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Haftpflicht bei Kindern

Kind macht eine Vase kaputt und verursacht einen Haftpflichtschaden
Wichtig zu wissen
  • Kinder sind in der Privathaftpflicht nicht automatisch mitversichert.
  • Die Versicherer bieten spezielle Tarife für Familien und Singles mit Kindern an.
  • Bei der Tarifwahl ist das Alter der Kinder entscheidend – nicht jeder Haftpflicht-Tarif leistet für Schäden, die von kleineren, deliktunfähigen Kindern verursacht wurden.
  • Leistungsstarke Haftpflichtversicherungen sind bereits ab wenigen Euro im Monat erhältlich.
  • Mit dem kostenlosen, unverbindlichen und externen Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie schnell passende Angebote und können die Versicherung bei Bedarf ohne Mehrkosten beantragen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Warum ist eine Privathaftpflicht wichtig, wenn ich Kinder habe?

Sind Kinder im Haus, ist ein Missgeschick aus Unachtsamkeit schnell passiert. Beispiele: Beim Ballspiel geht das Fenster der Nachbarn zu Bruch oder Ihr Kind verletzt eine andere Person mit dem Fahrrad. Als Folge können Konflikte mit den Geschädigten sowie hohe Kosten entstehen.

Eine Haftpflichtversicherung für Familien übernimmt die Kosten und reguliert den Schaden – vorausgesetzt, der Versicherungsschutz schließt auch deliktunfähige Kinder ein. In leistungsstarken Familienhaftpflichtversicherungen sind neben den Kindern und der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer weitere Personen mitversichert. Sie gilt etwa für Ehe- und unverheiratete Paare und schließt Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder mit ein.

Sind Kinder automatisch mitversichert?

Nicht jede Haftpflicht bietet automatisch einen Versicherungsschutz für Ihre Kinder. Die Versicherer unterscheiden unter anderem zwischen Single- und Familientarifen. Gründen Sie eine Familie, wechseln Sie in die Familienhaftpflicht, damit Sie alle Mitglieder Ihres Haushalts mitversichern können.

Je nach Alter der Kinder sollten Eltern beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass der Tarif auch bei Deliktunfähigkeit zahlt. Andernfalls müssen Sie die Kosten, die durch einen von Ihrem Kind verursachten Schaden entstehen, womöglich selbst tragen.


Familie und Kinder: Wen schützt die Haftpflicht?

Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung ist abhängig vom Tarif. Haftpflichttarife werden für Singles, Alleinerziehende, kinderlose Paare oder Familien angeboten. Familientarife und solche für Alleinstehende mit Kindern versichern neben der Vertragsnehmerin oder dem Vertragsnehmer im Regelfall diese Personen:

  • leibliche Kinder sowie Enkelkinder
  • Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • vorübergehend im Haushalt lebende, nicht verwandte Minderjährige (etwa Austauschschüler)
  • Kinder, die nach der Schule eine Erstausbildung oder ein Erststudium antreten
  • nach der Ausbildung arbeitsuchende Kinder, meist für ein Jahr
  • volljährige Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Pflegeeinrichtungen, sofern diese unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Mit einer Familienhaftpflicht können Sie zudem alle weiteren im Haushalt lebenden Personen mitversichern. Wohnen volljährige Kinder nicht mehr bei den Eltern, haben die Erstausbildung oder das Erststudium beendet und/oder haben ein gewisses Alter erreicht, sind sie in der Regel nicht mehr über die Haftpflicht versichert. Sie benötigen dann eine eigene Police – etwa für eine Haftpflichtversicherung für Studenten.


Haftpflichtversicherungen für Eltern mit Kind vergleichen

Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich Haftpflichttarife verschiedener Anbieter und finden schnell passende Versicherungen. Anschließend können Sie Ihre Privathaftpflicht auf Wunsch direkt beantragen.

So geht's:

  1. Single mit Kind oder Familie/Lebensgemeinschaft mit Kind auswählen.
  2. Externen Vergleich starten und nach Wunschleistungen filtern.
  3. Versicherungen vergleichen und günstigen Tarif finden.

Sowohl für den Vergleich als auch für die Beantragung Ihrer Haftpflicht entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.


Deliktunfähigkeit von Kindern bei Haftpflichtschäden

Als deliktunfähig gelten Kinder, die aufgrund ihres geringen Alters schuldunfähig sind und folglich nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. In Deutschland gelten verschiedene Altersgrenzen für die Deliktunfähigkeit von Kindern.

  • Bis zum 7. Lebensjahr: Ihr Kind kann die Folgen des eigenen Handelns nicht einschätzen. Daher ist es weder deliktfähig noch haftbar.
  • 7. bis 10. Lebensjahr: Ihr Kind ist eingeschränkt deliktfähig. Im Straßenverkehr besteht keine Schuldfähigkeit, in Situationen des ruhenden Verkehrs kann es jedoch haftbar gemacht werden.
  • 10. bis 18. Lebensjahr: Minderjährige ab einem Alter von zehn Jahren sind grundsätzlich schuldfähig. Mitunter erfolgt im Einzelfall eine Prüfung des Entwicklungsstands des Kindes. Ergibt diese, dass das Kind reif genug ist, um die Folgen des Handelns abzuschätzen, haftet es für den verursachten Schaden.
  • Ab dem 18. Lebensjahr: Volljährige Personen gelten als voll deliktfähig. Ausgenommen hiervon sind deliktunfähige Erwachsene mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit, etwa aufgrund einer psychischen Störung, Krankheit oder Behinderung.

Auch eine Privathaftpflicht für Familien versichert Schäden durch schuldunfähige Kinder im Regelfall nur dann, wenn der Versicherungsvertrag Schadensfälle bei Deliktunfähigkeit ausdrücklich mitversichert.

Wann besteht eine Aufsichtspflicht?

Eine elterliche Aufsichtspflicht besteht bei nicht deliktfähigen Kindern. Auch ein Vormund für schuldunfähige Erwachsene oder Kinder kann zur Aufsicht verpflichtet sein. Die Pflicht kann zeitlich begrenzt auf Aufsichtspersonen wie Lehrer, Großeltern oder Erzieher übertragen werden.

Verletzen Sie die Aufsichtspflicht und Ihr Kind oder die zu beaufsichtigende Person verursacht einen Schaden, müssen Sie wie erwähnt für diesen aufkommen. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht eindeutig geregelt, wann eine Verletzung der Aufsichtpflicht vorliegt. Sie können daher selbst entscheiden, welche Freiheiten Sie Ihren Kindern lassen und diese über mögliche Gefahren aufklären oder bestimmte Handlungen untersagen.

Eltern müssen allerdings grundsätzlich wissen, wo sich Ihr Kind aufhält und was sie dort tun. Eine Aufsichtspflichtverletzung läge demnach in den folgenden Beispielfällen vor:

  • Ein siebenjähriges Kind spielt unbeaufsichtigt nahe einer stark befahrenen Straße.
  • Ein neunjähriges Kind wird allein in einem Fahrzeug gelassen, in dem der Schlüssel steckt.
  • Ein zwölfjähriges Kind bastelt ohne Anwesenheit von Erwachsenen mit Bohrmaschine und Säge.
  • Ein sechsjähriges Kind spielt ohne Aufsicht mit dem Klappfeuerzeug der Eltern.

Während durch einen Verstoß herbeigeführte Schäden mitunter vor Gericht verhandelt werden, wird die Verletzung der Aufsichtspflicht selbst meist nicht geahndet.


Diese Schäden übernimmt die Versicherung

Bei einem passend gewählten Tarif kommt die Privathaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Ihr Kind verursacht. Die exakten Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung sind abhängig vom jeweiligen Vertrag und vom Versicherer.

Einige Anbieter erweitern den Versicherungsschutz und decken zusätzlich etwa Internetrisiken, Mietsachschäden und Forderungsausfälle ab. In letzterem Fall sind Sie als geschädigte Person abgesichert, wenn Dritte Ihnen einen Haftpflichtschaden zufügen, für diesen aber nicht aufkommen können. Dann zahlt Ihre Versicherung.

Diese Schäden übernimmt die Haftpflicht nicht

Schäden innerhalb der Familie hingegen sind in der Regel nicht versichert oder auf Personenschäden begrenzt. Diese entstehen dann, wenn es durch einen Unfall zu Verletzungen oder Todesfällen kommt. Da Personenschäden mitunter mit Kosten in Millionenhöhe einhergehen, ist es ratsam, beim Vergleich auf entsprechend hohe Deckungssummen zu achten.

Auch zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht für vorsätzlich verursachte Schäden oder Schadenfälle durch die fahrlässige Übertragung von Krankheiten.

Beschädigungen durch Umweltgefahren wie Erdrutsch und Überschwemmung sowie durch Diebstahl oder Einbruch sind ebenfalls nicht abgedeckt. Möchten Sie sich gegen derartige Schäden absichern, benötigen Sie eine Hausratversicherung.


Was kostet Haftpflicht für Eltern mit Kindern?

Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem gewählten Versicherungsschutz, einzelnen Tarifbausteinen und der Anzahl sowie dem Alter der versicherten Personen. Alleinstehende mit deliktunfähigen Kindern erhalten leistungsstarke Tarife ab rund 24 Euro im Jahr. Familien mit Kindern unter sieben Jahren können sich ab etwa 26 Euro jährlich absichern. Ein Versicherungsvergleich hilft dabei, eine passende Versicherung zu günstigen Konditionen zu finden.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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