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Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze besonders für gesetzlich Krankenversicherte relevant

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung werden durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze limitiert.

Für die Berechnung der Sozialbeiträge wird so nur jenes Einkommen herangezogen, das unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Teil Ihres Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird vom Gesetzgeber festgelegt und wird jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst – im Jahr 2023 liegt die maximale Grenze für das gesamte Bundesgebiet bei 59.850 Euro Bruttogehalt jährlich. Daneben gelten für die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung eigenständige Grenzwerte.

Abgrenzung von Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze gleichzusetzen.

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, legt die Obergrenze des Einkommens fest, bis zu der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Überschreitet das Arbeitsentgelt diese Grenze, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur privaten Krankenversicherung wechseln. Für Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte gilt diese Versicherungspflichtgrenze nicht.


Beitragshöhe für private Krankenversicherung (PKV) unabhängig vom Einkommen

In der GKV orientieren sich die Beitragszahlungen am jeweiligen Einkommen der Versicherten. Je mehr ein Mitglied verdient, desto höher fällt der monatliche Beitrag für die Versicherung aus. Die Beitragshöhe ist jedoch limitiert – ab einem bestimmten Einkommen erreichen Sie die Beitragsbemessungsgrenze und die gesetzlichen Versicherungsbeiträge erhöhen sich nicht mehr.

In der privaten Krankenversicherung wiederum orientiert sich der Beitrag nicht am jeweiligen Einkommen – entscheidend sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie die im Tarif enthaltenen Leistungen.

Geht die PKV aufgrund von Vorerkrankungen ein hohes Risiko ein oder ergänzen Sie Ihren Tarif durch etwaige Zusatzleistungen, sind hohe Beitragszahlungen sehr wahrscheinlich. Trotz der einkommensunabhängigen Versicherungsbeiträge hat die Beitragsbemessungsgrenze eine Bedeutung für die private Krankenversicherung.


Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitgeberzuschuss sowie Basistarif und Standardtarif der PKV

Arbeitgeberzuschuss für PKV entspricht maximalem Arbeitgeberanteil für GKV-Mitglieder

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen begrenzten Zuschuss durch ihren Arbeitgeber. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des Versicherungsbeitrags, ist jedoch auf den maximalen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begrenzt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss von 403,99 Euro (Stand: 2023) ergibt sich aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand 2023: 14,6 Prozent).

Dieselbe Regelung gilt für Ihre private Pflegeversicherung: Hier beträgt der maximale Arbeitgeberanteil für gesetzlich und privat Versicherte 76,06 Euro (Stand: 2023). Alle darüber hinaus reichenden Beträge eines kostenintensiven Tarifes tragen privat krankenversicherte Personen selbst.

Beitragsbemessungsgrenze für Basistarif und Standardtarif der PKV

Basistarif und Standardtarif sind die Sozialtarife der PKV, deren Leistungen und Beitragshöhe in etwa den Vorgaben und Erfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Versicherungsbeitrag für diese Sozialtarife darf den Maximalbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse nicht überschreiten.

Für den Basistarif der PKV zahlen Sie im Schnitt 769 Euro (Stand 2022). Dieser Wert errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der GKV (Stand 2022: 14,6 Prozent) und dem kassenärztlichen Zusatzbeitrag sowie der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze. 2023 sind Anpassungen zu erwarten.

Im Standardtarif zahlen die Versicherten zuweilen weniger als den Höchstbeitrag, da sich die in den vorherigen Versicherungsjahren gesammelten Altersrückstellungen beitragsmindernd auswirken.


Vergleich der PKV-Angebote

Bedenken Sie, dass der Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent auf den maximalen Zuschuss für gesetzlich Versicherte begrenzt ist. Privat versicherte Leistungen, die über diese Summe hinausgehen, zahlen Sie zusätzlich aus eigener Tasche.

Ein unverbindlicher, kostenloser Vergleich unterschiedlicher Anbieter und Tarife hilft bei der Wahl einer leistungsstarken Versicherung zu fairen Konditionen.