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Private Krankenversicherung Kosten

Eine ältere Frau bezahlt an der Rezeption einer modernen Klinik kontaktlos medizinische Leistungen.
Wichtig zu wissen
  • Laut Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. betragen die Kosten für eine private Krankenversicherung im Jahr 2025 durchschnittlich 623 Euro pro Monat.
  • Insbesondere für Besserverdienende können die Kosten damit unterhalb der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
  • Über die Kosten für eine privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden neben dem Anbieter weitere Faktoren wie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang.
  • Beamtinnen und Beamte erhalten eine Beihilfe und müssen nur einen Anteil von maximal 50 Prozent selbst versichern.
  • Über Tarifcheck.de können Sie kostenlos und unverbindlich ein maßgeschneidertes Angebot für private Krankenversicherungen anfordern.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was kostet eine private Krankenversicherung?

Die durchschnittlichen Kosten für eine private Krankenversicherung belaufen sich im Jahr 2025 laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung auf 623 Euro pro Monat. Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter auf den Beamtenstatus erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen und zahlen monatlich ab rund 260 Euro für die Versicherung.

Die exakten Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Leistungsumfang des Tarifs, dem Gesundheitszustand der oder des Versicherten sowie dem Versicherer. Überdies bestimmt die Art des Tarifs, wie hoch die Kosten für die private Krankenversicherung ausfallen.

Je nach Vertrag und Anbieter enthalten einige Tarife Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Andere ergänzen diese etwa um eine vollständige Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, die Behandlung durch Heilpraktiker oder die Unterbringung im Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten.

  • Basistarife bieten einen ähnlichen Versicherungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), enthalten aber für gewöhnlich bereits weitere Zusatzleistungen. Dreißigjährige Selbstständige mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro zahlen mindestens rund 290 Euro im Monat für einen Basistarif. Für Angestellte mit 500 Euro Selbstbeteiligung und einem Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent beginnen die Prämien bei etwa 180 Euro (Quelle: Check24.de, Stand: Juli 2025).
  • Komforttarife enthalten einen größeren Leistungsumfang, der je nach Versicherer etwa eine Chefarztbehandlung und eine Kostenübernahme in Höhe von 75 Prozent der Zahnersatzkosten bietet. Für dreißigjährige Selbstständige starten die Beiträge bei etwa 325 Euro, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei rund 210 Euro (Quelle: Check24.de, Stand: Juli 2025).
  • Premiumtarife gewähren mitunter eine Erstattung von 100 Prozent der Kosten für Facharztbehandlungen und stationäre Behandlungen, die über dem Höchstsatz (Faktor 3,5) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen. Dreißigjährige Selbstständige mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro zahlen ab rund 530 Euro pro Monat für einen Premiumtarif. Für Angestellte mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro werden Prämien ab einer Höhe von etwa 280 Euro berechnet (Quelle: Check24.de, Stand: Juli 2025).

Gesundheitlicher Zustand

Der Gesundheitszustand der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers beeinflusst das Versicherungsrisiko maßgeblich. Ist mit hohen Krankheitskosten zu rechnen, fallen die zu erwartenden Ausgaben für den Versicherer und damit die Beiträge höher aus. Sind Sie gesund, zahlen Sie in der Regel geringere Prämien.

Bestehen Vorerkrankungen, kann die Versicherung zudem Risikozuschläge verlangen. Diese werden als Zusatzbeitrag zur Versicherungsprämie hinzugerechnet, wodurch der monatliche Beitrag steigt. Ob und in welcher Höhe ein Risikozuschlag berechnet wird, variiert je nach Anbieter. Ein Vergleich privater privater Krankenversicherungen kann sich deshalb lohnen.

Um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen, müssen Sie vor Abschluss der privaten Krankenversicherung (PKV) zumeist Fragen zur Gesundheitsprüfung beantworten. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen muss stets wahrheitsgemäß erfolgen. Schleichen sich Fehler ein, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Alter und Altersrückstellung

Neben der Tarifart entscheidet das Eintrittsalter über die Kosten für eine private Krankenversicherung. Je nach Tarif verwenden die Versicherer einen Teil der Versicherungsbeiträge für den Aufbau sogenannter Altersrückstellungen. In diesen Beitragsentlastungstarifen wird jener Anteil angespart, um Beitragserhöhungen im Alter möglichst gering zu halten oder die Versicherungsprämie im Idealfall zu senken.

Je früher Sie beginnen, Rückstellungen zu bilden, desto länger können Sie einen Teil der Prämie für das Alter ansparen und desto geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus. Ein Tarifwechsel in die private Krankenkasse kann, je nach den persönlichen Umständen, deshalb insbesondere in jüngeren Jahren Sinn machen.

Nicht bei jedem Tarif handelt es sich jedoch um einen Beitragsentlastungstarif. Sie können also auch einen Vertrag ohne Altersrückstellung wählen, um die derzeitigen Versicherungskosten niedrig zu halten.

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg kann ein Tarifwechsel im Alter die günstigere Alternative zu Beitragsentlastungstarifen sein. Ein Tarifvergleich kann sich daher lohnen. Mitunter ist zudem ein Wechsel in einen günstigeren Sozialtarif möglich, wenn Sie Rente oder Pension beziehen oder diese beantragt haben.

Zahlung von Krankentagegeld

Können Sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten, können Sie den Verdienstausfall mit Krankentagegeld kompensieren. Dies kann insbesondere für Selbstständige wichtig sein, da diese im Krankheitsfall nicht mit einer Lohnfortzahlung rechnen können. Für solche Fälle bietet die private Krankenversicherung im Regelfall einen Leistungsbaustein für die sofortige Zahlung von Krankentagegeld an

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum erhalten in der Regel 42 Tage lang eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. In diesem Fall genügt eine Krankentagegeldzahlung ab dem 43. Krankheitstag.

Ob Ihre PKV ein Krankentagegeld beinhaltet und ab welchem Tag dieses gezahlt wird, beeinflusst die Kosten für die Versicherung. Die Leistung sollte ausreichen, um die Lebenshaltungskosten auch bei andauernder Krankheit abdecken zu können.

Höhe der Selbstbeteiligung

Für gewöhnlich können Sie beim Vertragsschluss eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine Summe, bis zu der Sie Ihre jährlichen Kosten für medizinische Behandlungen selbst tragen. Im Gegenzug senkt der Versicherer die Prämie. Üblich ist eine Selbstbeteiligung bis 1.000 Euro. Im Normalfall können Sie Ihren Tarif auch ohne Selbstbehalt wählen. Der Versicherungsbeitrag fällt dann höher aus, das Risiko, die Kosten einer Behandlung nicht stemmen zu können, hingegen geringer.

Wichtig für Angestellte: Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel an den Beiträgen der privaten Krankenversicherung, nicht aber an den Kosten für die Selbstbeteiligung. Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbehalt, müssen Sie diesen also vollständig selbst zahlen.


Sondertarife in der PKV für Beamte

Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen Beamtinnen und Beamte keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) vom Arbeitgeber. Stattdessen erhalten sie vom Dienstherrn eine Beihilfe zur Deckung der Kosten für Medikamente und die medizinische Versorgung.

Personen mit Beamtenstatus benötigen daher nur eine Krankenversicherung für den Teil der Behandlungskosten, die nicht von der Beihilfe durch den Staat, das Land oder die Kommune abgedeckt werden. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte nur einen bestimmten prozentualen Anteil der Kosten für ihre medizinische Versorgung versichern müssen. Folglich können sie die Leistungen der privaten Krankenversicherung mit speziellen Beihilfetarifen günstig erhalten. Welche Bemessungssätze für die Beihilfe gelten, regelt der Gesetzgeber.

Laut Bundesbeihilfeverordnung gelten folgende Beihilfesätze, die durch den Dienstherrn geleistet werden:

Laut Bundesbeihilfeverordnung gelten folgende Beihilfesätze, die durch den Dienstherrn geleistet werden:

Personen Bemessungssatz der Beihilfe Zu versichernder Kostenanteil
Beihilfeberechtigte 50 Prozent 50 Prozent
Lebens- und Ehepartner 70 Prozent 30 Prozent
Beamte mit mindestens zwei Kindern 70 Prozent 30 Prozent
Empfänger von Versorgungsbezügen (Waisen ausgenommen) 70 Prozent 30 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent 20 Prozent

Quelle: Bundesbeihilfeverordnung, Stand: Juli 2025

Beihilfe für Beamte deckt Wahlleistungen nicht immer ab

Die Bundesländer bestimmen überdies selbst, für welche Behandlungskosten die Beihilfe gewährt wird. So werden die Kosten für Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung in Einbettzimmern in einigen Ländern übernommen, in anderen hingegen nicht. Ist Letzteres der Fall, können verbeamtete Personen eine private Krankenversicherung abschließen, die die entsprechenden Zusatzleistungen abdeckt.

Wahlleistungen werden übernommen:

  • Bayern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

Beihilfe zu Wahlleistungen mit monatlicher Selbstbeteiligung:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen

Keine Beihilfe zu Wahlleistungen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Entwicklung der Kosten für eine private Krankenversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung sind von Beitragssteigerungen betroffen. Ursächlich hierfür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung sowie der damit einhergehenden Alterung der Gesellschaft. Zentral sind auch die allgemeine Preisentwicklung für medizinische Geräte und steigende Löhne im Gesundheitswesen.

Seit 2005 stiegen die Kosten für eine private Krankenversicherung nach Angabe des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. jährlich um 3,1 Prozent. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung verteuerten sich im Schnitt um 3,8 Prozent pro Jahr. Die tatsächlichen Beitragsentwicklungen können je nach Tarif und Versicherungsjahr vom Durchschnitt abweichen.

Die Kosten für die GKV steigen demnach also stärker. Ursächlich hierfür ist zusätzlich zu den oben genannten Faktoren die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende. Da die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen vor Herausforderungen steht, ist zukünftig dennoch mit weiteren Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zu rechnen.

Auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen steigen die Beiträge im Durchschnitt laut Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Krankenkassen können ihre Prämien jedoch nicht beliebig erhöhen. Sie sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Beitragsberechnung darf nur anhand der tatsächlichen Kosten stattfinden und wird von unabhängigen Stellen überprüft. Sie dürfen ihre Prämien erst dann erhöhen, wenn ihre tatsächlichen Ausgaben die kalkulierten Kosten um mindestens fünf bis zehn Prozent übersteigen.


Welche Kosten kann die PKV übernehmen?

Neben anderen Faktoren beeinflusst der Leistungsumfang die Versicherungsprämie. Nicht immer ist der teuerste Tarif dabei auch der beste. Folgende Leistungen können bei der Tarifwahl relevant sein:

  • Arzthonorar: Die Übernahme sollte mindestens dem Regelhöchstsatz mit Faktor 2,3 entsprechen. Leistungsstarke Tarife erstatten die Kosten auch über diesen Höchstbeitrag hinaus.
  • Therapien, Reha und Vorsorge: Einige Tarife decken etwa umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie, Kuraufenthalte und Krebsvorsorge ab.
  • Zahnbehandlungen: Für gewöhnlich ist eine Kostenübernahme von mindestens 90 Prozent ratsam.
  • Zahnersatz: Die Kosten für Zahnersatz sind zumeist von der Erstattung von regulären Zahnbehandlungen abgegrenzt. Deckt Ihr Tarif weniger als mindestens 65 Prozent der Rechnung ab, können hohe Eigenkosten anfallen.
  • Krankentagegeld: Wie erwähnt, schützt das Krankentagegeld vor den finanziellen Folgen eines Lohn- oder Verdienstausfalles bei Krankheit. Angestellte benötigen Krankentagegeld aufgrund der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erst ab dem 43. Tag.
  • Medizinische Hilfsgeräte: Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle können teuer sein. Die private Krankenversicherung sollte daher einen möglichst hohen Kostenanteil erstatten.

Möchten Sie die Kosten für die PKV senken, können Sie beispielsweise auf Leistungen verzichten, die für eine umfangreiche medizinische Versorgung nicht zwingend erforderlich sind. Dazu gehören etwa Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus.

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Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was ist günstiger?

Ob eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung für Sie die günstigere Option darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung zahlen Angestellte mit einem Durchschnittseinkommen monatlich 720 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung. Personen mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 66.150 Euro jährlich oder 5.512,50 Euro monatlich zahlen im Schnitt knapp 943 Euro. Privatversicherte hingegen zahlen im Durchschnitt 623 pro Monat (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Stand: Juli 2025).

Dennoch kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger sein als die private Alternative. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Kinder haben und diese kostenlos familienversichern. In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie für jedes versicherte Kind einen zusätzlichen Beitrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dies nicht der Fall.

Auch wenn Ihre Rente klein ausfällt oder Sie ein geringes Einkommen haben, sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung häufig niedriger. Während die Kosten für eine PKV von verschiedenen Faktoren abhängen, gilt für die Beiträge der GKV das Solidaritätsprinzip: Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zahlen alle Versicherten einen festen Beitrag, der sich am Einkommen bemisst.

Personen mit einem hohen Einkommen zahlen in der gesetzlichen Versicherung höhere Beiträge als Versicherte mit niedrigeren Einkünften. Auf diese Weise wird die Versorgung der Geringverdienenden mitfinanziert. Mit einem geringen Einkommen ist die gesetzliche Versicherung daher häufig die günstigere Variante. Verdienen Sie gut, können Sie mit einer privaten Krankenversicherung mitunter sparen.


FAQ – häufige Fragen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung

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Tarifcheck.de-Expertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt
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