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Ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung

Ambulante Leistungen

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Vielfältige ambulante PKV-Leistungen

Die ambulante Versorgung nimmt eine wesentliche Schlüsselrolle im Gesundheitswesen ein: Schließlich sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Krankheitsfall meistens die erste und wichtigste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.

Ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) sind tarifabhängig umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). PKV-Leistungen beinhalten tarifabhängig Versorgungen durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer wie Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen.

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung können Sie die beinhalteten Wunschleistungen individuell wählen.

Darunter fällt tarifabhängig unter anderem die freie privatärztliche Arzt- und Zahnarztauswahl, die volle Erstattung verordneter Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel sowie umfassende Leistungen für Kieferorthopädie und Zahnersatz. Zudem genießen Sie den allgemeinen Status als Privatpatientin oder Privatpatient, der meist schnelle Terminvergaben und kürzere Wartezeiten umfasst.

Mögliche Leistungen privater Krankenversicherungen

  • Freie privatärztliche Arzt- und Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
  • Schnelle Terminvergabe ohne Wartezeiten
  • Erstattung von Medikamenten, Impfungen und Hilfsmitteln
  • Erstattung von Kosten für Akkupunktur, Massagen, Heilpraktiker

PKV-Tarif – ambulante Leistungen gezielt auswählen

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot ambulanter Leistungen. Achten Sie bei einem Tarifvergleich dabei auf den jeweiligen Leistungsumfang der Anbieter. Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung variiert nämlich je nach Versicherungsunternehmen und Tarif.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können Sie die Leistungspakete innerhalb einer PKV frei nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen zusammenstellen.

So erstattet ein privates Versicherungsunternehmen oftmals nur die im Katalog aufgeführten Hilfsmittel, Heilmittel und sonstigen Leistungen. Ambulante sowie stationäre Kuren sind ebenfalls nur vereinzelt im Leistungskatalog enthalten, können aber durch einen gesonderten Kurtarif abgesichert werden.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre PKV für eine bestimmte Gesundheitsleistung zahlt, halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Versicherer, damit Sie etwaige Kosten nicht selbst tragen müssen.

Gesetzlich Krankenversicherte, die einen besseren Versicherungsschutz wünschen, können die ambulanten GKV-Leistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen durch private Zusatzversicherungen ergänzen.


PKV – Vorteile bei zahnärztlichen Leistungen

Die gesundheitliche Absicherung durch eine private Krankenversicherung lohnt insbesondere bei Zahnersatz und zahnärztlichen Behandlungen.

So gibt es bei der PKV verschiedene Möglichkeiten, den Schutz aufzustocken. Die einzelnen Versicherer haben dabei unterschiedliche Tarife, Preise und Leistungskataloge.

Auch für privat Krankenversicherte ist dabei eine private Zahnzusatzversicherung eine Option: Privat wie gesetzlich Krankenversicherte können ihren Eigenanteil durch den Vertragsabschluss bei zahnärztlichen Behandlungen beachtlich senken und demnach enorme Kosten sparen. Auch hierbei lohnt ein Vergleich der Anbieter, denn die jeweiligen Tarife weisen enorme Preis- und Leistungsunterschiede auf.


PKV – Kostenübernahme von Akupunktur und Heilpraktikerkosten

Als privat krankenversicherte Person stehen Ihnen mit dem passenden Tarif alternative Behandlungsmethoden kostenfrei zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Heilpraktikerkosten, Akupunktur und Massagen. Von Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel können innerhalb der privaten Krankenversicherung ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen und werden demnach weitgehend in vollem Umfang erstattet.

In der PKV profitieren Sie tarifabhängig zudem bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie etwa Sehhilfen und dessen Kostenerstattung, da die Leistungen für Brillengläser und -gestelle bei den gesetzlichen Krankenkassen stark eingeschränkt sind. Die individuell wählbaren Tarife und deren allgemeinen Versicherungsbedingungen sind für den endgültigen Versicherungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung also maßgeblich.

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