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Gesetzlich oder privat? Die richtige Krankenversicherung für die Kinder

Gesetzlich oder privat? Die richtige Krankenversicherung für Kinder

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Für die Kinder möchte man nur das Beste. Besonders wichtig ist der richtige Gesundheitsschutz. Was sind Pros und Contra von privaten Krankenversicherungen (PKV) und gesetzlichen Krankenkassen (GKV)? Wann kann man Töchter und Söhne wie absichern? Ab welchem Alter macht eine Krankenzusatzversicherung Sinn? Und wie lange sind Kinder über ihre Eltern versichert? Aufschluss gibt dieser Ratgeber.


Wann kann man sein Baby privat krankenversichern?

Wann kann man seine Kinder privat krankenversichern, wann gesetzlich? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie teuer ist der Gesundheitsschutz? Und wie läuft das Anmeldeverfahren? Wir fragten Versicherungskaufmann Sascha Homann.

Das ist möglich, wenn ein oder beide Elternteile privat krankenversichert sind, kommentiert Homann. Der Antrag für die Mitgliedschaft sollte noch während der Schwangerschaft gestellt werden, spätestens aber zwei Monate nach der Geburt des Kindes. Der Versicherungsschutz sei dann auch rückwirkend gegeben.

In der Regel melden PK-Versicherte den Nachwuchs bei der eigenen PKV an

Es sei üblich, dass Kind bei der PKV anzumelden, bei der ein oder beide Elternteile versichert sind. Die PKV muss dann der Aufnahme des Babys sogar zustimmen, so Homann. Der Versicherungsumfang für das Baby entspricht dem PKV-Tarif der Eltern, so Homann. Voraussetzung ist, dass auch die Eltern oder ein Elternteil mindestens drei Monate bei der PKV versichert waren, bei der auch das Baby versichert werden soll.

Bei Babys wird in der Regel keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, erklärt der Fachmann, es gibt allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn man möchte, dass der PKV-Tarif des Nachwuchses mehr Leistungen umfasst, als der eigene: Wenn der Tarif der Mutter kein Einbettzimmer im Krankenhaus beinhaltet, hat auch das Kind im Krankheitsfall keinen Anspruch auf dieses Extra.

Wenn man sein Baby bei einer anderen PKV als der eigenen anmelden möchte, wird ebenfalls eine Gesundheitsprüfung fällig: Voraussetzung ist, dass die PKV, die man für sein Kind ausgesucht hat, der Aufnahme zustimmt.

PKV sind auch für Kinder stets kostenpflichtig

Private Krankenversicherungen sind auch für Kinder niemals kostenfrei: Für Kinder ist der Tarif aber günstiger als für Erwachsene, da zum Eintrittszeitpunkt keine gesundheitlichen Vorschäden vorliegen, sagt Homann. Sei mindestens ein Elternteil verbeamtet, dann habe der Nachwuchs ein Anrecht auf Beihilfe, das heißt, dass der Staat bis zu 80 Prozent der jeweiligen Kosten übernehme.

Eine weitere Sonderregel: Wurde das Kind adoptiert, darf die PKV unter Umständen Risikozuschläge verlangen.

Ist nur ein Elternteil PKV-Mitglied, ist die GKV eine Alternative

Ist die Mutter oder der Vater in der GKV, können Eltern für ihr Baby entweder eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung wählen, kommentiert der Experte, abhängig von deren Verdienst ist die GKV kostenpflichtig oder kostenlos.

Kostenpflichtig sei die gesetzliche Krankenkasse, wenn der privat krankenversicherte Elternteil mehr verdiene als der gesetzlich versicherte und außerdem über der Versicherungspflichtgrenze liege: Man versteht darunter die Höhe des Jahresbruttoeinkommens, ab der man der privaten Krankenversicherung beitreten kann und nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Im Jahr 2024 liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro. Das gelte allerdings nur, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, andernfalls sei die GKV unter diesen Voraussetzungen kostenfrei.

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, wird das Kind umsonst mitversichert

Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist der Nachwuchs ab der Geburt automatisch pflichtversichertes GKV-Mitglied bei der eigenen Kasse, sagt der Versicherungskaufmann. Bei der PKV anmelden könne man sein Baby dann nicht.

Die Krankenkassenmitgliedschaft sei für das minderjährige Kind im Rahmen dieser Familienversicherung beitragsfrei beziehungsweise kostenlos. Das sei auch dann der Fall, wenn arbeitslose oder geringfügig beschäftigte Elternteile im Rahmen der Familienversicherung keine GKV-Beiträge zahlen.

Die Krankenversicherung der Eltern bestimmt die Krankenversicherung der Kinder

Gesundheitsschutz der Eltern PKV für das Kind GKV für das Kind
Beide Eltern sind in der GKV nicht möglich kostenfrei
Beide Eltern sind in der PKV kostenpflichtig nicht möglich
PKV-versicherter Elternteil verdient weniger als GK-versicherter Elternteil kostenpflichtig kostenfrei
Eltern sind miteinander verheiratet und das Bruttojahreseinkommen des PK-versicherten Elternteils liegt über der Versicherungspflichtgrenze und dem des GK-versicherten Elternteils kostenpflichtig kostenpflichtig
Eltern sind nicht miteinander verheiratet und das Bruttojahreseinkommen des PK-versicherten Elternteils liegt über der Versicherungspflichtgrenze und dem des GK-versicherten Elternteils kostenpflichtig kostenfrei

Krankenversicherung fürs Kind: Vor- und Nachteile der GKV

Vor- und Nachteile der GKV für Kinder

Was spricht dafür, das Kind gesetzlich krankenzuversichern, was dagegen? Die Wahl fällt Eltern oft nicht leicht. Kein Wunder, schließlich gilt diese Entscheidung in der Regel so lange, bis der Nachwuchs Jahrzehnte später auf eigenen Beinen steht.

Vorteil 1: Familienversicherung

Einer der größten Vorteile einer gesetzlichen Krankenkasse ist natürlich, dass Kinder im Rahmen der Familienversicherung umsonst versichert werden, kommentiert Versicherungskaufmann Sascha Homann. Trotzdem hätten sie die gleichen Ansprüche wie zahlende Mitglieder, bei den GKV gilt das Gleichheitsprinzip. Allen Mitgliedern stehen gesetzlich festgelegte Leistungen zu. Einzelne Kassen bieten darüber hinaus zusätzliche, freiwillige Leistungen an.

Vorteil 2: keine Gesundheitsprüfung

Wird ein Kind im Rahmen einer Familienversicherung gesetzliches Krankenkassenmitglied, dann muss es keine Gesundheitsprüfung absolvieren, so Homann. Der individuelle Gesundheitszustand habe keinen Einfluss auf die Leistungen, auch wenn durch etwaige (Vor-)Erkrankungen kostspielige Behandlungen notwendig werden würden.

Vorteil 3: garantierte Aufnahme

Dieser Punkt bringt einen direkt zum nächsten Vorteil, so Homann: Die Aufnahme in die Familienversicherung könne von keiner Krankenkasse verweigert werden. Sind ein oder beide Elternteile dort versichert, dann habe auch das Kind einen Anspruch auf die Mitgliedschaft.

Nachteil 1: Zuzahlungen

Viele Gesundheitsleistungen sind durch Krankenkassen nicht komplett abgedeckt so Homann. (Zu-)Zahlungen für Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel bestimmte Ultraschalluntersuchungen), Heilleistungen (etwa Akkupunktur, Physiotherapie) oder Medikamente seien quasi Standard. Für notwendige Leistungen im zahnmedizinischen Bereich lägen Kosten oft im drei-, vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Letztere würden jedoch auch von PKV oft nicht komplett getragen.

Nachteil 2: weniger Leistungen

Immer mehr Leistungen werden gekürzt, so der Experte. Laut § 12 des 5. Sozialgesetzbuches müssen diese zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten Das heißt, dass Leistungen, die beim Eintritt in eine GKV selbstverständlich waren, aufgrund wirtschaftlicher Faktoren gestrichen werden können.

Nachteil 3: lange Wartezeiten

Durch das Versorgungsstärkungsgesetz (2016) sollten Wartezeiten für Facharzttermine verkürzt werden. "Standortabhängig warten Patienten jedoch auch heute noch mehr als sechs Monate auf Termine", meint Homann. Zuweilen auch dann, wenn ein Befund zeitnahes Handeln erfordere.


Krankenversicherung fürs Kind: Vor- und Nachteile der PKV

PKV fürs Kind: Vor- und Nachteile

Sollte man sein Kind privat krankenversichern? Oder macht das keinen Sinn? Versicherungskaufmann Sascha Homann Gibt Auskunft.

Vorteil 1: keine Gesundheitsprüfung

PKV-Kosten hängen auch von der individuellen Gesundheit ab, die durch eine Prüfung ermittelt wird. Beim Nachwuchs fällt diese weg, sofern das Kind direkt bei der Geburt PKV-Mitglied wird, ein Elternteil in der gleichen PKV Mitglied ist und der Tarif des Kindes nicht mehr Leistungen beinhalten soll als der des Elternteils, erklärt Homann.

Vorteil 2: umfassendere Leistungen

Leistungspakete der PKV kann man individuell zusammenstellen, so der Versicherungskaufmann, das Neugeborene profitiert von allen Leistungen, die auch das PKV-versicherte Elternteil hat. In der Regel seien diese umfassender als die der GKV. Wolle man zusätzliche Leistungen vereinbaren oder das Kind in einer anderen PKV als das der Eltern anmelden, müsse eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden, anhand der die monatlichen Beiträge bemessen würden.

Vorteil 3: keine Leistungskürzung

Einmal vereinbarte PKV-Leistungen können nicht gekürzt werden, erklärt Homann. Das sei ein wesentlicher Unterschied zu den gesetzlichen Kassen, dessen Leistungen nicht notwendig oder unwirtschaftlich seien (§ 12 SGB V); daher seien auch nach Vertragsabschluss wirtschaftsbedingte Anpassungen möglich.

Nachteil 1: kostenpflichtig

Im Gegensatz zu der Regelung bei der GKV-Familienversicherung ist die PKV auch für Kinder niemals kostenlos, sagt Homann. Die Höhe der monatlichen Beiträge hinge von mehreren Faktoren ab: etwa der Versicherungsgesellschaft, dem Tarifumfang und dem individuellen Gesundheitszustand. Oftmals würde man bei Kindern dabei andere Tarifkonditionen vereinbaren, da der Bedarf für Kinder ein ganz anderer sei als bei Erwachsenen.

Nachteil 2: Beitragsanpassungen

Auch bei den PKV-Verträgen von Kindern werden Beitragsanpassungen vorgenommen, die Beiträge steigen also abhängig von dem Tarifumfang und den Unkosten, die alle Kunden dieser PKV durch die Nutzung der tariflich vereinbarten Leistungen verursachen. Melde man sein Kind für eine PKV an, müsse man die Beiträge auch langfristig erbringen können.

Nachteil 3: Wechsel zur GKV teilweise erschwert

Stünde das Kind auf eigenen Beinen, müsse es die PKV-Beiträge selber zahlen. Diese könnten im Rahmen einer Ausbildung zwar sinken, seien anschließend jedoch gehaltsunabhängig und für Berufsanfänger eine hohe Belastung, nicht umsonst könne man einer PKV erst mit einem hohen Bruttojahresgehalt beitreten, dessen Grenze jährlich angepasst wird, so der Versicherungsexperte. Zudem könne man im Erwachsenenalter teils nur schwer zu einer GKV wechseln.


Bis wann sind Kinder über ihre Eltern familienversichert?

Bis wann sind Kinder über Eltern familienversichert?

Bis zu welchem Lebensalter sind Kinder über die Familienversicherung abgesichert? Und wann muss der Nachwuchs sich selbst um den Gesundheitsschutz kümmern? Versicherungskaufmann Sascha Homann hat Antworten.

Familienversicherung für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen

Kinder sind mindestens bis zum 18. Lebensjahr kostenlos familienversichert, erklärt Versicherungskaufmann Sascha Homann. Habe das Kind jedoch ein eigenes Einkommen, muss es selbst Beiträge erbringen. Die Grenze dafür beträgt 520 Euro monatlich (Stand 2023).

Familienversicherung während Erstausbildung und Studium

In der Regel stehen Kinder mit 18 Jahren noch nicht auf eigenen Beinen. Die Familienversicherung endet deshalb nicht mit der Volljährigkeit: Anspruch hat der Nachwuchs unter gewissen Voraussetzungen bis zum 23. beziehungsweise 25. Lebensjahr.

  • Die Familienversicherung ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs gültig, wenn das Kind bis dahin nicht sozialversicherungspflichtig tätig ist, nicht mehr zu Schule geht und auch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz hat.
  • Die Familienversicherung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gültig, wenn Sohn oder Tochter sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Schulausbildung oder der ersten Berufsausbildung befinden.
  • Die Familienversicherung ist bis zur Beendigung der Erstausbildung oder des ersten Studiums gültig, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.

Ausnahmen: Verlängerung dieser Fristen bei FÖJ, Schwangerschaft & Co.

Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen der Nachwuchs auch über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus familienversichert ist, erklärt Homann:

  • Absolviert das Kind vor dem 23. beziehungsweise 25. Lebensjahr ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligen- (BFD) oder Wehrdienst, ist es für diesen Zeitraum eigenständig gesetzlich versichert. Die Familienversicherung ruht. Folgt anschließend eine Erstausbildung, die bei der Vollendung des 23. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen ist, wird der Familienversicherungsschutz um maximal zwölf Wochen verlängert.
  • Wird die Tochter zwischen dem 23. und 25. Lebensjahr schwanger und ist nicht verheiratet, kann die Familienversicherung ebenfalls verlängert werden.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung, wenn das Kind eine Behinderung hat, die bereits während der Mitgliedschaft in der Familienversicherung vorlag und die ein eigenständiges Leben verhindert.

Sonderfall: Heirat des Kindes vor Vollendung des 23. bzw. 25. Lebensjahrs

Selbst wenn ein Kind die Anforderungen erfüllt, beispielsweise 22 Jahre alt ist und eine Ausbildung absolviert, ist es dann nicht mehr über die Eltern familienversichert, sondern fallabhängig über die Ehepartnerin oder den Ehepartner.

Familienversicherung während des Auslandsaufenthaltes des Kindes

Ob der Anspruch auf die Familienversicherung unter oben gegebenen Bedingungen auch im Ausland gilt, kommt auf den Fall an, erklärt Versicherungskaufmann Hohmann.

  • Wenn das Kind im Rahmen der Erstausbildung ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum macht, bleibt der Anspruch auf Familienversicherung bestehen, solange das Kind einen Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Absolviert das Kind vor Vollendung seiner Erstausbildung internationale soziale Arbeit, zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes, bleibt der Anspruch bestehen, solange das Kind einen Wohnsitz in Deutschland behält.
  • Verbringt das Kind vor Vollendung der Erstausbildung und des 23. Lebensjahrs privat längere Zeit im Ausland, bleibt der Schutz bestehen, solange ein Wohnsitz im Inland vorhanden ist.
  • Hat das Kind den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, dann bestehen weder Ansprüche auf, noch Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Familienversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung oder auch privaten Krankenversicherung.
  • Nimmt das Kind den inländischen Wohnsitz vor vollendeter Erstausbildung und 23. Lebensjahrs wieder auf, besteht wieder Anspruch auf Familienversicherung.

GKV-Kosten während Ausbildung / Studium

Azubis und Studenten, die nicht mehr familienversichert sind, zahlen bis zum 30. Lebensjahr beziehungsweise der der Vollendung des 13. Fachsemesters vergünstigte GKV-Beiträge. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um die Erstausbildung handelt oder nicht, kommentiert Versicherungsexperte Homann.

Die ermäßigten Beträge der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf etwa 70 Euro pro Monat. Hinzu kommen Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung, die unter 20 Euro liegen. Für die ersten sechs Monate nach der Überschreitung der "Regelausbildungszeit" verdoppeln sich diese Kosten und werden anschließend erneut angehoben.

Wechsel zur PKV während des Studiums

Während der ersten drei Monate des Studiums kann man von einer GKV zu einer PKV wechseln und profitiert von vergünstigten Studententarifen, erläutert Homann. Nach Beendigung des Studiums müsse man jedoch den vollen Beitragssatz von meist mehreren hundert Euro monatlich zahlen.

Wolle man nach Beendigung des Studiums wieder in eine GKV wechseln, müsse man ein Angestelltenverhältnis eingehen und unter der Versicherungspflichtgrenze liegen oder alternativ eine Ausbildung anfangen, bei der man pflichtversichert sei. Mache man sich selbstständig oder finde keine Beschäftigung, habe man keine Möglichkeit wieder der GKV beizutreten.


PKV-Mitgliedschaft: Wann muss sich der Nachwuchs selber kümmern?

PKV: Wann muss der Nachwuchs sich selber kümmern?

Bei der PKV gibt es keine Familienversicherung. Jeder ist einzeln versichert. Sobald privat versicherte Töchter und Söhne auf eigenen Beinen stehen, müssen sie sich selber um die Beiträge kümmern. Abhängig von den persönlichen Lebensumständen können oder müssen sie in eine gesetzliche Kasse wechseln; in anderen Fällen wird ein Wechsel erschwert.

Szenario 1: Wechsel zur GKV notwendig bei Ausbildung, Anstellung, FÖJ & Co.

Private Krankenversicherungen sind nicht einkommensabhängig und deshalb oft teurer als gesetzliche, deshalb gehört die Höhe des Gehalts zu den Aufnahmekriterium, erklärt Versicherungskaufmann Sascha Homann. Notwendig werde der Wechsel zu einer GKV zum Ausbildungsbeginn, bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, bei einem Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Ähnlichem. Die monatlichen GKV-Kosten seien dann ganz regulär einkommensabhängig.

Erwachsene können erst dann von einer GKV zu einer PKV wechseln, wenn ihr Bruttojahresgehalt über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wird regelmäßig angepasst, erklärt der Experte.

Szenario 2: Wechsel zur GKV bei einem Studium optional

In den ersten drei Monaten nach Beginn eines Studiums könne man optional zu einer GKV wechseln. Auch in diesem Fall kann man die derzeitigen Konditionen bei der eigenen PKV gegen eine monatliche Gebühr 'reservieren', so der Experte.

Man kann auch in der PKV bleiben und zahlt einen vergünstigten Studententarif. Beende man das Studium und gehe dann nicht umgehend ein Angestelltenverhältnis ein, könne man jedoch nicht mehr ohne weiteres zu einer GKV wechseln und müsse den vollen Satz zahlen.

Szenario 3: etwaiger Wechsel zur GKV bei Heirat mit GKV-Versicherten

Heiratet der derzeit noch privat versicherte Nachwuchs eine gesetzlich krankenversicherte Person, kann es über die Familienversicherung kostenlos GK-versichert werden, wenn sie oder er:

  • arbeitslos ist.
  • geringfügig beschäftigt ist.

Ist der Nachwuchs selbstständig, ist der Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.

Szenario 4: Wechsel zur GKV unmöglich bei Selbstständigkeit & Erwerbslosigkeit

Unter einigen Voraussetzungen müssen erwachsene Kinder in der privaten Krankenversicherung bleiben, trotz der womöglich hohen finanziellen Belastung, so Homann:

  • Arbeitslosigkeit: Meldet sich das Kind arbeitslos (Hartz IV), wird es unter Umständen in den PKV-Basistarif eingestuft, dieser entspricht den Leistungen der GKV, ist aber teurer. Das Arbeitsamt bewilligt in der Regel einen Kostenzuschuss, der die Gesamtkosten jedoch nicht deckt. Bezieht das Kind ALG I, erfolgt ein Wechsel zur GKV. In beiden Fällen muss das Kind anschließend eine Gesundheitsprüfung absolvieren und wird entsprechend des aktuellen Alters eingestuft, wenn es erneut einen (besseren) PKV-Tarif anstrebt.
  • Geringfügige Beschäftigung: Jobbt das Kind und ist in keinem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, muss es ebenfalls in der PKV bleiben und den kompletten Beitragssatz zahlen.
  • Selbstständigkeit: Macht man sich das Kind ohne vorherige GKV-Mitgliedschaft selbstständig, muss es in der PKV bleiben und den vollen Beitragssatz zahlen.
  • Sonderfall Auslandsaufenthalt: Bei einem längeren Auslandsaufenthalt muss man sich abhängig vom Reiseland dort eine Krankenversicherung suchen. Auch in diesem Fall ist eine PKV-Anwartschaft eine Option. Bei der Rückkehr nach Deutschland kann man allerdings nur in eine GKV wechseln, wenn man auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder Ausbildung beginnt.

Kinder krankenversichern: Sind private Zusatzversicherungen sinnvoll?

Sind private Krankenzusatzversicherungen für Kinder sinnvoll?

Ist eine PKV für den eigenen Nachwuchs keine Alternative, können private Krankenzusatzversicherungen Sinn machen. Ein Versicherungskaufmann Sascha Homann erklärt, was bei dem Gesundheitsschutz fürs Kind wichtig ist.

1

Zahnzusatzversicherung: Kieferorthopädie & Zahnspange

Viele zahnmedizinische Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, auch die privaten Versicherungen decken tarifabhängig oft nicht alles ab, so der Fachmann.

Bei den Milchzähnen und auch noch später wird bei Kindern zwar wenig oder kein Bedarf für aufwendige Zahnsanierungen bestehen, anders aber sieht es mit etwaigen kieferorthopädischen Leistungen aus: Im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur Behandlungen für gravierende Zahn- und Kieferfehlstellungen.

Will man dem eigenen Kind bei Bedarf die bestmögliche und optisch schönste Behandlung bieten, müsse man oft tief in die Tasche greifen oder alternativ eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die auch den Bereich der Kieferorthopädie abdeckt. Das sollte bereits im Kindergartenalter geschehen, bevor etwaige Kieferfehlstellungen festgestellt werden und vom Leistungskatalog ausgeschlossen werden können, rät Homann.

Tarifabhängig seien derartige Policen für Kinder bereits ab einem niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat erhältlich.

2

Auslandskranken­versicherung für den Urlaub

Abhängig vom Reiseland ist es nicht immer möglich, bei Bedarf die eigene gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen und auch einige PKV haben diesbezügliche Grenzen. Eine Auslandskrankenversicherung macht in jedem Fall Sinn – für Erwachsene wie Kinder, meint der Fachmann. Oft bieten derartige Versicherungen trotz eines niedrigen zweistelligen Eurobetrages pro Jahr weltweiten Schutz. Meist wird nicht mal eine vorherige Gesundheitsprüfung gefordert.

Insbesondere Auslandskrankenversicherungstarife für Kinder sind trotz umfassender Leistungen günstig zu haben.

3

Individuelle private Krankenzusatzversicherung (PKZV) für den kindgerechten Bedarf

Private Krankenzusatzversicherungen decken viele Gesundheitsleistungen ab, die sonst nur im Rahmen eines PKV-Tarifs erstattet werden. Dazu gehören können etwa Heilpraktikerleistungen, medizinische Massagen, Auslandsschutz, Kurleistungen oder Einbettzimmer im Krankenhaus. Wenn Kinder stationär behandelt werden müssen, erstattet die PKZV teilweise auch den Eltern die Kosten für ein Krankenhausbett, damit sie den Nachwuchs dort unterstützen können.

Auch hierbei gilt: Krankenzusatzversicherungen für Kinder sind meist günstiger als die für Erwachsene, da in der Regel noch keine gravierenden Erkrankungen vorliegen. Oft liegen die monatlichen Beiträge im niedrigen zweistelligen Bereich, sagt Homann. Die Mitgliedschaft in einer PKZV sei – wie bei der PKV – meist nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich.

Natürlich unterscheidet sich der kindliche Bedarf von dem eines älteren Menschen. Die Tarife der privaten Krankenzusatzversicherungen kann man deshalb individuell zusammenstellen.

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