Private Krankenversicherung Kosten
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Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die durchschnittlichen Kosten für eine private Krankenversicherung belaufen sich im Jahr 2025 laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung auf 623 Euro pro Monat. Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter auf den Beamtenstatus erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen und zahlen monatlich ab rund 260 Euro für die Versicherung.
Die exakten Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Leistungsumfang des Tarifs, dem Gesundheitszustand der oder des Versicherten sowie dem Versicherer. Überdies bestimmt die Art des Tarifs, wie hoch die Kosten für die private Krankenversicherung ausfallen.
Je nach Vertrag und Anbieter enthalten einige Tarife Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Andere ergänzen diese etwa um eine vollständige Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, die Behandlung durch Heilpraktiker oder die Unterbringung im Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten.
Gesundheitlicher Zustand
Der Gesundheitszustand der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers beeinflusst das Versicherungsrisiko maßgeblich. Ist mit hohen Krankheitskosten zu rechnen, fallen die zu erwartenden Ausgaben für den Versicherer und damit die Beiträge höher aus. Sind Sie gesund, zahlen Sie in der Regel geringere Prämien.
Bestehen Vorerkrankungen, kann die Versicherung zudem Risikozuschläge verlangen. Diese werden als Zusatzbeitrag zur Versicherungsprämie hinzugerechnet, wodurch der monatliche Beitrag steigt. Ob und in welcher Höhe ein Risikozuschlag berechnet wird, variiert je nach Anbieter. Ein Vergleich privater privater Krankenversicherungen kann sich deshalb lohnen.
Um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen, müssen Sie vor Abschluss der privaten Krankenversicherung (PKV) zumeist Fragen zur Gesundheitsprüfung beantworten. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen muss stets wahrheitsgemäß erfolgen. Schleichen sich Fehler ein, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Alter und Altersrückstellung
Neben der Tarifart entscheidet das Eintrittsalter über die Kosten für eine private Krankenversicherung. Je nach Tarif verwenden die Versicherer einen Teil der Versicherungsbeiträge für den Aufbau sogenannter Altersrückstellungen. In diesen Beitragsentlastungstarifen wird jener Anteil angespart, um Beitragserhöhungen im Alter möglichst gering zu halten oder die Versicherungsprämie im Idealfall zu senken.
Je früher Sie beginnen, Rückstellungen zu bilden, desto länger können Sie einen Teil der Prämie für das Alter ansparen und desto geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus. Ein Tarifwechsel in die private Krankenkasse kann, je nach den persönlichen Umständen, deshalb insbesondere in jüngeren Jahren Sinn machen.
Nicht bei jedem Tarif handelt es sich jedoch um einen Beitragsentlastungstarif. Sie können also auch einen Vertrag ohne Altersrückstellung wählen, um die derzeitigen Versicherungskosten niedrig zu halten.
Gut zu wissen: Bei Beitragsentlastungstarifen auf Konditionen achten
Achten Sie bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung mit Altersrückstellung auf die Tarifkonditionen:
Laut der Verbraucherzentrale Hamburg kann ein Tarifwechsel im Alter die günstigere Alternative zu Beitragsentlastungstarifen sein. Ein Tarifvergleich kann sich daher lohnen. Mitunter ist zudem ein Wechsel in einen günstigeren Sozialtarif möglich, wenn Sie Rente oder Pension beziehen oder diese beantragt haben.
Zahlung von Krankentagegeld
Können Sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten, können Sie den Verdienstausfall mit Krankentagegeld kompensieren. Dies kann insbesondere für Selbstständige wichtig sein, da diese im Krankheitsfall nicht mit einer Lohnfortzahlung rechnen können. Für solche Fälle bietet die private Krankenversicherung im Regelfall einen Leistungsbaustein für die sofortige Zahlung von Krankentagegeld an
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum erhalten in der Regel 42 Tage lang eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. In diesem Fall genügt eine Krankentagegeldzahlung ab dem 43. Krankheitstag.
Ob Ihre PKV ein Krankentagegeld beinhaltet und ab welchem Tag dieses gezahlt wird, beeinflusst die Kosten für die Versicherung. Die Leistung sollte ausreichen, um die Lebenshaltungskosten auch bei andauernder Krankheit abdecken zu können.
Höhe der Selbstbeteiligung
Für gewöhnlich können Sie beim Vertragsschluss eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine Summe, bis zu der Sie Ihre jährlichen Kosten für medizinische Behandlungen selbst tragen. Im Gegenzug senkt der Versicherer die Prämie. Üblich ist eine Selbstbeteiligung bis 1.000 Euro. Im Normalfall können Sie Ihren Tarif auch ohne Selbstbehalt wählen. Der Versicherungsbeitrag fällt dann höher aus, das Risiko, die Kosten einer Behandlung nicht stemmen zu können, hingegen geringer.
Wichtig für Angestellte: Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel an den Beiträgen der privaten Krankenversicherung, nicht aber an den Kosten für die Selbstbeteiligung. Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbehalt, müssen Sie diesen also vollständig selbst zahlen.
Sondertarife in der PKV für Beamte
Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen Beamtinnen und Beamte keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) vom Arbeitgeber. Stattdessen erhalten sie vom Dienstherrn eine Beihilfe zur Deckung der Kosten für Medikamente und die medizinische Versorgung.
Personen mit Beamtenstatus benötigen daher nur eine Krankenversicherung für den Teil der Behandlungskosten, die nicht von der Beihilfe durch den Staat, das Land oder die Kommune abgedeckt werden. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte nur einen bestimmten prozentualen Anteil der Kosten für ihre medizinische Versorgung versichern müssen. Folglich können sie die Leistungen der privaten Krankenversicherung mit speziellen Beihilfetarifen günstig erhalten. Welche Bemessungssätze für die Beihilfe gelten, regelt der Gesetzgeber.
Laut Bundesbeihilfeverordnung gelten folgende Beihilfesätze, die durch den Dienstherrn geleistet werden:
Laut Bundesbeihilfeverordnung gelten folgende Beihilfesätze, die durch den Dienstherrn geleistet werden:
Personen | Bemessungssatz der Beihilfe | Zu versichernder Kostenanteil |
Beihilfeberechtigte | 50 Prozent | 50 Prozent |
Lebens- und Ehepartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
Beamte mit mindestens zwei Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
Empfänger von Versorgungsbezügen (Waisen ausgenommen) | 70 Prozent | 30 Prozent |
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent | 20 Prozent |
Quelle: Bundesbeihilfeverordnung, Stand: Juli 2025
Beihilfe für Beamte deckt Wahlleistungen nicht immer ab
Die Bundesländer bestimmen überdies selbst, für welche Behandlungskosten die Beihilfe gewährt wird. So werden die Kosten für Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung in Einbettzimmern in einigen Ländern übernommen, in anderen hingegen nicht. Ist Letzteres der Fall, können verbeamtete Personen eine private Krankenversicherung abschließen, die die entsprechenden Zusatzleistungen abdeckt.
Wahlleistungen werden übernommen:
Beihilfe zu Wahlleistungen mit monatlicher Selbstbeteiligung:
Keine Beihilfe zu Wahlleistungen:
Entwicklung der Kosten für eine private Krankenversicherung
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung sind von Beitragssteigerungen betroffen. Ursächlich hierfür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung sowie der damit einhergehenden Alterung der Gesellschaft. Zentral sind auch die allgemeine Preisentwicklung für medizinische Geräte und steigende Löhne im Gesundheitswesen.
Seit 2005 stiegen die Kosten für eine private Krankenversicherung nach Angabe des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. jährlich um 3,1 Prozent. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung verteuerten sich im Schnitt um 3,8 Prozent pro Jahr. Die tatsächlichen Beitragsentwicklungen können je nach Tarif und Versicherungsjahr vom Durchschnitt abweichen.
Die Kosten für die GKV steigen demnach also stärker. Ursächlich hierfür ist zusätzlich zu den oben genannten Faktoren die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende. Da die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen vor Herausforderungen steht, ist zukünftig dennoch mit weiteren Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zu rechnen.
Auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen steigen die Beiträge im Durchschnitt laut Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Krankenkassen können ihre Prämien jedoch nicht beliebig erhöhen. Sie sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Beitragsberechnung darf nur anhand der tatsächlichen Kosten stattfinden und wird von unabhängigen Stellen überprüft. Sie dürfen ihre Prämien erst dann erhöhen, wenn ihre tatsächlichen Ausgaben die kalkulierten Kosten um mindestens fünf bis zehn Prozent übersteigen.
Welche Kosten kann die PKV übernehmen?
Neben anderen Faktoren beeinflusst der Leistungsumfang die Versicherungsprämie. Nicht immer ist der teuerste Tarif dabei auch der beste. Folgende Leistungen können bei der Tarifwahl relevant sein:
Möchten Sie die Kosten für die PKV senken, können Sie beispielsweise auf Leistungen verzichten, die für eine umfangreiche medizinische Versorgung nicht zwingend erforderlich sind. Dazu gehören etwa Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus.
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Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was ist günstiger?
Ob eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung für Sie die günstigere Option darstellt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung zahlen Angestellte mit einem Durchschnittseinkommen monatlich 720 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung. Personen mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 66.150 Euro jährlich oder 5.512,50 Euro monatlich zahlen im Schnitt knapp 943 Euro. Privatversicherte hingegen zahlen im Durchschnitt 623 pro Monat (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Stand: Juli 2025).
Dennoch kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger sein als die private Alternative. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Kinder haben und diese kostenlos familienversichern. In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie für jedes versicherte Kind einen zusätzlichen Beitrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dies nicht der Fall.
Auch wenn Ihre Rente klein ausfällt oder Sie ein geringes Einkommen haben, sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung häufig niedriger. Während die Kosten für eine PKV von verschiedenen Faktoren abhängen, gilt für die Beiträge der GKV das Solidaritätsprinzip: Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zahlen alle Versicherten einen festen Beitrag, der sich am Einkommen bemisst.
Personen mit einem hohen Einkommen zahlen in der gesetzlichen Versicherung höhere Beiträge als Versicherte mit niedrigeren Einkünften. Auf diese Weise wird die Versorgung der Geringverdienenden mitfinanziert. Mit einem geringen Einkommen ist die gesetzliche Versicherung daher häufig die günstigere Variante. Verdienen Sie gut, können Sie mit einer privaten Krankenversicherung mitunter sparen.
FAQ – häufige Fragen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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