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Was zahlt die Haftpflicht­versicherung?

Eine verletzte Person nach einem Haftpflichtschaden auf der Straße.
Was die Haftpflichtversicherung zahlt: Wichtig zu wissen
  • Welche Haftpflicht für einen Schaden aufkommt, ist abhängig von der Schadensart sowie vom Tarif.
  • Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schadensfälle, die sich im privaten Lebensbereich ereignen.
  • Für die Versicherung von Kraftfahrzeugen, des Berufs oder bestimmter Tiere müssen Sie separat spezielle Haftpflichttarife abschließen.
  • Auch in der Privathaftpflicht können sich die Tarife unterscheiden. Nicht jede Versicherung zahlt etwa für Gefälligkeitsschäden oder durch deliktunfähige Kinder verursachte Schäden. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb ratsam.
  • Mit dem externen Vergleich auf Tarifcheck.de sehen Sie Haftpflichttarife verschiedener Versicherer kostenlos und unverbindlich mit wenigen Klicks.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wann die Privathaftpflicht zahlt

Eine Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie Dritten aufgrund eines Missgeschicks oder durch Fahrlässigkeit zufügen. Die Privathaftpflicht deckt dabei sowohl Sachschäden und Vermögensschäden als auch Personenschäden ab. Zusätzlich bietet die Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz: Sie prüft die gegen Sie erhobenen Schadensersatzansprüche und wehrt unbegründete Forderungen ab.

Abhängig vom Tarif gilt der Versicherungsschutz auch für Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder Allmählichkeitsschäden. Diese müssen im Regelfall explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt sein. Nur dann leistet die Versicherung in einem entsprechenden Schadensfall.

Was sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden?

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn jemand infolge eines Missgeschicks Dritte verletzt. Kommt es zu andauernden Schäden oder zur Todesfolge, können Kosten in Millionenhöhe entstehen.

Die Verursacherin oder der Verursacher haftet dann mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. In der deutschen Privathaftpflicht beträgt die maximale Deckungssumme für Personenschäden daher mindestens fünf Millionen Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlt zudem für den Verdienstausfall und eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen der geschädigten Person.

Sachschäden

Ein Sachschaden entsteht, wenn jemand versehentlich fremdes Eigentum beschädigt. Die maximale Deckungssumme beträgt auch in diesem Fall mindestens fünf Millionen Euro.

Ob die Privathaftpflicht im konkreten Schadensfall zahlt, hängt insbesondere vom Versicherungsumfang ab. So sind etwa Gefälligkeitsschäden sowie Be- und Entladeschäden nicht immer mitversichert. Dies ist etwa dann relevant, wenn jemand beispielsweise beim Beladen eines fremden Autos eine Delle verursacht.

Vermögensschäden

Entsteht der geschädigten Person infolge des Missgeschicks ein finanzieller Verlust, ist von einem Vermögensschaden die Rede. Die maximalen Deckungssummen für diese Schadensart liegen meist unterhalb der Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden. In Deutschland beläuft sie sich auf mindestens 50.000 Euro.

Vermögensschäden treten häufig als Folge anderer Schäden auf. Dies ist etwa dann der Fall, wenn jemand eine fremde Person aus Unachtsamkeit verletzt und diese für längere Zeit nicht arbeiten kann. Ihre Haftpflichtversicherung kommt dann für den Verdienstausfall auf.

Welche Schäden sind in der privaten Haftpflicht versichert?

Welche Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt von der Schadensart ab. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die im privaten Lebensbereich entstehen. Dazu zählen abhängig von der Versicherung etwa die folgenden Schadenfälle.

In der Privathaftpflicht versichert Nicht in der Privathaftpflicht versichert
  • ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Fußgängerinnen und Fußgänger
  • Radfahrerinnen und Radfahrer
  • Urlaub im (EU-)Ausland
  • Schäden durch Kleintiere wie Katzen und Kaninchen
  • Freizeitsport
  • Schäden durch aufsichtspflichtige Kinder je nach Tarif
  • zulassungspflichtige Kfz
  • Hunde und Pferde
  • gewerblich genutzte Tiere
  • Schäden während der Ausübung des Berufs oder Dienstes
  • Schäden bei Jagdtätigkeiten
  • Gewässerschäden
  • Bauherren-Schäden
  • Schäden im eigenen Haushalt

Möchten Sie sich gegen weitere Schäden absichern, benötigen Sie zusätzliche Versicherungen:

Auf optionale Versicherungsleistungen achten

Einige Leistungen sind an Zusatzbausteine gebunden, die nicht in jedem Tarif enthalten sind. Werden diese nicht im Vertrag vereinbart, zahlt die Haftpflicht in einem entsprechenden Schadensfall möglicherweise nicht. Zu den wichtigsten optionalen Versicherungsbausteinen der Privathaftpflicht gehören:

  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Sachen, Mietwohnungen und Zimmern sind nicht standardmäßig abgedeckt. Damit die Haftpflicht in einem solchen Fall zahlt, müssen Mietsachen im Versicherungsvertrag mit entsprechendem Deckungsumfang genannt werden.
  • Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren können die Folgen ihres Handelns nicht abschätzen und sind daher nicht schuldfähig. Bis zum zehnten Lebensjahr gelten sie als begrenzt deliktfähig. Nicht jede Haftpflicht zahlt bei Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden. Für Eltern kann daher ein Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilfreich sein.
  • Schlüsselverlust: Der Verlust von Schlüsseln kann hohe Folgekosten nach sich ziehen, insbesondere wenn die Schließanlage getauscht werden muss. Enthält Ihre Privathaftpflicht eine zusätzliche Schlüsselversicherung, trägt sie die Kosten. Achten Sie hierbei darauf, welche Schlüsselarten versichert sind. Schlüssel für selbst genutztes Wohneigentum sind beispielsweise meist nicht mitversichert.
  • Gefälligkeitsschäden: Nicht jede Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die während eines Freundschaftsdienstes oder einer freiwilligen Hilfeleistung entstehen. Eine solche Handlung liegt etwa dann vor, wenn Sie einer Person die Tür aufhalten oder beim Transport des Einkaufs helfen – unabhängig davon, ob Sie sie kennen oder nicht. Verletzen Sie die Person versehentlich oder beschädigen Sie beispielsweise deren Auto beim Beladen, ist es wichtig, dass Ihre Haftpflicht derartige Gefälligkeitsschäden abdeckt.
  • Allmählichkeitsschäden: Entstehen an Immobilien und Wohnungen über einen längeren Zeitraum Sachschäden, etwa durch Witterungseinflüsse und Staub, sprechen Versicherer von Allmählichkeitsschäden. Als Mieterin oder Mieter können Sie derartige Schäden in den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht aufnehmen. Diese zahlt meist auch dann, wenn Ihr Allmählichkeitsschaden benachbarte Mietwohnungen beschädigt.
  • Zahlung bei Forderungsausfall: Eine Forderungsausfalldeckung stellt die Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sicher. Ein Forderungsausfall besteht, wenn Sie selbst durch Dritte geschädigt werden und diese den Schaden nicht begleichen können. Dann zahlt Ihre Haftpflicht anstelle der Schädiger.

Je nach Anbieter und Bedarf können Sie zudem weitere Schadensfälle versichern. Dazu gehört etwa eine Absicherung gegen Internetschäden oder eine Drohnenversicherung.


Was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die private Haftpflicht zahlt grundsätzlich nicht in diesen Fällen:

  • Sie führen einen Schaden absichtlich herbei oder begehen eine Straftat.
  • Sie oder mitversicherte Personen fügen einander Schäden zu.
  • Sie beschädigen Ihr eigenes Eigentum oder das Eigentum von Mitversicherten.

Einige Versicherer leisten zudem auch bei grober Fahrlässigkeit vollumfänglich, während andere die Versicherungsleistungen gemäß § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kürzen.


Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt in jedem Fall die im Vertrag genannte Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer. Die Art des Tarifs entscheidet darüber, ob weitere Personen versichert sind. In der Privathaftpflicht können Sie aus den folgenden Tarifarten wählen:

  • Tarife für Singles sichern die Vertragsnehmerin oder den Vertragsnehmer ab.
  • Tarife für Alleinstehende mit Kindern versichern zusätzlich die Kinder der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers.
  • Tarife für Paare ohne Kinder schützen Ehepaare und Personen in nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften.
  • Tarife für Familien bieten eine Haftpflichtversicherung für die Familie und alle Personen im Haushalt.

Wie erwähnt, schließen einige Haftpflichtversicherungen jedoch deliktunfähige Kinder vom Versicherungsschutz aus – auch in Familientarifen. Als deliktunfähig gelten Kinder unter sieben Jahren. Im Straßenverkehr hingegen sind Minderjährige bis zehn Jahre nicht schuldfähig und haften folglich nicht für Schäden. Verletzen Eltern die Aufsichtspflicht, können sie im Schadensfall dennoch haftbar gemacht werden.

Leistet die Haftpflichtversicherung auch bei Deliktunfähigkeit, übernimmt sie in einem solchen Fall für gewöhnlich die entstehenden Kosten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Haftpflicht bei Kindern“.


Im Vergleich: Welche Haftpflichtversicherung zahlt was?

Leistungsstarke Haftpflichttarife finden Sie bereits ab wenigen Euro im Monat. Mit dem externen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie mit wenigen Klicks passende Tarife. Sie sehen sekundenschnell, wann genau Haftpflichtversicherungen verschiedener Anbieter zahlen.

So funktioniert’s:

  1. Passende Tarifart auswählen, zum Beispiel Haftpflicht für Familien.
  2. Nach gewünschten Leistungen filtern.
  3. Angebote vergleichen und günstigen Tarif finden.

Anschließend können Sie Ihre Privathaftpflicht einfach online beantragen – ohne zusätzliche Kosten.


FAQ – häufige Fragen zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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