lieferanten, sofern Sie dem neuen Anbieter:

  • eine Vollmacht erteilen,
  • die Stromzählernummer mitteilen,
  • den Verbrauch des letzten Jahres melden,
  • Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Versorger übermitteln.

Diese Daten finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Wichtig ist beim Wechsel zu Naturstrom, dass Sie derzeit ein Kündigungsrecht haben. Möchten Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, ist es empfehlenswert, die Kündigung aufgrund der knappen Kündigungsfrist selbst durchzuführen. Im Ökostromvergleich wird Ihnen dabei aufgezeigt, ob eine Kündigung seitens des gewünschten Anbieters möglich ist.

Wie sind die regulären Kündigungsfristen für Stromverträge?

Grundversorgungstarife

  • Grundversorgungstarife können Sie mit zweiwöchiger Frist regulär kündigen.
  • Bei dem Grundversorger handelt es sich um den Anbieter, der lokal die meisten Menschen mit Strom beliefert.
  • Haben Sie bislang nicht aktiv den Stromtarif gewechselt oder mit dem Grundversorger einen anderen Vertrag vereinbart, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
  • Dies gilt auch für den Bezug von Erdgas oder Ökogas.

Wurde ein Sondervertrag mit dem Grundversorger oder ein Vertrag mit einem anderen Energielieferanten abgeschlossen, dann ist die Kündigungsfrist abhängig vom Abschlussdatum – sowohl bei Öko- als auch Normalstrom.

Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt:

  • Meist beträgt die Dauer eines Vertrags ein Jahr, bei Erstverträgen zuweilen bis zu zwei Jahre.
  • Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht am Ende des Belieferungsjahres keinen Gebrauch, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf Monate.
  • Reguläre Verträge können Sie demnach vor Ablauf des aktuellen Belieferungsjahres kündigen.
  • Die Frist der Unternehmen darf dabei laut Gesetz nicht mehr als drei Monate betragen.

Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt:

  • Die Erstlaufzeit dauert weiterhin in der Regel zwischen ein und zwei Jahren und kann zum Ende der Laufzeit mit einer maximal einmonatigen Frist gekündigt werden.
  • Anschließend kann der Vertrag beliebig mit einer Frist von maximal einem Monat beendet werden.
  • Möchten Sie die Kündigung selber vornehmen, nutzen Sie auf Wunsch unser kostenloses Muster.

Kündigung Stromtarif – kostenloses Muster »

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Entsprechend § 41 Abs. 5 EnWG haben Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Stromlieferant die Vertragsbedingungen einseitig verändert. Das ist etwa in folgenden Situationen der Fall:

  • Der Stromanbieter erhöht oder senkt den Strompreis.
  • Ihr Anbieter kann Sie nach einem Umzug am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen beliefern.
  • Der Energieversorger passt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifleistungen an.

Eine Änderung der Vertragsbedingungen muss Ihr Stromanbieter Ihnen schriftlich mitteilen. Nach Erhalt dieser Nachricht haben Sie für die fristlose Sonderkündigung zwei Wochen Zeit. Damit Ihr Stromversorger Ihr Schreiben innerhalb der Kündigungsfrist erhält, ist es ratsam, diese als Einschreiben zu verschicken. Auch ist ein Verweis auf das Sonderkündigungsrecht sowie die Preiserhöhung sinnvoll.

Sonderkündigung Stromtarif – kostenloses Muster »

Erstattung vorab geleisteter Abschläge

Im Zuge der Kündigung und des Wechsels zu Ökostrom schickt Ihnen Ihr Stromanbieter eine Endabrechnung zu. Vorab gezahlte Abschlagszahlungen werden dabei gegebenenfalls im vollen Umfang berücksichtigt und an Sie zurückgezahlt.


Wie erkenne ich Ökostromanbieter?

Nicht alle Tarife, die im Zuge der Energiewende unter dem Namen Ökostrom angeboten werden, basieren tatsächlich auf der Erzeugung erneuerbarer Energien. Da Begriffe wie Ökostrom und grüne Energie nicht geschützt sind und keine verbindlichen Standards existieren, können Stromanbieter sogenanntes Greenwashing betreiben: Es wird mit allgemeinen Umweltaussagen ohne Beleg geworben oder mithilfe eingekaufter Herkunftsnachweise aus dem Ausland versucht, nicht klimafreundlich erzeugte Energie als Ökostrom zu verkaufen.

Ökostrom-Gütesiegel bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb einen wichtigen Hinweis bezüglich der tatsächlichen Herkunft des Stroms sowie des Strommixes. Die Herausgeber der Zertifizierungen und Siegel folgen teils unterschiedlichen Kriterien bei der Bewertung der Nachhaltigkeit des Stromanbieters. Folgende Zertifizierungen tragen bei Stromtarifen besonders viel Gewicht:

  • Das Grüner Strom-Label: Träger dieses Siegels erzeugen und kaufen zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien und haben keine Beteiligung an Kernkraftwerken. Das Siegel wird seit den 1990ern von Gründungsmitgliedern und Unterstützern wie dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) vergeben.
  • Das OK-power-Label: Auch bei Trägern dieses Siegels muss der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Die Anbieter dürfen zudem nur marginal in Kraftwerke für Atomenergie oder Kohle investieren. Zudem müssen die Tarife für Endverbraucherinnen und Verbraucher transparent gestaltet werden. Vergeben wird das Gütesiegel durch den gemeinnützigen Verein EnergieVision, Träger sind die Hamburg Institut Research GmbH und das Öko-Institut e. V.
  • Ökostrom-Zertifizierung Standard EE01 bzw. EE02 von TÜV Süd: Der Strom muss komplett aus regenerativen Quellen stammen. Die Erzeuger müssen indirekt oder direkt etwas für die Förderung umweltschonender Energiegewinnung tun, können jedoch Betreiber von Kohlekraftwerken und/oder Atomkraftwerken sein.
  • Ökostrom-Zertifizierung des TÜV Nord: Diese Zertifizierung für Ökostrom ähnelt dem Siegel des TÜV Süd.

Der Ökostromrechner auf Tarifcheck.de zeigt Ihnen Gütesiegel und Zertifikate direkt im Vergleich der Tarife an. Detaillierte Informationen zu den genannten sowie zu weiteren Auszeichnungen finden Sie in unserem Beitrag über Gütesiegel für Ökostrom.

Herkunftsnachweise auf der Rechnung – woher kommt mein Strom?

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie grünen Strom oder Energie aus fossilen Quellen beziehen, können Sie dies auf Ihrer Stromrechnung nachlesen. Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Stromanbieter auf Rechnungen, Rechnungsanlagen und auch Werbematerial zu Herkunftsnachweisen (HKN) verpflichtet und weisen gegebenenfalls auch Siegel aus.

Energieversorger müssen genau auflisten, wie viel Prozent des Stroms in welchen Anlagen hergestellt werden, ob er aus erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse hergestellt wurde, aus Atomenergie oder durch Kohlekraftwerke.

Wie bereits thematisiert, bieten Ökostrom-Zertifizierungen und Gütesiegel mitunter eine zuverlässigere Hilfe bei der Identifizierung von Ökostrom. Wie das Verbraucherfenster Hessen berichtete, waren deutsche Herkunftsnachweise zumindest in der Vergangenheit selten. Vielmehr konnten Stromanbieter für nicht nachhaltig erzeugte Energie entsprechende Nachweise aus dem Ausland kaufen und damit Greenwashing betreiben. Die dortigen Kraftwerke erzeugten Ökostrom, verkauften aber lediglich die Herkunftsnachweise an die deutschen Erzeuger – der klimafreundliche Strom blieb im Ausland. Mit diesen Nachweisen konnte der Strom als Ökostrom vertrieben werden, obwohl er klimaschädlich erzeugt wurde.


Energiequellen – woher kommt der Ökostrom in Deutschland?

Ökostrom wird aus verschiedenen Energiequellen erzeugt. Zu den wichtigsten zählen Windkraft, Wasserkraft und Energie aus Biomasse.

  • Windkraft ist in Deutschland die bedeutendste erneuerbare Energiequelle. Mit 27,7 Prozent an der Bruttostromerzeugung in Deutschland insgesamt hat Windenergie heute den größten Anteil am erneuerbaren Strom in der BRD (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) Infografik, Stand: Dezember 2025). Wind ist unbegrenzt und kostenlos verfügbar und das Potenzial für den Ausbau von Windenergieanlagen ist bislang nicht ausgeschöpft. Die vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) veröffentlichte Maritime Agenda 2025 schreibt fest, dass die Offshore-Windenergie (Wind auf See) bis 2030 etwa zehn Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken soll.
  • Wasserkraft ist eine weltweit bedeutende erneuerbare Energiequelle für die Stromerzeugung. In Deutschland hingegen leistet die Hydroenergie nur einen geringen Beitrag zur Erzeugung des Ökostroms. Der AGEB zufolge war erneuerbare Wasserenergie an der deutschen Bruttostromerzeugung im Jahr 2024 zu 4,5 Prozent beteiligt (Quelle: AGEB Infografik, Stand: Dezember 2025).
  • Ökostrom kann zudem aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse erzeugt werden. Für die Stromerzeugung wird unter anderem lebende organische Substanz aus Abfällen der Land- und Forstwirtschaft genutzt, aber auch Altpapier oder Klärschlamm kommen zum Einsatz. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 8,6 Prozent des Gesamtbruttostroms aus Biomasse erzeugt (Quelle: AGEB Infografik, Stand: Dezember 2025).
  • Solarenergie aus Photovoltaikanlagen gewinnt an zunehmender Bedeutung für die Energiewende. Solarstrom hatte 2025 mit 17,6 Prozent den zweitgrößten Anteil nach Windkraft am erzeugten Ökostrom. Ursächlich dafür ist unter anderem der voranschreitende Ausbau von Solaranlagen (Quelle: Die Energieversorgung 2025 – Jahresbericht, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Stand: Dezember 2025).
Vorteile von Windkraft
  • Regenerativ,
  • platzsparend,
  • vergleichsweise geringe Investitionskosten,
  • Energiequelle mit Zukunft.
Nachteile von Windkraft
  • Abhängig vom Wind,
  • keine ausgereiften Speicherlösungen,
  • konventionelle Kraftwerke füllen Versorgungslücken,
  • Lärm- und Lichtemissionen.
Vorteile von Wasserkraft
  • Sie verursacht keine klimaschädlichen CO2-Emissionen.
  • Es handelt sich um eine regenerative, erneuerbare Art der Energieerzeugung.
Nachteile von Wasserkraft
  • Das Potenzial ist in Deutschland nahezu ausgeschöpft,
  • Eingriffe ins Ökosystem,
  • hohe Baukosten.
Vorteile von Biomasse
  • Nahezu unbegrenzt und dauerhaft verfügbar,
  • unabhängig von klimatischen Bedingungen,
  • CO2-neutral,
  • vielseitige Produktion: Wärme, Strom und Kraftstoffe.
Nachteile von Biomasse
  • Gezielt angebaute Energiepflanzen benötigen große Ackerflächen, das führt zur Konkurrenz mit der Nahrungs- und Futtermittelproduktion sowie der Abholzung von Waldflächen,
  • Entstehung von Monokulturen und mangelnder Biodiversität.

Anteile fossiler & erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung

Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Braunkohle 16 % 19 % 20 % 17 % 16 % 15 %
Kernenergie 11 % 12 % 6 % 1 % 0 % 0 %
Steinkohle 7 % 9 % 11 % 8 % 5 % 6 %
Erdgas 17 % 15 % 14 % 15 % 16 % 17 %
Übrige fossile Quellen 4 % 4 % 4 % 4 % 4 % 4 %
Erneuerbare Energien 45 % 41 % 44 % 54 % 58 % 58 %

Quelle: Die Energieversorgung 2025 – Jahresbericht, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)

Im Detail: Erneuerbare Energien in der Bruttostromerzeugung

Jahr 2024 2025
Windkraft an Land 22,8 % 21,4 %
Windkraft auf See 5,3 % 5,2 %
Wasserkraft 4,3 % 3,2 %
Biomasse 8,8 % 8,6 %
Solarenergie 15,5 % 18,2 %
Siedlungsabfälle 1,1 % 1,1 %
Anteil erneuerbarer Energien insgesamt 57,8 % 57,7 %

Quelle: Die Energieversorgung 2025 – Jahresbericht, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)


FAQ – häufige Fragen zum Ökostromvergleich

Energieexperte Raffael Comitz

Raffael ist seit 2022 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Er bereichert unsere Redaktion mit seinem großen Wissensschatz zu den Themen Strom, Gas, Energiesparen sowie nachhaltigem Ressourcenverbrauch. Mehr über unser Team.

Raffael Comitz

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