Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Eigenverschulden?
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Wann zahlt die private Haftpflicht bei Eigenverschulden?
Die Privathaftpflicht zahlt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen. Passiert Ihnen ein Missgeschick und werden Sie für den Schaden haftbar gemacht, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten. Zudem bietet sie einen passiven Rechtsschutz: Sie prüft die Ansprüche der geschädigten Person und wehrt unbegründete Forderungen zur Not auch gerichtlich ab.
Die Haftpflichtversicherung zahlt also für versehentlich schuldhaft verursachte Schadensfälle. Vom Eigenverschulden abzugrenzen sind sogenannte Eigenschäden. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Eigenverschulden und Eigenschäden
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für eigens verschuldete Schäden. Dabei kommt sie jedoch nicht für Eigenschäden auf, die der Verursacherin oder dem Verursacher selbst entstehen.
Beispiel: Führen Sie etwa mit dem Fahrrad einen Unfall herbei, übernimmt die Haftpflicht den Schaden, den Sie am fremden Eigentum verursachen. Geht dabei auch Ihr eigenes Fahrrad zu Bruch, müssen Sie die Kosten für dieses jedoch selbst tragen.
Ein Eigenschaden liegt auch dann vor, wenn Sie das Eigentum einer mitversicherten Person beschädigen. Haben Sie etwa eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen und demolieren versehentlich die Spielekonsole Ihres Kindes, müssen Sie diese auf eigene Kosten ersetzen.
Forderungsausfalldeckung: Ausnahme für Eigenschäden ohne Eigenverschulden
Fügt eine andere Person Ihnen einen Schaden zu, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig. Ist die Verursacherin oder der Verursacher mittellos und nicht haftpflichtversichert, bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen.
Um dies zu vermeiden, bieten einige Versicherer eine Forderungsausfalldeckung an. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein für Haftpflichttarife. Dieser stellt sicher, dass Ihre Versicherung Ihren unverschuldeten Eigenschaden übernimmt, sofern einige Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen für gewöhnlich diese Kriterien:
Im Überblick: Das zahlt die Haftpflicht bei Eigenverschulden
Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden, die sich im privaten Lebensbereich oder im Ehrenamt ereignen. Über die Deckungssumme entscheidet dabei neben dem Tarif die Art des Schadens.
Schadensereignisse, die über Zusatzbausteine versichert sind
In welchem konkreten Fall die Versicherung zahlt, ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Die folgenden Schadensereignisse sind nicht immer in der privaten Haftpflicht mitversichert. Zuweilen müssen Sie über Zusatzbausteine abgedeckt werden.
Überdies können Sie noch weitere Ereignisse wie den Verlust von Schlüsseln oder Allmählichkeitsschäden versichern. Achten Sie auch hierbei auf ausreichende Deckungssummen.
Wann die Haftpflichtversicherung nicht zahlt
In diesen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht:
Die private Haftpflicht leistet zudem nicht bei Schäden, die Sie mit zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen herbeiführen. Für diese benötigen Sie eine Kfz-Haftpflicht.
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Tipps zu Versicherung & RegistrierungMit der Privathaftpflicht den gesamten Haushalt und WGs versichern.
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