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Familien in der privaten Krankenversicherung

Familien

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Keine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in der PKV

Anders als gesetzliche Krankenkassen (GKV) bieten private Krankenversicherungen (PKV) keine beitragsfreie Familienversicherung an.

Es sollte also gut überlegt werden, ob man sich selbst und die Familie privat oder gesetzlich gegen Krankheitsrisiken versichern möchte. Nicht immer kann man zwischen beiden Krankenversicherungssystemen frei wählen.

Nur Angestellte, dessen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto (Stand: 2024) liegt, können Mitglieder einer PKV werden. In der privaten Krankenversicherung muss sich jede Person mit einem eigenen Beitrag versichern. Daher wird auch für jedes Kind und Ehepartnerinnen und Partner ohne versicherungspflichtige Tätigkeiten ein Beitrag erhoben. Im Gegensatz dazu bietet die gesetzliche Krankenkasse eine Familienversicherung an, bei der alle Kinder sowie gegebenenfalls Partnerinnen und Partner ohne gesonderte Beitragszahlung mitversichert sind.


Private Krankenversicherung für den Nachwuchs?

Ob ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt von der Krankenversicherung und dem Einkommen der Eltern ab.

Sind beide verheiratete Elternteile Mitglieder der PKV, so wird auch das Kind beitragspflichtig privat krankenversichert. Sind die Eheleute in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so erhält das Kind eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.

Wenn ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert ist, können Eltern frei entscheiden, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich krankenversichern möchten – in jedem Fall fallen in der PKV auch für das Kind Beitragsleistungen an.

Hier finden Sie detaillierte Informationen über die Möglichkeiten, das Pro und Contra: Gesetzlich oder privat? Die richtige Krankenversicherung für die Kinder.

Vereinzelt ist eine PKV für Familien die kostengünstigere Variante

Abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe und dem monatlichen Einkommen des versicherten Elternteils kann sich der Wechsel als Familie in eine private Krankenversicherung durchaus rentieren. Gutverdienende Eheleute zahlen oftmals hohe Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse, da die Beitragshöhe in der GKV vom jeweiligen Einkommen der Versicherten abhängt.

Die Personengruppe der Gutverdienenden ist also in der PKV oft gut aufgehoben, selbst wenn jedes Familienmitglied einzeln privat versichert ist – allerdings sollte das hohe Einkommen auch langfristig gewährleistet sein, denn PKV-Beiträge sind nicht gehaltsabhängig.

Insbesondere Beamtinnen und Beamte entscheiden sich in der Regel für eine PKV. Dies rentiert sich, da fallabhängig nicht nur Bedienstete, sondern auch die Kinder vom Dienstherr Beihilfe erhalten und Familien mit Kindern dadurch weitaus weniger in die PKV investieren müssen.

Zudem ist der Wechsel zurück in eine GKV fallabhängig oft mit Hürden verbunden. Meist sind die Beiträge für Kinder aufgrund des jungen Eintrittsalters in der PKV jedoch verhältnismäßig niedrig. Die niedrigen Prämien für Kinder sind auch durch besondere Familientarife begünstigt, die eine Reihe privater Versicherungsgesellschaften anbieten.


Je mehr Leistungen, desto höher die Beiträge

Insbesondere kinderreiche Familien müssen in der privaten Krankenversicherung hohe Beiträge aufbringen. Da in der PKV jedes Kind einen gesonderten, beitragspflichten Vertrag abschließen muss, sind die Aufwendungen für Familien mit vielen Kindern sehr hoch.

In gesetzlichen Krankenkassen spielt die Anzahl an Kindern hingegen keine Rolle, da Kinder und Ehepartner kostenlos mitversichert werden können. Kleine Familien mit einem oder zwei Kindern haben dennoch die Möglichkeit, eine passende Versicherung bei einem privaten Versicherer abzuschließen. Neben den aufzubringenden Kosten sollte jedoch auch immer der Umfang der angebotenen Leistungen bedacht werden. Je günstiger ein PKV-Tarif ist, desto geringer fallen grundsätzlich die Leistungen aus.


Argumente für privaten Krankenversicherungsschutz

Die private Krankenversicherung bietet Familien mit Kindern tarifabhängig Privilegien, die sich vor allem in den Leistungen widerspiegeln – sowohl stationär als auch ambulant. So profitiert die ganze Familie beispielsweise von der schnelleren Terminvergabe bei Fachärztinnen und Fachärzten.

Tarifabhängig übernimmt die PKV auch solche Leistungen, die von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen oder nur ausnahmebedingt zu erhalten sind. Familien mit Kindern müssen nicht unbedingt eine Vollversicherung abschließen. Oben genannte Leistungen sind allerdings nicht in jedem Fall automatisch versichert. Der Leistungsumfang der PKV variiert je nach Tarif und Versicherungsunternehmen.

Weiter offeriert die private Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. Neben einer Auslandsversicherung kann die Versicherung von Heilpraktikerkosten durchaus interessant sein.

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