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Lohnfortzahlung in der privaten Krankenversicherung

Lohnfortzahlung

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PKV – Höhe des fortgezahlten Lohns selber bestimmen

Der Arbeitgeber zahlt Ihnen im Falle einer Erkrankung und damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit in der Regel 42 Tage, sprich sechs Wochen, weiter Lohn aus.

Um auch nach Einstellung dieser Lohnfortzahlung gegen den Verdienstausfall abgesichert zu sein, können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Für jeden weiteren Tag, dem Sie der Arbeit krankheitsbedingt fernbleiben, erhalten Sie ein vorab vereinbartes Tagegeld.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können die Versicherungssumme selbst festlegen. Diese darf allerdings nicht höher als das Nettoeinkommen Ihrer beruflichen Tätigkeit ausfallen. Maßgebend ist der durchschnittliche Verdienst der letzten zwölf Monate vor Antragsstellung. Als Versicherungsnehmerin oder -nehmer sind Sie daher verpflichtet, Ihren Versicherer unverzüglich über eine dauerhafte Minderung Ihres Einkommens zu informieren.

Sobald Sie privates Krankentagegeld erhalten, sind Sie in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Diesen Beitrag zahlt allerdings das jeweilige private Versicherungsunternehmen an die Bundesagentur für Arbeit.


Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung evtl. auch für gesetzlich Versicherte sinnvoll

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt ab dem 43. Krankheitstag sogenanntes Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt allerdings nur 70 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Auch hier darf die versicherte Summe, bestehend aus privatem Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld, das monatliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Das gesetzliche Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren aufgrund derselben Krankheit entrichtet.

Da die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung trotz Krankheit weiter zu entrichten sind, kann hierfür auch das private Krankentagegeld genutzt werden.


Krankentagegeld ist ab dem ersten Krankheitstag versicherbar, dann aber teurer

Da Selbstständige im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist eine private Krankentagegeldversicherung für diese Personengruppe besonders wichtig.

Wer selbstständig tätig ist, kann im Fall der Arbeitsunfähigkeit zwischen gesetzlichem Krankengeld oder privater Krankentagegeldversicherung als Absicherung wählen. Selbstständige oder Freiberufliche erhalten allerdings keine Lohnfortzahlung aus der gesetzlichen Krankenkasse. Damit bleibt das Einkommen in der Regel ab dem ersten Krankheitstag aus.

Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sollten ihren Verdienstausfall daher möglichst frühzeitig durch eine entsprechende Versicherung absichern.

Der Bezug von Krankentagegeld ab dem ersten Krankheitstag kann bei einigen privaten Versicherungsunternehmen durchaus vereinbart werden, jedoch sind diese Tarife meistens entsprechend teuer.

Die Berechnung des Krankentagegeldes erfolgt bei selbstständig Tätigen anhand des Nettoverdienstes des letzten abgelaufenen Kalenderjahres, insofern der Versicherer von der Arbeitsunfähigkeit noch keine Kenntnis erlangt hat. Andernfalls stellt das zuletzt abgelaufene Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit den maßgebenden Zeitraum dar.

Selbstständig tätige Frauen, die durch eine private Krankentagegeldversicherung versichert sind, haben während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.


Anders als in der GKV sind PKV-Beiträge einkommensunabhängig

Maßgeblich sind Alter und Gesundheitszustand der Antragsstellerinnen und Antragsteller sowie der Leistungsumfang des ausgewählten Tarifs. Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung gilt beispielsweise: Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger fallen grundsätzlich Ihre monatlichen Prämien aus. Liegt laut Versicherer ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vor, fallen gegebenenfalls Zuschläge an.

Die reguläre Wartezeit für eine private Krankentagegeldversicherung beträgt drei Monate. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können demnach erst nach Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit entfällt jedoch bei Unfällen.

In jedem Fall sollten Sie die Höhe des Krankentagegeldes so legen, dass Ihre monatlichen Fixkosten gedeckt sind. Der Betrag sollte Ihr monatliches Nettoeinkommen also nicht wesentlich unterschreiten.

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