Private Krankenversicherung: Ab wann lohnt sich der Wechsel?
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Ab wann kann ich mich privat krankenversichern?
Ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zusätzlich müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um in die PKV wechseln zu dürfen. Dazu zählt je nach Berufsstand etwa ein ausreichend hohes Bruttoeinkommen. Während selbstständige und verbeamtete Personen für gewöhnlich frei entscheiden können, ob sie sich privat krankenversichern, müssen Angestellte 2025 mehr als 73.800 Euro brutto verdienen.
Zudem sollten Versicherte sich die Versicherungsbeiträge dauerhaft leisten können. Für einige Personengruppen können die Kosten für eine private Krankenversicherung geringer ausfallen als die stetig steigenden Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist jedoch darauf hin, dass 2025 auch die PKV für zwei Drittel der Privatversicherten um rund 18 Prozent teurer wird. Im Folgenden erfahren Sie, ab wann die jeweiligen Berufsgruppen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.
Wann dürfen Angestellte von der GKV in die PKV wechseln?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anstellung besteht gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 SGB 5 eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erst wenn Ihr Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JEAG) übersteigt, dürfen Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Einkommensgrenze wurde im Jahr 2025 auf 73.800 Euro angehoben. Das entspricht einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 6.150 Euro brutto. Auch regelmäßige Zusatzeinkommen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen dazu. Eine Anhebung erfolgt jedes Jahr.
Ein Wechsel in die PKV ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 SGB 5 zum Ende des Kalenderjahres möglich, in dem Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erstmalig übersteigt.
Das bedeutet: Im Jahr 2024 lag die Jahresentgeltgrenze bei 69.300 Euro brutto. Haben Sie in jenem Jahr mehr verdient, können Sie seit Januar 2025 in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings muss Ihr Bruttoeinkommen die geltende Versicherungspflichtgrenze dauerhaft übersteigen – auch im aktuellen Kalenderjahr. Liegt es 2025 unter der derzeitigen Grenze von 73.800 Euro, verlieren Sie die Versicherungsfreiheit wieder und werden erneut gesetzlich versicherungspflichtig.
Liegt Ihr Bruttogehalt erstmalig oberhalb der Einkommensgrenze, werden Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht und die Möglichkeit des Wechsels zu einer privaten Krankenversicherung informiert. Sie können dann innerhalb von zwei Wochen in die PKV wechseln. Andernfalls werden Sie automatisch freiwillig gesetzlich versichert. Dann können Sie sich fortan nur unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist privat krankenversichern.
Ab wann dürfen sich Selbstständige privat krankenversichern?
Für hauptberuflich Selbstständige gilt keine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie sind versicherungsfrei und können unabhängig von Ihrem Bruttoeinkommen entscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Sie dürfen ab Beginn der Selbstständigkeit also jederzeit einen Wechsel in die PKV beantragen.
Für publizistisch oder künstlerisch tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler gelten Ausnahmeregeln. Diese sind laut § 1 KSVG über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig. Für einen Wechsel in die PKV ist dann wie für Angestellte ein Bruttoeinkommen oberhalb der Einkommensgrenze von derzeit 73.800 Euro erforderlich (Stand: Juli 2025).
Was gilt für Beamtinnen und Beamte?
Auch Personen im Beamtenstand, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Soldatinnen und Soldaten können unabhängig vom Einkommen entscheiden, ob und ab wann sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Der Versicherungsschutz kann auch für deren Kinder und Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner gewählt werden, sofern diese keinem Beruf nachgehen.
Für Beamtinnen und Beamte kann sich eine private Krankenversicherung lohnen, da sie für verhältnismäßig geringe Kosten den Leistungsumfang einer PKV nutzen können. Sind Sie verbeamtet oder im Anwärterstand, erhalten Sie vom Dienstherrn eine Beihilfe zu Ihren Gesundheitskosten. Sie erhalten dann gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 BBhV einen Zuschuss in Höhe von mindestens 50 Prozent auf Ihre Arzt- und Krankheitskosten. Sie selbst müssen dann nur noch den verbleibenden Kostenanteil versichern. In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie dazu spezielle Tarife.
Wann dürfen Studierende in die private Krankenversicherung eintreten?
Studierende können sich für die Dauer des Studiums privat krankenversichern. Der Wechsel muss meist in den ersten drei Monaten des Studiums erfolgen. Im Regelfall ist die GKV die günstigere Wahl. Bis zum 25. Lebensjahr können Sie kostenlos in der Familienversicherung der Eltern bleiben, sofern diese gesetzlich versichert sind.
Mitunter bieten die privaten Krankenversicherer jedoch spezielle Tarife für Studierende an, die den Leistungsumfang einer PKV zu günstigen Konditionen enthalten. Nach dem Studium wird allerdings der volle PKV-Betrag fällig. Der Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung ist dann nur in einem Angestelltenverhältnis möglich.
Auf einen Blick: Regelungen der PKV nach Berufsstand
Berufsgruppe | Regelungen der privaten Krankenversicherung |
Angestellte |
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Selbstständige |
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Beamtinnen und Beamte |
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Studierende |
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Ab wann kann sich ein Wechsel von der GKV zur PKV lohnen?
Ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie lohnen kann, ist abhängig vom Einzelfall. Auch sollten Sie eine PKV langfristig finanzieren können. Zu den wichtigsten Faktoren zählen zudem diese Kriterien:
Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung nicht?
Für gewöhnlich ist ein Wechsel in die PKV in folgenden Situationen nicht ratsam:
Kostenlos Angebot erhalten und in die PKV wechseln
Eine leistungsstarke PKV muss nicht teurer sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Über Tarifcheck.de erhalten Sie kostenlos und unverbindlich ein an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Angebot von unseren externen Partnern.
So geht’s:
- Berufsstand und Geburtstag angeben.
- Gewünschten Versicherungsumfang ankreuzen.
- Kostenloses Angebot anfordern und zu einer günstigen PKV wechseln.
FAQ – häufige Fragen zum Thema “Ab wann lohnt sich die private Krankenversicherung?”
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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