Was zahlt die Haftpflichtversicherung?
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Wann die Privathaftpflicht zahlt
Eine Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie Dritten aufgrund eines Missgeschicks oder durch Fahrlässigkeit zufügen. Die Privathaftpflicht deckt dabei sowohl Sachschäden und Vermögensschäden als auch Personenschäden ab. Zusätzlich bietet die Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz: Sie prüft die gegen Sie erhobenen Schadensersatzansprüche und wehrt unbegründete Forderungen ab.
Abhängig vom Tarif gilt der Versicherungsschutz auch für Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder Allmählichkeitsschäden. Diese müssen im Regelfall explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt sein. Nur dann leistet die Versicherung in einem entsprechenden Schadensfall.
Was sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden?
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn jemand infolge eines Missgeschicks Dritte verletzt. Kommt es zu andauernden Schäden oder zur Todesfolge, können Kosten in Millionenhöhe entstehen.
Die Verursacherin oder der Verursacher haftet dann mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. In der deutschen Privathaftpflicht beträgt die maximale Deckungssumme für Personenschäden daher mindestens fünf Millionen Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlt zudem für den Verdienstausfall und eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen der geschädigten Person.
Sachschäden
Ein Sachschaden entsteht, wenn jemand versehentlich fremdes Eigentum beschädigt. Die maximale Deckungssumme beträgt auch in diesem Fall mindestens fünf Millionen Euro.
Ob die Privathaftpflicht im konkreten Schadensfall zahlt, hängt insbesondere vom Versicherungsumfang ab. So sind etwa Gefälligkeitsschäden sowie Be- und Entladeschäden nicht immer mitversichert. Dies ist etwa dann relevant, wenn jemand beispielsweise beim Beladen eines fremden Autos eine Delle verursacht.
Vermögensschäden
Entsteht der geschädigten Person infolge des Missgeschicks ein finanzieller Verlust, ist von einem Vermögensschaden die Rede. Die maximalen Deckungssummen für diese Schadensart liegen meist unterhalb der Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden. In Deutschland beläuft sie sich auf mindestens 50.000 Euro.
Vermögensschäden treten häufig als Folge anderer Schäden auf. Dies ist etwa dann der Fall, wenn jemand eine fremde Person aus Unachtsamkeit verletzt und diese für längere Zeit nicht arbeiten kann. Ihre Haftpflichtversicherung kommt dann für den Verdienstausfall auf.
Welche Schäden sind in der privaten Haftpflicht versichert?
Welche Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt von der Schadensart ab. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die im privaten Lebensbereich entstehen. Dazu zählen abhängig von der Versicherung etwa die folgenden Schadenfälle.
In der Privathaftpflicht versichert | Nicht in der Privathaftpflicht versichert |
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Möchten Sie sich gegen weitere Schäden absichern, benötigen Sie zusätzliche Versicherungen:
Auf optionale Versicherungsleistungen achten
Einige Leistungen sind an Zusatzbausteine gebunden, die nicht in jedem Tarif enthalten sind. Werden diese nicht im Vertrag vereinbart, zahlt die Haftpflicht in einem entsprechenden Schadensfall möglicherweise nicht. Zu den wichtigsten optionalen Versicherungsbausteinen der Privathaftpflicht gehören:
Je nach Anbieter und Bedarf können Sie zudem weitere Schadensfälle versichern. Dazu gehört etwa eine Absicherung gegen Internetschäden oder eine Drohnenversicherung.
Was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflicht zahlt grundsätzlich nicht in diesen Fällen:
Einige Versicherer leisten zudem auch bei grober Fahrlässigkeit vollumfänglich, während andere die Versicherungsleistungen gemäß § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kürzen.
Wer ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt in jedem Fall die im Vertrag genannte Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer. Die Art des Tarifs entscheidet darüber, ob weitere Personen versichert sind. In der Privathaftpflicht können Sie aus den folgenden Tarifarten wählen:
Kinder in der Haftpflicht: Wann zahlt die Versicherung?
Für gewöhnlich versichert eine Familienhaftpflicht oder ein Tarif für Singles mit Kind neben Ihren leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief-, Pflege- und Enkelkinder. Mitunter sind auch Au-pairs und Austauschschüler mitversichert, solange sie im Haushalt leben.
Zudem gilt der Schutz in vielen Fällen auch für volljährige, unverheiratete Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben. Voraussetzung ist meist, dass diese die Erstausbildung oder das Erststudium bislang nicht vollendet haben. Auch gelten oft Altersgrenzen wie beispielsweise maximal 25 Jahre.
Wie erwähnt, schließen einige Haftpflichtversicherungen jedoch deliktunfähige Kinder vom Versicherungsschutz aus – auch in Familientarifen. Als deliktunfähig gelten Kinder unter sieben Jahren. Im Straßenverkehr hingegen sind Minderjährige bis zehn Jahre nicht schuldfähig und haften folglich nicht für Schäden. Verletzen Eltern die Aufsichtspflicht, können sie im Schadensfall dennoch haftbar gemacht werden.
Leistet die Haftpflichtversicherung auch bei Deliktunfähigkeit, übernimmt sie in einem solchen Fall für gewöhnlich die entstehenden Kosten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Haftpflicht bei Kindern“.
Im Vergleich: Welche Haftpflichtversicherung zahlt was?
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FAQ – häufige Fragen zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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