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Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Eigenverschulden?

Kind zerbricht die Schlüssel am Laptop
Eigenverschulden: Wichtig zu wissen
  • Eine Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie selbst versehentlich bei anderen Personen oder am Eigentum Dritter verursacht haben.
  • Eigenschäden hingegen sind in der Regel nicht mitversichert.
  • Auch die Hausratversicherung zahlt bei Eigenverschulden nicht für Schäden an Ihrem eigenen Eigentum.
  • Einige Versicherer schließen zudem weitere Schadensereignisse und Schadensarten vom Versicherungsschutz aus.
  • Mithilfe des externen Vergleichs auf Tarifcheck.de sehen Sie mit wenigen Klicks die Leistungen verschiedener Anbieter und können einen passenden Tarif finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wann zahlt die private Haftpflicht bei Eigenverschulden?

Die Privathaftpflicht zahlt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen. Passiert Ihnen ein Missgeschick und werden Sie für den Schaden haftbar gemacht, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten. Zudem bietet sie einen passiven Rechtsschutz: Sie prüft die Ansprüche der geschädigten Person und wehrt unbegründete Forderungen zur Not auch gerichtlich ab.

Die Haftpflichtversicherung zahlt also für versehentlich schuldhaft verursachte Schadensfälle. Vom Eigenverschulden abzugrenzen sind sogenannte Eigenschäden. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Eigenverschulden und Eigenschäden

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für eigens verschuldete Schäden. Dabei kommt sie jedoch nicht für Eigenschäden auf, die der Verursacherin oder dem Verursacher selbst entstehen.

Beispiel: Führen Sie etwa mit dem Fahrrad einen Unfall herbei, übernimmt die Haftpflicht den Schaden, den Sie am fremden Eigentum verursachen. Geht dabei auch Ihr eigenes Fahrrad zu Bruch, müssen Sie die Kosten für dieses jedoch selbst tragen.

Ein Eigenschaden liegt auch dann vor, wenn Sie das Eigentum einer mitversicherten Person beschädigen. Haben Sie etwa eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen und demolieren versehentlich die Spielekonsole Ihres Kindes, müssen Sie diese auf eigene Kosten ersetzen.

Forderungsausfalldeckung: Ausnahme für Eigenschäden ohne Eigenverschulden

Fügt eine andere Person Ihnen einen Schaden zu, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig. Ist die Verursacherin oder der Verursacher mittellos und nicht haftpflichtversichert, bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen.

Um dies zu vermeiden, bieten einige Versicherer eine Forderungsausfalldeckung an. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein für Haftpflichttarife. Dieser stellt sicher, dass Ihre Versicherung Ihren unverschuldeten Eigenschaden übernimmt, sofern einige Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen für gewöhnlich diese Kriterien:

  • Die Verursacherin oder der Verursacher ist bekannt.
  • Sie haben einen gerichtlichen Anspruch auf Schadensersatz erwirkt.
  • Die Schadensverursacherin oder der Schadensverursacher verfügt über keine zahlende Haftpflichtversicherung.
  • Keine Ihrer weiteren Versicherungen kommt für den Eigenschaden auf, etwa Ihre Hausratversicherung.

Im Überblick: Das zahlt die Haftpflicht bei Eigenverschulden

Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden, die sich im privaten Lebensbereich oder im Ehrenamt ereignen. Über die Deckungssumme entscheidet dabei neben dem Tarif die Art des Schadens.

  • Personenschäden sind mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro versichert. Die Haftpflicht zahlt unter anderem für Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen, Beerdigungskosten und den Verdienstausfall der geschädigten Person.
  • Sachschäden am Eigentum Dritter sind ebenfalls mit einer maximalen Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgesichert.
  • Vermögensschäden sind mit einer maximalen Versicherungssumme von 50.000 Euro oder mehr versichert. Sie können etwa als Folge von Personen- und Sachschäden sowie durch Fristversäumnisse oder Falschberatungen entstehen.

Schadensereignisse, die über Zusatzbausteine versichert sind

In welchem konkreten Fall die Versicherung zahlt, ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Die folgenden Schadensereignisse sind nicht immer in der privaten Haftpflicht mitversichert. Zuweilen müssen Sie über Zusatzbausteine abgedeckt werden.

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren sind nicht schuldfähig. Im Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit bis zu Vollendung des zehnten Lebensjahres. Nicht jede Versicherung leistet bei Schäden, die durch schuldunfähige Kinder herbeigeführt werden.
  • Mietsachschäden: Beschädigungen an Mietsachen und Mietwohnungen müssen je nach Tarif über Zusatzbausteine versichert werden.
  • Gefälligkeitsschäden: Schäden, die während einer Hilfsleistung oder eines Freundschaftsdienstes entstehen, zählen zu den Gefälligkeitsschäden. Ein solcher Schadensfall liegt etwa dann vor, wenn Sie beim Beladen eines Autos helfen und dabei den Lack zerkratzen. Es ist dabei irrelevant, ob Sie die geschädigte Person kennen oder nicht.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Einige Haftpflichtversicherer zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit. Ist die Leistung im Vertrag hingegen nicht explizit vereinbart, kann der Versicherer gemäß § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei grob fahrlässigem Verhalten die Zahlung verweigern oder kürzen.

Überdies können Sie noch weitere Ereignisse wie den Verlust von Schlüsseln oder Allmählichkeitsschäden versichern. Achten Sie auch hierbei auf ausreichende Deckungssummen.

Wann die Haftpflichtversicherung nicht zahlt

In diesen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht:

  • Vorsätzlich oder im Rahmen einer Straftat verursachte Schäden,
  • Personenschäden, die Sie Mitversicherten zufügen,
  • Schäden an Ihrem eigenen Eigentum oder Sachen von Mitversicherten,
  • Schadenfälle, die sich während der beruflichen Tätigkeit ereignen.

Die private Haftpflicht leistet zudem nicht bei Schäden, die Sie mit zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen herbeiführen. Für diese benötigen Sie eine Kfz-Haftpflicht.


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Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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