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Wechsel der Motorrad­versicherung

Wechsel/ Kündigung der Motorrad­versicherung - Anschauungsbild: Motorrad
Motorradversicherung wechseln: Wichtig zu wissen
  • Mit einem Wechsel können Motorradfahrerinnen und -fahrer im Idealfall viel Geld sparen. Ein kostenloser Online-Vergleich hilft bei der Wahl passender Motorradversicherungstarife.
  • Die Motorradversicherung gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Wird sie nicht einen Monat vor Ablauf zum 30. November gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
  • In manchen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Teure Motorradversicherungstarife sind nicht notwendigerweise immer gut. Die Tarife werden jedes Jahr entsprechend der neu berechneten Regionalklasse und gegebenenfalls Schadenfreiheitsklasse angepasst. Ein Online-Vergleich hilft bei der Ermittlung des Sparpotenzials im Falle eines Wechsels.
  • Entscheiden sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter für ein Saisonkennzeichen, das weniger als sechs Monate pro Jahr gültig ist, ändert sich die Schadenfreiheitsklasse mit Beginn des neuen Vertragsjahrs nicht.
  • Kündigen Sie die alte Kfz-Versicherung erst, wenn Sie einen neuen Tarif für Ihr Zweirad gefunden haben.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Motorrad­versicherung wechseln und sparen

Der Wechsel der Motorrad-Versicherung ist unkompliziert und spart Ihnen im Idealfall eine Menge Geld. Machen Sie auf Tarifcheck.de einfach den kostenlosen, unverbindlichen externen Vergleich:

So funktioniert der kostenlose und unverbindliche Vergleich:

  • Informationen zu Fahrzeug, Nutzerinnen und Nutzern: Um was für einen Fahrzeugtypen handelt es sich bei Ihrem Motorrad (Baujahr, Modell, Hubraum etc.)? Wer wird das Zweirad fahren (Name, Alter, Schadenfreiheitsklasse etc.)?
  • Gewünschter Versicherungsumfang: Brauchen Sie nur eine Motorrad-Haftpflicht oder auch eine Teilkasko oder Vollkasko?
  • Tarife mit derzeitigem Versicherungsschutz vergleichen: Sie erhalten umgehend eine Auflistung von Tarifen entsprechend Ihrer Wünsche inklusive wichtiger Leistungen, Kostenbestandteile und Details. Schauen Sie, ob Sie für Ihren aktuellen Tarif zu viel zahlen.
  • Bei Bedarf wechseln: Entscheiden Sie sich zu einem Wechsel der Motorradversicherung, prüfen Sie, ob Sie derzeit ein Kündigungsrecht haben. Stellen Sie anschließend direkt online über Tarifcheck.de einen Antrag bei unseren externen Partnern, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
  • Kündigen Sie den aktuellen Vertrag: Reichen Sie die fristgerechte Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter erst ein, wenn Sie eine Zusage eines neuen Zweirad-Versicherers erhalten haben. Dadurch vermeiden Sie, im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Stichtag 30. November für die reguläre Kündigung

Möchten Sie Ihre Motorradversicherung wechseln, beachten Sie die Kündigungsfristen. Man unterscheidet bei der Motorradversicherung die gewöhnliche (ordentliche) und die außerordentliche Kündigung, auch als Sonderkündigung bezeichnet.

Ordentlich und fristgerecht kündigen, können Sie die Versicherung stets mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Vertragsjahres. Meistens läuft die Motorrad Versicherung jährlich zum 31.12. aus. Die ordentliche Kündigung muss also bis zum Stichtag 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Viele Fahrzeughalter nutzen das ordentliche Kündigungsrecht im November zum Wechsel. Der Grund: Zum Jahresende berechnet der Versicherer die Tarife anhand der Regionalklassen und Schadensfreiheitsklassen neu. Selbst wenn Sie günstiger eingestuft werden, heißt dass nicht, dass andere Anbieter nicht doch passendere und günstigere Tarife in petto haben. Im Idealfall können Sie durch einen Wechsel so enorm sparen.


Sonderkündigungsrecht bei der Motorradversicherung

Neben der gewöhnlichen Kündigung haben Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier sind bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, die allerdings nicht an feste Daten gebunden sind, sondern vielmehr an verschiedene Ereignisse, die das Recht zur außerordentlichen Kündigung hervorrufen können.

Es gibt insgesamt drei Hauptgründe, aus denen Sie Ihre Motorradversicherung außerhalb der gewöhnlichen Kündigung beenden und natürlich im Folgenden in eine neue Versicherung wechseln können.

Die Sonderkündigung ist aus den folgenden Gründen möglich:

  • eine Beitragserhöhung,
  • ein Wechsel oder eine Stilllegung des aktuell versicherten Motorrades,
  • ein regulierter Schadensfall (in diesem Fall ist die Kündigung jedoch nicht immer ratsam und auch der Versicherer hat ein Sünderkündigungsrecht.

Der am häufigsten auftretende Grund, der Sie zur Sonderkündigung der Motorradversicherung berechtigt, ist eine vom Versicherer angekündigte Erhöhung der Beiträge. Meistens wird diese Erhöhung etwa einen Monat zum Vertragsende hin angekündigt. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der geplanten Beitragserhöhung erfahren haben, haben Sie exakt 30 Tage Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Ein weiterer Grund, der ebenfalls zur außergewöhnlichen Kündigung der Motorrad-Versicherung berechtigt, ist ein dem Versicherer gemeldeter Schaden. Auch hier muss eine Kündigungsfrist von spätestens einem Monat nach Ende der Bearbeitung des Schadenfalls durch den Versicherer erfolgen. Unerheblich für das Vorhandensein des Sonderkündigungsrechtes ist, ob der Schaden zur Zufriedenheit des Versicherten reguliert wurde oder nicht.

Vor Ablauf der Vertragslaufzeit darf die Motorradversicherung immer und zwar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Sie das Motorrad stilllegen lassen oder wechseln und ein neues Zweirad zulassen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt aus den genannten Gründen übrigens in gleichem Maße für die Motorrad-Haftpflichtversicherung sowie für eine eventuell vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Ein Hinweis: Um die Kündigung im Streitfall nachweisen zu können, ist ein Versand des Schreibens per Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen.


Was ist beim Wechsel der Motorradversicherung wichtig?

Besonders wichtig ist natürlich, dass Sie mit dem Schutz für Ihre Motorrad zufrieden sind. Aber auch diese Hinweise können unter anderem hilfreich sein:

  • Kündigungsrecht: Kündigen Sie fristgemäß, verschicken Sie die Kündigung stets per Einschreiben und behalten Sie eine Kopie.
  • Erst Zusage von neuem Anbieter abwarten: Kündigen Sie die bisherige Motorradversicherung erst dann, wenn bereits eine Aufnahme in der neuen Versicherung erfolgt ist, denn die Versicherungsgesellschaft kann einen Antrag auf Versicherung ablehnen. In solch einem Fall stünden Sie dann eventuell ganz ohne Versicherung dar.
  • Saisonkennzeichen: Entscheiden Sie sich für ein Saisonkennzeichen, dann werden Sie nach Ablauf eines schadenfreien Versicherungsjahrs nur dann in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, sofern das Saisonkennzeichen für mindestens 180 Tage beziehungsweise ein halbes Versicherungsjahr gültig ist.
  • Nutzerkreis: Durch einen genau und namentlich definierten Nutzerkreis können Sie den Tarifpreis senken.
  • Selbstbeteiligung: Geben Sie bei der Kaskoversicherung einen zu Ihrem Budget passenden Selbstbehalt an, auch dadurch können Sie die Versicherungsbeiträge verringern.

Es gibt zahlreiche Tipps, die Ihnen bei dem Wechsel zu einem passenden und günstigen Versicherungstarif für Ihr Motorrad assistieren können. Der externe, unverbindliche und kostenfreie Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de leitet Sie Schritt für Schritt und mit diversen Hinweisen übersichtlich durch alle Angaben. Schauen Sie einfach, wie viel Sie persönlich durch einen Wechsel sparen können.


FAQ – häufige Fragen zum Wechsel der Motorradversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt

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