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Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Rückerstattung

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Wann erfolgen Beitragsrückerstattungen?

Zahlreiche private Versicherungsunternehmen bieten Tarife mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung (BRE) an. Einen Teil Ihrer bereits geleisteten Beiträge erhalten Sie dann von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zurück, wenn Sie innerhalb eines Versicherungs- oder Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen.

Einzelne Tarife der gesetzlichen Krankenkassen sehen ebenfalls Beitragsrückerstattungen vor, allerdings maximal in einer Höhe von einem Monatsbeitrag. Kassenpatientinnen und -patienten können von der Rückzahlung profitieren, indem sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen.


Wann die Nutzung von Beitragsrückerstattungen sinnvoll ist

Übersteigt die Höhe der Rückzahlung die Summe der Arztrechnungen, ist eine BRE durch die private Krankenversicherung meist sinnvoll.

Zahlt Ihr privater Versicherer auch sämtliche Arztrechnungen eines Jahres bei der Vorlage am Ende des Jahres, sollten Sie alle Rechnungen sammeln, um die Kosten denen einer Beitragsrückerstattung gegenüberzustellen. Ist der Rückerstattungsbetrag niedriger als Ihre in Anspruch genommenen Leistungen, sollten Sie die Belege einschicken und auf die Rückzahlung verzichten. Lassen Sie sich die Monatsbeiträge von der privaten Krankenversicherung auszahlen, falls die Höhe der Beitragsrückerstattung die Gesamtsumme aller Arztrechnungen übersteigt.

Sind die Arztrechnungen eines Versicherungsjahres geringer als die BRE, ist es meist sinnvoller, statt der Kostenerstattung die BRE in Anspruch zu nehmen.


Die Höhe von Beitragsrückerstattungen

Die Höhe der Beitragsrückerstattung durch die PKV variiert: Oft liegt sie bei ein bis sechs Monatsbeiträgen. Falls Ihr Tarif der privaten Krankenversicherung die Rückerstattung von Monatsbeiträgen vorsieht, können Sie BRE-Höhen und BRE-Bedingungen in Ihrem PKV-Vertrag nachlesen.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung hängt jedoch nicht nur vom Versicherungsunternehmen ab, sondern ist von Ihnen selbst beeinflussbar. Je länger Sie keine Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen, desto höher fällt die BRE aus. Nehmen Sie über mehrere Jahre hinweg keine Leistungen in Anspruch, können Sie tarifabhängig am Ende des Versicherungsjahres eine Rückzahlung von sechs Monatsbeiträgen erwarten.


Ihr eigener Gesundheitszustand sollte maßgeblich sein

Ob sich ein PKV Tarif mit möglicher Beitragsrückerstattung für Sie lohnt, hängt auch von Ihrer eigenen Gesundheit ab. Egal ob jung oder alt – wer häufig zu Ärzten und Ärztinnen geht und sich behandeln lässt, verursacht höhere Kosten. Sollten Sie in der Regel mehrmals im Jahr erkranken und einen Arzt aufsuchen müssen, übersteigen die dadurch entstehenden Kosten den vorgesehenen Rückerstattungsbetrag der PKV.

Sind Sie weniger anfällig für Krankheiten und benötigen nicht oft ärztliche Behandlungen, kann sich ein Tarif mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung für Sie lohnen.

Trotz der Aussicht auf eine hohe Rückzahlung sollten Sie wichtige und sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen nicht vernachlässigen.

Einige Tarife der privaten Versicherungsunternehmen machen hierfür sogar Ausnahmen. Vorsorgliche Untersuchungen werden von den Behandlungskosten ausgeschlossen und somit am Ende des Versicherungsjahres nicht mit einberechnet. Prüfen Sie vor Abschluss des jeweiligen PKV-Vertrags, ob dieser derartige Ausnahmeregelungen beinhaltet.


PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar

Seit dem 1. Januar 2010 können Sie Ihre PKV-Beiträge von der Steuer absetzen, sofern der Freibetrag nicht schon von anderen Versicherungen genutzt wird. Beitragsrückerstattungen lassen sich in der Steuererklärung nicht geltend machen. Basisabsicherungen, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen, können steuermindernd wirken. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Beitragsrückerstattungen die absetzbaren Versicherungsbeiträge verringern.

Wägen Sie deshalb am Ende jeden Kalenderjahres ab, ob Sie Ihre Ausgaben infolge der Rückzahlung tatsächlich reduzieren können. Verzichten Sie auf die Beitragsrückerstattung, wenn diese die absetzbaren Steuerbeträge enorm verringert und Sie folglich weniger Kosten einsparen.

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