Bezugsberechtige einer Risikolebensversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Risikolebensversicherung als Absicherung Hinterbliebener
Die Risikolebensversicherung dient als Todesfallschutz der oder des Versicherten zugunsten der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.
In der Regel vereinbaren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, dass Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten oder Kinder die Versicherungssumme erhalten.
Verstirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während der Laufzeit von oft 10 oder 20 Jahren, kommt es zur Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese Deckungssumme steht beim Abschluss einer Police im Mittelpunk. Schließlich soll sie ausreichen, wenn es zum Leistungsfall kommt. Das Ziel ist, alle finanziellen Lücken zu schließen, die durch den Einkommenswegfall eines verstorbenen Versicherungsnehmers oder einer verstorbenen Versicherungsnehmerin entstanden sind. Die Versicherungssumme beträgt daher meist mindestens das Vier- oder Fünffache von dessen oder deren Jahreseinkommen.
Von großer Bedeutung ist die vertragliche Festlegung der Bezugsberechtigten einer Risikolebensversicherung. Das Bezugsrecht gibt den Hinterbliebenen das Recht, im Todesfall die Versicherungssumme in Anspruch nehmen zu können. Es ist deshalb nicht notwendig, dieses Recht eigens in einem Testament auszusprechen.
Risikolebensversicherung und Erbschaftssteuer
Empfängerinnen und Empfänger müssen eine Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Summe der Risikolebensversicherung einen bestimmten Betrag überschreitet. Im Idealfall informieren sich Versicherte vorab, welche diesbezüglichen Höchstgrenzen für Erbschaftssteuerfreibeträge für Ehepartnerinnen und Ehepartner, Eltern, Schwiegerkinder, Kinder, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Geschwister, Freundinnen oder Freunde gelten.
Bei der Festlegung der Versicherungsleistungen aus dem Todesfallschutz sollten etwaige diesbezügliche Minderungen der Versicherungssumme einkalkuliert werden.
Informationen zu Bezugsberechtigten – wichtige Vertragsdetails
Die Risikolebensversicherung ist ein effizienter Todesfallschutz, der in der Regel den Angehörigen zugutekommt, damit diese ohne einen finanziellen Engpass leben können, sofern die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie verstirbt.
Widerrufliches versus unwiderrufliches Bezugsrecht
Zu den oft gewählten Varianten bei der gehört das widerrufliche Bezugsrecht. Versicherte haben dann die Möglichkeit, das Bezugsrecht zu widerrufen und abzuändern. Der berechtigten Person wird in diesem Fall eine Anwartschaft eingeräumt, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Beim Eintritt des Leistungsfalles kann die Anwartschaft dann in einen Rechtsanspruch umgewandelt werden.
Seltener entscheiden sich Versicherte bei der Risikolebensversicherung für das unwiderrufliche Bezugsrecht. Hierbei wird der einmal genannten bezugsberechtigten Person das Anrecht auf die Versicherungssumme eingeräumt. Der Vertrag kann dann in der Regel nur noch geändert werden, sofern die jeweilige bezugsberechtigte Person dem Anliegen auch zustimmt.
Mit der verbundenen RLV können Paare und Geschäftspartner einander finanziell absichern.
Infos für passgenauen SchutzDie günstige finanzielle Absicherung ist bei Großkrediten und Baufinanzierungen gängig.
Mehr erfahren